Der Landesbetrieb Straßen NRW hat die Sanierung der Frankenforster Straße um zwei Wochen aufgeschoben, aber am 2. November geht es los. Beim Umbau fallen Parkmöglichkeiten zugunsten der Sicherheit weg, dafür gibt es barrierefreie Haltestellen und einen Radfahrstreifen. Zunächst wird die Straße für sechs Monate zur Einbahnstraße, der Schnellbus 40 ist nur eingeschränkt zu nutzen.

Die Frankenforster Straße (L136) ist eine Landesstraße, daher wird die Sanierung vom Landesbetrieb Straßen.NRW geplant und durchgeführt. Allerdings mit Vorgaben und in Absprache mit der Stadtverwaltung. Das hat zu einigen Fragen geführt – die wir hier (soweit wie möglich) beantworten. Wie so oft bei Straßenbauprojekten stehen dabei zwei Fragen im Vordergrund: Was geschieht mit den Parkflächen? Wie wird der Radverkehr geführt?

Wann geht es los?

Eigentlich wollte Straßen NRW mit dem Start der Herbstferien beginnen, nun soll es aus „bauorganisatorischen Gründen“ (voraussichtlich) am 2. November losgehen. Die Regionalniederlassung Rhein-Berg von Straßen.NRW rechnet mit einer Bauzeit von sechs Monaten – also mindestens bis Anfang Mai 2027.

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Schlechte Witterungsbedingungen können die Bauzeit verlängern. Die Option, den Winter abzuwarten, hatte der Landesbetrieb nicht; er muss seine Projekte auch in den Wintermonaten durchziehen.

Foto: Open Street Map

Worauf müssen sich Verkehrsteilnehmer einstellen?

Die Frankenforster Straße wird zwischen Neufeldweg / Vürfelser Kaule in Refrath und Rather Weg / Brüderstraße in Frankenforst für den Autoverkehr zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Bensberg.

Der Verkehr in Gegenrichtung (nach Refrath) wird über den Rather Weg unter der A4 hindurch und dann rechts über den Neufeldweg geleitet.

Hintergrund: Unsere Quellen – so haben wir gearbeitet

Zum Thema Frankenforster Straße sind wir mehrfach von Leser:innen angesprochen worden. Daraufhin haben wir zunächst bei der Stadt Bergisch Gladbach und Straßen.NRW unsere Fragen gestellt, später auch bei der RVK. Zudem haben wir verfolgt, wie das Thema (am Rande) in der Ratssitzung behandelt wurde und haben weitere Fragen an die Stadt gestellt – die bislang nur zum Teil beantwortet worden sind.

Zum Ende der Arbeiten, für die Asphaltierung der Deckschicht, wird die Frankenforster Straße an einem Wochenende in beide Richtungen gesperrt.

Der Fuß- und Radverkehr kann laut Straßen.NRW den vorhandenen Rad-/Gehweg während der Bauphase immer auf einer Straßenseite nutzen.

Foto: Thomas Merkenich

Warum wird der Busverkehr (SB 40) beeinträchtigt?

Der auch von vielen Schülern und Pendlern genutzt Schnellbus fährt in diesem Abschnitt nur noch die Route durch die Einbahnstraße nach Bensberg. In dieser Richtung ohne Einschränkungen, bestätigt die RVK.

In Richtung Refrath nimmt der SB 40 aber nicht die Umleitung über den Rather Weg und Neufeldweg, sondern fährt direkt von der Kölner Straße auf die A4 und weiter nach Köln. Die fünf Haltestellen zwischen Bensberg und Refrath, entlang der Frankenforster Straße und Lustheide, fallen damit in dieser Richtung aus.

Zur Begründung verweist die RVK darauf, dass bei Umfahrungsstrecken betriebliche Faktoren wie Zeitverluste durch Umleitungen, Auswirkungen auf Anschlüsse oder die Einhaltung der Ruhezeiten des Fahrpersonals berücksichtigt werden müssten.

Im Fall einer Umleitung des SB 40 über den Neufeldweg würden die längere Strecke, zusätzliche Ampeln sowie ein schwer kalkulierbarer Linksabbieger zu erheblichen Zeitverzögerungen führen, so die RVK.

Als Alternative verweist die RVK auf die Linie 1 der KVB – die allerdings in den Stoßzeiten schon überlastet ist und häufig ausfällt.

Immerhin sagt die RVK nach Rückfrage des Bürgerportals zu, dass die Niederlassung in Bergisch Gladbach die vorgeschlagene Umleitung über den Neufeldweg noch einmal prüfen wolle. Sollte sich daraus eine umsetzbare Alternative ergeben, sei die RVK bereit, den Fahrplan anzupassen.

Bushaltestelle Wingertsheide an der Frankenforster Straße; Foto: Thomas Merkenich

Was genau wird gebaut?

Die Straße wird von Grund auf saniert und neu asphaltiert. Dabei wird die Entwässerung erneuert, die Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Im einzelnen führt Straßen.NRW auf:

  • Erneuerung der Asphaltdeck- und Asphaltbinderschicht auf der gesamten Strecke
  • Rückbau des vorhandenen Platten- und Pflasterbelags auf dem Gehweg und Herstellung einer neuen Asphaltbefestigung
  • Erneuerung der Bordsteinanlage auf der gesamten Streckenlänge
  • Barrierefreier Ausbau der vorhandenen Bushaltestellen
  • Herstellung einer zusätzlichen Leitungsquerung
  • Erneuerung der Straßenabläufe auf der nördlichen Straßenseite
Foto: Thomas Merkenich

Wie werden Radverkehr und Parkflächen gestaltet?

Die Gestaltung des Radverkehrs hatte Straßen.NRW der Stadtverwaltung überlassen: „Die zukünftige Verkehrsführung sowie die Aufteilung des Straßenraums wurden durch die Stadt Bergisch Gladbach festgelegt.“ Die Stadt räumt ein, dass sie sich für die Variante „mit einem Radfahrstreifens anstelle des bisherigen Parkens am Fahrbandrand“ ausgesprochen habe.

Die Frage an die Stadtverwaltung, wer diese Vorgaben erstellt hat, ist bislang offen geblieben. Der Verkehrsausschuss ist laut Ratsinformationsystem damit nie befasst worden.

Auf der Nordseite der Straße (an der die Wohnhäuser liegen) wird der Radverkehr nach Angaben von Straßen.NRW künftig nicht mehr gemeinsam mit den Fußgängern auf dem Gehweg geführt. Stattdessen werde er auf die Fahrbahn verlagert, in Form eines Radfahrstreifens. Der wird mit einem durchgezogenen Breitstrich markiert. Autos dürfen auf ihm weder fahren noch halten oder parken.

Damit werden die Parkmöglichkeit auf der nördlichen Straßenseite komplett wegfallen. Sie waren in der Vergangenheit von der Anwohnerschaft immer wieder kritisiert werden – weil dort bislang LKW, Anhänger und Wohnwagen über längere Zeit abgestellt worden waren und die Sicht bei der Ausfahrt von ihren Grundstücken behinderen.

Offizielle Parkmöglichkeiten waren dort ohnehin nie markiert, beim Begegnungsverkehr von Lastwagen oder Bussen konnte eng werden.

Mehrfach war die Stadtverwaltung kritisiert worden, dagegen nicht vorzugehen. Nun gibt es Kritik in Gegenrichtung: der komplette Wegfall der Parkflächen sei auch nicht akzeptabel, weil nun nicht nur die eigenen Fahrzeuge, sondern auch Handwerker, Pflegedienste oder Besucher auf den privaten Grundstücken parken müssten.

Die Alternative, den Radverkehr auch auf der nördlichen Seite weiterhin über den Gehweg zu führen, sei zwar geprüft worden, so die Stadt. Angesichts der vielen Zufahrten und Querungen sowie der durch parkende Fahrzeuge eingeschränkte Sicht sei das aber als nicht sicher genug bewertet worden.

Foto: Thomas Merkenich

Auf der Südseite (zum Wald hin) bleibe die bisherige Gehwegbreite nach Angaben von Straßen.NRW unverändert. Durch Schilder werde der Gehweg künftig als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen, Zufahrten und damit Sicherheitsprobleme gibt es dort kaum. Die Ausfahrt der künftigen Feuerwache Süd erfolgt in die andere Richtung, auf den Rather Weg.

Einen Parkstreifen hat es auf dieser Seite ohnehin nicht gegeben. Forderungen (auch der CDU), wenigstens einen Parkstreifen auf einer Straßenseite zu erhalten, laufen daher ins Leere.

