Bei der Sitzung des Stadtplanung- und Entwicklungsausschusses am Donnerstag stellte FDP-Fraktionschef Krell seinen Antrag (pdf) vor, gemeinsam mit den Kölnern die alten Pläne für einen Anschluss Bergisch Gladbachs an das Merheimer Kreuz in Köln neu aufzunehmen. Für alle anderen Fraktionen war das jedoch „ein totes Pferd”, dass der relative Politik-Neuling Krell völlig unsinnigerweise noch einmal ausreiten wolle; daher wurde der Antrag mit einer Gegenstimme (der FDP) abgeschmettert.
Zuvor jedoch hatte die Stadtverwaltung eine detaillierte Dokumentation der Geschichte dieses Projektes der Nachbarn Bergisch Gladbach und Köln (technisch: L286n) vorgelegt, die erst später zur Geschichte der Bahndammtrasse wurde.
Ein denkwürdiges Dokument, das wir hier in voller Länge dokumentieren, Fettungen durch die Redaktion.
Chronologischer Ablauf der L 286 – Ortsumgehung Bergisch Gladbach/Refrath
1920 Beginn der Planung einer Provinzialstraße von Köln-Holweide über Bergisch Gladbach nach Wipperfürth. Die Straße war von diesem Zeitpunkt an in allen Ausbauplänen des Landes des Kreises, der Städte Köln und Bergisch Gladbach enthalten. Nahezu die gesamte städtebauliche Planung und Entwicklung orientierte sich an dem künftigen Ausbau der L 286n (EL 286).
1928 Auf dem Gebiet der Stadt Köln wird ein 50 m breiter Streifen für die neue Straße in Fluchtlinienplänen festgesetzt.
1956 Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird eine 4-spurige Straße dargestellt.
1961 Abstimmung zwischen dem Wiederaufbauministerium und der Stadt Köln über den Standort Krankenhaus und L 286 n.
1964 Abschließende Beratung eines entsprechenden Bebauungsplans im Rat der Stadt Köln (23.07.1964).
1965 Genehmigung der entsprechenden Bebauungspläne durch den Regierungspräsidenten (08.01.1965).
1965 Erörterungstermin gemäß § 37 LStrG mit den Trägern öffentlicher Belange (20.10.1965).
1966 Der Rat der Stadt Köln stimmt der Straßen- und Krankenhausplanung zu (Sitzung am 28.04.1966).
1970 Der Regierungspräsident leitet das Planfeststellungsverfahren ein (11.02.1970).
1970 1. Offenlage der Planfeststellungsunterlagen (Zeitraum vom 31.03. – 28.04.1970). Im Verlauf des Verfahrens werden 2 Trassenvarianten (südlich Siedlung Mielen-forst/südlich Gut Mielenforst) erörtert.
1970 Hearing unter Leitung von Oberbürgermeister der Stadt Köln, Herrn Theo Burauen (07.09.1970). Die Mehrheit ist für die „Nordtrasse“ (heutige Variante 1).
1975 Von 1970 bis 1975 werden die Planfeststellungsunterlagen im Hinblick auf den Schallschutz ergänzt.
1975 Die Städte Köln und Bergisch Gladbach bekräftigen nochmals ihren Willen zum Bau der Straße.
1976 Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (08.12.1976). Auch hier ist der Bau der Straße unstrittig. Seitens der Stadt Köln werden lediglich verbesserte Schallschutzmaßnahmen gefordert. Diese Forderungen werden von der planenden Behörde (Fernstraßenneubauamt) aus Kostengründen abgelehnt.
1977 Erörterungstermin mit Privateinwendern im Bereich der Stadt Köln (17., 24. und 31.01.1977).
1977 Erörterungstermine mit Privatanwendern auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach (14. und 21.09.1977).
1977 In einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln kommen erstmals Zweifel am Bau der gesamten Straße auf. Die Verwaltung wird beauftragt, nicht eine Weiterführung nach Bergisch Gladbach zu planen, sondern eine Anbindung in Dellbrück zu untersuchen.
In einer späteren, gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Tiefbau- und Verkehrsausschusses der Stadt Köln wird erstmals beschlossen, die Straße nicht am Krankenhaus Holweide vorbei nach Bergisch Gladbach weiterzuführen.
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1977 Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach fordert “mit allem Nachdruck” den Bau der L 286n. Daraufhin finden Verhandlungen mit der Planfeststellungsbehörde (Landschaftsverband Rheinland) und der Anhörungsbehörde (Regierungspräsident) statt. Der Regierungspräsident ist nicht bereit, ohne das grundsätzliche Einverständnis der Stadt Köln das Verfahren weiterzuführen.
