Nur für Anlieger frei: Der Nittumer Weg wird dennoch als Abkürzung der Umleitung genutzt. Foto: Redaktion

Die Fraktion Volt/FWG beantragt eine elektronische Verkehrsüberwachung der Umleitung für die Altenberger-Dom-Straße. Kamerasysteme sollen Ein- und Ausfahrten erfassen und die Anliegerregelung überwachen. Der Schutz der Anwohnerschaft von Nittumer Weg und Zehntweg vor unrechtsmäßigem Durchgangsverkehr soll damit gewährleistet werden.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der Fraktion Volt/FWG

Die Fraktion Volt/FWG beantrag im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen am 03.03.26 zu prüfen, ob Kamerasysteme eingesetzt werden können, um die Anliegerregelung in den Nittumer Weg für die Dauer der einspurigen Sperrung der Altenberger-Dom-Straße zu überwachen.

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Im Zuge der begonnenen Baumaßnahmen zur Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße im 2. Bauabschnitt, zwischen den Kreuzungen Leverkusener Straße und Schlebuscher Straße, ist die Durchfahrt für alle Fahrzeuge in Fahrtrichtung Süden – von Odenthal in Richtung Paffrath – seit dem 9. Februar 2026 gesperrt. Die Stadtverwaltung rechnet mit einer Bauzeit von rund neun Monaten.

Die offiziell ausgeschilderte Umleitung führt weiträumig über Leverkusen-Schlebusch und umfasst eine Strecke von rund acht Kilometern. Die zusätzliche Fahrzeit beträgt nach Schätzungen der Verwaltung etwa 20 Minuten. Vor diesem Hintergrund befürchtet die Fraktion Volt/FWG, dass die nur eingeschränkt für Anlieger, Linienverkehr und Fahrräder freigegebene Strecke über Nittumer Weg und Zehntweg verstärkt unberechtigt als schnellere Ausweichroute genutzt wird.

Die betroffenen Straßen sind schmal und unübersichtlich und nicht für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ausgelegt. „Wir haben bereits am ersten Tag der Umleitung beobachtet, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlreiche unberechtigte Fahrzeuge den Schleichweg nutzen“, erklärt Jörg Laschet, Mitglied des Ausschusses für Mobilität und Verkehr.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Anwohnerschaft während der langen Bauphase wirksam zu entlasten, schlägt die Fraktion Volt/FWG vor, die Einhaltung der bestehenden Verkehrsregelungen mithilfe moderner, KI-gestützter Kameratechnik zu kontrollieren. Als Vorbild dienen dabei Verfahren, wie sie in der Schweiz bereits zur Verkehrssteuerung und Überwachung eingesetzt werden.

Konkret sollen unberechtigte Durchfahrten durch Kameraerfassung in Verbindung mit geeigneter Software (Kennzeichen- und Zeitabgleich) unter strikter Beachtung der Datenschutzvorgaben festgestellt werden. Da davon auszugehen ist, dass für die Erledigung eines berechtigten Anliegens eine Aufenthaltsdauer von mindestens 15 Minuten erforderlich ist, soll diese Zeitspanne als Mindestaufenthaltsdauer bei der Prüfung möglicher Verstöße zugrunde gelegt werden.

Die Fraktion betont, dass eine solche Maßnahme nur bei klarer rechtlicher Grundlage und transparenter Kommunikation umgesetzt werden könne. Auf die Kameraüberwachung und Kennzeichenerfassung müsse an allen Zufahrtspunkten deutlich hingewiesen werden. Zudem fordert Volt/FWG eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie eine belastbare Kosten-Nutzen-Analyse im Vorfeld.

Sollte sich das Modell als rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig erweisen, könnte es nach Auffassung der Fraktion künftig auch bei weiteren Umleitungsregelungen im Stadtgebiet ohne erheblichen Mehraufwand eingesetzt werden.

Der Antrag ist im Ratsinfosystem im Original zu lesen.

