Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren zum NCG in aktueller Form für unzulässig
Die Stadtverwaltung, die laut Gesetz für eine juristische Vorprüfung zuständig ist, hält das Bürgerbegehren des NCG in der vorgelegten Form für unzulässig. Vor allem enthalte es zuviele Fragen und Anliegen (Erhalt NCG in der Reuterstraße, Erhalt der Schulen im Kleefeld, Beginn der NCG-Sanierung) und müsse auf mindestens zwei Bürgerbegehren aufgeteilt werden. Zudem würde ein Erfolg des Begehrens nach Schätzung der Verwaltung 15,5 Millionen Euro kosten, vor allem für die Sanierung. Die geforderte Aufstellung der Betriebskosten des NCG legte die Verwaltung nicht vor. Sie nannte aber erstmals eine konkrete Zahl von Unterschriften, die erforderlich sind, damite in Bürgerbegehren dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden muss: 4454. Die Elternschaft des NCG will jetzt beraten, wie sie weiter vorgehen will.
Quellen: BLZ, NCG-Elternschaft
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