Caroline Bosbach. Foto: Thomas Merkenich

Laut Presseberichten soll die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach 2500 Euro aus Mitteln der CDU Rhein-Berg privat angenommen haben. Sie wehrt sich über ihren Anwalt gegen alle Vorwürfe und spricht von einer Schmutzkampagne eines entlassenen Mitarbeiters. Zur Aufklärung und strafrechtlichen Bewertung der Vorgänge setzt der CDU-Kreisverband nun auf die Staatsanwaltschaft.

Am späten Donnerstagabend berichtete der Sender RTL/NTV unter dem Titel „CDU-Abgeordnete Caroline Bosbach soll Parteigelder in bar eingesteckt haben“ von einer brisanten Recherche gemeinsam mit dem Magazin Stern. Die Abgeordnete des Rheinisch-Bergischen Kreises ist vorbereitet und reagiert am frühen Freitagmorgen auf Instagram mit einem Satz: „Aktuell läuft gegen mich eine Schmutzkampagne.“

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Alle weiteren Aussagen überlässt Bosbach ihrem Anwalt, dem bekannten Kölner Medienrechtler Ralf Höcker. Der Anwalt weist alle Vorwürfe zurück und spricht von einer „perfiden Racheaktion“ eines ehemaligen Bosbach-Mitarbeiters. Ein Schaden für die CDU sei nicht eingetreten, ein „hypothetischer Schaden“ bereits ausgeglichen.

Der Kreisvorstand der CDU Rhein-Berg tritt zu einer Sitzung zusammen. In einer Erklärung berichtet er anschließend über erste Konsequenzen – und verweist auf die Staatsanwaltschaft Köln, die nun den Sachverhalt klären müsse.

Inzwischen haben viele Medien die ersten Berichte übernommen, zum Teil mit neuen Details ergänzt, zum Teil mit Fehlinformationen. Fragen und Widersprüche bleiben. Wir sind der Sache nachgegangen, haben die Beteiligten (soweit möglich) befragt, erläutern die komplexen Hintergründe und dokumentieren die Stellungnahmen.

Der Vorwurf

Im Januar, mitten im Wahlkampf für den Bundestag, soll die CDU-Kandidatin Caroline Bosbach angeblich einen ehrenamtlichen Wahlkampfhelfer aufgefordert haben, eine Rechnung an die CDU zu schreiben und ihr das Geld bar zu übergeben, berichten die Redaktionen von Stern und RTL/NTV auf Basis einer gemeinsamen Recherche.

In einem NTV-Video schildert der junge Wahlkampfhelfer „Paul“ in anonymisierter Form, Bosbach habe ihn kontaktiert, weil sie Bargeld benötige. Sie habe ihn daher gebeten, eine Rechnung an die CDU-Kreisgeschäftsstelle zu schreiben „für Sachen, die ich im Wahlkampf für sie erledigt habe“.

Das habe er gemacht, die CDU zahlt 2500 Euro umgehend an „Paul“ aus. Der hebt das Geld ab, fährt zusammen mit einem älteren Bosbach-Vertrauten (nennen wir ihn hier „Franz“) zur Wohnung der Bundestagskandidatin und gibt ihr das Geld, so der Video-Beitrag.

*Hinweis der Redaktion: Die beiden Hauptakteure sind uns persönlich bekannt, wir haben ihre Namen zum Schutz der Privatsphäre durch ein Pseudonym ersetzt.

Diesen Sachverhalt, sagt NTV, hätten beide Männer in einer eidesstattlichen Erklärung bestätigt, entsprechende Kontoauszüge lägen vor. „Paul“ beschreibt den Vorgang zudem in einer Selbstanzeige, die in einer Erklärung der CDU (siehe unten) dokumentiert wird.

Der Anwalt: Keine Scheinrechnung

Ralf Höcker, Bosbachs Anwalt, bestätigt die Annahme des Geldes. Er erklärt alle damit verbundenen Vorwürfe aber für falsch. Es habe „von Vornherein keine Scheinrechnung und keinen Schaden für die CDU“ gegeben. Statt dessen habe der Wahlkampfhelfer „nachweislich alle von ihm gegenüber der CDU abgerechneten Leistungen erbracht“.

„Paul“ habe Bosbach „ab der Nominierung als Kandidatin bis zum Wahlabend intensiv unterstützt“, in Form von Terminbegleitungen, Fotos und Social-Media-Beiträgen. Daher sei die Rechnung „zu keinem Zeitpunkt von irgendjemandem, insbesondere nicht von der CDU selbst in Frage gestellt worden“, so Höcker. 

Allerdings könnten diese Aufgaben zunächst ehrenamtlich erfolgt sein. Dann wären sie erst mit der Rechnung zu Dienstleistungen geworden, der Wahlkampfhelfer erst mit der Freigabe der Rechnung durch die Kandidatin zum Dienstleister.

Die CDU hat inzwischen die Rückzahlung der 2500 Euro von „Paul“ gefordert, womit sie die Rechnung durchaus in Frage stellt.

Auf die Angabe von „Paul“, Bosbach selbst habe ihn gebeten, die Rechnung zu stellen und ihr das Geld zu übergeben, geht der Anwalt in seiner Stellungnahme nicht ein.

Stattdessen argumentiert er ausführlich, dass der CDU kein Schaden entstanden sei und eine Zahlung von Bosbach an die CDU keine Rückzahlung sei, dazu unten mehr. Zum Verständnis der ganzen Sache ist jedoch zunächst ein Rückblick erforderlich.

