Martin Lucke im Stadtrat. Foto: Thomas Merkenich

Die Stadt Bergisch Gladbach hat auf ein grundlegendes Urteil reagiert und die Abwassergebühren für die Jahre 2020 und 2021 neu berechnet – womit die Gebühren deutlich sinken. Zu viel gezahlte Beträge will die Stadt aber nicht allen Bürgerinnen und Bürgern rückwirkend erstatten, sondern nur den wenigen, die Widerspruch eingelegt hatten. Damit ist die CDU nicht einverstanden.

Wir dokumentieren eine Mitteilung der CDU-Fraktion

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In den Jahren 2020 und 2021 hat die Stadt Bergisch Gladbach zu hohe Abwassergebühren für Schmutz- und Regenwasser erhoben, wie die aktuelle Rechtsprechung feststellte. Daraus ergeben sich für diese beiden Jahre deutlich geringere Gebühren, als von der Verwaltung seinerzeit kalkuliert.

Am 17. Oktober 2023 wird daher im Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung (AIUSO) eine rückwirkende Anpassung der Abwassergebührensatzungen beraten, die dann am 31. Oktober 2023 im Rat der Stadt Bergisch Gladbach zum Beschluss steht. Dabei geht es um erhebliche Reduzierungen der Gebühren, teilweise ein Drittel und mehr. 

Reine Formsache? Weiter mit dem nächsten Thema? – Nein!! 

Trotz rückwirkender Anpassung der Satzung ist bislang nicht geplant, allen Bürgerinnen und Bürgern die Gebühren zu erstatten, nur sehr wenige, deren Bescheide von damals noch nicht rechtswirksam geworden sind, sollen von der rückwirkenden Änderung profitieren. Die weitaus größere Mehrheit, die auf die Richtigkeit der Bescheide vertraut und keinen Einspruch eingelegt hat, soll leer ausgehen. 

Fatale Signalwirkung

„In Zeiten, in denen viele Bürgerinnen und Bürger durch Inflation und hohe Zinsen zunehmenden finanziellen Lasten ausgesetzt sind, hätte es eine fatale Signalwirkung, wenn die Stadt, trotz politisch beschlossener Anpassung der Gebührensatzung, die zu viel erhobenen Abwassergebühren einfach einbehalten würde“ so Martin Lucke, Sprecher der CDU-Fraktion Bergisch Gladbach im Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt, Sicherheit und Ordnung. 

„Dabei geht es schließlich um erhebliche Beträge. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verbraucht eine 4-köpfige Familie rund 180m³ Wasser pro Jahr. Eine entsprechende Erstattung der zu viel erhobenen Schmutzwassergebühren in den Jahren 2020 und 2021 würde bei einem solchen Verbrauch über 300 Euro betragen.“ 

Daher fordert die CDU-Faktion: „Die Abwassergebühren 2020 und 2021 müssen für alle Bürgerinnen und Bürger in Bergisch Gladbach neu beschieden und die zu viel gezahlten Gebühren zurückerstattet werden!“ 

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  1. Die Konsequenz ist doch, dass jeder grundsätzlich und prophylaktisch Widerspruch gegen Bescheide der Stadt einlegen sollte, um beim späteren Aufdecken zu viel Berechnetes erstattet bekommt.
    Ich verstehe ja, dass die Stadt das Geld derzeit nicht hat. Dann muss sie eben nach vorne eine Lösung erarbeiten.

    1. Das ist doch etwas pikant, denn Martin Lucke, Sprecher der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach Infrastukturausschuss (siehe Foto oben) ist auch Mitglied des Landtags der CDU.
      Was sollen wir nun glauben und wie werden CDU-Landtagsabgeordneten über ein Gesetz der CDU/GRÜNEN Landesregierung abstimmen?
      Vielleicht ist das auch alles nur warme Luft oder das Gesetz in Düsseldorf meint alles ganz anders?

