Weil die Anschriften oft nicht mehr stimmen können jedes Jahr viele Grundbesitz-Abgabenbescheide nicht zugestellt werden. Das Steuerwesen bittet daher, Änderungen mitzuteilen.

Das Team Steuerwesen der Stadt Bergisch Gladbach versendet im Januar 2020 wieder mehr als 49.000 Grundbesitz-Abgabenbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet.Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung fest.

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Jährlich können viele Bescheide auf Grund falscher Anschriften nicht zugestellt werden. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, einen Wohnungswechsel dem Team Steuerwesen frühzeitig, am besten schnellstmöglich nach dem Umzug schriftlich (Steuerwesen, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach) bzw. per E-Mail mitzuteilen.

Sie haben Ihre neue Anschrift bereits dem Bürgerbüro, Standesamt oder Bauamt mitgeteilt? Leider ist der automatische Abgleich mit dem Melderegister oder anderen städtischen Adressdateien aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Deswegen ist das Team Steuerwesen darauf angewiesen, Ihre neue Anschrift „aus erster Hand“, also von Ihnen selbst zu erfahren.

Bequemer geht es mit Lastschriftmandat: Haben Sie die Überweisung der Grundbesitzabgaben schon einmal vergessen? Komfortabler geht es, wenn Sie ein Lastschriftmandat erteilen. Dann werden alle Zahlungen automatisch abgebucht und Änderungen dem aktuellen Bescheid angepasst.

Formulare zum bequemen Ausfüllen im Internet:Unter www.bergischgladbach.de/formulare befinden sich Vordrucke sowohl für die Anzeige des Adresswechsels als auch für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats.

Diese Formulare müssen zwar unterschrieben und in Papierform an die Stadt geschickt werden; durch das Ausfüllen am Bildschirm hält sich der Aufwand aber in sehr überschaubaren Grenzen.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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