Mit dem Start des neuen Förderprogramms „Moderne Sportstätte NRW“ setzt das Land Nordrhein-Westfalen ein Signal für die Zukunft des Vereinssports. Ab dem 1. Juni können Sportvereine erstmals im Rahmen des neuen Programmaufrufs Fördermittel beantragen. Alleine auf Bergisch Gladbach entfallen knapp 1,2 Millionen Euro.

Wir veröffentlichen einen Beitrag des Kreissportbunds Rhein-Berg

Ziel des Förderprogramms „Moderne Sportstätte NRW“ist es, die Sportstätteninfrastruktur landesweit nachhaltig zu stärken und den bestehenden Sanierungsstau abzubauen. Das Programm ist Teil der sogenannten „NRW-Sportmilliarde“, mit der insgesamt 600 Millionen Euro bis 2036 in den Ausbau und die Modernisierung von Sportstätten investiert werden. Davon stehen 200 Millionen Euro speziell für Sportvereine zur Verfügung. 

Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis profitieren die Vereine erheblich: Insgesamt stehen 3.046.679 Euro für Maßnahmen an vereinseigenen Sportstätten zur Verfügung. 

Die Mittel verteilen sich auf die Kommunen wie folgt:

  • Bergisch Gladbach: 1.195.431 €
  • Wermelskirchen: 367.916 €
  • Rösrath: 309.904 €
  • Leichlingen: 299.251 €
  • Overath: 291.686 €
  • Kürten: 213.896 €
  • Burscheid: 201.663 €
  • Odenthal: 166.932 €

Schwerpunkte der Förderung

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur:

  • Modernisierung und Sanierung bestehender Sportanlagen
  • energetischen Ertüchtigung
  • Erweiterung sowie (Ersatz-)Neubau
  • Herstellung von Barrierefreiheit
  • Verbesserung der Sicherheit und Unfallprävention
  • Stärkung sozialer Funktionen von Sportstätten (z. B. Begegnung und Teilhabe) 

Damit verfolgt das Programm das klare Ziel, Sportstätten nicht nur funktional, sondern auch sozial und ökologisch zukunftsfähig zu gestalten.

Wichtige Voraussetzungen und Verfahren

Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine, die Eigentümer ihrer Sportanlage sind oder diese als wirtschaftlicher Träger nutzen (z. B. bei Pacht oder Miete).

Zu den zentralen Rahmenbedingungen gehören:

  • Mindestinvestition: 50.000 Euro
  • Förderquote: 50 % bis 90 % (je nach Förderkategorie)
  • Sonderregelung „Dach und Fach“: max. 50 % Förderung

Das Verfahren startet am 01. Juni 2026 mit einem Interessenbekundungsverfahren über das Förderportal des Landessportbundes.

Zentrale Rolle der Sportorganisationen vor Ort

Eine besondere Bedeutung kommt im Verfahren den Stadt- und Gemeindesportverbänden sowie dem Kreissportbund zu. Sie übernehmen in enger Abstimmung die Priorisierung der eingereichten Vereinsprojekte und wirken aktiv an der Auswahlentscheidung mit. 

Informationsangebote für Vereine

Zur Unterstützung der Vereine bietet der Landessportbund NRW digitale Informationsveranstaltungen an. Dort erhalten Interessierte einen Überblick über das Programm, Hinweise zur Antragstellung sowie die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären.

Appell an die Sportvereine im Rheinisch-Bergischen Kreis

Der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis ruft alle Vereine ausdrücklich dazu auf, sich frühzeitig mit ihren geplanten Maßnahmen auseinanderzusetzen und die Beratungsangebote zu nutzen.

„Das Programm bietet eine einmalige Chance, die Sportstätten im Rheinisch-Bergischen Kreis nachhaltig zu modernisieren. Wir empfehlen allen Vereinen, sich jetzt intensiv zu informieren und ihre Projekte vorzubereiten“, so der Kreissportbund.

Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

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