  2. Jahrelange Abzocke der großen Koalition!

    Bemerkenswert, dass sich die CDU nun einer alten Forderung der Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat anschließend, denn die hatte immer wieder im Rat die überhöhten Abwassergebühren angeprangert und dabei auch die Abschreibung ins Auge gefasst.

    Auch hatte DIE LINKE. in der Vergangenheit die Rückzahlung der Gebühren an die Bürger*innen gefordert. Jahrelang hatte DIE LINKE. gegen zu hohe Abwassergebühren und diese Abzocke im Rat gekämpft!
    Das wurde aber immer vom ehemaligen CDU-Bürgermeister und von der CDU-Mehrheitsfraktion inkl. SPD, GRÜNEN und FDP abgewehrt. Stattdessen hat diese bunte Mehrheit die “abgezockte” grossen Gewinne aus dem Abwasserwerk jedes Jahr in den allgemeinen Haushalt umgebucht und eingesackt!

    Jetzt sieht das plötzlich anders aus und die Positionen DIE LINKE. könnten eine Mehrheit bekommen und die Rückzahlungen werden Wirklichkeit! Das musste aber erst ein Gerichtsentscheidung einleiten!

    Hier einen Beitrag DIE LINKE. RBK aus dem Jahren 2020 dazu!
    https://www.dielinke-rbk.de/partei/aktuell/detail-aktuell/ueberhoehte-abwassergebuehren-sind-unsozial-und-rechtswidrig/

    1. In Rheda-Wiedenbrück ist ein CDU-Bürgermeister am Werk und es gibt keine Erstattung der zuviel gezahlten Abwassergebühren. Das wird wohl von der Faktion “Freie Linke” kritisiert ;-)

      1. Mein Tipp: Auf Erstattung klagen!! Sollten alle tun, um die zur Verantwortung zu ziehen, die das in den Räten beschlossen haben.

      2. Schöner Tipp, der kostet die Kläger nur Geld. Die nicht angefochtenen Bescheide sind bestandskräftig, das wird kein Gericht ändern. Da wird es jeweils eine Klageabweisung geben, die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Kläger – also noch eine runde Summe versenkt.

      3. @Drucker

        Ich habe es schon an anderer Stelle geschrieben. Tatsächlich sind die alten Gebührenentscheide wohl rechtskräftig, wie sie schreiben.

        Allerdings stellt sich die Frage, ob die Bürger*innen und Bürger nicht über eins Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betrugs von der Stadt und womöglich vom Stadtrat und den Ratsmitgliedern selbst einen Entschädigungsanspruch ableiten könnten. Verwaltung und Rat kannten die juristischen Widersprüche und die Rechtslage ganz genau und haben trotzdem und offenbar mit dem Kalkül und Vorsatz entschieden, dass es am Ende so ausgehen könnte, wie es nun versucht wird. Man hat jahrelang abkassiert und Gewinne umgeschichtet und am Ende muss nur ein Teil zurückgezahlt werden, weil es alles rechtswidrig war.

        Strafanzeigen kosten nichts, aber die Erfahrungen zeigen, dass sich Staatanwälte und Stadtverwaltung keine Augen ausstechen und es wäre sehr wahrscheinlich, dass eine Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft wohl im Sande verlaufen würde.

        Es bleibt die Variante auf Schadenersatz gegen die Mitglieder des Stadtrats, aber da müssten Jurist*innen ran!

      4. Alles schön und gut, aber der Leser oben hat empfohlen „Auf Erstattung klagen!!“ Und das ist nun mal ebenso sinnlos wie kostenträchtig.

  3. Ich finde es erstaunlich, das es immer die gleichen sind, die zu allen Themen etwas schreiben.
    Setzt ja voraus, das man auch den Überblick hat in all diesen Dingen. Bravo.
    Und wo sie die Zeit hernehmen, keine Ahnung.
    Aber die Welt hat auch sonst keine Probleme

  4. @Herr Havermann
    “Stadt wirft viel Geld aus dem Fenster für nunnütze Dinge” Sie meinen sicherlich auch z. B. der Tunnel, durch den viele Autofahrer seit Jahren partout nicht fahren wollen.

