Ehrenamtliche rechtliche Betreuer:innen kümmern sich um Menschen, die ihre persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln können. Um Interessierte auf diese Aufgabe vorzubereiten, bietet die Betreuungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises jetzt eine Schulung an. 

Wir veröffentlichen eine Mitteilung des Rheinisch-Bergischen Kreises 

Wenn Menschen aufgrund von Krankheit, Unfall, Demenz oder einer psychischen Erkrankung ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, benötigen sie Unterstützung. Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten in solchen Situationen einen wichtigen Beitrag – oft im familiären oder nahen sozialen Umfeld. Um Interessierte auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten, bietet die Betreuungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises eine Schulung zur rechtlichen Betreuung im Ehrenamt an. 

„Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer übernehmen eine gesellschaftlich sehr bedeutsame Aufgabe. Sie stärken die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen und leisten einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in unserem Kreis“, betont Claudia Materne, Leiterin des Amts für Soziales und Inklusion des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Praxisnah und kompakt in vier Modulen

In vier aufeinander aufbauenden Modulen erhalten die Teilnehmenden grundlegende Informationen zur Führung einer rechtlichen Betreuung. Vermittelt werden unter anderem rechtliche Rahmenbedingungen, Aufgaben und Pflichten von Betreuerinnen und Betreuern sowie praktische Hinweise zur Umsetzung im Alltag. Die Schulung richtet sich sowohl an Menschen, die bereits eine Betreuung für Angehörige führen, als auch an Bürgerinnen und Bürger, die sich künftig ehrenamtlich engagieren möchten.

Die Schulungen finden am 5. März, 19. März, 16. April und 23 April jeweils von 16 bis 17.30 Uhr im katholischen Bildungswerk Rheinisch-Bergischer Kreis, Laurentiusstraße 4-12, 51465 Bergisch Gladbach, statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro für alle vier Module.

Eine Anmeldung bei Marita Pütz aus der Betreuungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises ist telefonisch unter der Rufnummer 02202 13-6027 oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@rbk-online.de erforderlich.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich über dieses Ehrenamt zu informieren und aktiv Verantwortung zu übernehmen.

Rheinisch-Bergischer Kreis

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  1. Ich habe mich zur Schulung angemeldet. Die Teilnahmegebühr beträgt lediglich 20,00 EUR – statt wie angegeben 40,00 EUR.

  2. Die richtige E-Mail-Adresse für die Anmeldung zur Schulung bei Marita Pütz von der Betreuungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises lautet betreuungsbehoerde@rbk-online.de (oe anstatt ö). Es gibt sonst eine Fehlermeldung und die Mail wird nicht versendet.