Im Mai sind Erhebungsbeauftragte des Rheinisch-Bergischen Kreises in den acht Städten und Gemeinden des Kreises unterwegs und führen Interviews für den Zensus 2022. Damit wird unter anderem ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, er dient der politischen Planung, der konkreten Planung der Kommunen und der Verbesserung den Infrastruktur.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis werden rund 25.000 Bürgerinnen und Bürger in etwa 5.500 Haushalten für die deutschlandweite Volkszählung interviewt. Die Befragungen finden ab dem 16. Mai, einen Tag nach dem Zensus-Stichtag am 15. Mai, bis Anfang August statt.

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Vorab schauen sich die Erhebungsbeauftragten die Gegebenheiten vor Ort der ausgewählten Anschriften an. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger per schriftlicher Terminankündigung über die anstehende Befragung informiert. Das Interview dauert fünf bis zehn Minuten und findet zu einem vereinbarten Termin an der Haustür oder im Flur unter Einhaltung der AHA-Regeln statt.

Es reicht aus, wenn an dem Termin eine volljährige Person aus dem Haushalt anwesend ist, die Angaben zu den weiteren Personen aus dem Hausstand machen kann. Im Anschluss an die Befragung erhält jede Person Online-Zugangsdaten oder Fragebögen zu weiteren, ausführlicheren Auskünften.

Erhebungsbeauftragte – so erkennen Sie sie

Die Erhebungsbeauftragten sind ehrenamtlich unterwegs und per Gesetz zu Verschwiegenheit verpflichtet.

  • Der Termin für die Befragung wird immer schriftlich angekündigt.
  • Neben dem genauen Befragungstermin wird auch der Name des Interviewers aufgeführt.
  • Ein Erstkontakt erfolgt niemals telefonisch.
  • Außerdem werden die Erhebungsbeauftragten die Befragten keinesfalls bitten, das Interview in der Wohnung durchzuführen.

Als Vorrausetzung für diese Tätigkeit haben alle ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt.

Zensus bietet Basisinformationen für die Planungen der Zukunft

Der Erhebungsstichtag ist der 15. Mai – die jeweilige Situation des Haushalts an diesem Tag ist ausschlaggebend für die Angaben bei der Befragung. Bürgerinnen und Bürger, die stichprobenartig für die Befragung ausgewählt werden, sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben.

Zum Abgleich und zur Prüfung der Angaben aus den örtlichen Melderegistern werden Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und der Wohnungsstatus aller im betreffenden Haushalt lebenden Personen in dem persönlichen Interview erfragt.

Darüber hinaus sollen detailliertere Informationen zu den einzelnen Personen mittels Online-Fragebogen erfasst werden. Nachdem die Existenz der Befragten festgestellt wurde, werden die Daten anonymisiert erfasst und fließen auch anonym in die Statistik ein. Der Datenschutz wird vollumfänglich gewährleistet. Nachfragen zu den erhobenen Daten können beim statistischen Landesamt IT.NRW gestellt werden.

„Der Zensus bietet wichtige Basisinformationen für die Planungen der Zukunft. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger. Deshalb empfehle ich allen Befragten, sich aktiv an den Interviews zu beteiligen“, so Landrat Stephan Santelmann. 

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen, wie sie arbeiten und wie alt sie sind. Der Zensus dient besonders der politischen Planung und Steuerung. Darüber hinaus bietet er Daten für die konkrete Planung der Kommunen: Wo muss eine Kita gebaut werden? Wo werden Verkehrswege benötigt? Wo muss die Infrastruktur verbessert werden?

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises, auf der Website des statischen Landesamtes NRW  und auf der offiziellen Zensus2022-Website .

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Rheinisch-Bergischer Kreis

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