    Die “unrechtmäßig einbehaltene Abwassergebühr” die den Bürgern in den 20 – 30 Jahren vorher abverlangt wurden sind unwiderruflich weg! Warum jetzt – NUR AUS NEID? – Gelder abziehen, die der Stadt dann an anderen Ecken fehlen würden z.B. zur Kinder- und Jugendförderung, Bildung

  5. Die Haushalte der Stadt der Jahre 2020 und 2021 sind abgeschlossen. Die zu viel gezahlten Gebühren liegen nicht auf der Bank, sondern sind in andere Leistungen der Stadt für uns Bürger eingeflossen. Wenn die Stadt zu viel gezahlte Gebühren zurückerstattet, entsteht zum Rückzahlungzeitpunkt ein Loch im Haushalt. Wie gedenkt die CDU dieses Loch zu stopfen?

    ____________
    Hinweis der Redaktion: Peter van Loon ist sachkundiger Bürger der Grünen im Stadtrat.

    1. Weniger Ausgaben, bei Dingen, die geplant waren? Es ist ein Budget/Plan, kein Muss jeden Punkt bis auf den letzten Euro auszunutzen.

    2. Wir leben in einem Rechtsstaat und bei dem Gesetz für kommunale Gebühren hat sich der Gesetzgeber etwas gedacht, um die Bürger*innen vor unsozialen Steuern durch die Hintertür zu schützen. Unberechtigt hohe Gebühren sind unsozial, denn sie treffen diejenigen am meisten, die am wenigsten haben. Im Zweifel war und ist der Grünen-Ratsfraktion schon immer egal gewesen, denn sie hat die rechtswidrige Gebührenordnung immer mitgetragen.

      Sie können sich auch nicht damit herausreden, dass niemand das wissen konnten, denn DIE LINKE. hat dieses seit 2009 immer wieder angemahnt und vorgebracht und hat gegen diese zu hohen Gebühren deshalb mit Nein gestimmt, weil sie unsozial und rechtswidrig waren.

      Der Mehrheit aus CDU, SPD, FDP und GRÜNEN war das immer egal, denn was sie dem Bürger*innen aus der Tasche gezogen haben, haben sie erstmal im Haushalt als Gewinne umgebucht und behalten.

      Auch wenn die die Stadtratsfraktionen es nicht in ihre eigenen Tasche gesteckt haben, ist der Vergleich mit ein Dieb naheliegend, denn die geben ihre Beute auch sehr ungern wieder heraus, auch wenn ein Gericht das gerne möchte. Diebe gehen dafür in den Knast, aber Stadträte waschen ihre Hände in Unschuld, denn sie haben es ja für eine “gute Sache” getan. Tatsächlich aber könnte wir dem Stadtrat sogar Vorsatz unterstellen, denn die Gegenposition und Kritik und auch der Vorwurf, dass sie “rechtswidrige Beschlüsse” fassen würden und die Gebührenordnung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde, stand seit mehr als 10 Jahren immer nicht nur im Raum, sondern wurde auch so in den Sitzungen von DIE LINKE. formuliert.

      Reden sie die Dinge also nicht schön und suchen sie nicht weiter nach falschen Rechtfertigungen oder peinlichen Ausflüchten, ….! Das wäre das Mindeste an Anstand, was die Bürger*innen nun erwarten können, denn die CDU, SPD, GRÜNE, FDP seit Jahren asozial abgezockt haben!

      Tomás M. Santillán
      DIE LINKE. RBK

    3. Ich verstehe es nicht:

      Sie schreiben:
      “Die zu viel gezahlten Gebühren liegen nicht auf der Bank, sondern sind in andere Leistungen der Stadt für uns Bürger eingeflossen.”