1978 Während des Beteiligungsverfahrens zum Gebietsentwicklungsplan ist die Stadt Köln gegen eine Darstellung der Trasse der L 286n. Dieser Umstand und die Aufführung im Ausbauplan des Landes, dessen Umsetzung die Stadt Bergisch Gladbach verlangt, führten dazu, dass das Verkehrsnetz insgesamt nicht dargestellt wird.
1979 Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach bekräftigt in seiner Sitzung am 07.03.1979 nochmals das bisher verfolgte Plankonzept und fordert dessen Darstellung im Gebietsentwicklungsplan. Seitdem werden mehrere Gespräche mit Vertretern beider Städte geführt.
1980 Aufstellen neuer Planfeststellungsunterlagen mit einem Landschaftspflegerischen Begleitplan.
1980 Mit Schreiben vom 21.5.1980 teilt die Stadt Köln der Stadt Bergisch Gladbach mit, dass sie endgültig keine Möglichkeit für ein einvernehmliches Vorgehen sieht.
1980 Der Rat der Stadt Köln beschließt in seiner Sitzung am 12.06.1980, den Bau der L 286n nicht weiter zu verfolgen.
1980 Mit Schreiben vom 20.10.1980 wendet sich der Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach an den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte, die Entscheidung zur Weiterführung des Planverfahrens zu treffen. Mit Schreiben vom 20.11.1980 verfügt der Minister, dass ein Ausgleich der Meinungen zwischen beiden Städten herbeigeführt werden soll.
1981 Es finden weitere Gespräche zwischen den Städten statt, ohne dass sich an den Positionen grundsätzlich etwas ändert. In einem Gespräch fordert der Minister die Städte auf, Alternativtrassen zu untersuchen. Mit den Untersuchungen im Auftrag des Landschaftsverbandes wird im Herbst begonnen.
1982 Mitte des Jahres ist die Untersuchung fertig gestellt. Das Ergebnis war ein Vorschlag für 2 Trassenvarianten. Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach bekräftigte in seiner Sitzung am 22.6.1982 nochmals die ursprüngliche Trasse auf der gesamten Länge. Sollte dies nicht durchsetzbar sein, stimme der Ausschuss der Variante 2 zu.
1983 Der Landschaftsverband wird vom Minister gebeten, das Linienbestimmungsverfahren auf der Grundlage der 6 erarbeiteten Varianten fortzuführen.
1985 Bürgerantrag, den Stadtdirektor zu beauftragen, bei den zuständigen Behörden die Einstellung der Planungen zur L 286n zu beantragen. Der Antrag wird abgelehnt (29 gegen 27 Stimmen für den Bürgerantrag).
Empfehlung der Bauamtskommission beim Landschaftsverband Rheinland, die L 286n aus dem Landesstraßenbedarfsplan herauszunehmen.
1986 Fortschreibung des Landesstraßenbedarfplanes. Den Städten wird nochmals Gelegenheit gegeben, Pro und Kontra L 286n darzulegen. Im Zuge der Fortschreibung wird für die Trassenvarianten eine UVP erstellt. Der Gutachter untersuchte neben den 6 Varianten noch 2 Subvarianten. Der Landschaftsverband Rheinland empfiehlt aufgrund der Aussagen der UVP die Varianten 1, 5, 6, und 6a zu berücksichtigen. Die Variante 6a (Untertunnelung im Bereich Frankenforst/Kölner Straße/Gewerbegebiet) wurde als die am Wenigsten umweltschädliche Variante genannt. Da zu diesem Zeitpunkt die Einstellung des Güterverkehrs noch nicht absehbar ist, kann diese Möglichkeit nicht weiter betrachtet werden. Die Strecke “solle jedoch weiter im Auge behalten werden”.
1987 Die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplanes und der darauf aufbauende Landesstraßenausbauplan beinhalten nicht mehr den Bau der L 286n.
1996 Die CDU-Fraktion stellt mit Schreiben vom (18.04.1996) den folgenden Antrag:
Vom Gewerbegebiet Zinkhütte aus ist nach einem direkten Anschluss an die Autobahn A4 zu suchen. Dabei sind möglichst mehrere Alternativen vorzustellen.
Diesem Antrag wird in der Sitzung des Hauptausschusses am 14.05.1996 mehrheitlich zugestimmt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Antrag wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die verschiedenen möglichen Alternativen eines direkten Anschlusses des Gewerbegebietes Zinkhütte an die Autobahn 4 zu prüfen und das Ergebnis zu gegebener Zeit im Hauptausschuss als Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.
