Tiago Monteiro, LL.M., und Peter Werner sind Anwälte in der Kanzlei Bietmann in Bensberg. Foto: Bietmann

In Deutschland leben unzählige Paare, bei denen die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder über Jahre in verschiedenen Ländern gewohnt haben. Was im Alltag oft bereichernd ist, kann im Konfliktfall rechtlich kompliziert werden. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen.

Von Peter Werner und Tiago Monteiro, LL.M.

Internationale Familien sind längst kein Ausnahmefall mehr. In Deutschland leben unzählige Paare, bei denen die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder über Jahre in verschiedenen Ländern gewohnt haben. Was im Alltag oft bereichernd ist, kann im Konfliktfall – etwa bei einer Trennung, Scheidung oder Erbauseinandersetzung – rechtlich kompliziert werden.

Unterschiedliche Rechtsordnungen können anwendbar sein, und kleine Details wie der Zeitpunkt der Eheschließung oder der erste gemeinsame Wohnsitz spielen plötzlich eine entscheidende Rolle.

Häufig stellen sich dann Fragen wie: Welcher Güterstand gilt überhaupt für unsere Ehe? Ist deutsches oder ausländisches Recht maßgeblich? Lohnt sich der Abschluss eines Ehevertrags, auch wenn die Ehe schon seit Jahren besteht? Und welche Bedeutung hat ein Berliner Testament, wenn Vermögen nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland vorhanden ist?

Die folgenden Ausführungen können auf diese Fragen nur überblicksartig eingehen. Sie zeigen jedoch, dass das internationale Familienrecht hochkomplex ist und maßgeschneiderte Lösungen erfordert.

Welcher Güterstand gilt?

Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Für internationale Ehen gilt jedoch nicht automatisch deutsches Recht. Entscheidend sind Datum und Umstände der Eheschließung.

Bis zum 28. Januar 2019 galten die Regeln der Art. 14 und 15 EGBGB a.F., die an die gemeinsame Staatsangehörigkeit, den gewöhnlichen Aufenthalt oder die engste Verbindung der Ehegatten anknüpften. Im Ergebnis konnte das Recht eines anderen Staates anwendbar sein – auch wenn die Ehe in Deutschland geführt wurde.

Seit dem 29. Januar 2019 gilt die EU-Verordnung 2016/1103, umgesetzt in die Neufassung des Art. 14 EGBGB. Heute richtet sich das Güterrecht primär nach einer Rechtswahl der Ehegatten. Liegt keine Rechtswahl vor, kommt es auf Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder engste Verbindung an. Der frühere Art. 15 EGBGB wurde aufgehoben.

Hinweis:
Zwei Ehen, die in Deutschland geführt werden, können daher völlig unterschiedlichen güterrechtlichen Systemen unterliegen – abhängig vom Zeitpunkt der Eheschließung und der persönlichen Konstellation. Gleiches gilt für im Ausland geschlossene Ehen, selbst wenn sie im selben Land geschlossen wurden.

Ehevertrag

Ehepaare können den Güterstand durch einen Ehevertrag anpassen. Ein solcher Vertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe oder in einer Krisensituation geschlossen werden. Er schafft Klarheit und ermöglicht individuelle Lösungen, muss aber in der Regel notariell beurkundet werden.

Besonders für Unternehmer ist der Ehevertrag von großer Bedeutung, um das Unternehmen im Scheidungsfall zu schützen. Darauf wurde bereits in einem eigenen Beitrag näher eingegangen: Der Unternehmer im Scheidungsverfahren.

Ein Ehevertrag in der Regel notariell beurkundet werden. Erfolgt der Vertragsabschluss jedoch im Ausland, genügt es nach Art. 14 Abs. 1 S. 3 und 4 EGBGB, wenn er die Formerfordernisse des gewählten Rechts oder des Ortes der Rechtswahl erfüllt. Für internationale Paare eröffnet dies die Möglichkeit, Vereinbarungen auch im Herkunftsland wirksam zu treffen – entscheidend ist jedoch stets eine genaue Prüfung der formellen Wirksamkeit.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Kommt es zur Trennung, können Ehegatten während des Trennungsjahres oder im laufenden Scheidungsverfahren eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung schließen. Dabei handelt es sich im Kern ebenfalls um einen Ehevertrag – allerdings speziell zugeschnitten auf die letzte Phase der Ehe, in der bereits das Ende der Lebensgemeinschaft im Vordergrund steht.

Eine solche Vereinbarung kann Regelungen zu Vermögen und Aufteilung, güterrechtlichen Fragen, Unterhalt, Sorgerecht und Umgang sowie zur Nutzung der Ehewohnung enthalten. Solche Vereinbarungen sind ein wirksames Instrument, um Konflikte zu vermeiden und Gerichtsverfahren zu verkürzen. Auch diese erfordern in der Regel eine notarielle Beurkundung da sie andernfalls unwirksam sind. Im Rahmen eines bereits laufenden Scheidungsverfahrens kann diese notarielle Beurkundung auch durch eine kostengünstigere gerichtliche Protokollierung ersetzt werden..