      Das finde ich ja schon problematisch, denn im Urteil (https://www.anwalt.de/rechtstipps/abwassergebuehren-rechtswidrig-geld-zurueck-201396.html) steht:
      Den Bürgern dürfen nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden.

      Ich folge daraus, dass möglicherweise grundsätzlich davon ausgegangen wird, mit den Gebühren Gewinne zu erwirtschaften, die dann anders (sinnvoll oder nicht nicht) eingesetzt werden. Das scheint doch schon nicht im Sinne der Gebühr zu sein oder?

      1. Lieber @Michael,

        hier liegt der Hase im Pfeffer, denn es war der SPD, GRÜNE, FDP Bürgermeister Frank Stein, der diese Praxis als früherer Kämmerer der Stadt von dem vorangegangenen Kämmerer (auch SPD) übernommen hatte.

        Es waren CDU & SPD, welche mit Unterstützung von GRÜNEN und FDP die Gewinnausschüttung aus dem Abwasser (ca. 5,6 Mio jährlich) in den Haushalt Jahren festgeschrieben haben. Ihnen war dabei durchaus bewusst, dass dies den gesetzlichen Vorgaben widersprach, denn sie wurden bei jedem Haushaltdebatte von DIE LINKE. auf diese Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht. Der Stadtrat hat jahrelange Gewinne abgezweigt, obwohl er diese “Gewinne” längst hätte in Gebührensenkung hätte einfließen lassen müssen.

        SPD, GRÜNE & FDP haben dieses rechtswidrige Verfahren 2020 sogar in ihrem Grundlagenpapier als zukünftige Handlungsmaxime festgelegt. Dort heißt es wörtlich “… permanente Ausschüttung aus der Bädergesellschaft und dem Abwasserbetrieb in Höhe von 12 Mio. € p.a. ….” Als hätten die Damen und Herren das Gesetz nie gelesen oder der LINKEN Opposition im Stadtrat zugehört.

        An dieser Stelle könnte sogar ein vorsätzlicher Rechtsverstoß zum Schaden der Bürger*innen vermutet werden. Deshalb halte ich auch eine Klage der Stadt auf Rückerstattung für durchaus überlegenswert, denn es geht nicht schlicht um eine falsche oder fehlerhafte Berechnung der Gebühren, sondern möglicherweise um vorsätzliches Handeln die Verwaltung, obwohl sie wusste, dass dies nicht rechtmäßig war. Ob hier eine Verjährung vorliegt. wäre durchaus zu prüfen.

        Auch wenn wir eine “vorsätzliche Straftat” ausgeschlossen würde, wäre es eine Mindestmaß an Anstand, dass sich die Verwaltung und der Stadtrat bei den Bürger*innen entschuldigt. Aber selbst das ist weder geplant, noch zu erwarten, denn wer nur den Bürger*innen etwas zurückzahlen möchte, die Widerspruch eingelegt haben, hat sich schon als “bürgerfeindlich” geoutet!

  6. Ob es nun € 9,00, 30,00 oder 300,00 sind, das Vorhaben, nur den Leuten die unrechtmäßig einbehaltene Abwassergebühr zurück zu erstatten trägt den Makel des Unsoziualen und die Last von Sparzwängen. Die Stadt wirft viel Geld aus dem Fenster für nunnütze Dinge – Beispiel Laurentiusstraße. Deshalb muss sie sparen, wo es nicht angebracht ist. Die nächste Wahl wird die Quittung bringen.

    1. Nein, die Mehrkosten sind nicht egal. Es werden hier konkrete Zahlen (300 Euro zuviel für 2020/2021 für 180 qm Schmutzwasser). Das kann ich nicht nachvollziehen, die CDU sollte unbedingt die Rechnung erklären. So werden einfach nicht nachvollziehbare Zahlen rausgehauen, was durchaus unseriös wirkt. Als Wähler sollte man das berücksichtigen.