Die Stadtverwaltung betont in den Antworten auf die Anfrage der Bürgerpartei GL ausdrücklich, dass der Parkstreifen der Verbesserung der Sicherheit zum Opfer fielen. Das würde auch geschehen, wenn anstelle des Radfahrstreifens nur ein Schutzstreifen angelegt würde.

Warum sind die Anwohner nicht in die Planung einbezogen worden?

Bei dieser Frage verweist die Stadt auf Straßen.NRW. Da die Entscheidung für den Radfahrstreifen und gegen die Parkflächen alleine auf Sicherheitsbelange zurückgehe, sei eine vorherige Informationsveranstaltung auch nicht nötig gewesen.

Eine Verkehrszählung sei nur 2023, bei der Planung für die neue Feuerwache Süd, gemacht worden. Neuere Erhebungen stünden noch aus. Eine gesonderte Erhebung der Parkstände, so die Stadt, sei nach ihrer Einschätzung (und anders als bei der Fahrradstraße Hasenweg) nicht erforderlich.

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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  1. Zum Parken in Refrath dient insbesondere im Berufsverkehr traditionell schon immer die Fahrbahn. Dem Fehlen des Autobahnzubringers für die Gläbbäscher von der Mühlheimer Straße zum ehemals angedachten Autobahnkreuz Hollwigg und Neubrück sei Dank. “„Da simmer dabei, dat is pri-hi-ma…”

    Was auf der Strecke zwischen Golfplatz und B55 seit Jahrzehnten betrieben wird, sollte somit auch am hier beschriebenen Ort nicht das Problem sein. – Park mal wieder. – Ruhig auch mal kreuz und quer.

    Zelt und Pittermännchen nicht vergessen.

  2. Als Anwohner der Prallelstraße nutze ich die Frankenforsterstraße mit dem Rad, dem Auto und als Fußgänger. Ich freue mich daher grundsätzlich über die Sanierung der Strasse und der vorhandenen Wege.

    Das Argument, dort würden weniger Fahrräder oder kaum Fußgänger vorhanden sein kann ich absolut nicht bestätigen. Für uns ist es der direkte Weg zur SB40, zum Wald, zum Rewe oder eben auch mit dem Rad Richtigung Bensberg oder Köln. Dennoch ist der Wegfall der Parkflächen für die beiden dahinter liegenden Strassen eine große Belastung. Und einfach die Parkplätze auf die Grundstücke verlegen ist nicht umsetzbar. Wer hier wohnt, weiß warum. Eine allumfassende Lösung wird schwierig und die Entscheidung für die nun umgesetzte Lösung wurde bereits sachlich beschrieben (wenn auch für uns Anwohner nicht zufriedenstellend).

    Zwischenzeitlich habe ich gelesen, dass die SB40 wohl nun auch über die Umleitung fahren wird.

    Darüber hinaus haben wir jedoch nun im Vogelsang ebenfalls komplette Halteverbotszonen eingerichtet und keiner weiß warum, sodass nun ab nächste Woche sowohl die Parkplätze auf der Frankenforster Str. wegfallen als auch die in den Parallelstrassen. Und natürlich haben wir Parkraum auf unseren Grundstücken. Aber es gibt auch mal ein Zweitfahrzeug oder Besucher, Handwerker. Wir haben versucht rauszufinden, ob diese Sperrung mit der Frankenforster Str. Zusammen hängt (ist unsere Strasse als Rettungsweg ausgewiesen?! Wen. Ja, warum nicht vollständig/durchgängig auch im Schlangenhöfchen?) Wir haben die Seiten der Netzbetreiber befragt. Nirgends gibt es hierzu eine Info. Weiß jemand hierzu etwas?

    1. “der Wegfall der Parkflächen … eine große Belastung”
      “Parkplätze auf die Grundstücke verlegen ist nicht umsetzbar … wird schwierig”

      “keiner weiß warum”

      Ich hoffe, es ist für immer!
      Als Steuern zahlende Bürgerin finde ich es generell ein Unding, dass Fahrbahnen als Abstellplätze verwendet werden dürfen, dafür sind mir der viele Millionenteure Bau, Sanierung und Unterhalt der für den fliessenden Verkehr gedachten Flächen einfach zu teuer!
      Und DAS ist doch bereits, finde ich, Grund genug, diese nicht zum Abstellen von privaten “Gegenständen” zu beanspruchen bzw. Zweck zu entfremden!

      Die mittlerweile zu beobachtenden/entstandenen Auswüchse, wie sie sich hier entwickelt haben (Engstellen, Abstellen sogar in Kurven, vor/an Kreuzungen, in absoluten Halteverboten usw.) sollte man m.M. endlich durch generelle Parkverbote auf unseren Straßen angehen, das fände ich wirklich an der Zeit, auch wenn es für manch einen etwas “schwierig” wird.

      Man kann so viele Ordnungskräfte garnicht beschäftigen bzw vorhalten, wie man sie eigentlich bräuchte, um diesem dreisten “Park-Wildwuchs” in unseren Strassen noch Herr zu werden.
      Und, das muss man sich auch mal überlegen, jedes Jahr kommen immer noch mehr Autos hinzu!

      1. Na, Unsinn erkenne ich in den Ausführungen von Ulla nicht.
        Die Straßen sind tatsächlich dafür gemacht, dass dort der Verkehr fließt und nicht steht. Letztendlich zahlen auch die ohne Auto für die Parkplätze derer die sich ein oder mehrere Fahrzeuge erlauben.
        Und das Falschparken in Bergisch Gladbach hat mittlerweile wirklich ein Ausmaß angenommen, da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln vor Verwunderung.
        Es könnten gut und gerne noch zig Mitarbeiter im Ordnungsamt für die Verwarnungen eingesetzt werden und sie hätten mehr als genug zu tun. Ich stelle mir häufig die Frage an wem oder was es liegt, dass in Bergisch Gladbach so wenig gegen das Falschparken getan wird.

  3. Mit das Schlimmste an all den Kommentaren ist die wenig ausgebildete Traute einiger Schreiber, den richtigen eigenen Namen zu veröffentlichen. Woran mag das liegen?

    1. Herr Havermann, dieses Ihnen sehr am Herzen liegende Thema wurde hier wieder und wieder intensiv diskutiert. Dort wurden auch einige Gründe genannt. Warum lesen Sie nicht dort nach anstatt immer die gleiche Geschichte von “Traute” und (unterstellter) Feigheit zu bemühen?
      Und woher weiß ich, dass Sie wirklich “Rolf Havermann” heißen? Nicht alles, was wie ein Klarname klingt, ist auch einer.

    2. Und noch ein Grund:
      Wer möchte schon Gefahr laufen, von Ihnen (oder einer Ihrer Bekannten), Herr Havermann, ständig mit Klarnamen genannt/ beschimpft zu werden, wie es Ihnen offenbar immer eine Freude oder Befriedigung? zu verschaffen scheint, sich z.B. an Herrn Migenda respektlos abzuarbeiten, ohne einen für vernünftige Menschen erkennbaren Grund.

    3. Hallo Rolf Havermann, es war nun häufig genug Thema hier. Können Sie nicht endlich mal verstehen, dass manch einer seinen Grund hat hier nicht unter Klarnamen zu schreiben. (Dieses würde aber vielleicht schon einen Teil der Person preisgeben.)
      Lassen Sie es doch endlich sein die Personen versteckt zu beleidigen. Ich persönlich empfinde es zumindest immer als beleidigend wenn Sie mir meine Traute absprechen.
      Zudem gibt es keine Verpflichtung zur Angabe seinen Klarnamens. Auch das wurde Ihnen und anderen hier im Forum schon mehrfach durch Benennung der Rechtsvorschriften genannt. Zudem wurden Ihnen schon vielfach erklärt, dass Kommentare unter Pseudonym sehr sinnvoll sind, da sie mehr Menschen dazu bewegen sich auch zu äußern, die ansonsten zum Schutz der Privatsphäre ( Trennung von Berufs- und Privatleben) ihre Meinung nicht zu veröffentlichen würden.
      Halten Sie sich doch ganz einfach an die Regeln der Höflichkeit und verzichten Sie auf Beleidigungen in direkter oder indirekter Form.

  4. Hier wird mal wieder (wie auch bei anderen Stellen) diskutiert, obwohl es keine andere Möglichkeit gibt, als die von der Stadt vorgegebene Lösung!

