Die Müllfahrzeuge der Stadt sollen schon bald mit HVO100 betrankt werden. Foto: Stadt GL

Auch der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach kämpft mit vielen Krankheitsfällen in der Belegschaft. Daher werden in den nächsten Tagen und Wochen einige Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt angeboten.

Die Müllabfuhr ist wie gewohnt unterwegs, aber einige spezielle Dienstleistungen kann der Abfallwirtschaftsbetrieb zur Zeit nicht oder nur eingeschränkt anbieten, teilt die Stadtverwaltung mit. Grund dafür seien krankheitsbedingte Ausfälle.

So gebe es bei der telefonischen Erreichbarkeit Einschränkungen. Die mobile Schadstoffsammlung entfalle bis zum Jahresende komplett; Schadstoffe können aber wie gewohnt beim Wertstoffhof abgegeben werden.

Betroffen ist zudem die Verwaltung der Mülltonnen: So können nicht geleerte Behälter in den nächsten Tagen nicht oder nur eingeschränkt abgefahren und entleert werden, neue Behälter werden nicht ausgeliefert und auch die Bearbeitung von allgemeinen Anliegen im Bereich der Behälterverwaltung sei eingeschränkt.

In der vergangenen Woche hatte die Stadtverwaltung bereits eine Überlastung des Jugendamtes angezeigt.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Aus Tagen und Wochen wurden Monate.
    Altpapiertonnen stehen in Katterbach und Schildgen mittlerweile 24/7 an der Straße weil niemand mehr weiß wann genau sie geleert werden. Die AWB bzw. die Stadt scheint auch nach Monaten kein Konzept zu haben wie sich Personalengpässe kompensieren lassen. Darf ich als als zahlender Bürger eigentlich auch die kommunalen Zahlungen unterbrechen wenn ich mal einen finanziellen Engpass habe? Wenn eine Stadt nicht mal mehr ihre Kernaufgaben erfüllt darf man vielleicht mal eine solch provokative Frage stellen.

    1. Oweia, Übertreibungen sind ja nett. Aber Monate…?
      Die Papiertonne stand jetzt einmal was länger, wurde aber geleert. Die Bio stand jetzt 2 Tage länger.
      Ist das wirklich so ein Problem, oder haben wir eigentlich nicht andere Probleme?

  2. Der Abschnitt der Refrather Straße “In der Taufe” vor dem DRK-Kindergarten “Die wilde 13” ist seit Tagen zugemüllt: Sperrmüll liegt auf der Straße, vier ungeleerte Papiermülltonnen stehen daneben, vor den wie immer überquellenden Kleidersammelcontainern und den Glassammelcontainern. Anrufe beim AWB werden, egal zu welche Zeit von morgens früh bis nachmittags, nicht entgegengenommen. Der angerufene Mitarbeiter des Ordnungsamtes wusste noch nicht einmal, dass man in Bergisch Gladbach schon seit vielen Jahren Sperrmüll erst am Tag der vorher beim AWB zu beantragenden Abholung an die Straße stellen darf, und zwar erst ab frühestens 6:30 Uhr.

    Abgesehen von der aktuellen ekelhaften und gefährlichen Situation (Verletzungsgefahr für die Kinder des Kindergartens und der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Wittenbergstraße, die auf ihrem Schulweg an diesem Müll vorbeigehen müssen und Gefahr der Beschädigung von parkenden Autos, auch durch Windböen und Sturm) frage ich mich, warum man vor einer Kindertagesstätte drei Glascontainer und zwei Altkleidercontainer aufgestellt hat. Wer in der Stadtverwaltung GL genehmigt so etwas???

    “Kinderfreundliches GL” ist mein Themenwunsch für die nächste BürgerAkademie des Bürgerportals. Das passt auch gut mit dem Thema “Konsequente sofortige Klimaschutzmassnahmen” zusammen.