      1. Es sind für 2020 1.01€/m3 Schmutzwasser und für 2021 0.77€/m3 Reduzierung der Gebühren. Bei 180m3 pro Jahr (laut BDEW Durchschnitt für 4köpfige Familie in DE) sind das 180*(1.01+0.77)=320€. Dies ist nur ein Bespiel im Schnitt eines 4 Personenhaushaltes. Natürlich ist jeder Einzelfall zu Betrachten und es könnte geringere oder höhere Beträge entstehen. VG R.M.Kraus Mitglied der CDU Fraktion im Rat

      2. Vielen Dank für die Offenlegung der Rechnung, Herr Kraus. Mittlerweile habe ich die Zahlen in der Tischvorlage gefunden. Ich muss zugeben, dass ich die Dimension der Erstattungen von über 19,3 Mio. EUR vollkommen falsch eingeschätzt habe. Der Erstattungsbetrag von 57000 EUR für offene Bescheide ist dagegen sehr gering und ermöglicht die Abschätzung der Haushalte, die widersprochen haben. Allerdings steht in der Tischvolage nach meinem Verständnis auch, dass die Stadt bei einer Erstattung für alle dazu verpflichtet wäre, sich das Geld über Steuererhöhungen zurückzuholen. Um ernst genommen zu werden, müsste die CDU erklären, warum Erstattung und Steuererhöhung besser als Erstattung ohne Steuererhöhung ist. Das tut man aber nicht, weswegen dieser Beitrag als populistisch zu bewerten ist. Der populistische Stil besteht ja gerade in einer bewussten Verkürzung und Skandalisierung von Themen.

      3. Die Niederschlagwasser-Flächengebühr, die insbesondere von allen Zwei- und Einfamilienhausbesitzern zu stemmen ist Differenz 2020 EUR -0,62
        und 2021 EUR -0,79 , sind in Ihrem Kommentar nicht genannt.
        Finden Sie, dass die Stadt diese Differenzen auch erstatten sollte, überlegen Sie doch mal!
        Für diesen Personenkreis würde sich eine Erstattung wirklich richtig lohnen, insbesondere die, deren Grundstücke viele qm verdichtete Flächen aufweisen!

  7. Kann man nicht prüfen, woran es bei den noch offenen Bescheiden 2020 und 2021 hapert?
    Wurde hier von einigen Grundstückseigentümern evtl. lediglich hinsichtlich der angesetzten versiegelten Flächen die Änderung beantragt?
    Wenn dem so wäre, was durchaus vorstellbar ist, sind die Bescheide dann nicht nur punktuell hinsichtlich der versiegelten Flächen zu korrigieren?

  8. Der Abwasserhaushalt ist gebührenfinanziert und eine langfristige Angelegenheit, bei der sich immer wieder Unter- oder Überdeckungen ergeben. Diese werden in zukünftigen Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Welche Folgen hätte die von der CDU geforderte Rückzahlung für den Abwasserhaushalt? In meinen Augen ist das wieder eine sehr populistische Forderung der CDU. Diesmal noch dazu von einem Landtagsabgeordneten, dem der Haushalt der Kommune anscheinend nicht so wichtig ist, solange seine Partei im Rat in der Opposition ist. Interessant wäre ja auch, die Kosten für die Rückzahlung inkl. der Verwaltungskosten im Vergleich zu den tatsächlichen Rückerstattungen zu sehen. Wie kommt die CDU auf 300.- Euro pro Haushalt?

    ____________
    Hinweis der Redaktion: Markus Bollen ist sachkundiger Bürger der Grünen im Stadtrat.

    1. @Redaktion. Hier fehlt ihr Hinweis zur Tätigkeit als sachkundiger Bürger ;) Irgendwie kommt die Zugehörigkeits-Anmerkung sehr einseitig.

