Ab dem kommenden Schuljahr haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Doch der Mangel an OGS-Plätzen in Bergisch Gladbach bleibt auf hohem Niveau. Besonders groß ist der Engpass in Moitzfeld. Hier fehlen nicht nur Dutzende Betreuungsplätze für höhere Klassen, sondern auch etliche I-Dötzchen gehen leer aus.

185 Kinder werden im kommenden Schuljahr keinen OGS-Platz erhalten, obwohl ihre Eltern sie angemeldet haben. Wie die Stadt auf Nachfrage des Bürgerportals mitteilt, haben von diesen Kindern 32 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Stadt kann ihn aufgrund fehlender Räume aber nicht erfüllen.

Dazu muss man wissen: Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Zunächst für alle Erstklässler. In den anschließenden Jahren folgen stufenweise die weiteren Jahrgänge, bis der rechtliche Anspruch ab 2029/30 alle Grundschulklassen umfasst. Wenn der Rechtsanspruch nicht erfüllt wird, drohen der Stadt Klagen der Eltern.

Wegen dieses Rechtsanspruchs wurden bei der Anmeldung für einen OGS-Platz im kommenden Schuljahr Erstklässler bevorzugt. Und trotzdem reichen an manchen Standorten die Kapazitäten selbst für sie nicht aus – und das, obwohl der Rechtsanspruch bereits im September 2021 beschlossen worden war. 

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Erstklässler werden bei OGS-Plätzen künftig bevorzugt

Ab dem kommenden Schuljahr gibt es einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz – zumindest für alle Erstklässler. Allerdings übersteigt die Nachfrage an vielen Bergisch Gladbacher Grundschulen schon jetzt das Angebot. Die Stadt hat daher mit den Trägern Kriterien festgelegt, die darüber entscheiden, wer einen Betreuungsplatz erhält.

Am angespanntesten ist die Lage an der GGS Moitzfeld: Dort gehen – nach aktuellem Stand – 13 Erstklässler mit Rechtsanspruch leer aus. An der GGS Heidkamp sind es 7, an der KGS Sand 4, an der GGS Paffrath und der KGS Frankenforst jeweils 3 und an der GGS An der Steinbreche 2 Kinder.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Zahlen „dynamisch“ bleiben sich also durch nachträgliche Anmeldungen oder Kündigungen noch verändern können.

Großer Mangel in Moitzfeld

In Moitzfeld ist der Mangel an OGS-Plätzen seit Jahren groß. Aktuell stehen für insgesamt 240 Schüler:innen lediglich 140 OGS-Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsquote liegt damit bei rund 58 Prozent. Zum Vergleich: Stadtweit liegt sie aktuell bei 76,9 Prozent.

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An welchen Schulen es mit OGS-Plätzen knapp wird – und wo nicht

Ab dem kommenden Schuljahr haben auch in Bergisch Gladbach alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Offenen Ganztag. Stadtweit betrachtet gibt es genügend OGS-Plätze. Dennoch werden einige Familien vermutlich leer ausgehen. Wir haben uns angeschaut, wie die Pläne der Stadt im Einzelnen aussehen.

Im Februar 2024 wurde der „bedarfsgerechte Ausbau“ von GGS und OGS in die Schulbau-Priorisierungsliste aufgenommen, auf Platz sechs. Laut Stadt liegt der derzeit geplante Projektbeginn „im Jahr 2027“. Was das konkret bedeutet, bleibt offen. 

Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte in der vergangenen Woche über den großen Mangel an OGS-Plätzen in Moitzfeld berichtet. Auf Nachfrage dazu bestätigt die Stadt, der Träger der Einrichtung, der Verein „Ein Haus für die Jugend“ habe zur Erweiterung einen Modulbau auf der Wiese hinter dem Gebäude angeregt. Der Vorschlag befinde sich aktuell „in der verwaltungsinternen Bearbeitung“, heißt es dazu vage.

