Ein Vortragsabend der AWO informiert über Rechte von Patienten und Anghörigen und welche Vorkehrungen zu treffen sind, dass deren Wünsche im Ernstfall auch berücksichtigt und umgesetzt werden

Viele Menschen haben das Bedürfnis, Vorsorge zu treffen und ihre Belange für den Fall zu regeln, dass sie dies eines Tages nicht mehr alleine können. Dennoch fällt es oft schwer, den richtigen Zeitpunkt und die richtige Form zu finden. Dabei ist das Thema für alle Generationen von besonderer Bedeutung.

Ohne eine Vollmacht dürfen z.B. Kinder nicht für ihre alten Eltern oder Eltern für ihr
volljähriges Kind handeln und auch Eheleute können im Falle eines Falles keine Entscheidungen füreinander treffen, wenn keine Vollmacht dazu besteht. Viele Menschen wissen dies nicht und sind häufig verärgert, wenn das Amtsgericht eingeschaltet werden muss.

Termin: Donnerstag 24.3. von 16:00 bis 18:00 Uhr
online Vortrag und Diskussion über Zoom
Leitung: Claudia Freudenberger, Dipl.-Sozialpädagogin
Anmeldung unter 02202-245296 oder per mail bildungswerk@awo-rhein-
oberberg.de

Für den Fall einer Erkrankung, bei der man womöglich seinen eigenen Willen selbst nicht mehr äußern kann, kann eine sogenannte Patientenverfügung eingesetzt werden. Eine solche schriftliche Willensbekundung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Sie ist dann anzuwenden, wenn der Patient nicht
mehr entscheidungs- oder einwilligungsfähig ist.

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