      @Herr Bollen, wenn es Über- und Unterdeckungen gibt, warum dann überhaupt Einsprüche zur allgemeinen Berechnung zulassen oder zurückerstatten? Dann dürfte es ja nur bei individuellen Fehlern ein Einspruchsrecht geben. Entweder bekommen alle es zurück inkl. Mieter über Verwalter oder keiner.

      1. Bitte entschuldigen Sie, dass es in diesem Fall 41 Minuten gedauert hat, bis wir den Hinweis angebracht haben.

    2. @Markus Bollen

      Ich stimme ihnen in der Einschätzung Populismus der CDU zu. Allerdings aus ganz anderen Gründen, denn die CDU war diejenige, die diese hohen Gebühren gemeinsam mit SPD, FDP und GRÜNEN im Stadtrat abgestimmt und durchgesetzt hat, obwohl alle die Kritik und auch die rechtlichen Bedenken ganz genau kannten. Auch musste allen klar sein, welche Folgen das möglicherweise nach sich ziehen würde. Und trotzdem wurde die Abzocke sogar in einem Grundlagenpapier festgeschrieben.

      Ich glaube, dass den Beteiligten Fraktionen die Folgen und die sozialen Probleme in manchen Familien, die mit den viel zu hohen Gebühren verbunden waren, “scheißegal” war und das dort nach dem asozialen Prinzip verfahren wurde: “Erst müssen sich Kläger*innen finden, Klagen dauern lange und nach uns die Sintflut! Bis dahin haben wir viele Millionen eingesammelt und umgeschichtet.”

      Und tatsächlich gilt das auch für die CDU in der Opposition ganz zutreffend, denn der ist es egal, dass der Abwasserhaushalt den Bach runtergeht. Populismus pur!

      Was bleibt ist eine jahrelange rechtwidrige Abzocke der Gebührenzahler*innen durch die Stadt Bergisch Gladbach mit Billigung ihrer politischen Vertreter*innen, die sich jetzt um die Wahrheit winden und sich vor klaren Entscheidungen zieren!

      Peinlich ist dieses unsoziale Vorgehen schon und peinlich ist es ganz besonders für die GRÜNEN und die SPD! Allerdings ist es nicht ganz unerwartet, …

  9. Man kann es drehen und wenden wie man will, man kommt zusammen für eine vierköpfige Familie nicht auf 300 Euro zuviel gezahlte Schmutzwasser-Gebühr für die Jahre 2020 und 2021. Die CDU sollte ihre Rechnung mal offenlegen.

    Wie halten andere Städte die Angelegenheit?

  10. Es passt leider in das grosse Bild in Deutschland: Bürokratie und Politik biegen das Recht, wie es gerade passt.
    Das Primat der Bürokratie über das Bürgerwohl.

  11. Ich finde es ebenfalls hochproblematisch, wenn jetzt nur diejenigen zuviel eingezogenes Geld zurückerstattet bekommen, die “zufällig” Widerspruch gegen ihren Abwasserbescheid eingelegt hatten.
    Normalerweise vertraut man als Bürger ja darauf, dass die Stadt ihre Gebühren nach Recht und Gesetz erhebt.
    Wenn jetzt nicht automatisch allen Bürgern das Geld zurückerstattet wird, werden diejenigen, die der Stadt vertrauen, entsprechend bestraft. Das Signal ist damit eindeutig: zukünftig erstmal allen Bescheiden grundsätzlich widersprechen, um sich die Möglichkeit offen zu halten. Das kann es doch nicht sein. Damit werden zuviel gezahlte Gebühren aufgrund von Fehlern seitens der Stadt buchstäblich zur Dummensteuer und die Verwaltung ertrinkt zusätzlich in einer Flut von Widersprüchen von informierten Bürgern.