Was seit Januar geschah

Am 23. Februar gewinnt Carolin Bosbach das Direktmandat für den Rheinisch-Bergischen Kreis mit großem Vorsprung und zieht zum ersten Mal in den Deutschen Bundestag ein.

Als Bundestagsabgeordnete stellt sie im März „Franz“, den älteren der beiden Wahlkampfhelfer und zuvor Angestellter des CDU-Kreisverbands Köln, als eigenen Mitarbeiter ein. Aber sie entlässt ihn schon kurz darauf fristlos, aufgrund eines angeblich „kriminellen“ Verhaltens. Das geht aus der Erklärung Höckers hervor (siehe Dokumentation unten).

„Paul“, der junge Wahlkampfhelfer, der bislang eine Ausbildung beim CDU-Kreisverband Köln absolvierte, wechselt im Frühsommer zum Kreisverband Rhein-Berg. Am 10. Juli meldet er sich telefonisch beim Kreisgeschäftsführer, der inzwischen auch sein Ausbilder ist, und legt den Sachverhalt aus seiner Sicht offen. Am gleichen Tag erstattet „Paul“ eine Selbstanzeige bei der Polizei.

Der CDU-Kreisvorstand, der am 25. Juli über den Fall berät, fasst den Sachverhalt anschließend wie folgt zusammen:

„Am 10. Juli 2025 informierte ein inzwischen ehemaliger Auszubildender den Geschäftsführer der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis in einem Telefonat über eine im Januar 2025 gestellte Rechnung über 2.500 Euro für Social-Media-Leistungen im Bundestagswahlkampf. Nach seinen Angaben sei der Betrag in bar an die damalige Bundestagskandidatin Caroline Bosbach weitergeleitet worden.

RTL/ntv stellten am 15. Juli 2025 eine erste Presseanfrage zum Sachverhalt.

Mit E-Mail vom 16. Juli 2025 teilte uns der inzwischen ehemalige Auszubildende mit, dass er am 10. Juli 2025 Selbstanzeige gestellt habe. Die Selbstanzeige habe im Wesentlichen folgenden Inhalt gehabt:

Er habe in der Zeit des Bundestagswahlkampfs ehrenamtlich im Team von Caroline Bosbach mitgearbeitet. Am 13. Januar 2025 habe sie ihn gebeten, eine fingierte Rechnung über 2.500 Euro für angebliche Social-Media-Leistungen im Wahlkampf an die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis zu stellen. Die Leistungen habe er tatsächlich jedoch nicht erbracht. Am 16. Januar habe er den auf seinem Konto eingegangenen Betrag bei der Bank abgehoben und in Begleitung eines Zeugen zur Wohnung von Frau Bosbach gebracht, wo er ihr die 2.500 Euro in bar übergeben habe. (…)“  

Den gesamten Wortlauf der Erklärung der CDU Rhein-Berg finden Sie hier.

Bereits eine Woche zuvor, am 17. Juli, hatte der geschäftsführende CDU-Kreisvorstand erste Konsequenzen gezogen, so die Erklärung weiter. Der Auszubildende „Paul“ erhält eine fristlose Kündigung. Die Begründung: der „erhebliche Vertrauensverlust durch den mit der Selbstanzeige behaupteten Betrug mittels fingierter Rechnung gegenüber dem CDU-Kreisverband“. Zudem fordert die CDU den Betrag von 2500 Euro von „Paul“ zurück.

Hier ist wichtig: Der Kreisverband übernimmt nicht die Aussage von „Paul“, es habe eine fingierte Rechnung und damit einen Betrug gegeben, sondern gibt sie nur wieder.

Dennoch schaltet der CDU-Kreisverband die Staatsanwaltschaft Köln ein, alle mit der Zahlung verbundenen Unterlagen werden „zur unabhängigen Prüfung übersandt“. Eine eigene Strafanzeige stellt er nicht, betont der Kreisverband ausdrücklich. Und ergänzt: „Die Aufklärung und strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts liegen damit in den Händen der Staatsanwaltschaft.“

Kein Schaden: Kosten persönlich getragen

Für die Behauptung, dass der CDU durch den Vorgang kein Schaden entstanden sei, führt Höcker eine Argumentation im Konjunktiv an:

„Ein Schaden wäre der CDU auch dann nie entstanden, wenn der Wahlkampfhelfer tatsächlich, wie er fälschlich behauptet, nie im Wahlkampf geholfen hätte.

Denn die Mandantin hat der CDU von ihr persönlich ausgelegte Wahlkampfkosten im Umfang von mehreren Tausend Euro, die sie sich hätte erstatten lassen dürfen, niemals zur Erstattung eingereicht.“

Eine Begründung, warum Bosbach diese Kosten nicht eingereicht hat, gibt der Anwalt nicht.

Eine Zahlung, die keine Rückzahlung ist

Für Irritationen auch innerhalb der CDU sorgt ein weiterer Schritt Bosbachs. Am 15. Juli gehen beim CDU-Kreisverband 2500 Euro ein, überwiesen von der Bundestagsabgeordneten. Die Zahlung bestätigt Höcker:

„Obendrein hat sie sofort nach dem Aufkommen der fingierten Vorwürfe zusätzlich noch einmal 2500 € an die CDU überwiesen, um jegliche Zweifel zu beseitigen und selbst einen in Wahrheit nie entstandenen, hypothetischen Schaden „auszugleichen“. “

(Die Formulierung „zusätzlich noch einmal“ ist irreführend; damit bezieht sich Höcker offenbar auf die nicht eingereichten Ausgaben. Eine weitere Zahlung von 2500 Euro ist nicht bekannt.)

