Oliver Krause an seiner Gulaschkanone. Am Mittwoch war er früh morgens verletzt worden und liegt nun im Krankenhaus auf der Intensivstation. Archiv-Foto: Redaktion

Beim Aufbau seiner Gulaschkanone auf dem Wochenmarkt ist Oliver Krause von einem Elektro-Roller-Fahrer erst umgefahren und dann mit Schlägen verletzt worden. Seit Monaten warnen Markt-Händler vor gefährlichen Situationen, die von Personen ausgehen, die mit E-Bikes und Elektro-Rollern durch die Markt-Gassen kreuzen. Dahinter stehen Rücksichtslosigkeit, fehlende Schilder und eine Regelungslücke.

Seit 14 Jahren gehört Oliver Krause mit seiner Gulaschkanone am Mittwoch und Samstag zu einer festen Größe des Wochenmarkts auf dem Konrad-Adenauer-Platz. Diesen Mittwoch verbrachte er jedoch in der Notaufnahme eines Krankenhauses.

Kurz nach 6 Uhr war es noch dunkel, als Krause begann, seinen Marktstand aufzubauen. Dabei wurde er plötzlich von einem Mann auf einem E-Scooter angefahren und ging zu Boden. Er selbst erinnert sich nicht mehr daran, was dann geschah. Augenzeugen berichten jedoch, der Mann habe noch auf Krause eingeprügelt und sei dann auf dem Roller durch die Fußgängerzone geflüchtet.

Krause kann sich aufrappeln, hat jedoch eine Kopfwunde davongetragen, fühlt sich nicht gut und ruft den Rettungswagen. Im Evangelischen Krankenhaus, berichtet Krause später, sei eine Gehirnerschütterung diagnostiziert worden. Dort liegt er nun auf der Intensivstation.

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Kurz & knackig: Eintopfglück beim Marktkoch Krause

„Alles frisch – nix Dose“ – unter diesem Motto versorgt Marktkoch Oliver Krause das Bergische Land mit seinen täglich frisch zubereiteten Eintöpfen. Auf Bergisch Gladbachs Wochenmärkten trifft man ihn mit seiner original Gulaschkanone an. Dort bietet er mit warmen, herzhaften Eintöpfen eine leckere Alternative zu Bratwurst, Pommes oder Pizza.

Ein Sprecher der Polizei bestätigt auf Anfrage, dass nach dem Vorfall eine Anzeige wegen Körperverletzung aufgenommen worden sei. Weitere Details seien jedoch noch nicht bekannt. Zeugen können sich unter  02202 205-0 bei der Dienststelle der Polizei melden.

Einige Marktbeschicker besorgt seit langem, dass immer mehr Fahrerinnen und Fahrer von E-Bikes und zuletzt auch E-Scootern kreuz und quer durch das Marktgeschehen fahren und es immer wieder zu gefährlichen Situationen komme. Gespräche mit Ordnungsdienst und Polizei hätten bislang keine Ergebnisse gebracht.

Wer spricht mit wem?

Der Wunsch nach einem gemeinsamen Gespräch mit Bürgermeister, Ordnungsamt und Polizei sei von der Stadtverwaltung abgelehnt worden, sagt Krause selbst, der in dieser Sache Sprecher der Markt-Händler ist.

Thore Eggert, der als Dezernent für das Ordnungsamt zuständig ist, ordnet das anders ein. Krause habe nur mit dem Bürgermeister, nicht mit ihm als Dezernenten sprechen wollen. Sowohl mit der Leiterin des Ordnungsamtes und dem Bezirkspolizisten habe Krause geredet, zu einem Ergebnis sei es bislang nicht gekommen.

Eggert berichtet, dass das Thema im Rathaus auch vor dem aktuellen Vorfall längst angekommen war. Geplant sei, die Verbots-Beschilderung zu verbessern und mit einem Aktionstag gemeinsam mit der Polizei das Bewusstsein für ein verantwortliches Miteinander zu schärfen.

Was ist wann erlaubt?