    Es scheint übrigens auch noch einen Weg zu geben, die alten Bescheide aufheben zu lassen. Zwar wohl ohne Garantie, da es im Ermessensspielraum der Behörde liegt, aber immerhin noch ein Weg. Dort werden auch bis zu 30% genannt. Die Ersparnis in unserem Falle mit einem 4-Personen-Haushalt läge entsprechend auch deutlich höher als die in einem anderen Kommentar genannten 39 EUR, zumal ja auch 2022 noch mit einfließt.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/abwassergebuehren-rechtswidrig-geld-zurueck-201396.html

  12. die Kosten des Abwasserbescheides entnimmt man…
    als Mieter ggf. der Nebenkostenabrechnung im Folgejahr. Und in den Pandemiejahren kamen die NK-Abrechungen eher noch später als üblich.
    wenn man nun seine NKA zerlegt und prüft und jeden Beleg nachfordert, kommt man auch in den Genuss der Abwasserabrechung.

    Die wenigen Einsprüche würde ich also in der Mehrheit den Eigentümern von Häusern zuordnen.

    Und in diesem Sinne der Zugänglichkeit zu einer Abrechnung/Verordnung finde ich den Einspruch der CDU völlig richtig, es ist im Sinne des Bürgers. Das politische Kalkül lasse ich mal außen vor. Ich würde mich freuen, wenn hier jedes Rechtsmittel im Sinne der Mieter ausgeschöpft würden.

    1. Die CDU heuchelt, denn tatsächlich hat sie diese unsozialen Gebühren selbst beschlossen und gegen Kritik, die jetzt vor Gericht rechtbekommen hat, durchgesetzt! Wenn die CDU ihre Forderung mit einer Entschuldigung an die Bürger*innen für ihre eigene Entscheidung und eine Entschuldigung für ihre CDU-Verwaltung und ihren ehemaligen CDU-Bürgermeister verbinden würde, wäre ihre Forderung deutlich glaubwürdiger. Auch sollte sie hinzufügen, dass es sich dabei eigentlich um eine Forderung nach Rückzahlung der abgezockten zu hohen Gebühren von DIE LINKE. im Stadtrat handelt, die diese schon vor 10 Jahren erhoben hatte. Danke!

  13. An alle Wutbürger oder Enttäuschten auf dieser Seite:
    Ich habe gerade ausgerechnet, wieviel wir (2 Pers.) weniger bezahlt hätten, wenn die Gebührenbescheide für das Jahr 2020 und 2021 mit dem neuen Beitragssatz für 2022/VZ 2023 für Schmutzwasser und Regenwasser/versiegelte Flächen berechnet worden wären. Das kann man auch als Mieter für seinen Anteil an den Gesamtkosten berechnen.
    Für 2020: gerundet EUR 1,-
    Für 2021: gerundet EUR 39,-
    Also nicht annähernd die pauschal in Aussicht gestellten EUR 300,-/Jahr, auch nicht auf 4 Personen hochgerechnet. Liebe CDU, dass ist, finde ich, Populismus in seiner reinsten Form.

  14. „Nimm was du kriegen kannst…..“, bei denen wenigen die widersprochen haben ist die Rechnung „ja klar“….., aber es hätte schon ein ganz „fieses Geschmäckle“ wenn……

  15. Drucker, gibt es tatsächlich auch nur eine “sympythischere” Partei in unserem Rat?

    Auch an dieser Stelle wie auf vielen anderen Gebieten wird das Argument der Stadt fehlendes Geld sein. Da sollten lieber die hochfahrende Pläne für die Laurentiusstraße, andere Fahradbevozugungsvorhaben und eine Sanierungs der alten Stadthäuser zugunsten der Meinung des Geschichtsvereins – der meint, dies ohne Meinung der Bürger verlangen zu können – verschoben oder zu den Akten gelegt werden.

    Der Hinweis, demnächst alle Zahlungsbescheide der Stadt abzulehnen, scheint mir ein probates Mittel, weitere Ungleichbehandlung der Verwaltung zu negieren.