    Der nördliche Bürgersteig wird die Dooring-Zone der fraglichen Parkplätze *rechtlich* zu schmal! Wie die Stadt sagt, sind die parkenden Autos und vor allem abgestellte Anhänger eine Sichtbarriere für den Kfz-Verkehr, so dass der Radverkehr verdeckt wird, zB beim einbiegen auf Grundstücke. Gleichzeitig ziehen Autos von Grundstücken idR bis an den Bordstein vor, um auf die Fahrbahn zu schauen. Daher wird oft der Radverkehr blockiert oder teils auch zur Vollbremsung gezwungen.

    Auch die VwV-StVO sieht keine andere Möglichkeit:

    1. Erste Wahl sind Radfahrstreifen! Aus gen vorgenannten Gehahren auf bem Bürgersteig, und zusätzlich um Fußgänger zu schützen und gleichzeitig den Radverkehr nicht mit nicht “spurgetreuen” Fußgängern zu mischen.

    2. Nur wenn kein Radfahrstreifen angelegt werden kann, dürfen Schutzstreifen verwendet werden. Das, weil Schutzstreifen keine vernünftige Infrastruktur sind, sondern nur ein Notbehelf. Bei Schutzstreifen ist die Fahrbahn Aufteilung so festgelegt, dass Autofahrer die Gegenspur nutzen müssen, um den Radverkehr zu überholen. Was dann den Kfz-Verkehr ausbremst, oder bei Zuwiderhandlung den Radverkehr gefährdet.

    3. Wenn auch keine Schutzstreifen markiert werden können, kommt eine Freigabe des Gehweg für den Radverkehr in Frage. Bedeutet Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg, aber auch reguläres FAHREN auf der FAHRbahn.

    Gemeinsame Geh- und Radwege werden in der VwV-StVO nur beschrieben und tauchen in die oben genannten Rangfolge nicht auf und sind somit erst nachrangig möglich.

    Den Radverkehr auf der Südseite auf dem Bürgersteig zu führen ist hier aufgrund des kaum vorhandenen Fußgängerverkehrs, der wirklich minimalen Steigung und den quasi nicht vorhandenen Einmündung nich zulässig.

    Zusammengefasst: Es gibt keine wirklich andere Option und eine Diskussion oder Infragestellung führt zu nichts außer Polemik.

    1. Alternativlos sozusagen. Aber ich freue mich, dass Sie von einem Antrag absehen, den Kommentar Bereich zu schließen.

    2. Gemeinsame Geh- und Radwege auf dem Bürgersteig (oder abgesetzt) sind außerorts absolut üblich. Siehe Odenthaler Straße, Rather Weg, Refrather Weg, L101, Friedrich-Ebert-Straße, Dr-Müller-Frank-Straße usw. usf. Radfahrstreifen an Landesstraßen sind außerorts eine absolute Ausnahme. Im vorliegenden Fall ist der Bürgersteig 4 km durchgehend für Radfahrer freigegeben – eine im Stadtgebiet leider seltene durchgängige Führung.

      Dooring auf der Beifahrerseite ist bestenfalls ein theoretisches Problem, und bei 3 m Bürgersteigbreite nicht einmal das. Fußverkehr gibt es fast keinen, auch dieser “Konflikt” ist also konstruiert.

      1. @Hr. Kleinert “Gemeinsame Geh- und Radwege auf dem Bürgersteig (oder abgesetzt) sind außerorts absolut üblich”

        Ja, man sieht sie noch die alten gemeinsamen Geh- und Radwege, aber “damals”, als diese Kombination noch “üblicherweise” angelegt wurde, gab es noch nicht die (sogar berghoch) viel schnelleren Pedelec, Elektroräder und -scooter, von denen sich Fussgänger:innen in ihrer Bewegungsfreiheit gefährdet/bedrängt fühlen.

      2. Und dann noch: “Dooring auf der Beifahrerseite ist bestenfalls ein theoretisches Problem”

        Ihr allenfalls “theoretisches Problem” konnte ich, als ich noch gearbeitet habe, 2 x nur knapp verhindern, als eine Kollegin, die ich des öfteren nach Deutz mitgenommen habe, aussteigen wollte.
        An dem Parkstreifen längs der Straße ging ein Radweg rechts vorbei. Wenn ich als Fahrerin die im Rückspiegel nicht noch rechtzeitig gesehen hätte, sähen die Radfahrer heute vielleicht anders aus oder wären Tod.

      3. @Drucker – Das sieht die Straßenverwaltung anders, weshalb auch das Land zuständig ist (und nicht wie innerorts die Stadt). Schauen Sie es sich mal vor Ort an: Eine Seite abgeschottete Grundstücksrückseiten, andere Seite Wald. Die ganze Diskussion hier krankt daran, dass viele Kommentator:innen die Straße nicht kennen und “Konflikte” heraufbeschwören, obwohl es dort fast keine Fußgänger (und überschaubar viel Radverkehr) gibt.
        Und @Ulla, solche Wege werden weiterhin angelegt, zuletzt z.B. an der Schlebuscher Straße, und jetzt innerorts an der Altenberger-Dom-Straße (bergauf).

      4. Das Thema hatten wir doch schon. Es ist definitiv eine Straße, die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und deren Status nicht von der nur einseitigen Bebauung abhängt. Nach § 5 StrG NRW ist auch hier die Stadt zuständig. Sie kann sich aber mit dem Land und der Bezirksregierung auf die Zuständigkeit von Straßen.NRW einigen – das ist hier wohl geschehen.

        Übrigens kenne ich die Straße gut.

      5. Ich glaube, da werfen Sie etwas gehörig durcheinander. Eine Ortsdurchfahrt ist ein innerörtlicher Teil einer überörtlichen Straßenverbindung. Gerade der Umstand, dass eine Strecke als Ortsdurchfahrt bezeichnet wird, belegt eindeutig, dass sie innerorts verläuft. Was innerorts ist, bestimmen die gelben Ortstafeln und sonst nichts. Die Frankenforster Straße ist keine außerörtliche Straße, auch wenn Sie sich das noch so sehr wünschen.

        Übrigens ist auf Ihrer Karte auch die Dolmannstraße als Ortsdurchfahrt gekennzeichnet. Von der wird sicher ebenfalls niemand behaupten, dass sie außerorts verläuft.

      6. Sorry, ich kapiere Ihren Post nicht. Es ist weder meine Entscheidung noch meine Karte, ich weise einfach nur auf die Sachlage hin. Dass die Festlegung der “Ortsdurchfahrten” manchmal merkwürdig erscheint, unterschreibe ich gerne.

        Warum ist z.B. die Strecke durch den Wald von Hand nach Dellbrück (B506) eine “Ortsdurchfahrt” – aber die Gladbacher Straße in Lückerath nicht?

        Die Stadt könnte hingehen und beim Land eine Neuordnung beantragen, aber ob sich der bürokratische Aufwand lohnt…ich weiß es nicht.

      7. Ja, ich habe auch den Eindruck, dass die Situation Sie ein wenig verwirrt. Sie bestehen darauf, dass die Straße außerorts verläuft, liefern aber zugleich einen Beweis dafür, dass sie innerorts verläuft. Vielleicht denken Sie einfach noch einmal in Ruhe darüber nach.

  5. Ich frage mich ja warum im derzeitigen Zustand immer von einem gemeinsamen Geh- und Radweg die Rede ist. Momentan gibt es keine Beschilderung die es Radfahrern erlaubt woanders als auf der Straße zu fahren.

    Kein blaues Schild mit Radfahrsymbol, kein “Radfahrer frei” Zusatzschild. Auf keiner Seite.

    1. @J. Strack

      Ein wichtiger Hinweis: In dem Text ist oft von einer „barrierefreien Haltestelle“ die Rede. Wenn der Radweg dort auf die Fahrbahn verlegt wird, verbessert sich die Situation für Fußgänger zumindest an dieser Stelle deutlich. An den meisten Haltestellen entlang der Linie SB40 wird der Gehweg jedoch nach wie vor als kombinierter Geh- und Radweg genutzt.

      Dort fahren Radfahrende oft mit erheblicher Geschwindigkeit „über die Haltestelle“ – obwohl ihnen die StVO dort kein generelles Vorfahrtsrecht gegenüber ein- oder aussteigenden Fahrgästen einräumt. Führt der gemeinsame Geh- und Radweg unmittelbar an der Haltestelle vorbei und betreten oder verlassen Fahrgäste den Bus, müssen Radfahrende anhalten. Sie dürfen den Bus nur mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 4 bis 7 km/h) und nur dann passieren, wenn eine Gefährdung oder Behinderung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Stehen Menschen im Weg, ist ein Stopp zwingend vorgeschrieben.

