Foto: Thomas Merkenich

Es ist nur ein Klick – und schon sind Nacktbilder im Netz veröffentlicht oder weitergeleitet. Anlässlich des Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt informiert die Polizei Rhein-Berg über das Thema und gibt Tipps, wie Jugendliche sich richtig verhalten und wo Betroffene Hilfe erhalten.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der Polizei Rhein-Berg

Im Rahmen des 10. „Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ am Montag, 18. November, informiert die Polizei in diesem Jahr über das Thema „Verbreitung von Missbrauchsabbildungen“.

Wenn Nacktbilder oder -videos von Kindern, also Personen unter 14 Jahren, gefertigt werden, handelt es sich hierbei um sogenannte kinderpornografische Inhalte. Wer solche Nacktbilder oder -videos herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich gemäß § 184b StGB strafbar.

Gerade Kinder und Jugendliche, welche mit ihrer ersten großen Liebe viel Zeit verbringen, sind hierbei oft sehr leichtsinnig und tauschen solches Bildmaterial untereinander unbedarft aus. Oft kommt es dann später zu einer Trennung und die entgegengebrachten Gefühle ändern sich. Nun ist es nur noch ein Klick bis zu einer strafbaren Handlung. Es entsteht dann die Gefahr, dass das vorhandene kinderpornografische Material anderen zugänglich gemacht wird.

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Das Versenden von Nacktbildern oder pornografischen Inhalten kommt auch an Bergisch Gladbacher Schulen immer wieder vor. Die sozialen Netzwerke bergen für Kinder und Jugendliche die Gefahr, sexualisierte Gewalt zu erfahren. Die Fachberatungsstelle „MehrBlick“ will neben Eltern auch Lehrkräfte für das Thema sensibilisieren. Der Beratungsbedarf ist groß.

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Der Missbrauchsfall von 2019 hat in Bergisch Gladbach Spuren hinterlassen. Die Grundschulen der Stadtmitte haben sich nun zusammengeschlossen und möchten sich klar gegen jede Form von Gewalt positionieren. In Form eines Projekttages soll diese Initiative nun durch die Schüler:innen in die Öffentlichkeit getragen werden.

Mit dem Slogan „Melden statt teilen“ soll jungen Menschen vermittelt werden, welch negative Folgen das Verbreiten von sexualisierten Darstellungen von Minderjährigen hat – und wie sie ganz einfach richtig handeln können, wenn sie damit konfrontiert werden: Melden statt teilen!

Weitere Informationen, Rat und Hilfe für Betroffene sowie Handlungshinweise für Familien, Freunde und Bekannte von Betroffenen finden Sie hier.

Weitere Hilfsangebote:

– Hilfetelefon – Sexueller Missbrauch: 0800 225 55 30
– Hinweistelefon – Sexueller Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen: 0800 0431 431
– Weißer Ring e.V. – Opfer-Telefon: 116 006
– In akut bedrohlichen Situationen immer 110

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  1. Hilfreich wären konkrete Fallbeispiele mit Handlungsempfehlungen. Beispiel: ein Kind hat ein Smartphone. Es erhält (gefragt oder ungefragt) über einen Messenger (von dem Kind bekannten oder unbekannten Personen) ein Bild mit mutmaßlich kinderpornographischem Inhalt. Das Bild ist lokal im Gerät des Kindes gespeichert. Was müssten Eltern tun, wenn sie das bemerken? Was müssten die Eltern unterlassen?