    PS: Der Anruf beim Ordnungsamt führte zu nichts: der Sperrmüllberg ist immer noch vor dem Kindergarten…

    1. Ich erinnere mich nur dunkel, aber ich glaube, der Containerstellplatz war vor dem Kindergarten da. Aber auch dann hätte man ihn natürlich verlegen können – das ist seit Jahren eine Dreckecke allererster Güte.

    2. An dieser Stelle (vor der Kita) steht neben dem städtischen Altkleidercontainer noch ein Container mit einem interessanten Aufkleber. Aufsteller/Eigentümer sei eine Eurocycle GmbH aus Eschborn. Mir fallen spontan etliche andere Orte im Stadtebiet ein, wo derartige Container stehen. Die wird die Stadt kaum leeren lassen. Vielleicht dürfte/müsste/sollte sie diese als Fundsache abtransportieren?

      1. Da diese Container über die Jahre sicher nicht unbemerkt geblieben sind – sie stehen ja im unmittelbaren Sichtbereich der städtischen Mitarbeiter, die die eigenen Container leeren –, darf man davon ausgehen, dass die Stadt sie genehmigt hat (und für die Sondernutzung der Flächen auch Gebühren einnimmt).

      2. Zu Punkt 1: sollte man meinen, die Container sind für Leute der städtischen Betriebe nicht zu übersehen.
        Zu Punkt 2: das mit den Gebühren wäre mir neu. Früher hat Bergisch Gladbach solche Container abtransportiert, weil dadurch Einnahmen verloren gegangen sind (diese wurden übrigens mit den Abfallgebühren verrechnet). Rechtlich war das etwas heikel, und Bergisch Gladbach hatte eine Art Vorreiterrolle.

        Auch interessant in diesem Zusammenhang: “Bitte nutzen Sie keine Haussammlungen privater Entsorger. Diese sind nicht zulässig! Straßensammlungen werden in Bergisch Gladbach ausschließlich von gemeinnützigen Organisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz) oder dem Abfallwirtschaftsbetrieb durchgeführt.” Quelle: https://www.bergischgladbach.de/altkleidercontainer.aspx

      3. Das wir für alles Satzungen haben versteht sich von selbst. Die interessanten Fragen sind aber:
        Was passiert eigentlich, wenn

        1. eine Privatfirma Container aufstellt und vergisst, diese anzumelden und/oder zu kennzeichnen? Soll angebich vorkommen: https://www.fr.de/rhein-main/kaum-illegale-altkleider-container-11079652.html

        2. eine Privatfirma Container aufstellen will, und die Stadt nicht genehmigen will und die Firma dann klagt. Ist wohl schon vorgekommen: https://gi.hilden.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=7068
        Ist das hier bei uns auch passiert, ohne das man das mitbekommen hat?

        und wichtig für das Thema hier:

        3. die Preise für Altkleider so stark sinken, dass sich die Leerung nicht mehr lohnt und private überlaufende Container einen Keim für wilde Müllkippen bilden. Wäre denkbar: https://www.wp.de/staedte/ennepetal-gevelsberg-schwelm/altkleider-sauerei-in-ennepetal-id229043849.html

      4. Punkt 1 ist einfach, das steht nämlich in der Satzung, genauer in § 10 (1): „Die Gebührenpflicht entsteht (…) bei unbefugter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung.“ Entweder steht der Name des Aufstellers drauf, dann wird bei ihm kassiert, oder es ist kein Aufsteller zu ermitteln, dann dürfte die Stadt ein Pfandrecht am Container haben.

        Punkt 2 beantwortet der Richter.

        Punkt 3 regelt wiederum die Satzung selbst, und zwar in den §§ 6 (3) und 7 (3). Erweist sich der Aufsteller diesbezüglich als harthörig, kann die Stadt dem Missstand selbst abhelfen und die dadurch entstehenden Kosten vom Aufsteller zurückfordern – hinsichtlich des Kassierens s.o.