Foto: Thomas Merkenich

Eltern der Einkommensstufe „bis 50.000 Euro“ müssen bis Jahresende nichts für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen; Haushalt mit einem Einkommen von bis zu 60.000 Euro werden für zwei Monate freigestellt. Das bestätigt die Stadt Bergisch Gladbach – und beruft sich auf eine Absprache der Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Entlastung wird aus Landesmitteln finanziert.

Rund 1160 Familien in Bergisch Gladbach haben in den vergangenen Wochen überraschend einen erfreulichen Brief vom Jugendamt erhalten: „Im Rahmen des Stärkungspaktes NRW ist es in der Stadt Bergisch Gladbach vorgesehen, die Elternbeiträge der Einkommensgruppe „bis 50.000 Euro“ für die Monate Oktober bis Dezember 2023 zu erlassen,“ heißt es in den Schreiben. Haushalte mit einer Einstufung zwischen 50.000 und 60.000 Euro müssen zwei Monate lang nicht zahlen.

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Dafür setzt Bergisch Gladbach fast ein Drittel der Mittel ein, die der Stadt aus dem Stärkungspakt zustehen. Der bislang nicht öffentlich bekannt gemachte Gebührenerlass basiere auf einer Abstimmung aller Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis, bestätigt ein Sprecher der Stadt Bergisch Gladbach auf Anfrage. Auf einen politischen Beschluss habe daher verzichtet werden können.

Der Erlass der Elternbeiträge gelte für alle drei Betreuungsformen: Tagespflege, Kindertagesstätten und Offene Ganztagsgrundschulen (OGS).

Die Stadt kalkuliert mit einem Gesamtvolumen von rund 200.000 Euro, womit die Entlastung pro Familie im Durchschnitt 180 Euro beträgt. Familien mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro zahlen ohnehin keine Beiträge. In der Gruppe bis 50.000 Euro werden pro Monat bei einer Betreuungszeit von 20 Stunden 55 Euro fällig, in der Einkommensstufe darüber sind es 72,50 Euro.

Mittel aus Stärkungspakt NRW müssen 2023 fließen

Die Einnahmeausfälle der Stadt in Höhe der rund 200.000 Euro werden komplett aus dem „Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut“ finanziert, bestätigt die Stadt. Das Land hatte auf Ukrainekrieg, steigende Energiepreise und Inflation reagiert und den Kommunen insgesamt 150 Millionen Euro in Aussicht gestellt – wovon 650.000 Euro auf Bergisch Gladbach entfielen.

Dieses Geld war vor allem dazu gedacht, die soziale Infrastruktur (wie Sozialkaufhäuser, Tafeln, Schuldnerberatungen, etc.) zu unterstützen. In Bergisch Gladbach sei das Geld für Angebote der Seniorenbegegnungsstätten, der Kinder- und Jugendhilfe und für Geflüchtete eingesetzt worden, berichtet der Sprecher der Stadt.

Laut Landesverordnung können aus dem Stärkungspakt aber auch „Bürgerinnen und Bürger insbesondere zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten unterstützt werden“.

Auf diesen Passus berufen sich jetzt viele Kommunen in NRW, die bislang nicht genutzte Mittel des Stärkungspaktes für die Entlastung bei den Kita- und OGS-Beiträgen einsetzen. Dieser Weg sei gewählt worden, „um eine Entlastung einkommensarmer Haushalte zu erreichen“, bekräftigt auch die Stadt Bergisch Gladbach.

Der Rheinisch-Bergische Kreis hatte Anspruch auf 330.000 Euro aus dem Fördertopf, die die kreisangehörigen Kommunen zusammen weitere 1,3 Millionen Euro. Für Kürten, Odenthal und Burscheid hat der Landrat als Chef der Kreisverwaltung eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

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Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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