Constantin Martinsdorf, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Constantin Martinsdorf, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Arbeitsrecht

Befristete Arbeitsverträge sind in vielen Branchen üblich und werden genutzt, um Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen. Allerdings kann die Befristung auch Unsicherheit für den Arbeitnehmer bedeuten, vor allem, wenn die Frage aufkommt, ob die Befristung rechtmäßig ist. Hier bietet das Arbeitsrecht eine Lösung: die Befristungskontrollklage. Dieser Artikel erklärt, wann sie sinnvoll sein kann und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer in diesem Prozess haben.

Von Constantin Martinsdorf

Eine Befristungskontrollklage ist ein rechtliches Mittel, das Arbeitnehmern ermöglicht, die Befristung ihres Arbeitsvertrags auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Durch Befristungskontrollklage können Arbeitnehmer gerichtlich feststellen lassen, ob die Befristung, die der Arbeitgeber vertraglich festgelegt hat, wirksam ist. Wenn das zuständige Arbeitsgericht entscheidet, dass die Befristung unwirksam ist, wird das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Verhältnis umgewandelt.

Befristete Arbeitsverträge und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

In Deutschland wird die rechtliche Grundlage für befristete Arbeitsverträge im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Es unterscheidet zwischen sachgrundlosen Befristungen und Befristungen mit Sachgrund:

  • Sachgrundlose Befristung: Ein Arbeitsvertrag darf ohne Sachgrund maximal zwei Jahre befristet werden, und innerhalb dieser Zeit sind maximal drei Verlängerungen des Vertrags zulässig. Für Unternehmen, die noch nicht länger als vier Jahre bestehen (sogenannte „Startups“), gilt eine Ausnahme: Sie dürfen ihre Mitarbeiter länger sachgrundlos befristen.
  • Befristung mit Sachgrund: Hier darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auch über die zwei Jahre hinaus befristen, wenn ein „Sachgrund“ vorliegt. Typische Sachgründe sind zum Beispiel:
  • Vertretung: Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Mitarbeiters eingestellt, der beispielsweise in Elternzeit ist.
  • Projektarbeit: Der Arbeitnehmer wird speziell für ein zeitlich befristetes Projekt eingestellt.
  • Saisonale Arbeit: Der Arbeitgeber benötigt Mitarbeiter nur für eine bestimmte Saison oder einen festgelegten Zeitraum.

Wann ist eine Befristung unwirksam?
Insbesondere: Kettenbefristungen im öffentlichen Dienst

Nicht jede Befristung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Typische Unwirksamkeitsgründe sind z.B.:

  • Formfehler: Eine Befristung muss immer schriftlich und vor Arbeitsantritt vereinbart werden. Eine mündliche Befristung oder eine nachträgliche Befristung ist unwirksam.
  • Überschreitung der Höchstdauer: Wenn ein Arbeitnehmer ohne Sachgrund länger als zwei Jahre befristet beschäftigt ist oder der Vertrag häufiger als dreimal verlängert wurde, kann die Befristung unwirksam sein.
  • Missbrauch von Sachgründen: Wenn der angegebene Sachgrund nicht den tatsächlichen Umständen entspricht oder keinen sachlichen Grund darstellt, kann auch dies die Befristung unwirksam machen.
  • Kettenbefristungen: Arbeitgeber dürfen keine „endlose“ Kette von befristeten Verträgen aneinanderreihen, auch wenn sie einen Sachgrund anführen. Der Gesetzgeber schränkt diese Praxis ein, um die Arbeitsplatzsicherheit zu fördern.

Im öffentlichen Dienst kommt es häufig zu Kettenbefristungen, da dort regelmäßig Vertretungen und projektbasierte Stellen besetzt werden müssen. Ein häufiger Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Sektor ist die unsichere Haushaltslage oder die Bindung von Stellen an projektbezogene Finanzierungen. Dies führt dazu, dass befristete Arbeitsverträge oft über viele Jahre hinweg verlängert werden, was in der Praxis zu Unsicherheit für die Beschäftigten führt.

Allerdings gibt es auch hier klare Regeln: Wenn ein Arbeitnehmer über längere Zeit ohne Unterbrechung immer wieder befristet angestellt wird, könnte dies als missbräuchliche Kettenbefristung angesehen werden, wenn der Sachgrund nicht mehr besteht oder die Befristung der Stelle eigentlich keine objektive Grundlage mehr hat. Bei einer missbräuchlichen Kettenbefristung kann die letzte Befristung gerichtlich für unwirksam erklärt werden. Damit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Nicht zu lange warten!

Der Arbeitnehmer muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags einreichen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten – bei einer Versäumung gilt die Befristung als akzeptiert.

Sie haben Fragen zur Befristung von Arbeitsverträgen und Befristungskontrollklagen ? Sprechen Sie uns gerne an!

Constantin Martinsdorf

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Zur Person: Constantin Martinsdorf ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Urheber- und Medienrecht. Er ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechtes und der neuen und „alten“ Medien. 

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