    1. Da fehlt jetzt eigentlich nur noch das Thema Seilbahn zur Abrundung.

      Und zum Vorschlag “alle Zahlungsbescheide der Stadt abzulehnen” fallen mir als erstes entsprechende Anregungen der sogenannten Reichsbürger ein. Eine eher unappetitliche Gesellschaft.

    2. Ja, es gibt unsympathischere und sympathischere.

      Bei der Gelegenheit: Lassen Sie sich doch eine tibetanische Gebetsmühle anfertigen, in die das Wort „Laurentiusstraße“ eingraviert ist. Dann können Sie die immer drehen und sparen sich die Tipparbeit .

  16. Ein weiterer Aspekt tut sich für mich auf: mit dieser Entscheidung wird gefordert, dass jeder Bürger:in gegen jeden Bescheid vorsorglich Widerspruch einlegen sollte um sich alle Möglichkeiten offen zu halten. In der Konsequenz bedeutet das eine nicht überschaubare Mehrbelastung für die Verwaltung. Ich frage mich, ob sich das mittelfristig rechnet!

  17. Mit anderen Worten zukünftig, bis zu einem Politikwechsel, gegen sämtliche Bescheide der Stadt rein vorsorglich Widerspruch einlegen.

    1. Ich denke auch, so kann man reagieren. Das wird dann ein ziemlicher Verwaltungsaufwand für die Stadt. Ob der Bürgermeister das seinen Mitarbeitern gegenüber vertreten kann? Wenn sich die Beschäftigten um die Widersprüche kümmern können sie in der Zeit keine andere Arbeit erledigen.

    2. Das hat doch nichts mit einem Politikwechsel zu tun. Hier soll ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW umgesetzt werden!
      Ein GERICHT (OVG) hat entschieden, wie die Kommunen/Städte in NRW die Regen- und Schmutzwassergebühren künftig zu berechnen/festzusetzen haben.
      Die vorherige (ca. 28 Jahre bestehende) Rechtsprechung hierzu ist somit überholt.
      Bereits bestandskräftige Gebührenbescheide müssen lt. Beschluss des Gerichts vom 20.05.2022 NICHT aufgehoben werden.

      1. Hallo Rita,
        Sie haben Recht, es besteht keine Pflicht. Aber der Stadtrat könnte die Entscheidung so treffen, dass die Reduzierung allen Zahlungspflichtigen rückwirkend zugute kommt.
        Daher ist es ratsam, demnächst gegen Bescheide aus Sicherheitsgründen erstmal Widerspruch einzulegen. Um sich dann intensiv mit der Sachlage befassen zu können. Das wird dann zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen.

      2. Moralisch ist diese Praxis jedoch, gerade in Zeiten brutal gestiegener Kosten für alles, höchst fragwürdig.
        Selbstverständlich ist dies für Besserverdienende vernachlässigenswert. Für viele jedoch nicht. Insofern bleibt als Quintessenz tatsächlich nur, gegen alle Beschlüsse der Stadt in Zukunft formal Einspruch einzulegen.

        Widerwärtig. Aber Sie wollen es ja so.

      3. Wobei es doch eher die Besserverdienenden im Eigenheim betrifft, denn die können selber Einspruch einlegen während beim Mieter immer die Verwalter/Vermieter aktiv werden müssen und ob die sich den Aufwand machen, bleibt fraglich.

    3. Nun, man muss den Widerspruch ja begründen. Also spätestens nach Aufforderung durch die entsprechende Rechtsstelle. Und da werden dann alle runterfallen, die keine Begründung haben. Ich denke mal nicht, das jeder sich mit allen möglichen Dingen beschäftigt oder diese Dinge versteht.
      Und was das mit einem Politikwechselzutun hat, ist Ihr Geheimnis.

  18. Ich halte die CDU zwar nicht für die sympathischste Partei im Stadtrat, aber wo sie Recht hat, hat sie Recht.