Radfahrer:innen, die Radwege entgegen der vorgesehenen Richtung benutzen, lösen häufig gefährliche Situationen aus. Wenn dann auch noch E-Bikes beteiligt sind, kann es schwere Verletzungen geben – wie jetzt bei einem Unfall auf der Bensberger Straße.

Nach Angaben der Polizei ereignete sich am Donnerstag kurz vor dem Kreisverkehr Bensberger Straße / Schnabelsmühle ein Verkehrsunfall zweier Radfahrer, bei dem sich ein 49-jähriger Bergisch Gladbacher schwer verletzte.

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Der 49-Jährige habe mit seinem Pedelec gegen 09:50 Uhr den Radweg auf der rechten Seite der Bensberger Straße in Richtung Kreisverkehr ordnungsgemäß befahren. In der Rechtskurve zur Schnabelsmühle sei ihm plötzlich ein weiterer Radfahrer entgegen gekommen. Dieser 52-Jährige habe den Gehweg der Straße Schnabelsmühle in Fahrtrichtung Kreisverkehr verkehrswidrig auf der linken Seite befahren.

Einen Zusammenstoß konnte beide nicht mehr verhindern und kamen zu Fall. Der 52-jährige Geisterradler wurde leicht verletzt, der 49-Jährige jedoch schwer. Die Polizei nahm eine Verkehrsunfallanzeige auf.

Zur Sache: Mit „Geisterradeln“ wird das Radfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, z.B. auf Rad- oder Fußwegen bezeichnet – ähnlich Geisterfahrern auf Autobahnen. Geisterradeln ist jedoch sehr riskant – vor allem für den Geisterradler selbst. Eine vom Bundesverkehrsministerium finanziert Kampagne macht auf die Gefahren aufmerksam.


des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Neulich erlebt: ein Radfahrer mit Kind auf Gepäckträgersitz in 30er-Zone möchte links abbiegen, streckt den Arm zum Zeichen aus und beginnt damit, nach links auszuscheren. Von hinten kommend beschleunigt ein PKW-Fahrer sehr lautstark, zwingt den Radfahrer zum Abbruch des Abbiegevorgangs, überholt den Radfahrer, zeigt dem Radfahrer “den Vogel” und fährt mit offensichtlich sehr stark überhöhter Geschwindigkeit davon.

    Das hätte auch Tote geben können. Die Autofahrer hier im Forum sind alle noch am Leben, deswegen können sie auch über Verkersregelverstöße von Radfahrern berichten.

  2. Mir scheinen die verschiedenen Erlebnisse von Radfahrern, ob mit oder ohne Motor, ob Lastenfahrrad oder einfacher Drahtesel geeignet zu sein, durch jemanden, der gerade an dieser Stelle besonders oft schrieb, Erklärungen geliefert werden können, die dann doch keine sind bzw. in schwer verständliche Phrasen münden.

    So langsam ändert sich wohl das Feindbild einiger Radfahrer, die endlich feststellen, wie wenig Radler die STVO kennen bzw. sie konsequent ignorieren.

    1. Nein, Herr Havermann, ihr Geschreibsel bleibt weiterhin Ressentiment, da Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass

      1. Autofahrende häufiger gegen Verkehrsregeln verstoßen als Radfahrende
      2. Geeignete Radverkehrsinfrastruktur zu weniger Verstößen gegen Verkehrsregeln durch Radfahrende führt und
      3. von Radfahrenden selbst bei Verstößen eine ungleich geringere Gefahr für die Unversehrtheit anderer Personen ausgeht

    2. Herr Havermann, den ersten Satz müssten Sie noch einmal in aller Ruhe neu verfassen, der ist völlig unverständlich, nicht nur schwer verständlich.

      Und was die StVO betrifft: Radfahrer wissen sogar, wie man sie richtig schreibt.

  3. Es ist doch mal wieder interessant, was die Kommentare hergeben. Die, die es wissen was richtig sein könnte, müssen sich leider so ausdrücken, dass keiner es versteht – es sei denn, er ist vom Fach.

    Als letztens eine Radfahrerin vor mir an der Unfallstelle einen entgegenkommenden E-Bike Fahrer darauf aufmerksam machte, dass er auf der falschen Seite führe, brüllte er sie an, sie solle „die Schnauze halten“ Völlig aggressiv und auch um die 50.

