Am 26. Mai berichtete bereits die Kölnsche Rundschau über das Ansinnen eines Mitgliedes der Partei die LINKE , gegen den Bergischen Geschichtsverein vorzugehen, weil dieser die Kandidatenliste der Kreistagswahl des Jahres 2009 immer noch ins Netz gestellt hat, auf der auch besagtes Mitglied zu finden ist. Der damalige Kandidat ist Student, steht kurz vor dem Masterabschluss und sucht eine Anstellung in der Wirtschaft. Suchmaschinen zeigen jedem Personalleiter, der – wie Gang und Gäbe- über Suchmachinen Kandidaten der engeren Wahl ausforscht, eben die vom Geschichtsverein ins Netz gestellte Kandidatenliste, womit sich dann die Bewerbung erledigt haben dürfte. Es ist im übrigen nur noch die einzige Fundquelle im Netz.
Nicht umsonst sind bei Einstellungsgesprächen Fragen nach der politischen Einstellung arbeitsrechtlich unzulässig, nicht umsonst musste der Gesetzgeber das Antidiskriminierungsgesetz schaffen in dem u.a. steht, dass berufliche Benachteiligungen wegen politischer Einstellungen unzulässig sind und bei Verstoß auch Schadensersatzansprüche in beträchtlicher Höhe auslösen können. Bloß weise einem Personalleiter nach, dass er über Google, Yasni & Co einen Bewerber zum Objekt seiner Ausforschung gemacht hat.
Gerade politische Einstellungen und Parteizugehörigkeiten lösen beim Gegenüber meist emotionale von Klischees begleitete Befindlichkeiten aus und entscheiden tut letztendlich immer der Bauch, was der Kopf reinlassen darf.
Die Linkspartei ist eine sehr umstrittene und in weiten Kreisen diffamierte Partei, obwohl viele ihrer Akteure genauso die Marktwirtschaft verteidigen, mit Kommunismus wirklich nichts am Hut haben und ihre Mitgliedschaft ausschließlich davon motiviert ist, sich der Belange der benachteiligten Gruppen in unserer Gesellschaft, z.B. Arbeitslose, Kinder Zuwanderern anzunehmen und die Übermacht der Finanzjongleure und Großkonzerne anzuprangern.
Das vom Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entwickelte sagt, dass jeder ein Recht darauf hat zu bestimmen, wer was über ihn in die Öffentlichkeit stellt und was über ihn verbreitet wird, soweit nicht Gesetze oder ein besonderes öffentliches Interesse Gegenteiliges fordern.
Aber auch eine Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von Gesetzes wegen verpflichtet sind, die Zusammensetzung ihrer Gremien namentlich mit Parteizugehörigkeit öffentlich bekannt zu machen, ist nach eindeutiger Auskunft des Landesbeauftragten für Datenschutz NW verpflichtet, die persönlichen Daten der einzelnen Personen dem Suchindex der Suchmachinen zu entziehen, damit diese Personen nicht als bloßes Suchobjekt von anderen ausgeforscht werden können, denen es nur um das Umfeld der Person und gar nicht um das Anliegen der Seite geht, wo diese Person veröffentlicht wurde. Die Suchmaschinenbetreiber stellen aus diesem Grunde den Webmastern der Betreiber dieser Seiten bestimmte Tools zur Verfügung, eben um das zu verhindern.
Diese Verpflichtung gilt dann erst recht für private Betreiber von Webseiten, zu denen auch der Geschichtsverein gehört, denn er ist nicht der Landrat, den eine gesetzliche Publikationspflicht trifft.
Besagter Student als bloßer ehemaliger nicht gewählter Kandidat für den Kreistag ist sicherlich keine Person der lokalen Zeitgeschichte und wen interessieren heute noch 2 Jahre alte Kandidatenlisten ? Es reicht, wenn der Geschichtsverein diese als Dokument iin seinem Archiv aufbewahrt
Bei allem Respekt und bei aller Anerkennung der Leistungen des Geschichtsvereins, so hat auch dieser keine Narrenfreiheit bei seinen Veröffentlichungen im Netz. Sein Vorstand zeigte in den anfänglich geführten persönlichen Gesprächen Einsicht und signalisierte dem Studenten, ihn von der Liste zu nehmen, bis ihn dann sein Webmaster zurückpfiff, aus Sturheit, aus Prinzipienreiterei und augenscheinlich aus tiefer Schadenfreude heraus, einen Linken für seine politische Gesinnung auf diese Weise mit den Vorurteilen des Arbeitsmarktes bestrafen zu können.
Statt auf Schreiben überhaupt zu antworten, versucht der Verein seine politischen Seilschaften zu mobilisieren nach dem Motto : rotes politisches „Schmuddelkind“ wagt es, dem ach so ehrwürdigen Geschichtsverein, Aushängeschild des lokalen Kulturgeschehens, juristisch ans Bein zu pinkeln und der Gladbacher main stream ist empört.
Der Student wird die Auseinandersetzung notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof durchstehen, was aber keinen Spendenaufruf für den Geschichtsverein auslösen soll.
@Unantastbar: Mit ihrem Beitrag belegen sie exemplarisch die Wirkung der Stigmatisierung einer demokratischen Partei.
Es gibt Gesetze, welche die Daten und die Persönlichkeit der Bürger schützen. Auch der Bergische Geschichtsverein muss sich an diese halten.
Der besagte Student ist in der Zwischenzeit bei den GRÜNEN gelandet, nachdem sich Linke und er getrennt hatten. Noch vor wenigen Tagen war er dann in den dubiösen Gründungsversuch der Piratenpartei in Bergisch Gladbach verwickelt..
naja, die vergangenheit kann man nicht löschen! und das ist auch gut so! aber die person, die dort beschrieben wir hat doch die seite edvsamirae und kooperiert mit dem anwalt, der den artikel verfasst hat! unfassbar, wie die linke hier dargestellt wird! ich bin froh, dass die mit meinen kindern nichts zu tun hat, denn zu behaupten, dass kinder immer benachteiligt sind ist genauso lächerlich wie zu sagen, dass die sed nie auf menschen schiessen lies!!!
Völliges Unverständnis für den armen Studenten!
Wer nicht mit der Linken in der Verbindung gebracht werden möchte, der sollte sich einfach nicht bei der Linken engagieren!
Wer sich für einen Kreistag oder Stadtrat aufstellen lässt, geht schließlich auch das Risiko ein, gewählt zu werden! Und dann? Den Namen aus allen Listen, Protokollen etc., die auch öffentlich eingesehen werden können, löschen?
Unverständnis bleibt für das Vorgehen!
Hoffen wir alle miteinander, dass notfalls abschließend der Europäische Gerichtshof dem ein Ende bereitet und die Klage abweist!!!!
PS: Der Anwalt ist auch bei den Linken!!