Viele Menschen schätzen die Vorstellung, mit ihrem Vermögen eine eigene Stiftung zu gründen, um Gutes zu tun, fürchten aber hohen organisatorischen Aufwand. Doch das Vorhaben muss nicht kompliziert sein, wie Thomas Fritsche und Patrick Hepe von der Kreissparkasse Köln erläutern.

Herr Fritsche, Herr Hepe, die Kreissparkasse Köln hat eine Stiftergemeinschaft ins Leben gerufen. Was hat sie dazu veranlasst?

Thomas Fritsche: In den Beratungsgesprächen zur Vermögensanlage schimmert immer wieder durch, dass es vielen Kundinnen und Kundin wichtig ist, etwas Gutes für die Gesellschaft zu tun. Einige engagieren sich bereits ehrenamtlich oder finanziell für gemeinnützige Zwecke. Manche möchten aber noch einen Schritt weitergehen und einen Nutzen stiften, der auf Dauer angelegt ist. In diesem Fall ist häufig eine Stiftung das Mittel der Wahl.

Wieso benötigt es dafür eine Stiftergemeinschaft?

Patrick Hepe: Das Stiftungsrecht ist leider recht starr und unflexibel formuliert. So sind mit der Gründung einer eigenen Stiftung recht viele formelle und organisatorische Aspekte verbunden, die Kundinnen und Kunden mitunter von einem solchen Vorhaben abhalten. Unsere Stiftergemeinschaft übernimmt all diese Formalitäten und hat das Ziel, den Kundinnen und Kunden auf diese Weise das Gründen eines eigenen Stiftungsfonds leicht zu machen – so leicht wie eine Kontoeröffnung. Möglich ist dies ab einem Betrag von 50.000 Euro.

Können Sie konkrete Beispiele für Leistungen nennen, welche die Stiftergemeinschaft für die Stiftenden übernimmt?

Thomas Fritsche: Die Kreissparkasse Köln kümmert sich zum Beispiel um die Gemeinnützigkeitsprüfung, den Zahlungsverkehr, Zuwendungsbestätigungen, die Buchführung, steuerliche Aspekte, den Jahresabschluss und auf Wunsch auch um eine Öffentlichkeitsarbeit.

Patrick Hepe: Zudem sorgt sich unsere hauseigene Vermögensverwaltung um die Vermögensanlage. Mit der Neugründung eines eigenen Stiftungsfonds innerhalb der Stiftergemeinschaft haben die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, einen eigenen Namen für die Stiftung zu vergeben und die gemeinnützigen Zwecke zu bestimmen.

Gibt es etwas, worauf Kundinnen und Kunden bei der Wahl des Stiftungszwecks besonders achten sollten?

Thomas Fritsche: In erster Linie sollte der Zweck gut zur eigenen Person passen. Darüber hinaus sind den Ideen kaum Grenzen gesetzt, alle gemeinnützigen Zwecken sind möglich.

Patrick Hepe: Ein Stiftungsfonds unter dem Dach der Stiftergemeinschaft bietet dabei den besonderen Vorteil, dass der Stiftungszweck zu Lebzeiten angepasst werden kann. Diese Flexibilität ist uns sehr wichtig, schließlich ändern sich mitunter die Lebensumstände und damit die Dinge, die den Stiftenden am wichtigsten sind. In einer solchen Art Änderungen bei der Mittelverwendung oder den begünstigten Organisationen vorzunehmen, ist ein besonderer Vorteil unserer Stiftergemeinschaft und bei vielen anderen Stiftungsmodellen nicht möglich.

Werden Stiftungsfonds häufig bereits zu Lebzeiten gegründet oder erfolgt dies nicht üblicherweise erst im Zuge des Nachlasses?

Thomas Fritsche: Das hängt immer ganz individuell von der jeweiligen Person ab. Die Motivation für ein Engagement in der Stiftergemeinschaft basiert in allererster Linie auf Überzeugungen, Wertvorstellungen und Idealen. Es gibt auch steuerliche Vorteile, aber die spielen in den meisten Fällen nur eine untergeordnete Rolle. Manchen ist es wichtig, das Wirken der Stiftung selbst miterleben zu können. Die entgegengebrachte Dankbarkeit und Anerkennung, welche den Stiftenden von den begünstigen Menschen oder Organisationen entgegengebracht wird, kann sehr erfüllend sein.

Patrick Hepe: Anderen wiederum ist es wichtig, nachfolgenden Generationen etwas zu hinterlassen, nach einem erfolgreichen Leben der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Die Stiftenden hinterlassen dann ihre Spuren, indem die Stiftung über ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet wird. Dies geschieht nicht selten im Stillen, und auch hierbei können wir unterstützen. Unser Generationenmanagement im Private Banking der Kreissparkasse Köln begleitet bei wichtigen Fragen über die Lebzeiten hinaus – neben der Stiftungsgründung zählt dazu zum Beispiel auch die Testamentsvollstreckung.

Angenommen, ich möchte nun eine Stiftung bei Ihnen gründen. Wie ist der typische Ablauf?

Patrick Hepe: Der Wunsch, eine Stiftung zu gründen, ist häufig aus persönlichen Erlebnissen, Interessen und Emotionen geboren. Für uns ist es wichtig zu verstehen, welche Ziele mit der Stiftung verfolgt werden sollen. Daher steht am Anfang in aller Regel ein ausführliches Beratungsgespräch. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Stiftung zu gründen, sprechen Sie uns gerne in einer unserer Filialen oder auf einem anderen gewünschten Weg an.


Zur Person: Thomas Fritsche ist seit 2017 Filialdirektor der Kreissparkasse Köln in Refrath. Insgesamt ist der studierte Sparkassenbetriebswirt bereits seit 2002 bei dem Geldinstitut beschäftigt. Vor seinem Wechsel nach Refrath war er unter anderem als Vermögensberater in Burscheid und Filialdirektor in Odenthal tätig.

Patrick Hepe verantwortet seit 2020 das Generationenmanagement im Private Banking der Kreissparkasse Köln. Der studierte Betriebswirt und Wirtschaftspsychologe ist seit 2011 in der Sparkassenorganisation tätig und ist dabei auf die Betreuung vermögender Privat- und Firmenkunden spezialisiert. Seit 2017 ist der gebürtige Westfale im Private Banking in Köln tätig.

Kontakt

Kreissparkasse Köln
Filiale Refrath
Siebenmorgen 23
51427 Bergisch Gladbach

Tel: 0221 227-7313
Mail: info@ksk-koeln.de
Website KSKWebsite Stiftergemeinschaft

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