Foto: Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft

In der Nacht vom 30. April zum 1. Mai wiederholt sich das jährliche Schauspiel: Grüne Birken finden den Weg an Dachrinnen oder Balkone, um der Zuneigung zu den Bewohnerinnen Ausdruck zu verleihen. Vorsorglich weist das Regionalforstamt jedoch darauf hin, dass es verboten ist, sich dafür einen Maibaum aus dem Wald zu holen. Aber es gibt Alternativen.

Das Regionalforstamt unterstützt die Mai-Tradition und bietet den legalen Erwerb an; denn das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des Waldbesitzenden bzw. der Revierleitung ist Sachbeschädigung und Diebstahl, betonen die Förster in einer Pressemitteilung. Die Polizei kontrolliere stichprobenartig und verlangt als Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs eine Quittung des Waldbesitzenden. 

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Ganz legal kann man sich jedoch im Forsthaus Steinhaus mit einer Birke versorgen – und zwar am Samstag, den 30. April. Die Zufahrt liegt am Technologie-Park Moitzfeld. Die Bäume kosten je nach Größe zwischen zehn und 30 Euro, ein Selbsteinschlag ist nicht möglich.

Weitere Verkaufsstellen in der Region gibt es in Rösrath und in Leverkusen:

Forsthaus Forsbach, Rösrath, Parkplatz an der Feldstraße L170 (zwischen Forsbach und Rath). Samstag, 30.04. ab 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Selberschlagen: 25 Euro pro Baum, ansonsten zehn bis bis 30 Euro pro Baum.

Leverkusen, Nobelstraße 92 (Eingang Neulandpark), Samstag, 30.04. von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,  zehn Euro pro Baum, kein Selberschlagen.

Damit nicht nur der Erwerb problemlos, sondern auch der (manchmal abenteuerliche) Transport der Bäume unfallfrei von statten geht, sollten einige polizeiliche Hinweise beachtet werden:

  • die Ladung / Bäume ist verkehrssicher zu befestigen; Fahrzeug samt Ladung darf die Höhe von 4 m und die Breite von 2,55 m nicht überschreiten;
  • die Ladung darf nach vorne überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 m über das Fahrzeug hinausragen;
  • das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein, wenn es mehr als einen Meter überragt und
  • Kennzeichen und Beleuchtung dürfen nicht verdeckt sein!

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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