Dabei handele es sich aber keineswegs um eine „Rückzahlung“, betont Höcker in einer Stellungnahme gegenüber dem Bürgerportal. Er argumentiert wie folgt:

„Voraussetzung dafür, dass unsere Mandantin Geld an die CDU hätte „zurückzahlen“ können, wäre, dass sie unmittelbar oder mittelbar von der CDU Geld erhalten hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall gewesen.

Unsere Mandantin erhielt kein Geld von der CDU, sondern von „Paul“*. Und „Paul“ hat die Zahlung an unsere Mandantin aus seinen privaten Geldmitteln geleistet.

Wie „Paul“ nach Erhalt seiner Vergütung für die ordnungsgemäß in Rechnung gestellten Dienstleistungen sein Geld verwendet hat, entzieht sich der Einflusssphäre der CDU. Es handelte sich nach der Überweisung des Geldes um rechtmäßig erlangtes Geld von „Paul“, nicht mehr um „Geld der CDU“.


Daher kann weder die Rede davon sein, dass unsere Mandantin Geld „an die CDU zurückgezahlt“ habe, noch dass sie Geld von der CDU erhalten hat.“

*Hinweis der Redaktion: Höcker nennt gegenüber dem Bürgerportal den richtigen Namen von „Paul“, wir halten hier an der Anonymisierung fest.

Diese 2500 Euro, so Höcker weiter, dürfte die CDU auf jeden Fall behalten. Es stehe ihr dabei offen, „ob sie sie intern als Schadensersatz verbucht oder als Spende unserer Mandantin“.

Die Motive hinter der Selbstanzeige

Mit seiner Stellungnahme widerspricht Höcker der Selbstanzeige und räumt ein, dass diese Weise, sich selbst falsch zu bezichtigen, ungewöhnlich sei. Das Motiv des Wahlkampfhelfers („Paul“) sei dem Anwalt jedoch bekannt und werde „im weiteren Verlauf der Untersuchung offenbar werden“.

„Paul“ ist nach Einschätzung Höckers bei der Sache von „Franz“ instrumentalisiert worden, legt der Anwalt in seiner öffentlichen Stellungnahme nahe. Dieser habe nach seiner fristlosen Kündigung durch Bosbach eine „perfide Rachekampagne bewusst konstruiert“.

„Franz“ habe zwar „aufgrund seiner Straftaten Unterlassungserklärungen gegenüber unserer Mandantin abgegeben, seinen fristlosen Rauswurf widerstandslos akzeptiert und die Anwaltskosten unserer Mandantin ersetzt“, sagt Höcker. Nun fahre er „seine Retourkutsche mit dem Ziel, unsere Mandantin zu schädigen“.

In eigener Sache: Wie wir arbeiten

Für den Hintergrund hat Höcker dem Bürgerportal persönliche Informationen zu „Paul“ und „Franz“ gegeben, die ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellen. Diese Informationen reichen tief in das Privatleben und sind für eine Veröffentlichung ohnehin nicht geeignet.

Beide Personen sind der Redaktion persönlich bekannt. Wir haben sie auf verschiedenen Kanälen um Stellungnahme gebeten, ohne Reaktion. Zudem haben wir mit Vertreter:innen der CDU Rhein-Berg gesprochen.

Caroline Bosbach kommuniziert ausschließlich über ihren Anwalt und hat sich nach dem ersten Instagram-Post nicht mehr öffentlich geäußert. Die Redaktion

Warum?

Eine Antwort auf die Frage, warum Caroline Bosbach das Geld in bar angenommen hat, haben wir von ihrem Anwalt nicht erhalten. Und auch der Kreisvorstand der CDU bekommt sie nach Informationen des Bürgerportals nicht. Bei der Online-Sitzung am 25. Juli habe es deutlichen Unmut gegeben, weil Bosbach selbst nicht teilgenommen, sondern sich durch einen Anwalt vertreten lassen habe, berichtet NTV.

Eine Vertrauenserklärung für Bosbach gibt der Kreisvorstand nicht ab. Ebensowenig der Landesvorsitzende Henrik Wüst: „Die CDU Nordrhein-Westfalen steht in Kontakt mit dem zuständigen Kreisverband und hat ihre Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhalts angeboten”, zitiert NTV einen Sprecher Wüsts.

Das Zwischenergebnis

Der Sachverhalt ist kompliziert, einige Dinge sind interpretationsfähig.

Nachdem Caroline Bosbach und der CDU-Kreisverband ihre vollumfängliche Kooperation zugesagt haben, liegt der Ball jetzt beim Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Die rechtliche Bewertung des Ganzen könne jedoch „geraume Zeit in Anspruch nehmen“, gab Bremer im Spiegel zu Protokoll.

Dokumentation

Die Erklärung von Rechtsanwalt Ralf Höcker im Wortlaut:

„Die Vorwürfe sind falsch und wurden von einem kriminellen, fristlos gekündigten früheren Mitarbeiter der Mandantin als Teil einer perfiden Rachekampagne bewusst konstruiert. Klar ist: es gab von Vornherein keine Scheinrechnung und keinen Schaden für die CDU, sondern der Wahlkampfhelfer hat nachweislich alle Leistungen erbracht.

Sein Motiv dafür, sich ungewöhnlicher Weise selbst falsch zu bezichtigen, ist uns bekannt und wird im weiteren Verlauf der Untersuchung offenbar werden. Insoweit bitten wir nun um Geduld, damit die zuständigen Stellen Zeit und Gelegenheit erhalten, den Sachverhalt aufzuklären. Unsere Mandantin wirkt an der Aufklärung des Sachverhaltes mit und kooperiert vollumfänglich mit den Behörden.