      Grundsätzlich gilt: Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang, und Radfahrende müssen ihre Fahrweise anpassen. Ist der Wartebereich voll oder kreuzen Fußgänger den Weg, müssen Radfahrende warten. Nur solange kein Bus da ist und der Weg frei ist, darf er regulär befahren werden.

      In der Realität habe ich bisher jedoch nur wenige Radfahrende erlebt, die sich an diese Regeln halten. Fußgänger haben fast immer nach Nachsehen und werden bei den Planung als Verkehrsteilnehmer:innen 5 Klasse behandelt.

      Das ist ein Grund mehr, warum die Verlegung des Radwegs auf die Fahrbahn grundsätzlich richtig ist – selbst wenn die Verwaltung die damit verbundenen Sicherheitsfragen für Fußgänger offensichtlich nicht richtig auf dem Schirm hat.

      Besonders problematisch ist dabei: Auf der südlichen Seite soll laut Planung ein gemischter Geh- und Radweg bestehen bleiben. Das bedeutet, dass die Radspur zwar auf einer Seite auf die Straße verlegt wird, auf der Gegenüberliegende aber exakt dieselben Gefahren für Fußgänger fortbestehen wie zuvor. Unterm Strich ist das Ganze also maximal ein halber Fortschritt: ein bisschen mehr Komfort für den Radverkehr und – zumindest auf einer Seite – eine Verbesserung für den ÖPNV und die Fußgänger, während die Risiken anderswo einfach fortgeschrieben werden.
      —
      Tomás M. Santillán – Mitglied im Stadtrat Bergisch Gladbach Die Linke

      1. Der gemeinsame Geh- und Radweg bleibt nicht „bestehen“, denn bisher ist dort keiner angeordnet. Wenn irgendwo ein Gehweg für Radfahrer freigegeben ist, ist das eine ganz andere Geschichte, denn der im Artikel angekündigte gemeinsame Weg (mit Verkehrszeichen 240 beschildert) ist zugleich die Anordnung einer Benutzungspflicht. Und die besteht an der Frankenforster Straße bisher nicht.

        Das heißt: Die heikle Situation, der man sich bisher ganz legal durch Fahren auf der Fahrbahn entziehen konnte, soll nun behördlich befohlen werden.

      2. Ein Plädoyer für Fußgänger. Ich schaue beim Verlassen des Busses längs der Frankenforster Straße immer erst nach rechts. Und an der Ampel Frankenforster /Buchenallee auch. Und obwohl ich ein spurtreuer Fußgänger bin- den Fahrtwind eines Radfahrers sollte ich eigentlich nicht spüren. Im Übrigen nehme ich Neuplanungen gelassen hin.

    2. Das stimmt, es fehlt bisher eine Beschilderung. Allerdings ist es die Fortführung von freigegebenen Bürgersteigen an Frankenforster Straße und Lustheide, und an der Kreuzung Neufeldweg wird der Radverkehr mit einer markierten Furt auf den Bürgersteig gelenkt. Soweit ich mich entsinne an den beiden Einmündungen auf der Nordseite auch, bin aber nicht 100% sicher.

      1. Ohne die Schilder darf man dort trotzdem nicht fahren.
        Diese müssen auch nach jeder Einmündung erneuert werden.

        Einer der Gründe, warum ich dort mit dem Rad nicht lang fahre. Auf der Straße ist es gemein gefährlich

      2. Scheint den Radfahrer auf dem Bild oben nicht weiter zu interessieren – als gemeingefährlich empfindet man es in der Regel aber sowieso nur, wenn man sich selbst gründlich dazu überredet hat, das Fahren auf der Fahrbahn gemeingefährlich zu finden. Das ist eher eine Frage der Einstellung als eine reale Gefahr.

  6. Autos bekommen Platz, Fahrräder werden mitgedacht – aber der ÖPNV und die Fußgänger:innen sollen offenbar weichen oder auf die andere Straßenseite ausweichen. Die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen werden wieder plattgemacht, weil ihnen offenbar die Lobby fehlt.

    Dabei bleiben entscheidende Fragen offen:
    1. Warum kann der Bus aus Köln in Richtung Bensberg nicht ebenfalls die Einbahnstraße nutzen? Wurde diese Möglichkeit geprüft und, falls ja, aus welchen Gründen verworfen?
    2. Ist ein Ersatzverkehr für die betroffenen Haltestellen vorgesehen? Wie sollen Pendler:innen während der Bauarbeiten zuverlässig und zumutbar an ihr Ziel kommen?
    3. Wie sollen Fußgänger:innen die Frankenforster Straße sicher überqueren, um den einzigen verbleibenden Gehweg zu erreichen? Wird beispielsweise im Bereich Wingertsheide eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampel eingerichtet?

    Wer Verkehrsplanung ernst nimmt, muss alle Verkehrsteilnehmer:innen berücksichtigen – nicht nur diejenigen, die im im PKW oder auf einem Fahrrad sitzen. Mobilität darf nicht auf Kosten der Menschen gehen, die auf Busse und sichere Fußwege angewiesen sind.
    —
    Tomás M. Santillán – Mitglied im Stadtrat Bergisch Gladbach

    1. Sehr geehrter Herr Stadtrat: ein ungewohnten Plädoyer zur gemeinsamen Arbeit ohne Feindbilder eines Parteimitgliedes der Linken, blickt man auf Berlin.

      Der Ersatzverkehr für die Linie 1 hat wunderbar funktioniert. Und auch diesmal wirds funktionieren. Auch wenn Linie 1 immer voll ist bis Brück und 7 und 9 oft halbleer. Die linie bis Brück wurde ja eingestellt. Umleitungen müssen Buskompatibel sein. Und ohne Auto geht es eben nicht. Also Parkmöglichkeiten nicht grundsätzlich abwerten. Und der Verkehrsfluss sollte im Focus bleiben bei allen Fortbewegungsmitteln. Mein Plädoyer an die Autofahrer, auch an mich: Vorausschauend und defensiv und die Tempolimits einhalten. Bei Termin früher losfahren, auch als Radfahrer. Gilt sogar für Fußgänger. Ich rempele auch keinen alten Menschen oder Rollatorfahrer weg, wenn ich es eilig habe. Schöne Grüße eines Bürgers ohne Amt

      1. „Die linie bis Brück wurde ja eingestellt.“ – Welche meinen Sie? Es gibt immer noch zahlreiche Fahrten der Linie 1, die in Brück enden bzw. beginnen.

  7. Diese Planung tut wirklich niemandem einen Gefallen.

    Nicht alle Anwohner:innen haben genug Platz auf dem eigenen Grundstück, und das Argument der “Handwerker und Pflegedienste” ist absolut berechtigt: Wo sollen die parken?

    Die Verwaltung macht sich (mal wieder) unbeliebt, und am Ende werden Radfahrer:innen (mal wieder) in der Öffentlichkeit als Sündenböcke dastehen – ohne dass sie durch die Umgestaltung einen erkennbaren Vorteil hätten.

    Einzige Nutznießer wären eilige Autofahrer: Der Wegfall der Parkplätze macht die Fahrbahn (optisch) deutlich breiter, was erfahrungsgemäß die Durchschnittsgeschwindigkeit des KFZ-Verkehrs spürbar erhöht.

    Im Dauerstreit “Parkplätze vs. Radverkehr” gibt es nicht *die eine* immer richtige Antwort.

    Im Hasenweg stellen parkende Autos eine Gefahr insbes. für (jüngere) Schüler:innen dar, da sie aufgrund ihrer Körpergröße verdeckt und übersehen werden. Die Markierung einer handvoll Stellplätze für Handwerker… wäre hier m.E. ein guter Kompromiss.

    In der Frankenforster Straße sehe ich dieses Problem nicht, weil die Straße gerade und übersichtlich ist, und weil Kinder und unsichere Radler die Option haben, auf dem Bürgersteig zu fahren.

    Fazit: Nicht alles, wo “Radverkehrsmaßnahme” draufsteht, hilft tatsächlich dem Radverkehr. Der Wegfall von Parkmöglichkeiten führt immer zu Kontroversen und sollte daher gezielt (nur) dort stattfinden, wo es die Sicherheit von Radfahrenden tatsächlich spürbar verbessert.

    Wenn es Ärger gibt mit parkenden LKW und Anhängern (und Wohnmobilen?), sollte gezielt für diese ein Parkverbot verfügt (und auch kontrolliert) werden.