1996 Mündliche Mitteilung des Stadtdirektors im Hauptausschuss am 29.10.1996. Der Stadtdirektor empfiehlt, die Anbindung des Gewerbegebietes Zinkhütte an die Autobahn A4 beim Landschaftsverband für die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfplanes nachzumelden. Nach eingehender Beratung kündigt der Stadtdirektor an, dass die Angelegenheit detaillierter aufbereitet werden werde.
1997 Vorlage des Stadtdirektors im Hauptausschuss (21.10.1997), zwei Varianten (6, 7) untersuchen zu lassen. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, zusätzlich die Variante 4 (Westumgehung Refrath) zu untersuchen.
1997 Der Rat folgt in seiner Sitzung am 06.10.1997 der Empfehlung des Hauptausschusses. Nach eingehender Beratung fasst der Rat mehrheitlich die folgende Beschlüsse:
Der Stadtdirektor wird beauftragt, analog des Landesstraßengesetzes NW ein Linienbestimmungsverfahren für die Straßentrasse gemäß Variante 4 durchzuführen.
Der Stadtdirektor wird beauftragt, analog des Landesstraßengesetzes NW ein Linienbestimmungsverfahren für die Straßentrasse gemäß Variante 6 mit entsprechenden Untervarianten durchzuführen.
Der Stadtdirektor wird beauftragt, analog des Landesstraßengesetzes NW ein Linienbestimmungsverfahren für die Straßentrasse gemäß Variante 7 durchzuführen.
Vorbereitend ist umgehend die Erstellung folgender Planungsgrundlagen in Auftrag zu geben:
a) Schallimmissionsplan (sog. Lärmkataster) für den Verkehr des gesamten Stadtgebietes, um die Auswirkungen (Be- und Entlastung) im Falle der Realisierung einer neuen Trasse zu untersuchen.
b) Verkehrsgutachten, um den Vorschlag des Stadtdirektors zu überprüfen und ggf. weitere Alternativen zu untersuchen.
c) Umwelterheblichkeitsprüfung zur Abschätzung des Eingriffs und der Aus-gleichsmaßnahmen.
d) Durch eine soziologisch orientierte Studie sind die Ergebnisse mit der Aus-gangssituation zu vergleichen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 DM sind im Nachtragshaushalt 1997 bereitzustellen.
Es besteht Einvernehmen, dass das Linienbestimmungsverfahren für die Varianten 4, 6, und 7 im Verbund durchzuführen ist. Die Gesamtkosten hierfür dürfen den oben genannten Betrag nicht überschreiten.
1997 Honoraranfrage an Planer- und Akustikbüros zur Erstellung einer Variantenuntersuchung und eines Schallimmissionsplanes (01.12.1997).
1997 Vergabe der Variantenuntersuchung an das Büro VIA und des Schallimmissionsplans an das Büro deBAKOM (17.12.1997).
1998 Vorstellung der ersten Ergebnisse der Variantenuntersuchung in der Sitzung des Hauptausschusses. Der Gutachter schlägt für weitergehende Untersuchungen die Variante 6a (kleine Mittelvariante) vor. Es besteht Einigkeit, die Variante 7 nicht weiter zu verfolgen (20.10.1998).
1998 Im Hauptausschuss wird in der Sitzung am 27.10.1998 eine Bürgeranregung beraten, die eine Einstellung der Variante 6 forderte. Die Bürgeranregung wird zurückgewiesen.
1998 Nach eingehender Diskussion des Rates in der Sitzung am 29.10.1998 wird mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:
Die Variantenuntersuchung zur Anbindung des Stadtzentrums an die A 4 wird nicht beendet, sondern fortgeführt.
Nach fortgesetzter Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
1. Mit Rücksicht auf die gutachterlich festgestellten möglichen Entlastungswirkungen sind die weiteren Untersuchungen auf die Linienführung/en zu konzentrieren, die unter Abwägung der dann im Verkehrsnetz angezeigten erforderlichen restriktiven Maßnahmen einen größtmöglichen Effekt erwarten lässt/lassen.
2. Der Stadtdirektor wird beauftragt, folgende Punkte zusätzlich dem Gutachter mit der Bitte um Überprüfung zu unterbreiten:
Wie kann die Lärmproblematik im Bereich zwischen der Saaler Mühle und der Kölner Straße gelöst werden? Reicht der Querschnitt der Trasse in diesem Bereich aus?
Wie können im Bereich Kölner Straße/Einmündung der Trasse mit etwa 70 km/h heranfahrenden Autos auf die Kölner Straße eingefädelt werden?
Wie kann die Mehrbelastung der Frankenforster Straße mit etwa 3.000 bis 4.000 Fahrzeugen vor allem in Bezug auf Lärm und sonstige umweltrelevante Aspekte gelöst werden?