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  1. Sicher ist es umständlich und zeitaufwendig die Umleitung zu nehmen, nur sollte man auch mal die Anwohner des Nittumer Wegs und des Zehntwegs verstehen.
    Der Geräuschpegel, besonders am frühen Morgen, ist um einiges höher und nicht jeder hält sich auch an die Geschwindigkeitsbegrenzung.
    Habt ihr euch schon mal die Beschaffenheit der Straße angesehen? Besser wird es bei dem höheren Verkehrsaufkommen bestimmt nicht.
    Ich würde es begrüßen wenn gegen den unerlaubten Durchgangsverkehr etwas getan wird!
    Und wenn jemand mal zum Arzt, Restaurant, oder Freunde besuchen möchte, das wäre ” ja mal ” und ok … was man aber von dem morgendlichen Lärm nicht behaupten kann.

    1. Straßenverkehr geht mit Lärm einher. Dies ist nicht nur am Nittumer Weg und am Zehntweg so. Von Verkehrslärm sind alle Menschen betroffen, die an einer Straße wohnen. Einige Anwohner von Nittumer Weg und Zehntweg scheinen mir aber zu vergessen oder zu ignorieren, dass sie einerseits selbst Lärm vor den Haustüren anderer Menschen verursachen, wenn sie mit ihren Fahrzeugen unterwegs sind sowie andererseits den Lärm, den sie vor ihrer eigenen Haustüre nicht haben wollen, anderen Menschen wie selbstverständlich zumuten.

      1. Das klingt natürlich zunächst vernünftig. Allerdings muss man verstärkten Verkehrslärm durch verbotswidriges Verhalten und überhöhte Geschwindigkeit dann doch wieder nicht so locker hinnehmen, wie Sie das suggerieren.

  2. Jenseits der Frage nach Kosten und erwartbaren technischen Problemen:
    Wollen wir das wirklich? Wollen wir elektronische Überwachung und Datensammelei (weiter) normalisieren, und damit Begehrlichkeiten wecken? Sollte es (wider Erwarten) gut funktionieren, werden sofort Anwohner:innen anderer Straßen auf der Matte stehen, wo ebenfalls ein Problem mit “Schleichverkehr” besteht. Und wenn erstmal eine gewisse Anzahl Kameras mit Kennzeichenerfassung installiert sind, können wir sicher sein, dass die Daten auch für andere Zwecke verwendet werden.

    Es gibt Alternativen, die zugegeben weniger futuristisch klingen: Entweder stichprobenartige Kontrollen (wie im Straßenverkehr üblich), oder eine Durchfahrtsperre, über die nur Busse fahren können. Vielleicht gibt es auch Poller, die per Fernbedienung umgeklappt werden können?

    1. Hallo U. Kleinert,
      genau die Idee der Durchfahrtssperre (außer für den ÖPNV) habe ich bisher nicht genannt, da somit auch die Anlieger dann den Umweg fahren müssten und somit die Bewohner der Umleitungsstrecke nochmehr belastet würden.

      1. Ja, müssten sie. Die Anwohner müssen sich für ein Übel entscheiden: Entweder Durchgangsverkehr – oder Umwege. Beides gleichzeitig zu vermeiden, wäre nur mit enormem Aufwand möglich. Und es würde sofort die Frage aufwerfen: Warum sollten einzelne Straßen eine (teure) Sonderbehandlung bekommen, die anderen verwehrt bleibt?

    2. Solche Poller gibt es, und sie funktionieren sehr zuverlässig. So zuverlässig, dass es sich lohnen würde, eine Kamera in der Nähe aufzustellen (mal bei Youtube nach „bollard crash“ suchen).

      Abgesehen davon teile ich Ihre Datenschutzbedenken.

  3. Die FWG hat nach meiner Kenntnis dem ganzen Paket bezüglich des Umbaus der ABS zugestimmt. Wenn sie dann die automatisch sich ergebenden Konsequenzen nicht vorher einkalkuliert – selber schuld.

    1. Hallo Peter-J. Bisa, hier geht es doch nicht um die Schuldfrage. Sondern darum, wie man für alle Beteiligten eine Lösung findet. Und nicht die Interessen Weniger über das Wohl der Gemeinschaft stellt.

      1. Die aktuelle Beschilderung ist doch gerade dazu gedacht, die Interessen einiger Weniger über das Wohl anderer zu stellen. Es funktioniert halt nur nicht, weil angeblich einige Viele genau das nicht akzeptieren. Und in den Chor der Wenigen reihen sich jetzt Volt und FWG ein.

