radwege driescher kreisel 600

Finde den/die Fehler… Ein lustiges Ratespiel rund um die STVO/ERA 2010 am Driescher Kreisel. Also ich komme bisher auf sieben Fehler, wer findet mehr?

Die Auflösung wird nachgeliefert. Hier schon mal eine kleine Hilfe: Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer.

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Update – die Auflösung:

Fehler 1-2: ein Zusatzschild was es nach STVO gar nicht gibt und nicht beachtet werden muss. Zusätzlich darf ein Zusatzzeichen ohne ein Verkehrszeichen rechtlich nicht sein darf und hat somit nochmals keine Bedeutung. Es hätte mindestens ein Achtung Gefahr (VZ101) oder ähnliches mit angebracht werden.

Fehler 3: Verwirrung durch das Piktogramm, das auch kein offizielles Zeichen ist.

Fehler 4: Piktogramm auf dem reinen Gehweg, was in die untere Hauptstraße zeigt, die a) nicht per Fußgänger VZ 239 + Zusatzzeichen1022-10 (Radfahrer frei) freigegeben ist und b) gegen die Fahrtrichtung, was innerhalb geschlossener Ortschaften sowieso verboten ist. Es gilt das Rechtsfahrgebot auch für Fahrräder, da es Fahrzeuge sind.

Fehler 5 das gleiche. Aufruf zum gegen den Verkehr fahren, da das Piktogramm verkehrt rum aufgemalt wurde.

Fehler 6: Die gestückelte Markierung gilt nicht als “baulich getrennt”, also ist dies ohne die VZ+Zz wieder ein reiner Gehweg.

Fehler 7 wäre an dem anderen Fußgängerüberweg aus Richtung Rheinberg Galerie wieder der Aufruf per Piktogramm dort zu fahren, was dem Radfahrer falsch suggeriert, das dort das fahren erlaubt ist. Auf dem kurzen Stück fehlt auch VZ 239+ Zz 1022-10 oder ein baulich getrennter Weg für Radfahrer.

Fehler 8 ist die Absenkung an dem Fußgängerweg, die für Rollstuhl/Rollator Fahrer gedacht ist und nicht für Radfahrer, was aber durch die Markierungen die dort angebracht wurden falsch interpretiert wird. Das überfahren auf dem Fußgängerüberweg ist grundsätzlich erlaubt, nur Vorfahrt als Radfahrer hat man keine. Das gilt nur für Fußgänger. Das ist der feine Unterschied!! Da es rein rechtlich aber am Driescher Kreisel keine Erlaubnis zum Befahren der Gehwege gibt, dürften dort, bis auf Kinder bis max. 10 Jahren, diese Wege eh nicht befahren werden.

Weitere Infos:

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