Ein Schaden wäre der CDU übrigens auch dann nie entstanden, wenn der Wahlkampfhelfer tatsächlich, wie er fälschlich behauptet, nie im Wahlkampf geholfen hätte. Denn die Mandantin hat der CDU im Umfang von mehreren Tausend Euro von ihr persönlich ausgelegte Wahlkampfkosten, die sie sich hätte erstatten lassen können, niemals zur Erstattung eingereicht.

Obendrein hat sie sofort nach dem Aufkommen der fingierten Vorwürfe zusätzlich noch einmal 2500 € an die CDU überwiesen, um jegliche Zweifel zu beseitigen und selbst einen in Wahrheit nie entstandenen, hypothetischen Schaden „auszugleichen“. Diese Summe darf die CDU auf jeden Fall behalten. Es steht ihr dabei offen, ob sie sie intern als Schadensersatz verbucht oder als Spende unserer Mandantin, wenn sie nach Ende ihrer Recherchen wie wir überzeugt ist, dass ihr tatsächlich nie ein Schaden entstanden ist.“ 

Ein längere Fassung der Erklärung hatte Höcker auf „X“ veröffentlicht.


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  1. Folgt man der Argumentation von Herrn Rechtsanwalt Höcker, hat der junge Mann (“Paul” eine entgeltliche Leistung für die CDU im Wahlkampf erbracht und für seine Leistungen der CDU 2.500 € in Rechnung gestellt, die er von der CDU als Rechnungsempfänger unstreitig erhalten hat. Die geldliche Zuwendung war danach mit Rechtsgrund erfolgt und damit rechtmäßig. Der Betrugstatbestand durch eine fingierte Rechnung zum Schaden der CDU wäre nicht erfüllt. “Paul” konnte mit dem – als Einnahme zu versteuernden – Geld machen, was er wollte. Er konnte es Frau Bosbach persönlich schenken, was angesichts dessen, dass “Paul” Azubi und Frau Bosbach Bundestagsabgeordnete mit einer Abgeordnetenentschädigung von knapp 12.000 € lebensfremd ist und was “Paul” auch nicht behauptet. Als Rechtsgrund für die Zuwendung von 2.500 € durch “Paul” an Frau Bosbach kommt also nur eine Parteispende in Betracht. Dieser von Herrn Höcker für seine Mandantin behauptete Tatbestand ist rechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden. Ist das alles so gewesen, stellen sich die eigentlich relevanten Fragen: Weshalb hat Frau Bosbach den Gelderhalt von 2.500 € der CDU nicht umgehend angezeigt und ihrer Partei mitgeteilt, sie erkläre gegen von ihr erbrachte Aufwendungen für die CDU in gleicher Höhe die Aufrechnung? War Frau Bosbach die Aufrechnung bzw. die Aufrechenbarkeit eigener Forderungen gegen die Wahlkampfspende des jungen Mannes möglich oder war diese nicht zweckgebunden und stand infolgedessen nicht zur aufrechenbaren Disposition von Frau Bosbach? Ich meine, dass für letzteres vieles spricht, und Herr Höcker meint das wohl auch, weshalb er seiner Mandantin zur Weiterleitung des Betrages im Nachhinein geraten hat. Die strafrechtliche Beurteilung würde sich damit auf die Frage zuspitzen, ob Frau Bosbach die zweckgebundene Spende von “Paul” sofort hätte an die CDU weiterleiten müssen oder wegen ihrer Gegenforderungen nicht. ich meine, sie hätte die erhalten Zahlung weiterleiten müssen. Denn das erwartet ein Spender, wenn er an ein Parteimitglied eine Zahlung vornimmt. Dass die Spende weitergeleitet wird und nicht zum Gegenstand einer möglichen Verrechnung mit Forderungen dessen wird, dem er das Geld ausgehändigt. Empfänger der Spende sollte – nach der Argumentation ihres Anwalts, die sich nicht unbedingt mit der Lebenswirklichkeit decken muss – die CDU sein, Frau Bosbach sollte lediglich als Geldempfangsbotin fungieren. Folgte man dem, wäre über den Betrugstatbestand wieder nachzudenken, für den bekanntlich eine Vermögensgefährdung ausreicht. Die spätere Zahlung würde sich lediglich mildernd auswirken. Fazit: so schlau, wie sich die Einlassung von Herrn Rechtsanwalt Höcker auf den ersten Blick ausnimmt, ist sie vielleicht doch nicht.

    1. „die Aufrechnung bzw. die Aufrechenbarkeit eigener Forderungen“ – Das bleibt akademisch, denn sie hat ja nach eigenem bzw. dem Bekunden ihres Anwalts gerade nichts gefordert, also gab es auch nichts aufzurechnen.

