Schulgebäude sind Orte der Bildung, in Bergisch Gladbach aber auch Versammlungsstätten für Brauchtum und Kultur. Für sie gelten strenge Anforderungen an die Sicherheit – was angesichts des maroden Zustands der Gebäude ein ernstes Problem ist: Die Stadtverwaltung empfiehlt dringend, auf einen Teil der Veranstaltungen zu verzichten und neue Lösungen zu finden. Traglufthallen zum Beispiel.

Für den Finanzausschuss am Freitag hat die Stadtverwaltung einen Beschluss vorbereitet, der mit dem Titel „Versammlungsstätten“ harmlos daher kommt, für die Karnevalsgesellschaften, Theaterprojekte, Tanzschulen und andere Veranstalter aber gravierende Folgen haben könnte: „Die Verwaltung wird beauftragt, detailliert zu prüfen, ob der Betrieb der Versammlungsstätten einzustellen ist.“

Gemeint sind damit Versammlungsstätten wie die Sporthallen und Aulen der IGP, der Schulzentren Kleefeld und Herkenrath sowie vieler anderer Schulen. Betroffen sind fast alle Karnevalssitzungen und Partys, Reihen wie „Kabarett in der IGP“ und Dutzende andere Veranstaltungen. Vom Fastenbrechen nach dem Ramadan bis zum Gitarissimo-Spektakel der Musikschule.

Um diese „Versammlungsstätten“ geht es

Konkret untersucht hat die Stadtverwaltung Räume in der IGP, im Schulzentrum Herkenrath, Schulzentrum Saaler Mühle (Otto-Hahn-Schulen), Schulzentrum Kleefeld, den Gymnasien NMG und AMG sowie den Grundschulen GGS Hebborn, GGS Moitzfeld, GGS Paffrath und GGS An der Strunde. Sie werden entweder von der Stadt oder von den Schulen selbst Dritten zur Verfügung gestellt.

Vereine sind außen vor

Nicht betroffen sind eigene Veranstaltungen der Schulen (inklusive kulturelle Events und Feiern der Schulgemeinschaft). Ebenfalls nicht betroffen sind die Sportvereine, die nachmittags und abends in den Sporthallen der Schulen aktiv sind, stellt der zuständige Dezernent Thore Eggert klar: „Das ist ein Extra-Thema, darüber werden wir demnächst mit den Vereinen reden müssen.“

Für die Vereine in Karneval und Kultur gibt es bereits einen Termin: Für den 11. Juli hat die Stadt zu einem Treffen eingeladen, um die Sachlage, das weitere Vorgehen und mögliche Lösungen zu besprechen. Von einer sofortigen Sperrung der Hallen könne keine Rede sein, stellt Eggert klar: „Wir wollen das Problem aufzeigen und gemeinsam Lösungen finden.“

Dabei sieht Eggert, wie hoch der Zeitdruck ist. Gerade für die Karnevalsgesellschaften, die ihre Veranstaltungen zwei Jahre im Voraus planen und auch Bands buchen müssen, „brauchen wir ganz schnell eine Lösung“. Grundsätzlich befürchtet die Verwaltung „einen harten Einschnitt und negative Folgen für das Vereins- und Kulturleben der Stadt.

Die Aula des AMG

Schule geht, externe Events nicht

Seit Jahren ist bekannt, dass nicht nur die Schulen selbst, sondern auch die mit ihnen verbundenen Versammlungsstätten unter massiven baulichen und technischen Problemen leiden. Die „Nacht der Nächte“ der KG Alt Paffrath ist nicht nur für ihre Stimmung legendär, sondern auch für den Aufwand, der betrieben werden muss, um die IGP dafür fit zu machen.

Die Schulen werden nach und nach saniert, doch das dauert zum Teil noch Jahrzehnte. Der Schulbetrieb selbst kann – mit Hilfe von vielen Reparaturen – in dieser Zeit aufrecht gehalten werden. Auch eigene Veranstaltungen der Schulen können und dürfen mit einzelnen Maßnahmen abgesichert werden.

Für externe Veranstaltungen gelten dagegen „super strenge“ Sicherheitsstandards ohne Ermessensspielraum, erläutert Eggert. Das mache auch Sinn – denn im Fall der Fälle könnten ortskundige und nüchterne Schüler:innen sehr viel schneller evakuiert werden als zum Beispiel angetrunkene Partygäste, die sich in den verwinkelten Schulgebäuden verlaufen.