    @Drucker: Beide Bürgersteig sind fast durchgehend 3 m breit; auf der Südseite (Richtung Bensberg) gibt es kaum Fußverkehr, wohl aber einige Einfahrten (nh. Neufeldweg). Die Oberfläche ist eigentlich in Ordnung, könnte ein bisschen geglättet werden. Für eine Benutzungspflicht (für Radfahrer) sehe ich keinen Anlass, da die Straße breit genug zum Überholen ist.

    Der Wegfall der Schnellbus-Haltestellen Richtung Köln wäre sehr ärgerlich. Ist der Linksabbieger Neufeldweg => Lustheide wirklich ein so großes Problem/ Zeitverlust?

    1. Selbstverständlich haben Radfahrende einen deutlichen Vorteil:

      * sie werden sichtbar auf der Fahrbahn geführt
      * geraten nicht in Konflikt mit dem Fußverkehr
      * können niveaugleich radeln ohne auf- und Ab- an jeder Einfahrt
      * werden im Seitenraum nicht von parkenden Autos verdeckt
      * dadurch weniger Ab- und Einbiege-Unfallrisiko
      * Dooring Gefahr – gibt es auch auf der Beifahrerseite – entschärft
      * getrennte Verkehrsarten mit eindeutiger und durchgehender Führung
      * keine Querung von Einmündungen

      Das sollte doch als Argument reichen. Und Kinder haben schon von Gesetz wegen den Gehweg zu nutzen. Zumindest bis acht bzw. optional bis zehn Jahre.

      1. @Herr Funcke, kann man für diejenigen, die tatsächlich keine andere Möglichkeit haben, ihren PKW in fußläufig erreichbarer Nähe abzustellen, Abstellflächen RECHTS vom Bürgersteig schaffen. Die müssten zwar dann, beim einparken, den Radweg und den Bürgersteig queren, aber das wäre allemal besser als alles störende Dauerparker auf der Fahrbahn stehen zu haben.
        Was würde, aus Ihrer Sicht, dagegen sprechen?

      2. Dagegen sprechen würde wohl, dass rechts vom Gehweg alles Privatbesitz ist. Da müssten wohl Stellplätze jeweils auf den Grundstücken geschaffen werden, wenn die dort vorhandenen nicht reichen.

      3. “Da müssten wohl Stellplätze jeweils auf den Grundstücken geschaffen werden”
        Na, dann können die sich ihr Plätzchen ja dort selbst einrichten, wenn der Bürgersteig dafür nicht breit genug ist. Ein paar Rasengittersteine in den Boden und fertig ist’s.
        Von Dooring-Unfällen mit Fussgängern habe ich bisher noch nichts gehört.

      4. Dooring mit Fußgängern gibt es durchaus. Es gibt ja auch Fußgänger, die einen Alleinunfall beim Zusammenstoß mit einer Straßenlaterne erleiden. Ist aber natürlich alles extrem selten (kann mehr werden, wenn restlos alle beim Herumwatscheln auf ihr Handy starren).

    2. Herr Kleinert,
      ihrer Analyse zur Frankenforsterstr. kann ich vollumfänglich zustimmen.

    3. „Beide Bürgersteig sind fast durchgehend 3 m breit“ – Sah beim Abfahren per StreetView nicht so aus, aber nach der Äußerung des ADFC weiter unten scheint er derzeit bloß nicht in voller Breite nutzbar. Eine Verlegenheitslösung bleibt er trotzdem, denn eigentlich will niemand dieses Konstrukt haben (außer Verkehrsplanern, die momentan in Verlegenheit sind).

      Ist aber wahrscheinlich nur eine theoretische Überlegung, da die blaue Beschilderung nach der ersten Klage vor dem VerwG schnell wieder verschwinden wird.

    4. @Michael Funcke: Die Argumente sind grundsätzlich alle bedenkenswert, aber es muss im Einzelfall geprüft werden, welche davon zutreffen. Es gibt keine “one size fits all”-Antwort für sämtliche Straßen.
      Konkret für die Frankenforster Straße: Die Straße ist schnurgerade und übersichtlich, es gibt (fast) keine Fußgänger, die Einfahrten sind weitgehend niveaugleich (ohne steile Rampen), es gibt nur eine einzige Einmündung (kurz davor und dahinter sollte ein Parkverbot gelten), auch ein RFS müsste diese queren, und es gibt eine durchgehende Führung auf dem Bürgersteig ab Kölner Straße/ Ecke Neuenweg bis zum Ortsausgang Lustheide.
      nb – Die Straße liegt trotz einseitiger Bebauung faktisch außerhalb des Siedlungsbereichs (deshalb auch die Baulastträgerschaft von Straßen.NRW), und da ist Hochbord-Radverkehr absolut üblich.

      Als einziger valider (imo) Kritikpunkt bleibt damit die Dooring-Gefahr auf der Beifahrerseite. Der Bürgersteig ist wie erwähnt 3 m breit, und durchschnittlich fahren in einem Auto 1,3 Personen. Insofern ist das Risiko m.E. sehr überschaubar.

      @Brigitta Opiela (CDU): Zu meiner Analyse bzw. Einschätzung gehört auch, dass die Frankenforster Straße anders zu bewerten ist als der Hasenweg. Es muss im konkreten Fall geprüft werden, ob der Wegfall von Parkplätzen notwendig ist für die Sicherheit des Radverkehrs.

      @Drucker: Streetview ist ‘nice’, selbst ausmessen ist besser. Die westlichen ca. 200 m auf der Südseite sind nur 2,50 m breit, ansonsten 3 m. Zur Führung des Radverkehrs auf dem Bürgersteig (als Option!) s.o.

      1. „deshalb auch die Baulastträgerschaft von Straßen.NRW“ – Das liegt wohl eher daran, dass es eine Landesstraße ist. Der Straßenzug war ja früher mal die B55, bis der Bund es billiger fand, die Bundestraße auf der A4 entlang zu führen, da er die ohnehin erhalten muss – das geht dann in einem Aufwasch. So weit runterstufen, dass der Kreis oder die Stadt zuständig würden, wollte man das Ganze aber dann wohl nicht – die Straße bzw. der Straßenzug hat ja auch eine gewisse überörtliche Verkehrsbedeutung.

      2. Bei Landesstraßen ist innerhalb des Siedlungsbereichs die Stadt zuständig, außerhalb das Land. Der Übergang ist ca. 200 m östlich der Kreuzung mit Vürfelser Kaule/ Neufeldweg, siehe z.B. nwsib-Onlinekarte.

      3. Hm, den Begriff des Siedlungsbereichs kennt das hier einschlägige Straßengesetz nicht, sondern nur den der Ortsdurchfahrt. Da ist tatsächlich die Gemeinde zuständig, wenn sie groß genug ist (bei GL ist das der Fall). In §8 (1) StrG steht allerdings, dass das der Teil einer Landesstraße oder einer Kreisstraße ist, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt. Und weiter heißt es: „Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.“ Letzteres wäre bei der Frankenforster Straße der Fall.

        Das würde dann allerdings dem Artikel widersprechen, in dem es heißt: „Die Frankenforster Straße (L136) ist eine Landesstraße, daher wird die Sanierung vom Landesbetrieb Straßen.NRW geplant und durchgeführt.“ Wenn die einseitige Bebauung laut Gesetz die Eigenschaft als Ortsdurchfahrt bzw. geschlossene Ortslage nicht aufhebt, wäre tatsächlich die Stadt der Straßenbaulastträger.

        Ist es möglicherweise so, dass Straßen.NRW hier als Dienstleister für die Stadt auftritt? Das bietet der Landesbetrieb nämlich ausdrücklich an.

      4. Kleine Korrektur: Es ist § 5 StrG NRW. Ich war versehentlich im StrG BaWü, aber die Formulierungen sind praktisch identisch.

        Und in diesem § 5 wird in Absatz 2 auch klar, warum Straßen.NRW hier baut: „Die Ortsdurchfahrt einer Landesstraße oder einer Radschnellverbindung des Landes setzt der Landesbetrieb Straßenbau im Einvernehmen mit der Gemeinde und der Bezirksregierung fest.“ Im Zuge dessen kann lt. Abs. 4 von Abs. 1 abgewichen werden, aber immer in einer Einzelabwägung und nicht nach vorgegebenen Kriterien wie einem juristisch nicht existenten Siedlungsbereich.