Wie hoch ist die Flächeninanspruchnahme für die zu untersuchenden Trassen?
Von welcher Qualität sind die in Anspruch zu nehmenden Flächen (Naturbelassene Waldflächen, Verkehrswege etc.)?
Wie viele Anwohner befinden sich in direktem künftigem Einzugsbe-reich der verschiedenen Trassen?
1998 Herr Gwiasda vom Büro VIA stellt in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.1998 die Ergebnisse der Prüfaufträge vor. Es wird wegen des noch bestehenden Beratungsbedarfs bei der CDU-Fraktion kein Beschlussvorschlag unterbreitet.
1998 In der Ratssitzung am 17.12.1998 wird vom Stadtdirektor folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Die Variante 6a (kleine Mittelvariante) ist die Vorzugsvariante. Der Rat beschließt, die Untersuchungen dieser Variante gemäß dem erteilten Auftrag an das Planungsbüro VIA so zügig fortzuführen, dass ein endgültiger Beschluss in der Sitzung des Rates am 25.03.1999 gefasst werden kann.
Dieser Beschlussvorschlag wird abgelehnt.
Stattdessen werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Variantenuntersuchung ist für die Trassen 4 und 6a fortzuführen.
2. Hinsichtlich der Trasse 6a sind insbesondere die Fließwasserproblematik, die zu gegenwärtigen zusätzlichen Kosten durch die Eigentumsverhältnisse im Bereich des Bahndammes sowie die zu gegenwärtigen Realisierungszeiträume, genauer zu untersuchen.
3. Hinsichtlich der Trasse 4 ist zu untersuchen, ob es eine alternative Trassenführung gibt, die den Abriss von sieben Häusern im Bereich Brandroster entbehrlich macht.
1999 Zur Vorlage im Hauptausschuss am 27.04.1999 und für einen Beschluss im Rat am 29.04.1999 wurden von den Gutachtern im Einzelnen untersucht:
Alternativen in der Linienführung für die beiden Konfliktbereiche der Trassenführungen:
Führung der Variante 6a im Bereich zwischen Kölner Straße/Frankenforster Straße und der Golfplatzstraße unter größtmöglicher Berücksichtigung der Grundstücksverhältnisse.
Führungsalternativen der Variante 4 unter der Prämisse, den Eingriff in beste-hende Grundstücke zu minimieren.
Darstellung der zu erwartenden Schallimmissionen für die Trassenvarianten 4 und 6a.
Konstruktion zusätzlicher Anbindungsvarianten der Trassenführung 6a (kleine Mittelvariante) an die Kölner Straße/Frankenforster Straße.
Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Variante 6a als Vorzugsvariante anzusehen ist. Daraufhin unterbreitet der Stadtdirektor den folgenden Beschlussvorschlag:
1) Alle weiteren Untersuchungen zur Variante 4 (Westumgehung Refrath) der Variantenuntersuchung sind einzustellen.
2) Die Trasse der ehemaligen L 286n vom Refrather Weg bis zur Stadtgrenze wird aufgegeben und ist nicht mehr im Flächennutzungsplan darzustellen.
3) Der Stadtdirektor wird aufgefordert, ein entsprechendes Änderungsverfahren einzuleiten.
4) Die Arbeiten an der Variantenuntersuchung sind fortzusetzen und mit der Erstellung des Vorentwurfes zur Variante 6a auftragsgemäß abzuschließen.
Nach eingehender Diskussion fasst der Rat folgende Beschlüsse:
Zu 1. und 2.: Alle weiteren Untersuchungen zur Variante 4 (Westumgehung Refrath) der Variantenuntersuchung sind einzustellen.
Zu 3.: Die Trasse der ehemaligen L 286n vom Refrather Weg bis zur Stadtgrenze wird nicht aufgegeben.
Zu 4.: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgelehnt
Als zusammenfassendes Ergebnis wurde festgehalten, dass der Vergleich der Variante „Westumfahrung Refrath“ mit der Variante „Ehemaliger Bahndamm“ zugunsten letzterer ausgefallen ist.
2000 Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln beschließt in seiner Sitzung am 16.03.2000 die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Entzerrung von Individualverkehren im Raum Dellbrück/Holweide. Hierbei soll mit der Stadt Bergisch Gladbach eine Übereinkunft über eine mögliche Trasse erzielt werden.
Darauf hin erfolgt eine Verwaltungsinterne Abstimmung zwischen den Städten Köln und Bergisch Gladbach im Juli über das mögliche Verfahren. Es bestand Übereinstimmung, den Räten beider Städte die Erstellung einer Machbarkeitsstudie vorzuschlagen.