Karnevalsgesellschaften sind auf große Bühnen angewiesen. Foto: Grosse Gladbacher KG

Defizite aktenkundig gemacht

Wie gesagt, das ist allen Beteiligten seit Jahren bekannt. Im Zuge der anlaufenden Schulsanierungen hat die Verwaltung jedoch alle Gebäude gründlich untersucht und die Mängel definiert, als Basis für eine vernünftige Priorisierung der Projekte.

Damit steht nun schwarz auf weiß fest, dass alle geprüften Hallen, Aulen, Foyers und andere Versammlungsräume „wesentliche Mängel der sicherheitstechnischen Anlagen“ aufweisen. Und daher externen Veranstaltern eigentlich* nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können. Zwar kann die Stadt einen Teil der Haftung und damit auch die Pflicht zu zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen auf die Veranstalter abwälzen – die Betreiberhaftung bleibt dennoch immer bei ihr.

*Eigentlich, weil das Baurecht die Versammlungsräume differenziert betrachtet. Bei den großen Objekten, die offiziell als Versammlungsstätten eingetragen und genehmigt sind, gibt es keinen Spielraum, so die Vorlage:„In der Folge der oben getätigten Ausführung wäre die Stadt nach aktuellem Stand zur Einstellung des Betriebes aller o.a. Versammlungsstätten verpflichtet.“

Ausnahmen für nicht genehmigte Orte

Daneben gibt es aber auch nicht genehmigte Ort, die bis zu 25 mal im Jahr für externe Veranstaltungen genutzt werden dürfen – und nicht ganz so hohe Anforderungen haben. Auch hier werden schulische Veranstaltungen nicht mitgezählt.

Im Ergebnis kommt die Stadt jedoch für beide Kategorien zum gleichen Schluss: Angesichts der Sicherheitsmängel „kann die Verwaltung aus Ihrer Betreiberrolle aktuell nur die Nichtnutzung der genehmigten Versammlungsstätten wie auch der der tatsächlich als solche genutzten Räumlichkeiten für externe Veranstaltungen empfehlen“.

Drei Schritte auf dem Weg zu einer Lösung

Wie der Hauptausschuss und damit der Stadtrat insgesamt mit dieser Empfehlung umgeht, wird die Debatte am Donnerstag zeigen. Die Verwaltung zeigt bereits einen Weg in drei Schritten auf:

  • Sie bittet um den Auftrag, noch einmal detailliert zu prüfen, ob die genehmigungspflichtigen Stätten tatsächlich für externe Nutzer geschlossen werden müssen.
  • Bei den nicht-genehmigungspflichtigen Stätten soll darauf geachtet werden, dass maximal 25 Veranstaltungen pro Jahr stattfinden – und wo nötig, Veranstaltungen zu verlegen.
  • Als Ausgleich könnten zwei Traglufthallen gemietet oder besser noch (für rund 150.000 Euro) gekauft werden, um sie für die jeweiligen Veranstaltungen flexibel einsetzen zu können.

Eine kurzfristige Behebung der Mängel schließt die Verwaltung aus – weil das Geld und das Personal für die Sanierung der Schulen noch dringender benötigt werden. Isolierte Maßnahmen seien nicht möglich, weil diese immer mit der Stromversorgung gekoppelt seien: „Die elektrischen Anlagen sind bei den meisten Gebäuden stark veraltet und abgängig, vielfach sogar aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht mehr erweiterbar/anpassbar“, heißt es in der Vorlage.

Damit bleibt nur eine langfristige Perspektive. Auf lange Sicht werden die Versammlungsstätten zusammen mit den jeweiligen Schulen saniert oder auch neu gebaut. Dabei, das hatten die Fraktionen im Schulausschuss gefordert und bekräftigt auch Eggert, sollen die Räume auch in Zukunft für die Stadtgesellschaft zur Verfügung stehen: „Wir wollen die Schulen ja ausdrücklich als Zentren in ihren Stadtteilen stärken.“

Dokumentation

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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  1. Was für ein Irrsinn: Marode Schulen, Sanierung im Schneckentempo, Schüler:innen leiden – und der Unmut kommt erst dann richtig auf, sobald klar wird, dass auch Vereine + “Brauchtum” (=Karneval) betroffen sein könnten?
    Ich fasse es einfach nicht…

  2. Die Politik sollte Prioritäten setzen…was will man im Rathaus…?
    Wo liegen die Schwerpunkte? “Prestigeobjekte” oder Zukunft für Vereine und Tradition … achja…und natürlich die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger