Auch in Bergisch Gladbacher Kitas ist die Zahl der Meldungen zu Gewalt und übergriffigem Verhalten gestiegen. Expert:innen zufolge hängt das auch mit einer veränderten Meldepraxis und einem sensibleren Umgang mit dem Thema zusammen. Wir haben mit Kita-Trägern über den Schutz der Kinder gesprochen – und mit einer Mutter, deren Kind Opfer einer gewalttätigen Erzieherin geworden ist.
Weil Max sich seine Schuhe nicht selbst ausziehen will, legt ihn die Erzieherin mit Matschkleidung zum Mittagsschlaf ins Bett. Ein anderes Mal zerrt sie ihn auf Socken nach draußen, knallt die Gummistiefel in den Sand. Eine andere Erzieherin hilft dem weinenden Zweijährigen schließlich, sie anzuziehen.
Eine Kita sollte ein Ort sein, an dem Kinder sich wohlfühlen, wo sie gerne hingehen. Ein Ort, an dem Eltern ihre Kinder gut betreut und umsorgt wissen. Vorfälle von Gewalt passen nicht zu diesem Bild. Doch aktuelle Zahlen zeigen, dass Meldungen von gewalttätigem Verhalten in Kitas stark zugenommen haben. Das gilt sowohl für solches, das von Erwachsenen ausgeht, als auch für gewalttätiges Verhalten von Kindern untereinander.
Gewaltmeldungen in NRW und in GL
In NRW meldeten Kitas im vergangenen Jahr insgesamt 4.718 Übergriffe an die Landesjugendämtern. Das sind knapp 80 Prozent mehr als im Vorjahr. (Die genauen Zahlen stehen auf der Seite des NRW-Landtags.)
Seit 2021 ist ein Gewaltschutzkonzept für alle Kitas in NRW verpflichtend. Ereignisse, die das Wohl von Kindern gefährden können, müssen die Kita-Träger dem zuständigen Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde melden – in Bergisch Gladbach ist das der Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Wie der LVR auf Nachfrage mitteilt, meldeten Bergisch Gladbacher Kitas im Jahr 2025 insgesamt 50 Fälle von Gewalt. Im Jahr davor waren es noch 19 Fälle.
Die Meldungen werden nach festgelegten Kategorien erfasst und in sexuelle, körperliche und psychische Gewalt unterteilt. So waren 36 der 50 gemeldeten Fälle (im Jahr 2025) körperliche Übergriffe, in 6 Fällen ging es um sexuelle Gewalt.
Das Kind wurde zwangsgefüttert.
Der Löffel wurde ihm so tief in den Mund geschoben, bis es würgen musste.
Anne Müller, die Mutter von Max, wird zu einem Gespräch in die katholische Kita in Bergisch Gladbach gebeten. Sie heißt eigentlich anders, ebenso ihr Sohn. (Der Redaktion sind die richtigen Namen sowie die betroffene Kita bekannt.)
Worum es geht, will man ihr nicht sagen. Dass es sich um einen Verdacht auf Kindswohlgefährdung durch eine langjährige Erzieherin handelt, erfahren die Eltern erst im Gespräch mit Einrichtungs-Leitung und Personal-Leitung.
„Das Kind wurde am Arm hochgerissen und auf einen Stuhl gedrückt“, lautet einer der Vorwürfe, den die Leitung den Eltern mitteilt. Ein weiterer: „Das Kind wurde zwangsgefüttert. Der Löffel wurde ihm so weit in den Mund geschoben, bis es würgen musste.“
Verantwortung im Kinderschutz
Der Anstieg von Meldungen zu Gewalt und pädagogischem Fehlverhalten in Kitas zeige auch, „dass Fachkräfte und Träger heute sensibler hinschauen und ihrer Verantwortung im Kinderschutz stärker nachkommen“, sagt Sandra Clauß, Fachbereichsleitung Kinder und Familien beim LVR. „Träger melden Ereignisse heute verlässlicher als noch vor einigen Jahren.“
Die Themen Kinderschutz und Meldepflichten rückten etwa durch Fortbildungen stärker in den Fokus. Gleichzeitig berichteten viele Einrichtungen von einem Zusammenhang zwischen einer angespannten Personalsituation, hoher Belastung im Kita-Alltag und einer Zunahme meldepflichtiger Vorfälle.
Als die Mutter erfährt, was ihrem Sohn angetan worden sein soll, „habe ich erstmal nur geheult“, erinnert sich Anne Müller. „Ich dachte, er ist in der Kita gut aufgehoben – und dann erfährt man so etwas.“
Max ist ein „late talker“, wie seine Mutter sagt: Er beginnt spät zu sprechen und kann daher auch nicht erzählen, was in der Kita los ist. Max‘ Eltern erfahren erst nach und nach, dass es weitere Vorfälle und weitere betroffene Kinder gibt.
Weil Max sich nach Ansicht der Erzieherin weigert zu sprechen, darf er nur noch im Hauptraum spielen – und nicht mehr in die Bauecke oder andere Räume. Ein anderes Mal wird er in die Puppenecke gesperrt. Scheinbar aus dem Nichts brüllt die Erzieherin die Kinder an. Einem Kind schlägt sie auf die Hand.
Personalnot und Überforderung
„Das Thema Gewalt und Schutz vor Gewalt steht inzwischen stärker im Fokus. Man schaut genauer hin und reflektiert anders“, sagt Raphaela Hänsch, Sprecherin des Vorstandes der Caritas RheinBerg. Auch die Auffassung davon, was als Gewalt gilt, habe sich in den vergangenen Jahren immens verändert, der Blick auf die verschiedenen Erscheinungsformen geschärft.
Das solle die gestiegenen Meldungen über Gewalt aber nicht relativieren. Ein Teil dieser Fälle sei vermutlich eine Folge von Überforderung von Kita-Mitarbeiter:innen. Angesichts von Personalnot und der wachsenden Zahl von Kindern mit herausforderndem Verhalten stehe das gesamte Kita-System unter hohem Druck, so Hänsch.
Auch laut Arbeiterwohlfahrt sind die Gründe, aufgrund denen Meldungen erfolgen, enger gefasst worden. Zudem seien die Mitarbeiter:innen sensibilisiert, würden mehr Fälle melden. Das treffe auch für die 15 Kitas der Awo in Bergisch Gladbach zu. Die meisten Meldungen erfolgten dabei wegen „Personalunterbesetzung“.
Was Träger melden müssen
Dazu muss man wissen: Seit Oktober 2024 müssen Träger Vorfälle, die das Kindswohl gefährden (könnten), online melden. Neben Fehlverhalten von Beschäftigten wie Verletzungen der Aufsichtspflicht gehören dazu auch Personalausfälle (wenn dadurch die Mindestbesetzung unterschritten wird), Unfälle und schwere Verletzungen von Kindern sowie bauliche Mängel (Heizungsausfall, Wasserschaden) oder Gesundheitsgefahren (Schimmelbildung, Giftstoffe).

Dieser Text ist zuerst im Newsletter „GL Familie“ erschienen. Er richtet sich an die Eltern (und Großeltern) jüngerer Kinder, hier können Sie ihn kostenlos bestellen.
Hänsch zufolge haben auch die Fälle von Gewalt zugenommen, die Kinder sich gegenseitig zufügen, ebenso solche, in denen Kinder Gewalt gegenüber Mitarbeiter:innen anwenden – beißen, schlagen, Steine werfen. Diese stellen eine besondere pädagogische Herausforderung dar, werden von der Meldepflicht aber nicht erfasst.
Die Zahlen des LVZ zeigen: In 8 von 36 Fällen körperlicher Gewalt wurde diese durch Mitarbeiter:innen ausgeübt. Beim weitaus größeren Teil, nämlich bei 28 Vorfällen, waren Kinder untereinander gewalttätig. Die sechs gemeldeten sexuellen Übergriffe wurden allesamt von Kindern verübt.
Prävention durch Weiterbildung
Für den Caritasverband gibt es eine eigene Präventionsfachkraft für (sexualisierte) Gewalt, an die Mitarbeiter:innen sich wenden können, wenn sie übergriffiges Verhalten von Kolleg:innen beobachten oder vermuten. Bei offensichtlichen Übergriffen gelte ein Handlungsleitfaden. „Wenn es um den Verdacht geht, dass eine Straftat stattgefunden hat, schalten wir die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft ein“, sagt Martina Niehöfer, Geschäftsfeldleiterin für den Bereich Kita/ OGS bei der Caritas.
Weiterbildungen sind Hänsch zufolge ein wichtiges Mittel der Gewaltprävention. Kita-Beschäftigte bekommen Hilfestellungen an die Hand, etwa im Umgang mit herausforderndem Verhalten oder zum Thema Grenzen setzen. Geschultes Personal erhält dadurch mehr Sicherheit, um einschätzen zu können, ob das sexualisierte Verhalten eines Kindes Teil der altersgerechten Entwicklung ist oder ob das Kind Beobachtetes oder Erlebtes nachahmt.
Was gilt als Gewalt?
Bei der Caritas tauschen sich die Mitarbeiter:innen regelmäßig rund um das Thema Gewaltschutz aus und aktualisieren die Kinderschutzkonzepte der Einrichtungen. „Was jemand als Gewalt oder übergriffig empfindet, ist ein Stück weit auch von der eigenen Erziehung, Erfahrungen in der Kindheit und den eigenen pädagogischen Werten abhängig“, sagt Niehöfer.
Der Satz „Probier doch wenigstens mal“ sei ein Beispiel für solche unterschiedlichen Herangehensweisen. Ein Kind zum Essen zu zwingen, würden vermutlich die meisten als eine Form der Gewalt ansehen. Aber was ist, wenn ein Kind etwas gegen seinen Willen probieren muss, um einen Nachtisch zu bekommen? Um solche Fragestellungen geht es etwa in der Fortbildung „Vom Probierhappen zum Nachtisch-Verbot“.
Austausch im Team
Der Austausch der Kolleg:innen innerhalb einer Gruppe oder Einrichtung ist nach Auffassung von Niehöfer immens wichtig. Im besten Fall sei das Betriebsklima so, dass man sich gegenseitig unterstützt und darauf aufmerksam macht, wenn Verhalten unangemessen ist.
Sätze wie „Nimm dir mal eine Pause“ oder „Ich brauche mal ein paar Minuten Abstand“ könnten schon helfen. In einer Kita arbeiten Menschen – da spiele, trotz aller Professionalität, auch die persönliche Verfassung eine Rolle.
In der Kita von Max kommen die Vorfälle erst durch eine 18-jährige Mitarbeiterin ans Licht. „Sie hat die Zwangsfütterung von Max beobachtet und sich einer Erzieherin anvertraut, die ebenfalls noch recht neu war“, sagt Anne Müller. „Die anderen Mitarbeiter:innen hatten offenbar Angst vor ihrer Kollegin.“
Die Leitung wird informiert, der Elternbeirat, die betroffenen Familien tauschen sich aus, wenden sich ans Jugendamt, den LVR, erstatten Anzeige bei der Polizei. „Hilfe seitens der Kita oder der katholischen Kirche als Träger gab es nicht, lediglich den Hinweis, dass wir uns an die Erziehungsberatungsstelle wenden können“, kritisiert Anne Müller.
Kritik an der Kibiz-Reform
Der geplanten Reform des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) stehen die beiden Fachfrauen der Caritas kritisch gegenüber. „Sie wirft bei allen, die in Kitas arbeiten, Fragen auf“, berichtet Niehöfer.