Testament und Berliner Testament

Neben güterrechtlichen Vereinbarungen spielt auch das Erbrecht eine entscheidende Rolle. Viele Ehepaare wählen das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sie sich grundsätzlich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen erben.

Für internationale Familien kann dieses Modell erhebliche rechtliche und steuerliche Folgen haben – insbesondere, wenn Vermögen oder Unternehmensbeteiligungen in mehreren Ländern vorhanden sind. Gerade bei Unternehmerfamilien stellt sich zudem die Frage, wie das Testament gestaltet werden kann, um das Unternehmen zu schützen und die Fortführung nicht zu gefährden.

Hinweis: Auch während der Trennungsphase behält der Ehegatte in Deutschland seine gesetzlichen Erbrechte. Selbst bei Ausschluss durch Testament bleibt der Pflichtteil bestehen

Gerade deshalb kann es in dieser Phase wichtig sein, ein Testament zu errichten oder ein bestehendes Testament anzupassen, um die Erbfolge zumindest teilweise zu steuern und die Beteiligung des Ehepartners bis zum Beginn des Scheidungsverfahrens zu begrenzen. Ohne entsprechende Regelung können ansonsten ungewollte Folgen eintreten.

Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung – rechtlich wie steuerlich.

Fazit

Internationale Familienkonstellationen sind rechtlich anspruchsvoll. Schon kleine Unterschiede – Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Zeitpunkt der Eheschließung – können große Auswirkungen haben. Eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Beratung schafft Klarheit, sichert Vermögen und schützt vor unliebsamen Überraschungen.

Hinweis: Änderung der Rechtslage 2019
Bis zum 28. Januar 2019 bestimmten die Art. 14 und 15 EGBGB a.F., welches Recht für die allgemeinen Ehewirkungen und den Güterstand galt. Seit dem 29. Januar 2019 gilt die EU-Verordnung 2016/1103, umgesetzt in Art. 14 EGBGB (neue Fassung). Der frühere Art. 15 EGBGB wurde aufgehoben.

Peter Werner
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Tiago Monteiro, LL.M.
Advogado (Portugal)
§ 2 EuRAG Mitglied der RAK Köln
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Compliance Officer (TÜV)

Anwaltskanzlei Bergisch Gladbach-Bensberg
Kölner Straße 2, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 02204 918900-0; Fax: 02204 918900-1
Mail: bensberg@bietmann.eu
Website: www.bietmann.eu

Zur Person: Rechtsanwalt Peter Werner hat insbesondere langjährige Erfahrung in der Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen, bei Gesellschaftsgründungen (GbR, PartG, KG, OHG, GmbH, UG und GmbH & CO KG) Unternehmenskauf, Gesellschafterstreitigkeiten, Liquidation und Krisenberatung. Darüber hinaus hat er umfassende praktische Erfahrung als Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglied verschiedener Kaptial- und Personenhandelsgesellschaften. Er berät zudem in allen rechtlichen Fragen des Handelsrechts sowie des Insolvenzrechts für Unternehmen.

Rechtsanwalt Werner ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Er ist ferner zertifizierter Berater Wirtschaftsrecht für mittelständische Unternehmen (DASV). Er verfügt über jahrelange Erfahrung als Privatdozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln.

Zur Person: Tiago Monteiro, LL.M. (Universität des Saarlandes), ist brasilianischer und portugiesischer Rechtsanwalt. Er berät internationale Mandanten sowie nationale Mandanten mit internationalen Bezügen, insbesondere in den Bereichen Ausländerrecht, Familienrecht und Compliance. Er absolvierte zwei Masterstudiengänge: einen in Brasilien mit Fokus auf Migrationsrecht sowie einen LL.M. in Deutschem und Europäischem Recht.

Dank seiner internationalen Ausbildung und eigenen Migrationserfahrung kennt er die besonderen Herausforderungen seiner Mandanten und bietet eine praxisnahe und zielgerichtete Beratung. Zusätzlich ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Compliance Officer (TÜV). Er spricht fließend Portugiesisch und Englisch sowie verhandlungssicher Deutsch.

Die bundesweit tätige Sozietät Bietmann ist seit Beginn des Jahres 2019 in den ehemaligen Räumen der Deutschen Bank in zentraler Lage in Bensberg mit Rechtsanwälten und Steuerberatern im rheinisch-bergischen Raum tätig.

Die Sozietät ist für ihre qualifizierte Arbeit in der Steuerberatung überregional bekannt. Zu den Kunden gehören insbesondere mittelständische Unternehmen, als auch größere nationale wie internationale Unternehmen und Konzerne sowie Verbände und Privatpersonen. Die steueroptimierte Beratung steht bei uns im Vordergrund.

In streitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wird die Arbeit unserer Steuerabteilung ergänzt durch qualifizierte und berufserfahrene Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. 

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Gegründet wurde die Sozietät vor nunmehr 30 Jahren von dem heutigen Seniorpartner, Prof. Dr. Rolf Bietmann, der als Anwalt und Hochschullehrer sowie als Vorsitzender der Erfurter Gesellschaft zur Pflege des Arbeitsrechts am Sitz des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt bundesweit bekannt ist.

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