    5. @U. Kleinert

      Man muss sich schon entscheiden! Entweder man baut eine konsequente Fahrradstraße durch den Frankenforst (über Nachtigallenstraße, Hasenweg usw.) – oder man plant eine schnelle und sichere Radtrasse (als Radweg) über die Frankenforster Straße, Kölner Straße etc., wie es von einigen gefordert wird. Was Du da vorschlägst würde eine schnellen und sichere Fahrradweg auf der Frankenforsterstrasse eher schwächen und wäre nicht zielführend als Alternativlösung, die ja gefordert wird.

      Sobald man letzteres tut und doch Parkplätze einrichtet, würden die parkenden Autos auf der Frankenforster Straße zum Problem. Denkbar wäre, Parkplätze auf Flächen zu verlegen, die heute zum Gehweg gehören. Am oberen Teil der Straße halte ich das (da breit genug) – ohne allzu schwerwiegende Probleme für Fußgänger – sogar für machbar, zumal dort ohnehin schon Fahrzeuge auf Flächen stehen, die sich vermutlich in Privatbesitz befinden. Man könnte prüfen, ob die Eigentümer dort selbst Parkplätze auf ihren Grundstücken schaffen und die Stadt diese Anbindungen (etwa durch abgesenkte Bordsteine) sicher und einfach nutzbar macht.

      Dennoch muss die Sicherheit der Fußgänger hier an erster Stelle stehen. Tatsächlich haben die Anwohner gerade an diesem oberen Abschnitt oft genug Platz auf ihren Grundstücken, um eigene Parkflächen bereitzustellen (einige tun das ja bereits). Warum also sollte der Steuerzahler für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Raum aufkommen? Hier wäre zu prüfen, ob man eine Satzung einführt, die Anwohner an den Kosten beteiligt, wenn sie unbedingt auf den öffentlichen Raum angewiesen sind, obwohl sie auf dem eigenen Grundstück Platz hätten.

      Am unteren Teil sieht das völlig anders aus: Dort gibt es auf dem Gehweg schlicht keinen Platz für neue Parkplätze, und die Straße ist ohnehin deutlich enger. Entweder müssten die Stellplätze konsequent auf die privaten Grundstücke verlagert werden (deren Eigentümer seit Jahrzehnten den öffentlichen Raum kostenlos als Dauerparkplatz nutzen) – oder die Parkplätze bleiben auf der Straße.

      Käme dann noch ein Radweg hinzu, wird es extrem eng. Zwar könnte man theoretisch den Gehweg auf der südlichen Seite etwas verschmälern, aber das erhöht das Risiko für Fußgänger massiv – vor allem, da dort ein kombinierter Geh- und Radweg geplant ist. Auf einer so stark befahrenen Straße ist dafür schlicht kein Platz. Das Ganze läuft sonst auf eine klassische Verschlimmbesserung hinaus.

      Man muss die Fußgänger endlich konsequent im Auge behalten! An viel zu vielen Stellen erleben wir, dass Fußwege zugunsten von Autos, Radwegen und Parkplätzen einfach eingeschränkt werden. Das ist echter Mist. Wir dürfen schwächere Verkehrsteilnehmer nicht länger an den Rand drängen.

      An die CDU: Wenn man Fahrradverkehr fördern will (wie sie ja behaupten), kann man nicht überall noch zwischen den Rädern Autos parken lassen. Sie müssen das schon ein solides Konzept vorlegen, was passt, wenn man die Fahrradstrass durch den Frankenforst platt macht.
      —
      Tomás M. Santillan – Mitglied im Stadtrat Bergisch Gladbach Die Linke

      1. Es laufen dort fast keine Fußgänger, und der Bürgersteig ist auf der Nordseite durchgehend 3 m breit. Da ist nun wirklich genug Platz für Fuß- und Radverkehr. Warum ein Problem bzw. Konflikt künstlich konstruieren, wo es keines gibt?

        Die gemeinsame Führung auf dem Bürgersteig ist in solchen Lagen, an großen Straßen mehr-oder-weniger-außerhalb des Ortes, absolut üblich. Es wird ständig beklagt, dass die Radverkehrsführung in GL kleinteiliges Stückwerk ist – hier ist sie ausnahmsweise mal einheitlich, vom Neuenweg bis Ortsausgang Lustheide (fast 4 km). Warum das ohne Not zerstören?

        Der Zusammenhang mit Hasenweg/ Nachtigallenstraße erschließt sich mir nicht. Ich hatte das nur als aktuelles Beispiel zitiert für eine Straße, wo die Sache anders gelagert ist – jede Situation muss individuell betrachtet werden.

      2. Herr Kleinert, kommen Sie mal weg von Ihrem Tunnelblick.
        Wie finden Sie folgende Idee, wo doch solch breite Bürgersteige vorhanden sind und kaum Fußgänger:
        Diejenigen, die tatsächlich keine andere Möglichkeit haben, ihren PKW in fußläufig erreichbarer Nähe abzustellen, sollten die nicht, viel günstiger, auf Abstellflächen RECHTS vom Bürgersteig parken?
        Die würden/müssten nur beim Einparken den Radweg und den Bürgersteig queren und würden keinen Verkehrsteilnehmer u.a. weiter stören, auch wenn sie dort wochen- oder monatelang rumstehen.
        Die realen Gefahren durch parkende KFZ (Dooring-Unfälle mit Radfahrer, Unfälle durch verdeckte Sichtachsen u.a.) existieren.
        Wer bei der Stadt haftet dann wenn solche Unfälle geschehen? Sie?

      3. Herr Kleinert, wenn man das Hochbord noch etwas breiter machen könnte als es bereits ist, dann würden vielleicht rechts parkende KFZ und links ein schmalerer Fussgängerweg möglich, wenn man will.

      4. Es sieht nicht so aus, als wäre auf allen Grundstücken genug Platz dafür verfügbar.
        Und selbst wenn: Quer über Radfahrstreifen (dicke durchgezogene Linie) und Gehweg ein- und ausparken scheint mir wesentlich gefährlicher als der jetzige Zustand. Der Bürgersteig ist extrem breit, und in ca. 80% aller Autos sitzt nur eine Person. “Dooring-Gefahr auf der Beifahrerseite” – sorry, aber das ist komplett konstruiert. Ehrlich gesagt wirkt Ihr Post (wie auch einige andere hier), als würden Sie die Situation vor Ort nicht kennen.

      5. Hr. Kleinert “Quer über Radfahrstreifen … und Gehweg ein- und ausparken scheint mir wesentlich gefährlicher als der jetzige Zustand.”

        Wie kommen dann die Anwohner von der Strasse aus bzw. auf ihre Grundstücke wenn die nicht “Quer über Radfahrstreifen … und Gehweg” fahren sollen/dürfen?

        M.E. ist nichts gefährlicher als auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge/Anhänger usw. stehen zu haben.
        Und wenn man schon meint/findet, das Abstellen auf öffentlichem Raum nicht verhindern zu können, dann doch, zugunsten von Rad- und Fussverkehr, eher ganz rechts, möglichst weit weg von der stark befahrenen Fahrbahn, wenn der Platz dafür sowieso bisher ausreichend war.
        Weiterhin kann man sich auch mal fragen, wer braucht überhaupt immer und überall ein aufwendiges, sauteures Hochbord? Warum dort nicht alles auf einer Ebene anordnen wie man es auch in Nachbarländern betrachten kann auf solchen Straßen?
        Radfahrer auf ein Hochbord zu zwingen, wo spatzierende Fussgänger und links die gefährliche Bordsteinkante ist, finde ich, ehrlich gesagt, auch nicht wohl überlegt und durchdacht.
        Das kann man auch alles viel preiswerter farblich und mit “dicken durchgezogenen Linien” voneinander abgrenzen.
        Auch das teure Absenken/Ändern usw. von Bordsteinkanten würde sich erübrigen, wenn alles auf einer Ebene stattfinden würde.

      6. „Das kann man auch alles viel preiswerter farblich und mit “dicken durchgezogenen Linien” voneinander abgrenzen.“ Das Problem dabei ist, dass eine kritische Anzahl von Autofahrern eine physische Barriere braucht, um zu merken, dass sie nicht in ihrem Revier sind. Wo alles auf einer Ebene ist, fahren sie einfach weiter und stellen ihr heiliges Blech auf jedem verfügbaren Raum ab.

      7. “eine physische Barriere braucht, um zu merken, dass sie nicht in ihrem Revier sind”
        Gut das Sie das sagen.
        Ich hatte schon gedacht, die “Einwohner” in Frankenforst oder Refrath seien besonders boshaft. Jetzt verstehe ich, die würden hilflos umherirren und vielleicht einfach nicht mehr nach Hause finden, wenn sich etwas in ihrer Umgebung, z.B. Bordsteinkanten, ungewohnte Farbmarkierungen, das fehlende Auto vor ihrem Haus und andere Orientierungspunkte, die sie nicht wiedererkennen können, ändert.
        Ja, so was soll’s auch geben.