  2. Hier ist die Messlatte für all das formuliert worden:
    Glad Bachular sagt:
    28. Juli 2025 um 11:45
    Bosbach gehört nicht in die Politik. Sie ist ein verlängerter Lobbyarm. Soll sie doch Lobbyistin sein, aber nicht Politikerin. Solche Leute in der Politik zerstören jeden Rest an Vertrauen

  3. Das Schlimme ist: durch den (neuerlichen) ‘Skandal’ der CDU
    werden SPD, Grüne, Linke, Pinke, Blaue, Braune, Bunte & Co nicht glaubwürdiger
    Traurig !
    unsere “Politker.er.Innen” ;- )) für Insider

    1. Gruß aus der Fußgängerzone,
      (fast) alle vertreten..also viele Parteien, viele Stände..
      ..und
      Herr Bosbach schreitet, sehr hell gekleidet, durch die Gassen, alleine – nein, ich habe ihn nicht angesprochen was er persönlich von all dem hält was da verbreitet wird.
      _ stimmt es — stimmt es nicht _
      was wissen wir schon wirklich

      Grüße

  4. ich war zuerst erstaunt, dass die konservative Bürgerschaft in GL Frau Bosbach mit über 40% Stimmen ins Amt gewählt hat. Vorschusslorbeeren nennt man das wohl und gerade amüsiere ich mich köstlich über dieses amateurhafte Verhalten.
    Augen auf bei der Stimmabgabe. Ich hole mal das Popcorn… herrlich!

    1. Hallo Adalbert Münsterer,
      von “herrlich” kann doch wirklich nicht die Rede sein. Ich finde es äußerst traurig und beschämend, wie sich unser Land verschlechtert hat, unsere Bevölkerung immer dümmer und peinlicher, unsere politischen Vertreter immer skandalöser und korrupter.
      (Nur zur Klarstellung: ich sage hiermit nicht, dass Caroline Bosbach korrupt ist. Bis zur Aufklärung und einem möglichen Richterspruch gilt selbstverständlich auch für sie die Unschuldsvermutung.)

      1. Entgegen vielen Ihrer guten Kommentare ist Ihre unsachliche Pauschalverurteilung „unsere politischen Vertreter immer skandalöser und korrupter“ eine unfaire Stimmungsmache, die Sie BITTE ZURÜCKnehmen. Das fördert nur weiter eine unsere Demokratie untergrabende Politikverdrossenheit (und unbeabsichtigt braunes Wasser auf die destruktiven AfD-Mühlen). Es ist eine Causa „Caroline Bosbach“, bei der Sie die anderen Parteien nicht in Mithaftung nehmen dürfen.

      2. Hallo Ralph Thiel, Sie haben Recht, ich entschuldige mich aus vollem Herzen und mit totaler Überzeugen bei den Politikern, die noch ehrlich sind.

  5. Was erwartet man von einer Partei, die keinen eigenen Bürgermeisterkandidaten aus der Stadt hat, sondern einen aus Düsseldorf geholt hat, der sich jetzt in Bensberg eine Wohnung angemietet hat, um halbswegs so rüber zu kommen, aös würde er hier wohnen? Die CDU im Rheinland ist verwöhnt von Jahrzehntelanger Regierungsarbeit. Sie denkt, sie kann alles tun was sie will. Deswegen steigen die Wählerzahlen der Grünen. In Köln sind sie stärkste Kraft und in Gladbach stärker als im Bund. Die CDU macht sich überflüssig durch Korruption aus Bundesebene (Spahn) und auch auf lokaler ebene (Bosbach)

    1. [Es schreibt der Mensch, der dieses Pseudonym seit mehreren Jahren nutzt und dessen Name der Redaktion vorliegt…]

      Mittlerweile dürfte sich der CDU-Kandidat sicher freuen, dass er keine zu engen Beziehungen zum Ort hat. Schaut man sich den heutigen Bericht bei kontraste (ARD) an und liest den Artikel bei t-online zum gleichen Sachverhalt, dann muss man doch froh sein, wenn man nicht zu stark mit der Gladbacher CDU und dem MIT-Rhein-Berg in Verbindung gebracht wird und erst nach 2023 hier aufgeschlagen ist.

      Als Wähler fragt man sich, ob es bei den anstehenden Entscheidungen zum Zanders-Gelände und den Investitionen aus dem Sondervermögen sinnvoll ist, diese mehrheitlich einer Orts-Partei zu überlassen, die öffentlich in verschiedenen Medien mit einer kreativen Buchführung in Verbindung gebracht wird.

  6. Die Story der CDU ergibt einfach gar keinen Sinn. Der Staranwalt kann nicht logisch erklären was da passiert ist. Erst wird behauptet, der Mann habe tatsächlich die Leistungen erbracht und damit sei das Geld zurecht an ihn ausgezahlt worden. Dann aber zeigen sie den Mann an und verlangen das Geld zurück. Das ist ein absoluter Widerspruch. Und im Übrigen erklärt das ja überhaupt nicht, warum Bosbach das Geld angenommen hat, bzw. warum sie das Geld dann erst jetzt an die CDU überwiesen hat. Das einzige, was Sinn ergäbe ist und die Sache rein gewaschen hätte ist, dass der Mann das Geld von der CDU bekommen hat wegen seiner erbrachten Leistung und es dann an Bosbach gespendet hat. Das wird aber von keiner Seite behauptet.

    Stattdessen ist aus dem, was der Anwalt und Bosbach sagen nur abzuleiten: Der Mann sagt die Wahrheit. Er wurde von Bosbach angestiftet Rechnungen zu stellen an die CDU, über Leistungen, die er eigentlich ehrenamtlich erbracht hat, weil diese Bargeld haben wollte. Also Geld, was dann nirgendow auftaucht und zu ihrer freien Verfügung steht. Wer weiß, was sie damit vor hatte. Solches “Schwarzgeld” wird ja nicht selten für Bestechungen genutzt, aber das ist Spekulation. Was keine Spektulation ist und von ihr zugegeben wird: Sie hat das Geld genommen. In Bar. Von einem Mitarbeiter. Warum sollte sie das tun, wenn sie angeblich – wie jetzt ihre Gladbacher Freunde so gerne sagen, es nicht nötig hat?

