Die Zentrale Wache der Kreispolizei Bergisch Gladbach. Foto; Thomas Merkenich

Nach wie vor ist der Betrug über Nachrichtendienste weit verbreitet. Jetzt wurden an nur einem Tag gleich zwei Bergisch Gladbacher Opfer dieser Masche – und überwiesen substanzielle vierstellige Summen. Die Polizei gibt einige Tipps, wie man sich schützen kann.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der Kreispolizei Rhein-Berg

+ Anzeige +

Am Montag erstatteten zwei Bergisch Gladbacher unabhängig voneinander Anzeige bei der Polizei, nachdem sie feststellen mussten, dass sie auf einen Messengerbetrug hereingefallen waren.

Beide wurden bereits am Freitag (21.06.) zunächst per SMS von einer Person kontaktiert, welche sich als Sohn bzw. Tochter ausgab und behauptete, dass ihr Handy defekt sei. Aus diesem Grund wurden die Geschädigten in der darauffolgenden Unterhaltung über WhatsApp von ihren vermeintlichen Kindern darum gebeten, dringende Überweisungen für sie zu tätigen.

Im guten Glauben überwiesen sowohl der 85- als auch der 69-jährige Geschädigte jeweils eine mittlere vierstellige Geldsumme. Als ihnen auffiel, dass sie nicht von ihren Kindern, sondern von Betrügern kontaktiert wurden, erstatteten sie Anzeige bei der Polizei.

So schützt man sich vor Betrug

Die Polizei Rhein-Berg warnt eindringlich vor dieser Betrugsmasche:

Es sollte stets die Identität der Person, die Ihnen schreibt, überprüft werden.

Versuchen Sie denjenigen telefonisch unter der altbekannten Rufnummer zu erreichen oder sprechen Sie persönlich mit der Person.

Seien Sie skeptisch, wenn dringend Geld benötigt wird, vor allem wenn Echtzeitüberweisungen gefordert werden.

Wenn Sie Fragen zu dieser oder ähnlichen Betrugsmaschen haben oder eine Beratung wünschen, melden Sie sich gerne beim zuständigen Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz unter der Rufnummer 02202 205-444.

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

7

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Dass ein 85jähriger auf die bekannte Masche reinfällt, kann ich gerade noch akzeptieren. Dass das aber einem 69jährigen passiert, ist mir völlig unverständlich!
    Wenn über WhatsApp sowas reinkommt: Keinesfalls antworten ! > Sofort die Nummer sperren!

  2. Ist es sinnvoll, jede derartige SMS oder WhatsApp-Nachricht zu melden? Wie bzw. an wen? Kann die zuständige Stelle die vielen Meldungen kapazitätsmäßig bearbeiten?

    1. Richtig ist es sicherlich, effektiv helfen wird es leider nicht. Dafür können die Menschen dahinter zu schnell neue Nummern generieren.

      Ich würde es begrüßen, wenn man die Übermittler (WhatsApp) etc. dafür in Teilhaftung bringen könnte, immerhin sollte die am ehestens technologisch mittel dagegen finden können.

      1. Ich hebe also 100.000 EUR ab, gebe die vorübergehend einem Freund, hole mir 30% von Whatsapp zurück und mache beim Gewinn halbe halbe? ;)

      2. Beim Kreditkartenbetrug funktioniert es ähnlich, wenn jemand es schafft mit meiner Kreditkarte eine Zahlung zu tätigen, dann kann ich mir das Geld auch wieder holen. (vermutlich nun sehr einfach dargestellt, aber theoretisch möglich).

      3. In diesem Fall haben sie aber keine aktive Handlung vorgenommen.
        Das sieht beim Aushändigen von Geld/Wertgegenständen anders aus.

        Die Problemlösung liegt also bei den Ermittlungsbehörden, dem Gesetzgeber etc. da die Probleme nicht bei Whatsapp zu finden sind, sondern dem Pack, dass so vorgeht.

    2. Das ist schon sinnvoll, auch wenn im Einzelfall die Ermittlung im Sand verläuft (Täter im nicht kooperationsbereiten Ausland etc.). Die Polizei erhält dadurch ein Lagebild und Erkenntnisse über Tatschwerpunkte, was letztlich auch die Personal- und Ressourcenplanung beeinflusst. Sie können online über die Internetwache Anzeige erstatten: https://internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-eine-anzeige-erstatten

      Online-Betrug landet dann bei einer Dienststelle der Kreispolizeibehörde. Dort kümmert man sich auch kenntnisreich und professionell um die Dinge. Das habe ich selbst bei einer Anzeige erlebt, als mich bei Kleinanzeigen ein gewerbsmäßiger Betrüger übers Ohr hauen wollte.

      Das einzige, was mich bei der ganzen Sache doch ein wenig irritierte, war dieser Satz in der Mail der Kreispolizeibehörde: „Bitte bedenken sie bei der Übersendung von Unterlagen per E-Mail, dass diese hier vollständig ausgedruckt zur Akte gegeben werden müssen, deswegen bitte ich den Umfang auf das Wesentliche zu begrenzen.“