2001 In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Bergisch Gladbach am 22.05.2001 wird folgender Beschluss gefasst:
Der Hauptausschuss beauftragt die Bürgermeisterin, gemeinsam mit der Stadt Köln eine Machbarkeitsstudie zum Bau einer gemeinsamen Straße zur Verkehrsentlastung der Stadt Bergisch Gladbach sowie der Kölner Stadtteile Dellbrück und Holweide erstellen zu lassen. Diese Entlastungsstraße soll an das Merheimer Kreuz angebunden sein.
2001 Nachdem die Verwaltungen beider Städte sich auf den Untersuchungsumfang und das zu beauftragende Planungsbüro geeinigt haben, fasst der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 11.09.2001 folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss ermächtigt die Bürgermeisterin, sich an einer von der Stadt Köln in Auftrag zu gebenden Machbarkeitsstudie mit einem Kostenaufwand von bis zu 80.000 DM zu beteiligen.
2002 Das Büro Planung Transport Verkehr (PTV) in Karlsruhe erhält am 10.01.2002 von beiden Städten den Auftrag, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen.
2003 Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie durch das Planungsbüro. Wesent-liches Ergebnis ist, dass keine der Varianten ausschließlich unter Entlastungsgesichtspunkten zu empfehlen ist. Die Bürgermeisterin empfiehlt, die weitere Diskussion in der Stadt Köln abzuwarten und zwischenzeitlich die Finanzierungsmöglichkeiten für eine weitere Planung zu ermitteln.
2003 Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln nimmt in seiner Sitzung am 03.05.2003 ohne Diskussion die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.
Der Oberbürgermeister der Stadt Köln erklärt auf einer Bürgerversammlung am 21.05. im Stadtteil Holweide, dass seitens der Stadtverwaltung nicht weiter an einer Straßenverbindung gearbeitet werde. Die Verwaltung werde nur aufgrund einer Initiative des Rates oder seiner Gremien wieder aktiv.
2003 In der Sitzung des Hauptausschusses am 09.10.2003 wurde folgender Beschluss gefasst:
1. Die Stadt Bergisch Gladbach stellt umgehend einen Aufnahmeantrag für einen Autobahnzubringer über die Bahndammtrasse in den Landesstraßenbedarfsplan.
2. Aufbauend auf dem städtischen Gutachten zur Variantenuntersuchung aus dem Jahre 1998 wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, die Linienführung, Bauart, Kos-ten, Finanzierung und Zeithorizont der Realisierung der Bahndammlösung mit möglichst direkter Autobahnanbindung an eine neue oder vorhandene Anschluss stelle (analog dem Güterterminal Eifeltor) klärt und zwar unter Vorgabe unterirdischer Lösungen überall dort, wo bei offener Führung Wohnbebauung, Umwelt- belange, konkurrierende Geländenutzung etc. beeinträchtigt würden.
Es soll weiterhin geklärt werden, ob, wie und in welchem Umfang private Finanzierung (analog der A31) die Verwirklichung beschleunigt.
Danach fasst der Hauptausschuss den weiteren Beschluss:
1. Der Hauptausschuss spricht sich für eine Weiterführung der Planungen auf der Grundlage einer konkret zu bestimmenden Trasse aus.
2. Die Planungen sollen für den Planfall 6 (Bahndammtrasse) von der geplanten Querspange (Verbindungsstraße zwischen der Bensberger Straße und dem Refrather Weg) bis zur Brüderstraße als Anbindung an die A4 erfolgen.
3. Bedingung für die weiteren Planungen ist eine Untertunnelung der Trasse.
4. Die Stadt Bergisch Gladbach beantragt die Aufnahme dieser Trasse in den Landesstraßenbedarfsplan (Anm.: IGVP).
5. Die Stadt Bergisch Gladbach beantragt des Weiteren die Aufnahme des Bahndamms in den Bahnflächenpool NRW.
Mit Bericht vom 14.11.2003 wurde die Aufnahme in den Bahnflächenpool beantragt, mit Bericht vom 27.11.2003 die Aufnahme in den IGVP beantragt.
2005 Mit Erlass vom 25.01.2005 teilt das Ministerium für Städtebau und Wohnen … mit, dass der Bahndamm nicht in den Bahnflächenpool NRW aufgenommen worden seien. Die DB beabsichtige, die entbehrlichen Bahnflächen durch das Immobilienunter-nehmender DB AG zu vermarkten.
2005 In der Mitteilungsvorlage zur 17. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates wird am 25.02.2005 der Sachstand zum IGVP mitgeteilt. Die Stadt Bergisch Gladbach ist mit den disponiblen Vorhaben „OU Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach“ und mit „OU Bergisch Gladbach/Refrath“ als gemeldete Vorhaben im IGVP enthalten.