    Sorry, aber Carlin Bosbach ist nicht die ehrliche Haut, die sie immer spielt. Sie ist mit allen Wassern gewaschen und sie hat unseren Kreis in einen Skandal gestürzt. Das finde ich unter aller Sau. Ich hoffe, die Menschen vergessen nicht, welchen Charakter sie da in den Bundestag gewählt haben.

    1. „Warum sollte sie das tun“ – Möglicherweise, weil sie es einfach haben wollte.

  7. Vielleicht wäre den Beteiligten für die Sommerpause eine Lektüre zu empfehlen: Carey Nieuwhof – Eisberg voraus!

  8. Der Kern des Sachverhaltsaufbereitung liegt m.E. hier:
    Der Anwalt von Frau Bosbach hat erklärt:
    „Klar ist: es gab von Vornherein keine Scheinrechnung und keinen Schaden für die CDU, sondern der Wahlkampfhelfer hat nachweislich alle Leistungen erbracht.“
    Ok, wenn das tatsächlich so richtig ist, dann hätte „Paul“ auch einen Anspruch auf die 2.500 EUR. Und dann gibt es doch keinen Sachverhalt, aufgrund dessen Frau Bosbach wiederum dieses Geld hätte für sich einfordern können.
    Sie selbst hat wohl kaum eine Leistung gegenüber Paul erbracht, noch kann man mangels anwaltlichem Vortrag davon ausgehen, dass Frau Bosbach noch eine Forderung gegen Paul zufällig in gleicher Höhe hatte, die dann mit der Geldübergabe beglichen wurde. Auch kann man kaum annehmen, dass Frau Bosbach von einer einfachen Geldschenkung durch Paul an sie ausging bzw. ausgehen konnte.
    Die Anwaltsdarstellung ist für mich also unlogisch.

    Nach dieser Betrachtung muss man davon ausgehen, dass die Rechnung tatsächlich fingiert wurde. Eigentlich nur dann macht die Geldübergabe Sinn, genauso wie die (kopflose) Rücküberweisung an die CDU durch Frau Bosbach.

  9. Falls sich diese Vorwürfe bewahrheiten, sollte Frau Bosbach sich in den Boden schämen. Die Großeltern (zu Lebzeiten rechtschaffende Bürger und Betreiber eines Lebensmittelhandels in der Innenstadt) hätten für dieses Verhalten nicht im geringsten Verständnis gehabt.
    Auch ihr Vater verliert somit einen Teil seines bisher anerkannten Standes in der Bürgerschaft. Warum er nicht das Mandat seiner Tochter übernommen hat?

    1. Der rechtspopulistische Vater Bosbach hat überhaupt kein Ansehen in der Bürgerschaft. Er ist verbrannte Erde.

  10. Ich bin gerade auf Dienstreise. Vielleicht verzichte ich einfach darauf, die Hotel- und Fahrkosten bei meinem Arbeitgeber einzureichen und nehme stattdessen Bargeld in entsprechender Höhe von einem Dienstleister der Firma an. Falls das aufliegt, engagiere ich noch einen rechten Szene-Anwalt. Vielleicht ist das legal, vielleicht auch nicht, aber jedenfalls sollte es mich nicht daran hindern, in den Bundestag zu kommen.

    Im Ernst: Was Frau Bosbach als Ablauf dieser ganzen Sache darstellt, ist zutiefst zwielichtig. Warum sollte man sich so verhalten?

    1. lol
      Satire
      Rhetorik
      Ernsthaftigkeit
      – wird uns nicht leicht gemacht, mit de Politik oder eben besonders leicht –

  11. Art 38 GG: (etwas verkürzt)
    „Die Abgeordneten … sind nur ihrem Gewissen unterworfen.“

    Eine Definition für das Gewissen fehlt.

  12. Die ganze Angelegenheit erscheint reichlich verworren – aber was ich nicht verstehe, ist die Annahme des Bargelds durch Caroline Bosbach. Gerade wenn es sich bei dem Überbringer und Rechnungsschreiber um jemanden handelt, der dem Umfeld eines im Streit fristlos entlassenen Mitarbeiters zugerechnet wird? Und was soll die merkwürdige Argumentation, Frau Bosbach habe im Vorfeld der Bargeldzahlung Wahlkampfkosten nicht abgerechnet – warum denn nicht? Gab es ein Budget, das sonst überzogen worden wäre? Ich bin gespannt auf die Aufklärung dieser Angelegenheit – aber gleich wieder von einer Verschwörungserzählung zu raunen, scheint mir übertrieben.

    1. Sie rühmt sich damit, dass viele Plakate und Werbebanner von ihrem Papi bezahlt wurden. Die CDU hat sehr viel Geld in Gladbach. Diese mögliche Unterschalgung durch Tochter Bosbach kann man eigentlich nur damit erklären, dass sie damit etwas vor hatte, was nirgendwo auftauchen darf.

      1. Genau das ist doch der spannendste Teil dieser Posse.
        Filz und Klüngel in der Union allgemein sollten nun wirklich niemanden mehr überraschen, aktuelle Beispiele sind (zumindest in der Bundespolitik) hinlänglich bekannt.
        Und warum? Weil konservative Saubermänner und Sauberfrauen nunmal so denken, so funktionieren und so handeln.
        Nein, selbstverständlich nicht alle. Natürlich nicht.

  13. Ich hatte früh einen Kommentar abgegeben, nachdem mir zuerst in den Online-Seiten von n-tv die Thematik bekannt wurde. Das dieser nicht veröffentlicht wurde, ist nicht tragisch, da ich den Schwerpunkt meines Fazit hier ganz unten nochmals ziehe.