  8. Der Migenda ist der Untergang Bergisch Gladbachs. Was hat diese Person in dieser Stadt nur verkehrlich angerichtet? Eine massiv ideoligisch geprägte Anti-Autopolitik, ohne Sinn und Verstand, verbissen.

    Fairerweise muss man sagen ja, die Bergisch Gladbacher wollten das auch so. Sie haben das gewählt. Bevor nun der nächste Irrsinn auf der Frankenforster Straße stattfindet sollte diese Person, aber auch unser die volksnahe Bürgerstunde gestrichene Bürgermeister Kreutz (wo ist er eigentlich, sehe ihn nur bei Präsentationsterminen mit Schaufel etc. in der Hand, was sagt er zu all dem?), den ganzen Schilder- und Farbendriss im Frankenforst demontieren und entfernen lassen.

    Hier soll es nämlich so sein (so hört man aus der Stadtverwaltung…), dass man kein Geld mehr habe und der jetzige Zustand so bleiben soll….. Auch hierbei dürfte es sich um die üblichen Tricksereien von Migenda und grünen Konsorten handeln.

    1. Bitte verzichten Sie darauf, Gerüchte zu verbreiten. Warum die Schilder in Frankenforst noch stehen, können Sie bei uns nachlesen:

      „Um keine weiteren hohen Kosten zu verursachen, sollen die Schilder im Hasenweg und Nachtigallenweg zunächst nur verhängt und die Bodenmarkierungen unkenntlich gemacht werden; die roten Farbflächen sollen vorerst bleiben.“

      Vorerst heißt: bis endgültig geklärt ist, ob diese Straßen rechtssicher als Fahrradstraßen eingerichtet werden können oder nicht. Da nun auch der Beschluss über das grundsätzliche Aus der Fahrradstraßen überprüft werden muss, kann das noch eine Weile dauern.

      https://in-gl.de/2026/05/08/stadt-gl-setzt-alle-fahrradstrassen-aus/
      https://in-gl.de/2026/10/14/kommunal-kurz-giftig-der-haushalt-eingezwaengt-zwischen-fahrradstrassen-und-q1/

  9. zu Frankenforster Straße:
    Mir tun jetzt schon die Anwohner leid.Wo sollen Die denn nach Fertigstellung parken ???

    1. Juristisch gesehen ist es leider klar: als Anlieger/in haben Sie grundsätzlich keinen grundsätzlichen Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze vor Ihrem Grundstück. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Erreichbarkeit des eigenen Grundstücks wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht und der/die Anlieger/in dadurch gravierend betroffen ist. Dann könnte ihm/ihr ein Abwehrrecht zustehen. In solchen Fällen wird es vermutlich vom Gericht entschieden werden müssen.

      1. Wieso leider? Ich finde das klasse, wieso sollte die Allgemeinheit auch für die Parkplätze bezahlen?

    2. „Wo sollen Die denn nach Fertigstellung parken ???“ – Auf ihrem Grundstück. Das war jetzt einfach.

  10. Vielen Dank für den sehr informativen Artikel!
    Da ich diese Straße sowohl mit dem SB 40 als auch mit dem Rad nutze, freue ich mich sehr darüber, dass die Straße endlich saniert wird.

  11. Die erstellten neuen Radwege mit viel, viel Rot auf der Fahrbahn+Kreuzungen, etc. sind völlig übertrieben, man meint im Spielzeug- Land zu sein. Fahrrad-Pictogramme in weiß, wie auch auf anderen Straßen hätten wohl auch gereicht. Hier wird Geld zum Fenster heraus geworfen!!! Überhaupt solche Radwege braucht man nicht, vorher war das in diesen ruhigen Gegenden auch ausreichend für alle Verkehrsteilnehmer!!! Hier wird Geld verschwendet, Ideologien verfolgt!!! Die Straßen in Bergisch Gladbach schreien nach Instandsetzung, was Löcher und Zustand – Buckelpiste anbelangt. Da tut sich fast nichts, hier gehört zuerst die Investition hin!!! Geht das in die Köpfe unserer Volksvertreter und angeblicher Fachleute in unserer Stadtverwaltung?

    1. Sehr geehrter Herr Brückner, offenbar verwechseln Sie Fahrradstraßen und Radwege. Auf der Frankenforster Straße ist geplant, was Sie fordern: die gesamte Straße wird saniert, Löcher und Buckel verschwinden. Auf der einen Seite der Straße wird dann (voraussichtlich mit weißer Farbe) ein Radfahrstreifen markiert.

      Zum Thema Straßenbau „(da tut sich fast nichts“) finden Sie hier einige Infos:

      https://in-gl.de/?s=straßenbau

      1. Danke für die Einordnung und das Bemühen.

        Ich unterstelle aber, dass – aufgrund der “Qualität” des Kommentars – eine sachliche und differenzierte Auseinandersetzung mit der Thematik nicht mal im Ansatz gewünscht ist.

    2. Herr Brückner – Immer dieselbe Platte: Wenn’s ums Auto geht, kann die Straße gar nicht gut genug sein. Sobald Radfahrer ein bisschen Platz und Sicherheit bekommen, ist plötzlich alles Ideologie und Geldverschwendung.

      Schlaglöcher sind ein berechtigtes Thema – aber sie als Totschlagargument gegen jeden Radweg zu benutzen, ist schon ziemlich billig. Offenbar darf in Bergisch Gladbach alles Geld kosten, solange es dem Auto dient. Aber wehe, ein Radfahrer bekommt eine rote Markierung auf dem Asphalt!

      Vielleicht ist nicht die rote Farbe das Problem, sondern die Vorstellung, dass die Straße nicht allein den Autofahrern gehört. Willkommen im Jahr 2026!
      Hören Sie auf sich lächerlich zu machen

    3. Zur Info, weil immer wieder von “immensen Kosten” von Radverkehrsmaßnahmen fabuliert wird:
      Die Stadt gibt jährlich ca. 10 Mio. Euro für Straßenbau aus. Für “Fahrradsachen” sind es 100 – 200.000 Euro. Der Anteil des Radverkehrs in der Stadt liegt bei ca. 18 %.

      Ja, die sanierten Straßen werden auch von Radfahrenden genutzt. Aber mal ehrlich: Wer fährt die Straßen kaputt und sorgt dafür, dass sie erneuert werden müssen? Sind das Fahrräder – oder LKW, Busse und tonnenschwere SUV?

    4. @Herr Brückner “viel Rot auf der Fahrbahn+Kreuzungen, etc. sind völlig übertrieben….Fahrrad-Pictogramme in weiß, wie auch auf anderen Straßen hätten wohl auch gereicht”

      Ich kann bestätigen, dass das NICHT reicht.
      Z. B. vor der Ampel in der Laurentiusstrasse/ Ecke Odenthaler Straße standen die auf “grün” wartenden PKW-Fahrer fast immer AUF dem Radweg, wirklich, wie die Trottel!
      Jetzt können Sie dort mal sehen, wie die – wie von Zauberhand oh Wunder – immer brav VOR dem rot markierten Radweg stehen bleiben und auf “grün” warten.

      1. @Ulla – herzlichen Dank für das Teilen dieser wirklich sehr interessanten Beobachtung. Wissenschaftliche Studien bestätigen die positive Wirkung von flächigen Rot-Markierungen vor allem bei Fahrradfurten über Einmündungen.

  12. Der Austausch der Platten auf den Gehwegen gegen Asphalt ist sicherlich eine gute Idee, aber waren wir nicht eigentlich auf dem Weg, versiegelte Flächen zu reduzieren?

  13. zum SB40 Köln HbF/Bensberg:

    Die Einschränkung des SB40 ist bedauerlich, da täglich viele Pendler:innen auf die Linie angewiesen sind. Die KVB-Linie 1 ist kein gleichwertiger Ersatz, da sich Fahr- und Umsteigezeiten deutlich verlängern. Ein Teil der Fahrgäste kann zwar über den Bahnhof Deutz ausweichen, viele müssen jedoch weiter über den Kölner Hauptbahnhof. Immerhin ist die Einschränkung auf sechs Monate befristet.