      2. Ach, ist das jetzt am Ende noch „ziviler Ungehorsam“, sich aus Bequemlichkeit über Regeln hinwegzusetzen?

      3. Über die innere Motivation wird man nur spekulieren können. Es spricht jedoch einiges dafür, dass aus Gründen der Bequemlichkeit protestierender Anwohner das Zusatzschild „Anlieger frei“ angeschraubt wurde.

      4. Ja, Bequemlichkeit. Denn alle Anwohner können über Zehntweg, Starenweg und Nittumer Weg jedes Ziel in diesem Gebiet erreichen, ohne ein von Anwohnern gewünschtes Einfahrtsverbot an der Schlebuscher Straße zu missachten. Sie müssen dann halt nur, wie alle anderen auch, denen gerne Bequemlichkeit vorgeworfen wird, die Umleitung nutzen.

      5. Mir scheint, dass Sie Anwohnern ihre aus einem stärkeren Interesse resultierende Andersbehandlung einfach nur missgönnen.

      6. Guten Morgen Drucker, ich kann keine stärkeren Interessen der Anlieger erkennen. Sie wollen wie alle anderen auch möglichst auf kurzem Weg ihr Ziel erreichen. (Gleichzeitig aber für sich das Recht in Anspruch nehmen, dass andere Personen durch einen höheren Verkehr vor der Haustür auf der Umleitungsstrecke stärker durch Lärm und Feinstaub belastet werden, sie aber davon verschont bleiben.)
        Dennoch ist es für mich keine Lösung, auch die Anlieger den Umweg fahren zu lassen. Die Straße muss für den gesamten Verkehr geöffnet werden.
        In der StVO in § 30 steht: “Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.”
        Durch die längere Fahrstrecke werden vermeidbare Abgasbelästigungen und unnötiger Lärm erzeugt. Daher ist die Umleitung meiner Meinung nach sogar rechtswidrig.

      7. @Anno Nüm: Das stärkere Interesse der Anlieger besteht darin, dass sie ihre Grundstücke erreichen _müssen_, während andere nur daran vorbei fahren _wollen_.

        @Elena: Haruspex haruspicem videt et ridet.

      8. Hallo Drucker, das Interesse des Anliegers, sein Ziel (Haus) zu erreichen ist gleich groß wie für denjenigen, der in einer anderen Straße wohnt. Der Anlieger könnte also gleichfalls den Bogen über Schlebusch fahren, um dann sein Ziel zu erreichen. Das Interesse des Anliegers liegt also nicht daran, sein Haus zu erreichen sondern die anderen Fahrzeuge aus der Straße fernzuhalten. Zu Lasten derer, die den Umweg fahren müssen und zu Lasten derer, die dann den erhöhten Verkehr dulden müssen. Für mich ist das egoistisch, passt aber leider in unsere Zeit. Jeder denkt an sich zum Nachteil der Mitmenschen.

  4. Das ist eine technikgeleitete Fantasie, würde aber in der Praxis sofort an Grenzen stoßen. Kennzeichenabgleich klingt sehr schön nach einer Verifikation der Berechtigung, aber das klappt schon dann nicht, wenn ein Anwohner mit einem Firmenwagen unterwegs ist. Außerdem muss so etwas beschafft, getestet, kalibriert und am Einsatzort zeitaufwendig eingerichtet werden – bis dahin ist der Bau schon vorbei.

    Mein Vorschlag wäre eher altmodisch: Vorne ein Polizist und hinten einer, die sich per Funk abstimmen, unberechtigte Durchfahrer rauswinken und abkassieren – deren Bezüge könnten sich von selbst erwirtschaften. Leider ist zu vermuten, dass diese Art der Verkehrsüberwachung genauso perfekt funktionieren würde wie vor nicht allzu langer Zeit auf der Schloßstraße, als zahlreiche engagierte Gaspedalfreunde vor der eigenen Bequemlichkeit kapitulierten und dabei kaum behelligt wurden.

    1. Das Personal, für 24 (oder auch nur 12) Stunden an 7 (oder auch nur 6) Tagen in der Woche die Durchfahrt zu überwachen ist garnicht verfügbar. Zudem müssten 4 Straßen (2xNittumer Weg, Zehntweg und Starenweg) besetzt werden. Und wenn es noch freie Kapazitäten hat, dann sollte sich die Polizei um “echte” Probleme kümmern und nicht darum, dass ein paar Anwohner ruhiger leben.
      Zudem hat die Polizei auch nur das Recht nachzufragen, wohin man will. Wenn ich also eine plausible Antwort habe (zum Arzt, ins Restaurant, zum Freund mit genauer Adressangabe) ist das Thema abgeschlossen. Und eine Adresse hätte ich immer zur Hand, digitale Technik (Google) hilft.

      1. Neben der gesperrten Einfahrt in den Nittumer Weg gibt es wie oben erwähnt also 3 ! weitere Möglichkeiten alle Häuser in dem Gebiet zu erreichen. Da liegt es doch auf der Hand, das Schild „Anlieger frei“ abzubauen, wenn darin der Grund für die angeblich unzumutbare Verkehrsbelastung liegen sollte.

      2. Die Zufahrt, um die Umfahrung zu umgehen, geht von der Schlebuscher Straße in den Nittumer Weg. Aber die Ausfahrt ist über die drei genannten Straßen zur Leverkusener Straße möglich. Also müsste bei der Zufahrt und an drei Ausfahrtspunkten das Personal abgestellt werden.

      3. Oder man entfernt das Schild “Anlieger frei” und verschafft der Polizei damit die Möglichkeit, dass Einfahrtsverbot an einer einzigen Stelle (Einfahrt von der Schlebuscher Straße in den Nittumer Weg) einfach, unkompliziert und mit wenig Personalaufwand zu kontrollieren.

      4. Die Stoßzeiten sind doch bekannt, da kann man schwerpunktmäßig überwachen, auch in einzelnen Aktionen. Schon wenn sich herumspricht, dass man tatsächlich Bargeld loswerden kann, wenn man rechtswidrig einfährt, wird das die Fallzahlen senken. Und auch wer sich einmal mit einer windigen Ausrede durchgemogelt hat, wird sich beim nächsten Mal doppelt überlegen, ob er das noch einmal versucht.

        Übrigens wäre der Ansatz nicht, bei Einfahrt nach dem Wohin zu fragen, sondern nach offensichtlich zügiger Durchfahrt nach dem Woher.

  5. Hallo Volt und FWG, vertreten Sie die Einwohner des OT Schildgen bzw des betreffenden Bereichs oder die gesamte städtische Bevölkerung.

    Zudem, wie soll das denn funktionieren? Arbeitskollegen aus dem Gebiet könnten nicht mehr abgeholt werden für eine Fahrgemeinschaft. Ein kurzer Sprung in die Arztpraxis, um mir ein Rezept abzuholen – nicht mehr erlaubt.

    Das Kind beim Spielkameraden absetzen – unzulässig. Der Apotheker darf die bestellten Medikamente nicht mehr abgeben, der Supermarktlieferdienst keine Lebensmittel zum Haus bringen,

    Geht`s noch?

  6. Liebe Mitglieder von Volt und FWG, können Sie mir einen vernünftigen Grund nennen, weshalb Anwohner von Nittum im Vergleich zu allen anderen Menschen privilegiert werden sollen, damit sie nicht die Umleitung über Schlebusch nehmen müssen?

    Will man eine etwaige unzumutbare Verkehrsbelastung durch “zahlreiche unberechtigte Fahrzeuge” auf Nittumer Weg und Zehntweg verhindern, gibt es eine ganz schlichte und auch kostengünstige Lösung. Einfach das Schild “Anlieger frei” abschrauben.

    1. Man könnte fast meinen es wohnt jemand von Volt/FWG dort. Alternativ wäre für mich nur eine hohes Maß an Realitätsferne eine Erklärung. Als ob die Stadt nichts besseres zu tun hat als so ein Pilotprojekt zu starten! Man muss nur mal sehen wie viel Jahre die Einführung einer Videoüberwachung bei den Sammelcontainer dauert. Bis dahin ist die Baustelle schon längst fertig.