    Die – sich eigentlich in Urlaub befindliche – Redaktion wartete nachvollziehbar die Darstellung in-gl erst mal ab. Ich begrüße, dass die Stellungnahmen des Anwalts von Frau Bosbach (RA Höcker) sowie der Kreis-CDU eingeflossen sind. Zugleich entstand, sicher nicht nur bei mir, der Eindruck einer zweiten, vielleicht sogar dritten Version der Darstellung und Wahrnehmung der Ereignisse.

    Es ist selbstverständlich richtig, dass alle Beteiligten gehört werden. Und eine abschließende Klärung des Sachverhalts wird vermutlich nur durch die bereits eingeschaltete Staatsanwaltschaft möglich sein.

    Mit dem gebotenen Respekt hätte ich ein paar Fragen am Rande:
    RA Höcker spricht davon, der ehemalige Mitarbeiter habe eine „Verleumdungskampagne“ bzw. eine „perfide Rachekampagne konstruiert“. Aktuell geht es – soweit nachvollziehbar – um einen einzelnen, wenn auch schwerwiegenden und widersprüchlichen Vorgang. Die mir geläufige Definition einer Kampagne setzt jedoch mehrere koordinierte Handlungen voraus. Wurde der Begriff hier lediglich als rhetorische Verstärkung gewählt?

    Weiterhin bezeichnet RA Höcker die Zahlung von 2.500 Euro als „Schadenersatz“, obwohl nach seiner eigenen Darstellung kein Schaden entstanden sei – alternativ könne man den Betrag als Spende verbuchen. Wie wird eine solche unklare Zuwendung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und den Vorgaben des Parteiengesetzes (PartG) seitens der CDU derzeit behandelt?

    Und zuletzt: Wenn Frau Bosbach der CDU tatsächlich etwas Gutes tun wollte, warum hat sie dann nicht die erstattungsfähigen Wahlkampfausgaben abgerechnet und den Betrag anschließend transparent als Spende überwiesen?

    Einen unbezifferten Betrag (der möglicherweise noch erstattungsfähig wäre oder anderweitig steuerlich relevant ist) so darzustellen, dass die wie auch immer zu betrachtenden 2.500 EUR darin aufgehen, ist keine Begründung und wäre auch keine Entschuldigung. Dies Situationsdarstellung würde bei Bedarf eine Entschuldigung sogar entkräften. Dies war im Kern bereits mein Fazit im ersten (nicht veröffentlichten) Kommentar.

  14. Sehr geehrte Redaktion,

    sie berichtee, dass am 15. Juli 2025 eine einzige Zahlung in Höhe von 2.500 Euro bei der CDU eingegangen ist und schreiben weiter: „(Die Formulierung ‚zusätzlich noch einmal‘ ist irreführend; damit bezieht sich Höcker offenbar auf die nicht eingereichten Ausgaben. Eine weitere Zahlung von 2.500 Euro ist nicht bekannt.)“

    Tatsächlich wirkt die verwendete Formulierung – „zusätzlich noch einmal“ bzw. „zusätzlich weitere 2.500 Euro“ – missverständlich, da sie in ihrer sprachlichen Bedeutung naheliegt, dass es sich um mindestens zwei Zahlungen handelt.

    Diese unterschiedliche Wortwahl stammt nicht von Dritten, sondern wurde in mehreren offiziellen Stellungnahmen in zwei Varianten veröffentlicht – auf verschiedenen Plattformen (Instagram, Facebook, X/Twitter und Web) – jeweils im Namen der Anwälte von Frau Bosbach. Angesichts dieser auffälligen zwei verschiedenen Formulierungen könnte angenommen werden, dass diese mit Bedacht gewählt und sogar geändert wurden und nicht zufällig entstanden sind.

    Der CDU-Kreisverband hingegen hat bislang nur eine einzige dokumentierte Zahlung bestätigt. Gerade in einem sensiblen Fall, in dem noch weitere Fragen offen sind, gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Gleichzeitig erscheint eine genaue Prüfung der Aussagen “zusätzlich weitere “oder “noch einmal” – auch im Hinblick auf ihre mögliche juristische Tragweite – sinnvoll.

    Die zugrunde liegenden Zahlungsbewegungen lassen sich vermutlich mit geringem Aufwand klären und die Beteiligten sollten das im Sinner der Transparenz unbedingt tun.

    Warte wir mal, ob das noch eine genaue Darstellung und sprachliche Korrektur kommt?

    — Um dem „Disclaimer“ der Redaktion zuvorzukommen, stelle ich fest, dass auch dieser Kommentar eine rein private und menschliche (ohne KI geschriebene) Meinungsäußerung und keine Pressemitteilung einer Partei ist. Über meine aktive Rolle bei der Partei Die Linke in der Region können sie sich durch Klick auf den Namen über den Kommentar umfassend inkl. Ämter, Mandate, politischen Lebenslauf und Daten informieren.

  15. Dass sich Frau Bosbach von der Kanzlei Höcker vertreten lässt, ist eine bislang wenig diskutierte Tatsache. Natürlich ist Rechtsanwälten nicht vorzuwerfen, dass sie fragwürdige Mandanten vertreten. Es ist schließlich ihr Job.
    Doch die Kanzlei Höcker ist nicht irgendeine Kanzlei, man kann sie aus verschiedenen Gründen durchaus als Szene-Kanzlei bezeichnen.