2005 In der Sitzung des Rates am 17.11.2005 beschließt der Rat den Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch für den Bereich des S-Bahnhofs, des „Gleisdreiecks“ und der Trasse der dauerhaft stillgelegten Personen- und Güterzugstrecke der Deutschen Bahn AG und angrenzender Grundstücke bis zur Brüderstraße.
2005 Im Internet werden die Bewertungen (Stand 08.12.05) der Einzelvorhaben veröffent-licht. Das Vorhaben Nr. 24206 „L 286 OU Bergisch Gladbach/Refrath“ (Anm.: Bahn-dammtrasse) erhält einen Nutzen-Kosten-Quotient von 0,73, das Vorhaben Nr. 24151 “L 286 OU Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach“ erhält einen Nutzen-Kosten-Quotient von 4,53. Dies allerdings mit der Bemerkung, dass aufgrund von ausgepräg-ter Konflikthäufigkeit die Suche nach Trassenalternativen erforderlich ist.
2005 Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 den Beschluss aus dem Jahr 2003, die Aufnahme der Bahndammtrasse in die Landesstraßenbedarfsplanung, erneut bekräftigt.
2006 Mit Erlass vom 17.01.2006 teilt der Minister für Bauen und Verkehr NRW dem Bür-germeister mit, dass die von der Stadt Bergisch Gladbach angemeldete Bahndamm-trasse bei der ersten Bewertung kein überzeugendes Bewertungsergebnis erzielt habe. Er habe daher eine Nachbewertung veranlasst, um festzustellen, ob sich Nutzen-Kosten-Quotient durch eine Anpassung der Parameter verbessern lässt.
2006 Die Verkehrskommission des Regionalrats des Regierungsbezirks Kölns beschließt am 10.02.2006 den Regionalen Vorschlag zum Verkehrsinfrastruktur-Bedarfsplan. Die Nachbewertung für das Vorhaben Nr. 24206 „L 286 OU Bergisch Gladbach/Refrath“ ergab einen Nutzen-Kosten-Quotient von 1,5.
2006 Der Hauptausschuss spricht sich am 14.03.2006 für eine Weiterführung der Planung aus. Zudem wird beschlossen, dass die Stadt einen Aufnahmeantrag für den Autobahnzubringer über die Bahndammtrasse in den Landesstraßenbedarfsplan stellt.
2006 Die Verkehrskommission des Regionalrats des Regierungsbezirks Kölns nimmt am 19.05.2006 die Landtagsvorlage zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW zur Kenntnis. Darin festgehalten ist der Abschnitt zwischen der L 286 und der L136 als Bedarf bis 2015 und der Abschnitt zwischen der L 286 und der A4 als Bedarf nach 2015, beide als disponibel.
2008 Am 21.04.2008 findet beim Ministerium für Bauen und Verkehr NRW ein Gespräch zwischen dem Leiter der Abteilung für Straßeninfrastruktur und Straßenverkehr, Herrn Maatz und Herrn Schmickler statt, indem der aktuelle Sachstand besprochen wird.
2008 Vor der Sommerpause findet ein Gespräch mit Minister Wittke und dem Bürgermeister, dem Stadtbaurat und Vertretern der Ratsfraktionen CDU und SPD statt, um der Planung der L 286 Nachdruck zu verleihen.
2008 Für die L286 wird von der Firma Grontmij eine UVS erstellt (1. Teil Juli 2008 bis Dez 2009 und 2. Teil Jan 2011 bis Juli 2012)
2009 Die SPD-Fraktion stellt im Rat am 27.10.2009 den Antrag, dass die Stadt nochmals die Weiterführung der Planung zur L 286 gegenüber dem Land bekräftigen soll. Der Antrag wird an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.
2009 Der Antrag der SPD-Fraktion zur Bekräftigung der Weiterführung der Planung der L 286 wird im Stadtentwicklungsausschuss wird vertagt.
2010 Die Verkehrsuntersuchung zur L 286 wird im Januar 2010 vorgelegt. Als Vorzugsvariante wird der Planfall 4 (mit Anschluss an die A4) bzw. der Planfall 4a (ohne Anschluss an die A4) empfohlen. Diese Planfälle umfassen eine durchgehende L 286n von der Mülheimer Straße bis zur A4 bzw. Frankenforster Straße/Kölner Straße.
2010 Im Laufe des Jahres 2010 finden vier Gespräche zwischen der Stadt Bergisch Glad-bach, dem Landesbetrieb Straßen.NRW und dem Büro IGS – Ingenieurgesellschaft Stolz mbH zur L 286 statt (19.04.2010, 02.06.2010, 12.08.2010, 10.11.2010).