Tatsächlich ist die Beschilderung unvollständig – nur an drei der sechs Zufahrten zum Konrad-Adenauer-Platz stehen Schilder, unauffällig am Rand. Einige verweisen nicht auf das Verbot, sondern auf die Freigabe des Platzes für den Radverkehr. Die Ausnahme während der Marktzeiten findet sich im Kleingedruckten darunter. E-Scooter sind auf diesen Schildern nicht vorgesehen, aber sie sind in einer Fußgängerzone (und dazu gehört der Marktplatz) ohnehin nicht zugelassen.

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E-Scooter gelten als Kraftfahrzeug und dementsprechend muss auch mit ihnen umgegangen werden. In der Praxis sieht es jedoch anders aus, es gibt immer mehr Unfälle. Daher gibt die Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis Hinweise und Regeln zur Nutzung im Straßenverkehr.

Auch Eggert weist darauf hin, dass auch eine vollständige Beschilderung diejenigen kaum bremsen werde, von denen die eigentliche Gefahr ausgeht.

Wer darf wen kontrollieren?

Die echten Rowdies sind wenig belehrbar – und sie profitieren von einer Regelungslücke. Denn die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes sind nur für den ruhenden Verkehr zuständig, die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist Aufgabe der Polizei. Formal gilt das in der Fußgängerzone und mitten im Wochenmarkt genauso wie auf einer Straße.

Mit dieser Auffassung nimmt es das Rechtsamt der Stadt sehr genau, um sich vor Gericht nicht angreifbar zu machen. Konkret heißt das: Die Stadtwächter des Ordnungsamtes dürfen Personen, die auf einem Fahrrad sitzen oder auf einem Roller stehen, zwar bitten, abzusteigen. Aber mehr nicht.

Sie dürfen sie nicht körperlich aufhalten oder gar ein Knöllchen ausstellen. Der Ordnungsdienst, so die Stadt, sei von 7 bis 13 Uhr auf dem Markt präsent. Aber im Zweifelsfall ist er nicht handlungsfähig.

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Der Bezirksdienst der Polizei, in der Regel von Ulrich Gürster besetzt, ist häufig auf dem Markt zu sehen, oft begleiten auch andere Beamte den Stadtordnungsdienst. Aber auch bei der Polizei reichen die Ressourcen kaum aus.

Wie kann es weitergehen?

Marktkoch Krause bezweifelt, dass der Stadt die Hände gebunden sind; nach seiner Einschätzung könnte das Ordnungsamt durchaus härter vorgehen.

Dezernent Eggert ist nach wie vor bereit, sich mit ihm und den anderen Markt-Händlern auszutauschen und nach Lösungen zu suchen. Daher wird dieses Thema nach den Herbstferien eine Fortsetzung finden.

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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  1. E Scooter und Fahrradfahrer innen rasen an der sehr selten gewordenen Anwesenden Mitarbeitern des Ordnungsamt vorbei und nichts passiert! Habe ich gesehen und war Mega enttäuscht Jetzt sieht man fast garkeine Ordnungsbeamte mehr in der Fußgängerzone das wird ausgenutzt.

    1. Artikel sorgfältig gelesen? Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes haben gar keine (rechtliche) Möglichkeit einzugreifen. Wenn sie es dennoch machen würden, hätten sie direkt eine Klage am Hals (irgendein nicht ausgelasteter Rechtsanwalt übernimmt das Verfahren sicherlich). Das möchten weder die Mitarbeitenden, noch ihr Arbeitgeber, also die Stadt Bergisch Gladbach (= Rechtsamt).

  2. Das Ordnungsbehördengesetz NRW gibt den Ordnungsämtern als allgemeine Ordnungsbehörden die Pflicht und das Recht, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
    Da ein rücksichtslos durch die Fußgängerzone fahrender E-Scooter eine akute Gefahr für Passanten darstellt, nutzen viele andere Städte in NRW (wie Düren, Bottrop, Ahlen oder Dinslaken) diesen Hebel der allgemeinen Gefahrenabwehr

    1. Hallo Marc, Ihre Aussage ist so nicht richtig. Die Städte Düren, Ahlen, Dinslaken machen in öffentlichen Mitteilungen bekannt, dass sie gemeinsam mit der Polizei vorgehen. Wie in Bottrop verfahren wird ist nicht veröffentlicht.

      Ich gebe nun nur mal beispielhaft die Mitteilung der Stadt Ahlen weiter:

      „Weil es sich um den fließenden Verkehr handelt, dürfen Verwarnungsgelder nach aktueller Rechtslage allerdings nur von der Polizei erhoben werden“, betont Göttfert und tritt damit anderslautenden Stimmen entgegen, die der Stadt Untätigkeit vorhalten. Als kreisangehörige Gemeinde verfüge Ahlen leider nicht über die Zuständigkeiten, wie sie etwa Großstädte heute schon haben. So dürfen in Großstädten kommunale Ordnungsämter den fließenden Verkehr kontrollieren und Verstöße ahnden. Für die Zukunft wünscht sich Göttfert, dass auch kleinere Städte und Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten an die Hand bekommen, um auf das Problem mit E-Scootern unmittelbar reagieren zu können. „Die Sicherheit der Fußgänger darf doch nicht davon abhängen, ob sie in einer kleineren oder einer größeren Stadt unterwegs sind.“

  3. Mir scheint ein klein wenig, daß der entscheidende Punkt ein wenig zu kurz kommt: soweit man die Berichterstattung verstehen muß, geht es hier nicht um einen Unfall oder „Regelverstoß“, sondern um – offenbar schwere – Körperverletzung.

    Das ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Kleinigkeit.

    Für eine Provokation oder eine „wie-auch-immer“ Mitverantwortung des Opfers konnte ich keinen Anhaltspunkt erkennen.

    Würde es sich anders verhalten, hätte sich der Verursacher melden bzw. auf die Polizei warten können. Man darf hoffen, daß der Täter ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden kann.

    1. “Für eine Provokation oder eine „wie-auch-immer“ Mitverantwortung des Opfers konnte ich keinen Anhaltspunkt erkennen”

      Sie haben vergessen zu sagen, welche Höchststrafe Sie fordern.

      1. Sehr geehrte Frau Ulla,
        Nein – habe ich nicht.
        Ist aber auch die Aufgabe des Staatsanwalts, nachdem man den Sachverhalt geklärt und den Täter ermittelt hat.
        Aber das wissen Sie ja….

  4. Hier ist ganz klar der Gesetzgeber gefragt … die Kommunen können es nur so unangenehm wie möglich machen

  5. …Leider ein bundesweites Problem. Schilder? Nein! Ansprache…jaja..und weiter geht’s. Ich wäre für eine klare bundesweite Helmpflicht, wie bei einem Mofa “Zwiebacksäge”. Verstoß 60€ und zu Fuß weiter.. e-scooter wird festgesetzt.
    Warum Helmpflicht? Verhütung von schweren Kopfverletzungen; keine 2 Personen mehr (Platzmangel); uncool für die Menschen.
    Wochenmärkte: feste Kabelkanäle, wie bei der Kirmes legen…(keine Matten!)

    1. Inwiefern würde eine Helmpflicht zu mehr Rücksicht führen? Eher wäre das Gegenteil der Fall: Der bessere Schutz (und die schlechtere Erkennbarkeit) würde zu noch riskanterem Fahren verleiten. Auch Autofahrer nehmen lt. Studien weniger Rücksicht, wenn Radfahrende einen Helm tragen. Gilt vermutlich auch für e-Scooter.

      Generell haben wir hier kein Problem der Gesetzeslage. Wenn Leuten die bereits geltenden Regeln egal sind, bringt eine Verschärfung nichts.

      1. Es hierbei nicht um einen Fahrradhelm, sondern um einen richtigen Helm! Wie bei einem Zweirrad.

  6. So. Jetzt ist es passiert. Herr Krause wurde durch einen aggressiven E-Scooter Fahrer nicht nur angefahren sondern auch noch geschlagen! Wenn jetzt nicht sofort reagiert wird dann Nacht Maria! Verbot in der Fussgängerzone und zwar konsequent! Dasselbe gilt für die Schlossstrasse. Sind denn nur noch gestörte unterwegs? Ich kann aber zum Beispiel die Eltern von Kindern nicht verstehen die nicht in der Lage sind ihren Kindern einen Helm zu kaufen und die Basics im Strassenverkehr zu erklären! Mann o Mann! Bei einem Sturz platzt der Kopf wie eine Melone! Aber die Erwachsenen verhalten sich mit E-Bikes oder den E-Scootern teilweise auch wie eine offene Hose! Fahre selber E-Bike. Und das geht auch rücksichtsvoll. Sollte man nicht glauben aber das geht.

  7. @Michael Funcke: “mal so am Rande” WAS braucht es denn zur Durchsetzung dieser Regel … ???

    1. Polizei Kontrolle und / oder einen Ordnungsdienst mit erweiterten Befugnissen über eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW).

      Darüber hinaus wären intensive Aufklärungsaktionen – wie aktuell durch den Artikel der Polizei RBK in diesem Medium – und eventuell auch eine übergeordnete völlige Neubewertung von E-Scootern. Fehlverhalten in Gänze wird man nie unterbinden können. Bei keiner Verkehrsart. Chaoten werden immer für Verruf sorgen.

      Verschärfungen gibt es ja bereits: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regeln-e-scooter-verschaerft-2388042
      https://jurakarteikarten.de/blogs/news/obg-nrw-aenderung-2026

  8. Mal so am Rande. Eine Fußgängerzone ist – per Grundsatz – für Fahrzeuge aller Art tabu. Eine weitergehende Nutzung (Lieferverkehr, Radverkehr, Anwohnende etc.) muss immer explizit angeordnet werden.

    Aktuell ist der Radverkehr auf dem Konrad-Adenauer Platz in Zeiten außerhalb des Marktes erlaubt. Dann selbstverständlich unter Schrittgeschwindigkeit.
    vgl. Zusatzzeichen “Radfahrer frei” – Zusatzschild VZ 1022-10

    Um dies darüber hinaus auch den “Ungläubigen” zu verdeutlichen, gibt es bereits weitere – eigentlich nicht notwendige – Verkehrszeichen 254, auch bekannt als “Verbot für Radverkehr” mit dem Zusatzzeichen, zu welcher Uhrzeit dieses Verbot gilt.

    Was anscheinend nicht klar ist oder auch ignoriert wird ist die Tatsache, dass E-Scooter der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) unterliegen. Sie sind zwar in einigen Bereichen dem Fahrrad ähnlich gestellt (z.B. Nutzung ohne Führerschein und auf Radwegen, dann aber dem Radverkehr untergeordnet) aber dennoch nicht identisch zu behandeln. Eine Freigabe für den Radverkehr bedeutet eben im Umkehrschluss nicht ein Nutzungserlaubnis durch E-Scooter oder gar schnelle S-Pedelecs.

    Verwirrend, braucht es daher auch kein explizites Verbot von E-Scootern in der Fußgängerzone oder eben auf dem Marktplatz zur Durchsetzung dieser Regel.

    Hintergrund: https://in-gl.de/2026/10/21/e-scooter-diese-regeln-sollten-fahrer-kennen/

    1. Das mag in der Theorie stimmen. In der Praxis gibt es stadtweit tausende von Schildern für den Radverkehr – Radweg, Radfahrer frei, Durchgang nur Fuß- und Radverkehr… Die alle um ein e-Scooter-Zusatzschild zu ergänzen, scheint mir ziemlich unrealistisch.

      Ist eine immer detailliertere Regulierungswut (und immer dichterer Schilderwald) wirklich die Lösung? Das Aufstellen immer neuer formaler Regeln ersetzt nicht grundlegenden Anstand und Rücksichtnahme. Es sollte selbstverständlich sein, dass man nicht mit Rad oder Roller über den Markt oder durch sonstige Menschenmengen fährt. Wenn das Leuten nicht klar ist, bringen auch zusätzliche Schilder nichts.

  9. Was ist das für ein Widerspruch Ordnungsamt,Polizei,Stadtverwaltung….
    Da rast ein wild gewordener E-Scooter Fahrer durch die Marktzone verletzt jemanden und prügelt noch nach und hat einen schönen Tag.Das Opfer muss viel zu lange auf Hilfe warten und liegt derzeit auf Intensivstation,was muss noch alles passieren um diesen brutalen Pedelek/E-Scootern Raudies mal eine Grenze setzt unsere Fußgängerzone ist das letzte schön sieht anders aus
    Schade eigentlich das es so Rücksichtslos geworden ist dem armen Opfer wünsche ich gute Besserung

    1. Das ist das Deutschland im 21. Jahrhundert. Alles ist bis ins Detail zu Tode geregelt und am Ende niemand vor Ort, der auch wirklich zuständig ist.
      Und da auch Gerichte dem Grundsatz Täterschutz geht vor Opferschutz meist folgen, kommt dann der Täter wegen solcher rechtlicher Details vor Gericht davon und das Opfer und die Gemeinschaft haben das Nachsehen. Und dann gibt es noch Parteien in Berlin, die bei der Polizei sparen wollen. Manche Leute begreifen das Problem erst, wenn sie (oder die eigenen Kinder) mal selbst Opfer geworden sind.

      1. Olaf, solche Regelverstösse und Unfälle, wenn sie dabei passieren, müssen natürlich geahndet werden. Da gibt es kein Pardon.
        Aber ich könnte mir auch noch vorstellen, dass es zwischen Krause, der offenbar eine richtige Wut im Bauch hat gegen Rollerfahrer, garnicht verprügelt wurde, sondern nur den Roller nicht loslassen wollte, den er zu fassen bekam. So schnell sind die Roller ja auch nicht, wenn sie im Schritttempo gefahren werden.
        Da er selbst sich an kassierte Prügel auch nicht erinnern kann, wird man es im Krankenhaus sicherlich feststellen können, ob und wohin er gehauen wurde. Dann muss Krause den Fahrer halt auch noch wegen zusätzlicher Körperverletzung Anzeigen, d.h. wenn er es nicht sowieso schon getan hat.
        Aber abklären muss man diese Nummer schon dürfen, finden Sie nicht auch?

  10. Man faßt es nicht!
    Hat da nur die Erziehung versagt oder komplett der gesunde Menschenverstand?

    Unabhängig von Beschilderungen, Zuständigkeiten etc. – welcher Gehirn-Akrobat kann eigentlich auf die grandiose Idee kommen, mit E-Scooter oder Fahrrad über einen stark belebten Wochenmarkt zu fahren?
    Vielleicht – bevor wieder Ausschüsse und Stuhlkreise gebildet werden müssen – könnte man ohne viel Bürokratie eine temporäre Beschilderung für den Wochenmarkt aufstellen: Nutzung nur für Füßgänger, Rollstuhlfahrer und Marktbeschicker!

    Herr Krause, alles Gute und werden Sie schnell gesund!

    1. “Hat da nur die Erziehung versagt”?
      Das wird es sein!
      Kein Respekt von Erwachsenen gegenüber Kindern/Jugendlichen, dann kommt das eben dabei raus.

      1. Sehr geehrte Frau Ulla,
        wie immer ein wichtiger Beitrag.
        Ich wäre gespannt zu erfahren, wie „Respekt von Erwachsenen gegenüber Kindern/ Jugendlichen“ in Fällen wie diesen Abhilfe schaffen könnte…

      2. @ Herr Felsch
        Na, ich denke da braucht es garnicht so viel, weil von allein stellen die ja erstmal keine enormen Ansprüche.
        Aber die gucken und hören älteren Kindern/Jugendlichen oder Erwachsenen sehr aufmerksam zu und saugen mehr oder weniger alles auf, von klein an, wie man mit ihnen/anderen spricht und mit allen(m) anderen umgeht.
        Und um denen “Respekt” beizubringen, muss man ihnen zunächst einmal Respekt selber zukommen lassen, heißt, ihnen zuhören und vor allem ihre Wünsche/Bedürfnisse wichtignehmen und nicht einfach beiseite wischen und mit faulen Ausreden oder anderen eigenen Ersatz-Ideen daherkommen.
        Wie gesagt, das sind nicht alles kleine Doofis, nur weil sie noch keinen Führerschein haben oder noch nicht Wahlberechtigt sind.