    Sie vertritt z.B. regelmäßig die Interessen der AfD. Sie beschäftigte bis 2021 Hans-Georg Maaßen, den extrem rechtslastigen ehemaligen Vefassungsschutz-Präsidenten und Vorsitzenden der AfD-nahen Werteunion. Höcker selber war ebenfalls Mitglied der Werteunion und wurde 2019 sogar zum Pressesprecher gewählt. In dieser Funktion äußerte er, „der öffentlich-rechtliche Rundfunk [gehöre] in seiner jetzigen Form abgeschafft“ (Frankfurter Rundschau).
    Er legte wegen angeblicher Bedrohungen 2020 alle politischen Ämter nieder.

    Dass Wolfgang Bosbach, der Vater und aktive Unterstützer im Wahlkampf von Caroline Bosbach, der Werteunion nahesteht, ist kein Geheimnis. Herrn Maaßen schätzt er persönlich wie auch politisch ausdrücklich, wie er dem Deutschlandfunk verriet. Er unterstützt damit eine Partei (die 2024 aus dem CDU-Anhängsel Werteunion gleichen Namens hervorging), die als Konkurrentin seiner CDU auftritt und nach eigenem Veständnis die Lücke zwischen AfD und CDU schließen soll.

    Die Stiftung Warentest schrieb nach dem Versuch einer Einflussnahme „Ralf Höcker hält es für seinen Job, Journalisten zu beeinflussen, indem er sie bedroht.“

    Und hier im Bürgerportal lese ich, dass es “rechtliche Warnungen” des Anwalts von Frau Bosbach gibt.

    1. Es ist allgemein bekannt, dass die Kanzlei Höcker in verschiedenen Fällen CDU-Vertreter im Rheinland rechtlich vertritt.

      So auch im Fall des ehemaligen JU-Vorsitzenden Fabrice Ambrosini, der mit Unterstützung der Kanzlei die Veröffentlichung eines Grußvideos juristisch unterbinden ließ. Dieses Vorgehen lässt eher auf ein Interesse an Imagekontrolle als an transparenter Aufklärung schließen.

      Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis versuchte die CDU zuletzt juristisch gegen Die Linke vorzugehen, um die Verbreitung eines satirischen Videos zu verhindern, das kritisch auf ihre finanzielle Kompetenz blickte. Ein Vorgang, der Fragen nach dem Umgang mit politischer Satire und Meinungsfreiheit aufwirft.

      1. Wo Sie den Namen gerade nennen- bei SPIEGEL online las ich im Artikel mit der Überschrift “CDU-Abgeordnete Caroline Bosbach will keine Parteigelder eingesteckt haben” den folgenden Satz:
        “Die Staatsanwaltschaft Köln hat eine Anklage wegen Untreue gegen den Nachwuchspolitiker Fabrice A. erhoben – er bestreitet die Vorwürfe.”
        https://www.spiegel.de/politik/deutschland/caroline-bosbach-cdu-abgeordnete-will-keine-parteigelder-eingesteckt-haben-a-f88f7c57-62c5-4fd6-934e-94c5d015715f

      2. Das kann mit dem hier diskutierten Fall allerdings nur insoweit zu tun haben, als diese eine Person auch darin vorkommt. Die ursprüngliche Berichterstattung des „Spiegel“ zur Anklage stammt vom 10. Juli.

      3. @ Franz Paul
        ;-)
        welch kreative Namensgebung
        .
        im Artikel (zufällig) benannte ..
        .. ein Schelm

      4. @Franz Paul
        Danke für den Hinweis auf den weiteren Artikel. Die CDU Rhein-Berg hat also offenbar mit Bosbach, Ebel und Ambrosini gerade viel zu tun. Was mich aber irritiert: im Artikel zu Ambrosini steht, man prüfe ein Ausschlussverfahren. Hatte der Hitlergruß im Video damals dafür nicht gereicht? Der ist wirklich noch Mitglied?

    2. Über die Wahl der Kanzlei Höcker bin ich auch gestolpert. Ich denke, wem es um Aufklärung des Sachverhalts und nicht um Niederschlagung der Vorwürfe durch Einschüchterung von Medien geht, sucht sich nicht diese Kanzlei.

    3. Darüber bin ich auch sofort gestolpert. Es passt dazu, dass Frau Bosbach eine Kolumne für The Republic schreibt, dem vorgeworfen wird, aktiv die Vernetzung von Politiker*innen von CDU und AfD zu betreiben.

      Jedenfalls ist Herr Höcke nicht irgendein Anwalt. Und wer im politischen Raum unterwegs ist, weiß um seinen Ruf und positioniert sich mit seiner Wahl als Vertreter auch politisch.

  16. Und als wäre es ein Zufall berichtet der KStA prompt heute von einem ehemaligen Mitarbeiter von Frau Bosbach, der sich jetzt politisch anders orientiert. Was ist da los bei der CDU-Bundestagabgeordneten?

    Ex-CDU-Geschäftsführer Bastian Ebel leitet Wahlkampf für Konkurrenz
    https://www.ksta.de/koeln/ex-cdu-geschaeftsfuehrer-bastian-ebel-leitet-wahlkampf-fuer-konkurrenz-1073702
    Da heißt es: „ Ebel hatte als Kreisgeschäftsführer der CDU im März dieses Jahres nach einem Jahr und drei Monaten gekündigt, als der damalige Vorsitzende Karl Alexander Mandl als Parteichef zurücktrat. Danach arbeitete Ebel für die neue Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis. Auf der ersten für den Kommunalwahlkampf veröffentlichten Reserveliste der CDU für den Bergisch Gladbacher Stadtrat war er noch als Kandidat gelistet, die Bewerbung zog er zurück.“