2010 Die interne Beteiligung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie, Teil 1 und der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung findet im März 2010 statt.
2010 Dem AUKV liegt die Stellungnahme der Stadt Bergisch Gladbach zum 1 Teil der Umweltverträglichkeitsstudie am 29.04.2010 vor. Der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.(mit BfBB) über den Verzicht auf eine weitere Verfolgung der L 286 Ortsumgehung Bergisch Gladbach/Refrath entlang des alten Bahndammes wird abgelehnt.
2010 Nach dem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.10.2010 ist vorgesehen, die Planung zum 2. Bauabschnitt der L 286 OU Bergisch Gladbach/ Refrath nicht weiter zu führen.
2010 Am 15.10.2010 findet ein Gespräch zwischen Vertretern der Stadt und dem Landesbetrieb Straßen.NRW zur Klärung des Sachstands statt.
2010 Die Untersuchung zum Verkehrswert der Ortsumgehung im ersten Bauabschnitt wird im Dezember 2010 vom Büro IGS – Ingenieurgesellschaft Stolz mbH fertig gestellt.
2010 Koalitionsvertrag zwischen NRW-SPD und Bündnis 90 Die Grünen. In Bezug auf Straßeninfrastruktur das Ziel: Vorrang für Investitionen in den Straßenerhalt. Umschichtung der Haushaltsmittel zugunsten des Straßenerhalts. Bei Finanzierung der Projekte des Landesstraßenbedarfsplans werden die Projekte bevorzugt, die schon bestehendes Baurecht haben. Außerdem werden Planungs- und Personalressourcen bei Straßen.NRW auf Projekte der Prioritätenstufe 1. konzentriert.
2011 Am 24.01.2011 antwortet die Landesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Müller und Deppe, dass die Planung des ersten Abschnitts weitergeführt werden soll, die des zweiten Abschnitts jedoch nicht.
2011 Am 29.03.2011 März beschließt der Rat den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU, dass die Stadt die Weiterführung der Planung zur L 286 gegenüber dem Land bekräftigen soll.
2011 Die Vorplanung für die L 286 liegt im Oktober 2011 als Entwurf vor.
2011 Der 1. Bauabschnitt L 286 OU Bergisch Gladbach/ Refrath wird 2011 in der Priorisierungsliste NRW (Stand: 25.10.2011) zum Landesstraßenbedarfsplan Stufe 1 in die Prioritätsstufe „vorrangig planen“ eingestuft.
2012 Am 21.06.2012 wird der Entwurf der 2. Teil der Umweltverträglichkeitsstudie den Trägern öffentlicher Belange beim Landesbetrieb Straßen.NRW in Köln vorgestellt. Teilgenommen haben neben Vertretern der Stadt Bergisch Gladbach, die übergeordne-ten Landschaftsbehörden, die Landwirtschaftskammer, der Landschaftsverband sowie das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW.
2012 Ende Juli 2012 wird die nach den am 21.06.2012 eingebrachten Anregungen überarbeitete Umweltverträglichkeitsstudie, bestehend aus Teil 1 + 2, abgeschlossen. Bergisch Gladbach wurde bis zum Zeitpunkt der Nachfrage der FDP (22.09.2013) jedoch nicht über die Fertigstellung unterrichtet.
2012 Auf Nachfrage teilt der Landesbetrieb Straßen.NRW am 11.12.2012 mit, das im zweiten Halbjahr 2013 die Offenlage des Planentwurfs geplant ist.
2012 Änderung Koalitionsvertrag zwischen NRW SPD und Bündnis 90 Die Grünen. Änderungen des Passus zur Finanzierung: „Wir konzentrieren uns bei der Finanzierung der Projekte des Landesstraßenbedarfsplans auf die innerhalb der gebildeten Prioritätenliste festgelegten Projekte, weil damit die Neubaumittel für die nächsten Jahre ausgeschöpft sein werden.“
2013 Am 22.09.2013 stellt die FDP-Fraktion einen Antrag an den Bürgermeister, die Um-weltverträglichkeitsstudie samt einer Kurzfassung auf der Internetseite bereit zu stellen. Es stellt sich auf Nachfrage durch Frau Dr. Werheit bei straßen.nrw heraus, dass der Abschlussbericht der UVS bereits im Juli 2012 abgeschlossen wurde. Diese Fassung wurde der Stadt Bergisch Gladbach nicht übermittelt. Im Oktober sagt der Bürgermeister eine Information des Stadtentwicklungsausschuss und des Umweltaus-schusses zu. Die Umweltverträglichkeitsstudie wird auf den Internetseiten der Stadtentwicklung veröffentlicht.