      3. Sehr geehrte Frau Ulla,
        aha – ich nehme an, Sie berichten aus einem reichhaltigen Erfahrungsschatz aus der Erziehung zahlreicher Kinder.
        Dennoch ist mir nicht so ganz klar, inwiefern das erklärt oder gar rechtfertigt, das jemand harmlose Bürger anfährt und verprügelt.

      4. Das hier jemand einen “harmlose Bürger’ angefahren und “verprügelt” hat, ist für mich noch lange nicht geklärt.
        M.E. kann eine solche Aktion, aus Wut, auf wen auch immer, einfach durch Festhaltenwollen des Rollers und Rangelei zwischen Hr. Krause und Rollerfahrer passiert sein und mal schnell so ausgesehen haben, zumal es noch dunkel gewesen sein soll.
        Dazu muss man Hr. Krause einfach noch mal befragen, wenn er sich wieder erinnern kann.
        Oder eben Zeugen finden, die den Rollerfahrer kennen und den dann befragen.
        Vorverurteilen aus der Ferne liegt mir nicht.

  11. Radfahren in der Fußgängerzone ist von 11h-17h nicht erlaubt. Von E-Scooter oder -Roller steht da nichts. Also wird man dort ganztägig von denen gefährlich umkurvt.
    Der Stadt sind die Hände gebunden? Wieso? Sie kann E-Scooter/-Roller in der Fußgängerzone komplett verbieten und das auf die Schilder schreiben. Dann kann die Polizei auch handeln.

    1. E-Scooter sind grundsätzlich auf Gehwegen und in Fussgängerzonen verboten, da bedarf es keiner Beschilderung. Aber eine Fahrerlaubnis mit Kenntnisprüfung der gängigen Verkehrsregeln wäre vonnöten.

  12. Der Vorfall hat mich auch betroffen gemacht, da ich gestern vergeblich auf Herrn Krause gewartet habe und dann erfuhr, dass er sich gerade zur Behandlung im Rettungswagen befände. Vor einigen Wochen hatte ich schon erlebt, dass Herr Krause von einem eScooter-Fahrer bedroht wurde. Das Problem ist also schon länger virulent. Aber das eine fehlende Schild ist sicher nicht das Problem. Aber warum greift der Ordnungsdienst nicht energischer durch. Es sind doch offensichtlich immer die selben aggressiven Personen. Auch wenn der Ordnungsdienst keinen unmittelbaren Zwang ausüben darf, kann er doch die Vergehen unmittelbar zur Anzeige bringen. Die Fahrzeuge haben schliesslich Kennzeichen. Dies ist wieder so ein Vorfall, der auf Unverständnis in der Bevölkerung trifft und Teile in die Arme der Rechten treibt, weil Sie den Staat als ohnmächtig ansehen.

  13. Was muss eigentlich noch alles passieren, damit sich etwas verändert???
    Bei allem Verständnis vor der Angst vor Gericht wegen der bescheidenen Gesetzeslage zu verlieren, würde ich es erstens darauf ankommen lassen, damit die Personen schon mal aktenkundig sind und zweitens die Gesetzeslage so ändern, dass gehandelt werden kann.
    Wundern muss sich wohl niemand mehr …

  14. Bin dafür, dass mindestens ein Mofa-Führerschein für die Benutzung von einem E-Scooter benötigt.

    Die rufe nach einer besseren Beschilderung oder einer Stärkung des Ordnungsamtes sind einfach nur billig:
    1. Wer jemanden über den Haufen fährt und dann noch zuschlägt, dem ist auch nicht mit Schildern zu helfen
    2. Wenn Ordnungsamtszeiten erst um 7 Uhr anfangen, hilft das dem armen Kerl nicht um 6 Uhr

    Herr Krause wünsche ich gute Besserung.

