Foto: Thomas Merkenich

Der Schutz von Fußgängern stand im Mittelpunkt der Kontrollen, die die Polizei Rhein-Berg am Donnerstag in Fußgängerzonen im Kreis durchgeführt hat. Dabei sind auch einige Roller-Fahrer erwischt worden, die unter Drogeneinfluss und viel zu schnell unterwegs waren. Für die Polizei ein Anlass, noch einmal daran zu erinnern, welche Regeln beim Nutzen von E-Scootern gelten.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Kreispolizei Rhein-Berg

Die Polizei Rhein-Berg hat am gestrigen „Tag ohne Verkehrstote“ einen Sondereinsatz durchgeführt. Im Mittelpunkt stand in diesem Jahr der Schutz von Fußgängern.

Aktuell finden europaweit die “ROADPOL Safety Days” statt. Der Verkehrsdienst der Polizei Rhein-Berg hat aus diesem Anlass gestern kreisweite Kontrollen durchgeführt.

Dabei erteilte die Polizei gegen 19 Fahrrad-, Pedelec- und E-Scooter-Fahrer Verwarngelder. Sie alle waren mit ihrem Gefährt in einer Fußgängerzone unterwegs.

Dabei erwischte die Polizei auch einen E-Scooter-Fahrer, der unter dem Einfluss von Heroin unterwegs war. Sein E-Scooter war präpariert und konnte deshalb eine höhere Geschwindigkeit erreichen als die erlaubten 20 Stundenkilometer. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von berauschenden Mitteln.

Ein weiterer Fahrer eines E-Scooters war alkoholisiert, auch bei ihm wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Polizei Rhein-Berg erinnert in diesem Zusammenhang nochmals an die wichtigsten Regeln beim Nutzen von E-Scootern:

  • Das Fahren auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone ist verboten.
  • Es gelten wie beim Autofahren strenge Promillegrenzen.
  • Wer einen E-Scooter nutzt, muss mindestens 14 Jahre alt sein und darf keinen Mitfahrer mitnehmen.
  • Auch das Benutzen eines Mobiltelefons ist während der Fahrt nicht erlaubt.

Wir raten zudem dringend dazu, einen Helm zu tragen, da nur so schwerste Kopfverletzungen bei einem Sturz gemindert werden können.

Die Sicherheit im Straßenverkehr ist nicht nur die Aufgabe der Polizei: Jeder Verkehrsteilnehmende trägt Verantwortung und seinen Teil dazu bei, damit niemand verletzt oder getötet wird.

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