In der Schlade wird aufgeforstet, was nach dem Sturm vor zwei Jahren ein guter Schritt ist. Allerdings gehen die Arbeiten – zu diesem Zeitpunkt – zu Lasten der Vogelwelt.

Im Naturschutzgebiet „Die Schlade“ im Ortsteil Rommerscheid finden derzeit Aufforstungsmaßnahmen statt. Die Flächen sind Eigentum der Stadt Bergisch Gladbach, die Arbeiten finden unter der fachlichen Aufsicht des Regionalforstamtes Bergisches Land statt.

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Den Anlass für die Aufforstungsmaßnahme lieferte ein Sturm vor ca. zwei Jahren, dem viele Bäume zum Opfer fielen. Die betroffenen Flächen waren zunächst freigeräumt und dann der natürlichen Entwicklung überlassen worden – und werden jetzt neu aufgeforstet. So weit, so gut. Wenn da nicht jetzt der Zeitraum wäre, in dem u.a. das Brutgeschäft in der Vogelwelt in vollem Gange ist. 

Vor der eigentlichen Aufforstungsarbeit am 7. April war das Gelände mit schweren Maschinen geräumt worden. Daher muss leider davon ausgegangen werden, dass eine nicht nur erhebliche, sondern auch nachhaltige Störung bzw. Schädigung wildlebender Arten (insbesondere Vogelarten) die Folge war.

Das Bundesnaturschutzgesetz liefert die rechtlichen Grundlagen für Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope im Abschnitt 3/Besonderer Artenschutz. Des Weiteren ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, dass es verboten ist, Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Für private Flächen gilt im Übrigen ein vergleichbares Verbot, das untersagt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. 

Wir haben den zuständigen Revierförster Wolfgang Blass um eine Stellungnahme gebeten. Nach seiner Einschätzung ist der Eingriff nicht besonders erheblich. Man habe mit den Arbeiten erst zu diesem Zeitpunkt begonnen, weil die neuen Pflanzen nicht früher geliefert worden seien. In der Schlade, so erläutert Blass, setze das Forstamt Baumarten ein, die mit dem Klimawandel besser zurecht kommen. Das sei im Moment wichtiger als der Eingriff in die Tierwelt.  

Dennoch bleibt unverständlich, warum im Naturschutzgebiet „Die Schlade“ entgegen dieser eigentlich klaren Regelungen gehandelt wurde. Auch wenn der Forst die artenschutzrechtlichen Belange innerhalb des Waldes in eigener Zuständigkeit regeln kann, bleibt die Frage, warum die Aufforstungsmaßnahme nicht zu einem Zeitpunkt erfolgen konnte, in den die Störungen hätten unterbleiben können.

Aufgrund höherer Bodenfeuchte wären die Pflanzbedingungen im Februar sicherlich sogar günstiger gewesen. Was bedeutet in diesem Zusammenhang noch die Empfehlung des BDF (Bund Deutscher Forstleute) zum Artenschutz, dass Waldbesitzende im Rahmen jeglicher forstlichen Bewirtschaftung besondere biotop- und artenschutzrechtliche Belange berücksichtigen müssen.

Dem Biotop- und Artenschutz ist in den letzten Jahren ein so hoher Stellenwert zugekommen, dass Forstwirtschaftsmaßnahmen grundsätzlich einer diesbezüglichen Vorabprüfung bedürfen. In der Schlade offenbar nicht!

Für den Bürger entsteht ein irritierendes Bild, wenn die zuständige Forstbehörde zur Unzeit großflächige Rodungsmaßnahmen durchführt. Würde der Privatmann z.B. Hecken, Gehölze oder Büsche zwischen dem 1. März und dem 30. September beseitigen, müsste er mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

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