    1. Da fehlen einem die Worte bei so einem Verhalten und keiner ist imstande ein absolutes Verbot in dem Fussgängerbereich zu verhängen doch sollte es mit Todesfolge passieren dann werden vielleicht auch die Behörden endlich wach.Traurige Bilanz für unsere Stadt

  15. Wie kann man jemanden wie Oliver Krause verletzen? Jemanden der so leckere Suppen kocht! Damit sind doch viele betroffen.

    Im Ernst: Das war ja wohl mehr als die tägliche Rücksichtslosigkeit der Zweiräder (aller!) in der Fußgängerzone.

    Warum ist der Marktplatz außer Mittwochs und freitags für Räder frei? Auch außerhalb der Marktzeiten sind Leute unterwegs, die nicht mehr schnell an die Seite springen können, wenn ein Roller lautlos ankommt. Es sind Leute mit Kindern unterwegs, die man dann wohl besser an der Leine führt.

    Gute Besserung für Oliver!

  16. Die E-Scooter Fahrer werden immer rücksichsloser. EIN Autofahrer würde seinen Führerschein verlieren. Bei den E-Scooter Fahrern findet die Stadt keine Lösung.
    Empfehlung: Macht ein Brainstorming, gründet einen Arbeitskreis und beratet in 24 Ausschüssen und verkündet dann, das eine Lösung 2035 eingeführt wird (Satire Ende).

    1. “EIN Autofahrer würde seinen Führerschein verlieren”
      Diese Aussicht/ Drohung hält schlecht erzogene PKW-Fahrer ja auch nicht davon ab, immer und überall zu schnell zu fahren.

    2. Ich habe schon oft ähnliche Erfahrungen mit Autofahrern (ohne -innen) gemacht. Keiner von denen hat den Führerschein verloren oder sonst irgendwelche Konsequenzen erfahren. (Das entschuldigt das Verhalten des Rollerfahrers in keinster Weise.)

  17. Ganz einfach Fußgängerzone nur für Fußgänger (deswegen heißt die so) erlauben, Die Rad und mittlerweile die E-Scooter Fahrer denkrn die Fußgängerzone wäre nur für sie da, Ende aus Micky Maus

  18. Der geschilderte Vorfall verdeutlicht, dass die Sicherheit auf dem Wochenmarkt ein ernst zu nehmendes Thema ist. Die Hinweise auf Zuständigkeiten und begrenzte personelle Ressourcen sind nachvollziehbar. Dennoch erscheint es sinnvoll, die Diskussion nicht allein auf die Frage zu beschränken, welche Maßnahmen rechtlich oder organisatorisch nicht möglich sind.

    Von Interesse wäre vielmehr, welche konkreten Handlungsoptionen durch die Stadt geprüft wurden, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und aus welchen Gründen gegebenenfalls andere Ansätze verworfen wurden.

    Zu einem anderen Thema im öffentlichen Raum wurde bereits ein Bürgerantrag mit vergleichbarer Zielrichtung behandelt. Auch dort wurde auf rechtliche Rahmenbedingungen und begrenzte Ressourcen verwiesen. Diese Argumente sind sachlich nachvollziehbar, beantworten jedoch nicht vollständig die Frage, welche Möglichkeiten innerhalb dieser Rahmenbedingungen bestehen und wie bekannte Probleme schrittweise verbessert werden können.

    Die Bürgerinnen und Bürger dürfen erwarten, dass bei bekannten Problemen nicht nur die Grenzen des Handelns erläutert werden, sondern auch konkrete Lösungsansätze aufgezeigt werden. Rechtslage und Ressourcen sind wichtige Rahmenbedingungen, können jedoch nicht die alleinige Antwort bleiben. Von der Verwaltung sollte erwartet werden können, dass sie vorhandene Handlungsspielräume nutzt und transparent darlegt, welche Maßnahmen geprüft, umgesetzt oder verworfen wurden. Nur so entsteht Vertrauen, dass Probleme aktiv bearbeitet werden.