2013 Im Oktober teilt Straßen.NRW mit, dass für das erste Halbjahr 2014 die Vorplanung für das Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen werden soll. Der darauf folgende Schritt ist die Offenlage des Planentwurfs, der Termin für die Bürgerbeteiligung ist jedoch noch nicht bekannt.
2014 Mitte Januar erklärte Wirtschaftsminister Duin zu Besuch bei der Firma Krüger, dass er sich für die L286 einsetzen wolle. Anwesend bei dem Termin waren auch Bundestagsabgeordneter Wolfgang Bosbach (CDU) und Landtagsabgeordnete Helene Hammelrath (SPD).
2014 Am 04.02.2014 wird die Umweltverträglichkeitsstudie im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Die Mitglieder des Umweltausschusses sind zu der Sitzung eingeladen. Am 05.02.2014 wird auch im Umweltausschuss über die Umweltverträglichkeitsstudie beraten.
2014 Mit Schreiben vom 18.03.2014 beantragt die Fraktion DIE LINKE./BfBB, der Rat der Stadt Bergisch Gladbach möge eine Resolution zur „endgültigen Aufgabe der Straßenplanung L286 als Anbindung zur A4 über die Trasse des Bahndamms Bergisch Gladbach durch das Land NRW“ beschließen.
2014 Im Juli 2014 erhält die Stadt Bergisch Gladbach von Straßen.NRW das Kompensationskonzept und wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.
2014 Am 11.09.2014 im AUIKV wurde eine Stellungnahme zum Kompensationskonzept der L286 mitgeteilt.
2014 Im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am 23.09.2014 ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE TOP 12. Der Antrag zur Resolution der Planungen zur L286 wird abgelehnt.
2014 Im Herbst fand ein Treffen mit Herr Schmickler/Herr Urbach und den Herren Kenfenheuer, Maus, Roth statt zu Thema L286 und einer Haushaltsbefragung zum Thema L286
2015 Am 20.05.2015 fand ein weiteres Treffen mit Herr Urbach/Frau Wilbert und Herr Kenfenheuer, Herr Maus, Herr Roth und Frau Lübbe-Roggen statt. Es wurde der Ablauf zur Durchführung einer Haushaltsbefragung seitens der Mitglieder des Autobahnzu-bringer e.V vorgestellt. Außerdem wurde der Vorschlag unterbreitet alle Akteure zusammen an einen Tisch zu bekommen, um Druck auf das Land als Planungshoheit auszuüben.
2015 Am 03.08.2015 wurde im Auftrag von Herrn Schmickler ein Brief an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in Düsseldorf geschickt und nach dem zeitlichen Vorgehen im Linienbestimmungsverfahren L286n gefragt. Bisher ist keine Antwort des Ministerium angekommen.
Baut endlich eine Schnellstraße auf die Bahntrasse. Dass macht BGL wieder lebenswert (siehe Dolmannstr)und stärkt die Wirtschaft bevor uns die Kölner alles Unternehmen wegnehmen !
Guido Hüpper, Sie haben Recht. Daher haben wir die Überschrift neu gemacht.
Es war dennoch der Mühe wert, einen Versuch zu starten, um die festgefahrene Verkehrssituation mit unserem Ansatz etwas voranzubringen. Inwieweit das Mobilitätskonzept alleine es schafft, den Verkehr in unserer Stadt zu verflüssigen, bleibt abzuwarten. Angesichts der Belastungen, mit der die Unternehmen und die Bewohner tagtäglich wegen der ungelösten Verkehrsproblematik leben müssen, hätten wir uns eine sachlichere Auseinandersetzung im zuständigen Ausschuss gewünscht. Der historische Rückblick, WIEVIELE Jahrzehnte man es schon NICHT schafft, in dieser Stadt dieses Problem zu lösen, macht es nicht besser. Das ist keine Art der Problemlösung, auf die man stolz sein müsste.
Die Überschrift „90 Jahre Bahndammtrasse“ ist falsch und irreführend.
Die sogenannte Bahndammtrasse ist nicht 90 Jahre im Fokus, sondern die L286n, also die Anbindung von Bergisch Gladbach an das Merheimer Kreuz.
Die Bahndammtrasse kam dann irgendwann mal viel später als Alternative ins Gespräch.
Bei der Aufstellung der Historie kommt man als Laie bei den ganzen Varianten sicher nicht so ganz mit.
Deshalb der Hinweis: der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat sich um die Jahrtausendwende gegen die sogenannte Bahndammtrasse entschieden.
Der Rat der Stadt hat auch immer noch die Option für die Anbindung an das Merheimer Kreuz offengehalten. Aus diesem Grund ist bspw. bei der Erweiterung des Friedhofs Gronau die Trasse freigehalten worden.