    Tatsächlich aber kommt diese weitere Einschränkung des ÖPNV zusammen mit den Fahrplankürzungen des Kreistags Rheinisch-Bergischen Kreises und den organisatorischen Problemen bei der KVB Linie 1. Bei beiden Linien wurde die Taktung schon erheblich eingeschränkt, so dass es zu sehr engen und vollen Fahrten kommen kann.
    Mit einer solchen Verkehrsstrategie, werden Menschen abgeschreckt mit dem ÖPNV zu fahren. Wir befinden uns auf einen Kurs des Abbau des des ÖPNV und das ist eigentliche die falsche Richtung:
    Siehe Kommentar dazu hier: https://www.santillan.de/2026/09/25/mehr-bezahlen-länger-unterwegs-sein/
    —
    Tomás M. Santillán – Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke

    1. Lieber Herr Santillan,
      aufgrund einer auf 6 Monate befristeten Maßnahme (hoffentlich bleibt es bei der Zeitplanung … kennt man ja hier auch ganz anders ) von einem Abbau des ÖPNV zu sprechen, halte ich für mindestens übertrieben.
      Man könnte selbstverständlich darüber diskutieren, warum ein Straßenbau dieser Größe in Deutschland überhaupt 6 Monate und nicht 6 Wochen dauert. Das ist aber ein ganz anderes Thema.
      Anstatt darüber zu lamentieren, warum es nicht geht, wäre es besser darüber nachzudenken, wie eine Second-Best-Lösung aussehen kann. Z.B. sind es von Refrath nur 5 Haltestellen bis Bensberg Busbahnhof. Von dort aus fährt der SB40, der ja durch die eingesparten Halte dann auch schneller am Breslauer Platz sein sollte. In der Regel ist die Linie 1 auf der letzten Meile auch nicht so überfüllt. Auch, wenn es sehr wahscheinlich ist, dass es insgesamt etwas länger dauert, einfach mal ausprobieren.

      1. Oder nur bis Kippekausen oder Frankenforst fahren und dort in den SB 40 steigen vielleicht? Die letzte Haltestelle vor der Autobahn müsste ja “im Hain” sein.

      2. @NieWiederIstHeute

        Zwei-Klassen-Mobilität: Warum sind Buspendler für die Verwaltung bloß ein „Kollateralschaden“?

        Es ist ein starkes Stück und offenbart eine tief sitzende Haltung in den Planungsstuben: Während bei Straßenbaustellen für den Autoverkehr wie selbstverständlich weiträumige Umleitungen und Ersatzlösungen ausgetüftelt werden, stellt man die Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs schlicht vor vollendete Tatsachen. Wer auf den Bus angewiesen ist, hat eben Pech gehabt – so wirkt die Prioritätensetzung der Verantwortlichen.

        Ersatzlos gestrichen, Thema erledigt? So erweckt die Verwaltung den Eindruck, als seien die Arbeitnehmer:innen, die täglich mit dem SB40 pendeln, im Planungsprozess bestenfalls ein unvermeidbarer „Kollateralschaden“.

        Dabei lägen praxistaugliche Lösungen auf dem Tisch: Warum wurde für die Umbauphase kein flexibler Ersatzverkehr eingerichtet, der die Fahrgäste des SB40 verlässlich zur KVB oder zur nächsten bedienten Haltestelle bringt? Eine einfache Pendelroute – etwa von der KVB-Haltestelle Lustheide über die Kölner Straße und die Umleitung bis zur Rathenaustraße oder durch das Gewerbegebiet Im Hain und zurück – hätte die schlimmsten Härten abgefedert.

        Doch solche Koppelungen fallen offenbar schlicht unter den Tisch. Das sendet ein verheerendes Signal aus: Wer klimafreundlich mit dem Bus zur Arbeit fährt, scheint in den Führungsetagen der Verkehrsplanung keine Priorität zu genießen. Es wird Zeit, dass die Interessen von ÖPNV-Pendlern endlich gleichberechtigt neben den Ansprüchen des motorisierten Individualverkehrs berücksichtigt werden! Liegt das vielleicht daran, dass die Planer alles ein Auto haben?

        Mein ÖPNV-Ticket wird also wieder etwas teurer und ich bekommen denoch immer weniger Leistung dafür. … und am Ende werden aus den 6 Monaten wahrscheinlich 12 Monate …
        —
        Tomás M. Santillán – Mitglied im Stadtrat Bergisch Gladbach Die Linke

      3. Lieber Herr Santillan,
        jetzt bin ich aber doch ein wenig irritiert…

        “Warum wurde für die Umbauphase kein flexibler Ersatzverkehr eingerichtet, der die Fahrgäste des SB40 verlässlich zur KVB oder zur nächsten bedienten Haltestelle bringt? Eine einfache Pendelroute – etwa von der KVB-Haltestelle Lustheide über die Kölner Straße und die Umleitung bis zur Rathenaustraße oder durch das Gewerbegebiet Im Hain und zurück”….

        Haben Sie sich das mal auf der Karte angeschaut. Die von Ihnen beschriebene Route entspricht mit (gerade noch) vertretbarem Fußweg mehr oder weniger der KVB Linie 1. Wieso sollte man daher eine zusätzliche Pendlerroute einrichten? Der SB 40 fährt ja noch einen guten Teil der Haltestellen in Bensberg und Frankenforst an. Wenn ich es richtig verstanden habe, fährt der SB40 dann in Frankenforst auf die A4. Glauben Sie im Ernst, dass eine zusätzliche Pendelroute die Fahrgäste der “abgehängten” Haltestellen von der Frankenforster Str. bis zur Lustheide schneller in den SB 40 bringt, als die KVB Linie 1? Ich weiß nicht… aber vielleicht erläutern Sie es ja mal an dieser Stelle.

  14. „Durch Schilder werde der Gehweg künftig als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen“ – Das bedeutet, dass dort eine Benutzungspflicht in der schlechtestdenkbaren Variante eingeführt wird. Ich bezweifle, dass dort derzeit durchgehend die für einen innerörtlichen gemeinsamen Fuß- und Radweg vorgeschriebene Mindestbreite von 2,50 m besteht (bei Neuanlagen wird sogar mindestens 3,50 m bis hin zu knapp 6 m breit gebaut). Zu bezweifeln ist ebenfalls, ob die Benutzungspflicht rechtens ist, da sie im weiteren Straßenzug schon vor Jahren aufgehoben werden musste.

    „Zufahrten und damit Sicherheitsprobleme gibt es dort kaum.“ – Die Sicherheitsprobleme wird es dafür dann zukünftig durch Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern geben. Aber das hat schon seine eigene Logik: Wenn man die langsameren Verkehrsteilnehmer zusammen vom Autoverkehr separiert, dann müssen sie sich nur untereinander zanken und stören den privilegierten Verkehr nicht weiter.

    Ich hoffe, dass im Zuge des Austauschs der Platten gegen Asphalt der Weg zumindest deutlich verbreitert wird, sonst wird das zum Schildbürgerstreich.

    1. Der ADFC bewertet diese Maßnahme als ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) konform.

      Der südliche Gehweg ist ausreichend und durchgehend breit für eine gemeinsame Radverkehrsführung in einer Richtung und wird durch die Sanierung wieder in der vollen Breite benutzbar werden. Darüber hinaus wird dieser aufgrund der vorwiegend fehlenden Bebauung durch den Fußverkehr nur untergeordnet genutzt und dadurch das von Ihnen genannte Konfliktpotential minimiert.

      1. Sobald die Feuerwache da ist, wird das noch weniger genutzt, da die Hundebesitzer dann ja leider den Wald nicht mehr haben…
        Dann sollte es für die Radfahrer tatsächlich freie Bahn geben..

      2. Na ja, nur untergeordnet benutzt? Wenn da jemand entlanggeht, dann sind es oft Hundebesitzer. Vielleicht sind Sie ja hin und wieder innerörtlich mit dem Fahrrad unterwegs, dann wissen Sie, wo da die Probleme mit Hunden bei nahezu jeder Begegnung und jedem Überholmanöver liegen (die Fußgänger sind in beiden Richtungen unterwegs).

        Auf die Anordnung der Benutzungspflicht sind Sie nicht eingegangen. Meiner Ansicht nach ist sie entweder unzulässig oder die Voraussetzungen sind gegeben, dann widerspricht das aber dem ersten Ausschlussgrund nach 3.6 ERA 2010. Zur Einrichtung gemeinsamer Rad- und Fußwege äußern die ERA ja auch ausdrücklich grundsätzliche Bedenken.

        Dass Sie als ADFC diese Verlegenheitslösung befürworten, wundert mich doch sehr.

  15. Dem Bürgerportal sei mal wieder größter Dank für die bestmögliche weil differenzierte und ausführliche Recherche und Berichterstattung.