Geprüft wurden laut Stadt auch die Vorschläge, den Pfarrsaal und das Restaurant „Lindenhof“ für das Mittagessen der Grundschulkinder zu nutzen. Fazit: „Beide Räumlichkeiten stehen jedoch nicht für eine regelmäßige Nutzung durch die OGS zur Verfügung.“ 

Randstundenbetreuung in Heidkamp

Auch an der GGS Heidkamp reichen die Betreuungsplätze schon jetzt nicht aus, um den Rechtsanspruch der neuen Erstklässler:innen zu erfüllen. Für knapp 300 Schüler:innen stehen aktuell 200 Plätze in der OGS zur Verfügung. Träger ist das Deutsche Rote Kreuz, die Räume sind bereits voll ausgelastet.

Daher soll in Heidkamp eine Randstundenbetreuung eingeführt werden. Die entsprechenden Pläne stellt die Verwaltung in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor. Sie bezeichnet sie als „innovativen Ansatz“.

Demnach ist vorgesehen, dass die Kreativitätsschule (Krea) bis zu 10 Betreuungsplätze schafft: Im Anschluss an den Unterricht, in der Zeit von 11.30 bis 14 Uhr werden die Kinder in den Räumen des nahegelegenen interkulturellen Treffpunkts „Paula“ betreut. Dafür zahlen die Eltern einen monatlichen Beitrag in Höhe von 70 Euro pro Kind. Mitarbeitende der Krea holen die Kinder von der Grundschule ab.

Das Angebot soll nach den Sommerferien starten und ist zunächst auf die Dauer von einem Schuljahr angelegt. Über die Fortführung soll danach entscheiden werden – unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Erfahrungen. 

Die Vorlage dazu im Ratsinformationssystem

Keine Erfüllung des Rechtsanspruchs

Sollte das Randstundenmodell beschlossen werden, erfüllt die Stadt damit nicht ihren Rechtsanspruch: Denn der umfasst eine Betreuung von acht Stunden pro Tag, zwischen 8 und 16 Uhr. Und die gilt nicht nur in den Schulzeiten, sondern auch während der Ferien. 

Eine Randstundenbetreuung gibt es bereits an der GGS Hebborn (für bis zu 30 Kinder), an der GGS Herkenrath (bis zu 15 Kinder), an der GGS Schildgen (bis zu 30 Kinder) sowie an der GGS Moitzfeld (bis zu 25 Kinder).

Dort wird das Angebot durch den jeweiligen OGS-Träger durchgeführt. Die Kinder werden jeweils bis 13.30 Uhr betreut. Einzig in Moitzfeld findet die Randstundenbetreuung bis 14 Uhr statt.

Ohne das Randstunden-Angebot dürfte die Zahl der fehlenden OGS-Plätze noch deutlich höher liegen, als die eingangs erwähnten 185. Und das hat zum Teil gravierende Folgen für die Familien.

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Was es bedeutet, keinen OGS-Platz zu bekommen

Jule Roßberg würde gerne mehr arbeiten und sich beruflich weiterentwickeln. Kann es aber nicht, weil die Familie, nun zum zweiten Mal, keinen OGS-Platz bekommen hat. Sie hat für uns aufgeschrieben, was das für sie bedeutet. Vom Arbeitsbeginn um 6 Uhr morgens bis hin zur Höhe der Rente, die sie einmal beziehen wird.

Die eingangs erwähnten 185 Kinder ohne OGS-Platz bedeuten: 185 Familien, die es irgendwie anders organisieren müssen, ihre Kinder ab 11.30 Uhr zu betreuen. In der Regel endet dann der Unterricht, zumindest in der ersten Klasse. Ab der zweiten Klasse auch mal ein oder zwei Schulstunden später. Dazu kommen noch zwölf Schulferien-Wochen und weitere freie Tage, die zu großen Teilen von der OGS abgedeckt werden.

In den kommenden Jahren dürfte diese Zahl mit dem aufwachsenden Rechtsanspruch weiter steigen.

ist seit 2024 Redakteurin des Bürgerportals. Zuvor hatte die Journalistin und Germanistin 15 Jahre lang für den Kölner Stadt-Anzeiger gearbeitet. Sie ist unter anderem für die Themen Bildung, Schule, Kita und Familien zuständig und per Mail erreichbar: k.stolzenbach@in-gl.de

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