„Die bisherige Personalverordnung wird aufgeweicht, um die Bedarfe der Eltern hinsichtlich einer konstanteren Betreuungssituation zu erfüllen“, sagt Niehöfer. „Oft müssen wir den Eltern erklären, warum wir die Betreuung einschränken oder Gruppen schließen müssen, wenn wir die Personalmindestbesetzung nicht erfüllen.“
Die Reform des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) der NRW-Landesregierung sieht unter anderem ein sogenanntes Kernzeiten-Modell vor ab dem kommenden Kindergartenjahr.
Die Kernzeit umfasst täglich mindestens fünf aufeinanderfolgende Stunden. In den übrigen Stunden, den sogenannten Randstunden, können die Träger Ergänzungskräfte einsetzen, die die Fachkräfte entlasten sollen.
Bislang durften Kitas diese Ergänzungskräfte nur in geringer Anzahl beschäftigen.
Ergänzungskräfte sind keine ungelernten Mitarbeiter:innen oder Alltagshelfer:innen. Sie verfügen über eine zweijährige pädagogische Ausbildung und sind zum Beispiel Kinderpfleger:innen, Sozialassistent:innen oder Heilerziehungshelfer:innen.
Zur Sache: Kibiz-Reform
Aktuell mache sie sich als Leitung strafbar, wenn sie die Mindestbesetzung unterschreite, und müsse das melden. „Plötzlich soll das nicht mehr gelten. Wie soll ich das Eltern vermitteln?“, fragt Niehöfer. Frühkindliche Bildung spiele eine untergeordnete Rolle, wenn in den Randzeiten weniger Fachkräfte.
Auch der LVR übt Kritik an den Plänen: „Angesichts der steigenden Meldungen zu Gewalt und Fehlverhalten ist es aus Sicht des LVR-Landesjugendamtes Rheinland fachlich nicht der richtige Weg, mit einer Absenkung von Qualitäts- und Personalstandards zu reagieren“, sagt Fachbereichsleiterin Clauß.
Kita-Zeit ist immer BildungSylvia Streb, Vorständin AWO-Kreisverband
Der AWO-Kreisverband Rhein-Oberberg lehnt die Unterteilung in Kern- und Randzeiten bei der Betreuung kategorisch ab. „Eine Kernzeit von lediglich fünf Stunden pro Tag greift aus unserer Sicht deutlich zu kurz. Bildung, Erziehung und Betreuung finden zu jeder Zeit statt, in unterschiedlichen Intensitäten, aber niemals außerhalb der Qualitätsverantwortung“, sagt Kreisverbands-Vorständin Sylvia Streb.
Eine „Randzeit“ könne es daher nicht geben. „Kita-Zeit ist immer Bildung,“ so Streb. Zudem werte die Trennung zwischen Kern- und Randzeiten den Beruf von pädagogischen Fachkräften weiter ab, er werde dadurch unattraktiver. Das verstärke den bestehenden Fachkräftemangel.
Gewalttätige Erzieherin wird verurteilt
„Einige Wochen, bevor wir von den Vorfällen erfahren haben, hat Max morgens ein Riesentheater gemacht, weil er nicht in die Kita wollte. Wir haben das für eine Phase gehalten,“ erinnert sich Max’ Mutter. Erst als die Erzieherin nicht mehr in der Kita arbeitet, ändert sich sein Verhalten.
Rund eineinhalb Jahre, nachdem die Familien über die Vorfälle in der Kita informiert worden waren, findet die Gerichtsverhandlung statt. Einige Eltern und Erzieher:innen sagen gegen die Beschuldigte aus. Sie wird unter anderem wegen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die angeklagte Erzieherin streitet die Vorwürfe ab, geht in Berufung. Das Landgericht bestätigt das Urteil ein halbes Jahr später in weiten Teilen. „Bis zum Schluss war sie uneinsichtig“, berichtet Anne Müller.
„Wie kann man so etwas Kindern antun?“, habe die Richterin bei der Urteilsverkündung gefragt – und die Hoffnung geäußert, dass die Beschuldigte nie wieder mit Kindern arbeiten werde.
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