  19. Dann sollte der Marktplatz etc. als reine Fußgängerzone ausgewiesen und beschildert werden. Zuwiderhandlung ist dann strafbar, bzw. sollte es sein. Das der e-Scooter Verkehr, vornehmlich durch die junge Generation, radikaler und rücksichtsloser geworden ist, muss ich leider auch bestätigen. Da wird zu dritt durch die Fußgängerzone geheizt, ohne Rücksicht auf Verluste. Gehwege sind ebenfalls beliebt für dieses Fahrverhalten.

  20. Vielleicht kann man ja unbürokratisch die Befugnisse des Ornungsamtes
    In der Hinsicht Fußgängerzone erweitern. Die Zeiten haben sich leider geändert. Die Menschen werden rücksichtsloser und brutaler.

    Dem sollte man entgegenwirken und pragmatisch handeln und solche Vorfälle nicht einfach über Zuständigkeiten im Sande verlaufen lassen.

    Gute Besserung an Herrn Krause.

    1. Wie soll man die Befugnisse ohne rechtliche Grundlage erweitern? Das ist das Gute und Sicherheit gebenede an unserem Rechtssystem.
      Die Legislative beschließt Gesetze, die Exekutive setzt die Gesetze um und die Judikative ist dann für die Rechtsprechung zuständig.
      Wo wollen Sie was unbürokratisch ändern? Mir wird Angst und Bange, wenn ich mir da Veränderungen vorstelle.

  21. Das fahren mit den E-Scootern nimmt auch immer mehr auf den Fussgängerwegen und Bürgersteigen zu. Die gefährden vor allem ältere Menschen mit Rollator oder Gehstock.

    1. Vor einigen Tagen bin ich fast von einem E-Scooter mit Strassenzulassung im Ausgangsbereich eines Supermarktes erfasst worden. Es war ein Junge, vielleicht 12.
      Vor Schulen sieht man viele Kinder mit 2 oder mehr Personen auf den Rollern. Offenbar haben nicht alle Eltern verstanden, wie gefährlich sich viele noch nicht straffähigen Kinder mit diesen Dingern zwischen Fußgängern bewegen.

  22. Da es sich um eine Fußgängerzone handelt dürfen E-roller dort grundsätzlich nicht fahren, in diesem Sinne fehlen sie auf der Beschilderung auch nicht.

    Gute Besserung.
    Auf Verwaltung und Ordnungsamt Schimpfen halte ich hier aber für den falschen Weg. Ordnungsamt und Polizei sind ja auf dem Markt schon sehr präsent, nur weil das Thema schon bekannt war, heißt das ja nicht, dass hier etwas falsch gemacht worden ist (von Seiten der Stadt). Ressourcen sind begrenzt. Wenn es mehr gäbe, würde ich mir die gerade mittwochs eher auf den Schulwegen wünschen (Ordnungsamt auch gerne früh um 6, um die Parksituation anzugehen).

  23. wie unangenehm!!, ich bin geneigt Horror zu schreiben – da ist die Problematik seit einiger Zeit bekannt, der Markt-Koch sogar Sprecher
    und dann wird er nicht ‘nur’ umgefahren, so heftig, dass er stürzt, sondern im Anschluss sogar geschlagen

    Ja schexxxxe WO leben wir denn mittlerweile?
    und da kann dann auch schon wieder keiner was machen .. puuuu wie ernüchternd, erschütternd

    !!Gute Besserung
    Herr Krause!!
    Alles Gute für Sie

    1. @Mia, Ihre Frage “Wo leben wir denn mittlerweile?” beantworte ich Ihnen gerne. In Bergisch Gladbach.
      Mich bekommt ein komisches Gefühl, wenn ich Ihre Fragestellung lese.

      1. @Rued Klaus: Ich teile ihre Ansicht bzgl. der Antworten des Herrn/Frau Anno Nüm. Wobei mir sein/ihr Wortspiel bzgl. des Nutzernamens gefällt ;)

      2. @Anno Nüm: Ich stimme Ihnen zu. Dieses “Geraune” oder die Andeutungen hinterlassen bei mir auch ein ungutes Gefühl bezüglich der Absicht der Schreiberin.