    Bei diesen nicht zu kommunizierenden, verwirrenden unterschiedlichen Regelungen bleibt doch nur wie immer im Leben Rücksicht zu nehmen und vorsichtig zu fahren. Leider sind diese Gaben machen Zeitgenossen völlig fremd!

  4. Geisterradeln, was hier als besonders gefährlich dargestellt wird, ist übrigens auf nachezu allen außerörtlichen Radwegen im Bergischen Pflicht. – Sollte die Polizei bei den regelmäßigen Verkehrsschauen mal drüber nachdenken.

    1. Wenn es Pflicht ist, ist es kein Geisterradeln.
      Als Geisterradeln bezeichnet man das unerlaubte Befahren eines Radweges (oder Geh-/Radweges) gegen die Fahrtrichtung.

      1. Ändert nichts an der gefährlichkeit unübersichtlicher Sonderwegelchen.

        Hier sehe ich allerdings einen besonders groben Verstoß des Geisterradlers, da dieser ja dort anscheinend bereits auf der Umweltspur vom Quirlsberg aus kommend gefahren sein muss. k.A. wie man dann z.B. einem entgegenkommenden Bus ausweichen will.

        Vom Kreisel aus wäre es ja in keinem Fall unübersichtlich. Persönlich halte ich die Auffahrt vom Kreisel bis zur Verschwenkung, wo es vor der Volksbank wieder auf’s Hochbord geht für ungefährlicher, als die erlaubte und mittlerweile auch wieder verpflichtende Nutzung des Hochbords am Zanderszaun, da bei der vorherschenden Geisterradelquote, dort es doch recht häufig zu unangenehmen Situationen kommt.

        Wieder verpflichtend, da man das Hochbord nicht nutzen musste, als dort noch zwei Fahrspuren in Richtung Bensberg waren. Mit der Einspurigkeit kam die Nutzungspflicht zurrück, da ja sonst der Verkehrsfluss zu sehr beeinträchtigt würde. (Ist zwar kein rechtsgültiges Argument für die Anordnung, aber who cares..)

    2. Ob es wirklich Pflicht ist, würde ich mal dahinstellen. Die meisten dieser Wege (ich bin viel mit dem Rad im Bergischen unterwegs) entsprechen nicht mal annähernd den Vorgaben für in beide Richtungen freigegebene kombinierte Rad- und Fußwege. Da es, wie sie ganz richtig schreiben – sehr gefährlich ist, außerorts einen beidseitig freigegeben Radweg auf der linken Seite zu befahren würde ich immer dazu raten, in diesem Fall die Straße zu benutzen. Ich mache das auch so.

      1. Zumindest ist die Benutzungspflicht durch Verkehrszeichen angeordnet. Das wird nicht schon automatisch dadurch nichtig, dass z.B. die ERA-Empfehlungen oder die Vorgaben der VwV-StVO verfehlt werden. Im Zweifel muss man als Betroffener gegen die Anordnung klagen, sonst bewegt man sich immer in einer Grauzone, solange der Weg nicht objektiv unbenutzbar ist.

  5. Die ganze Situation ist verkehrsrechtlich nicht klar geregelt.
    Befährt der Radfahrer auf der Bensberger Straße die Rechtsabbiegespur Richtung Quirls, fließt seine markierte Radfahrspur auf einen Gehweg. Diese Fläche ist nicht markiert und beschildert. Folglich ist unklar um was es sich für eine Fläche handelt. Optisch einen Gehweg.
    Erst ca. 20 Meter weiter hinter der Kurve ist wieder ein Radweg mittels Pflaster dargestellt.
    Das heißt auch der Radfahrer aus Richtung Bensberg hätte diese Fläche nicht befahren dürfen, er hätte auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
    Gehwege dürfen von Radfahrer grundsätzlich nicht befahren werden. Es sei denn sie sind entsprechend beschildert mit Z 240, 239 mit Zusatz, o.ä. Das gilt in dem Fall für beide Radfahrer.
    So ein Murks an Beschilderung und Markierung findet sich an fast jeder Kreuzung und Einmündung in Bergisch Gladbach. Und passt zum Zustand der Verwaltung und Kompetenz der Polizei GL/ RBK, die an dem ganzen (Standard)Verfahren beteiligt war/ ist!! Ein Schelm könnte sich fragen, ob man mit der Festlegung des 52jährigen als Verursacher von seinem (möglicherweise) eigenem Versagen ablenken will?
    Man kann dem angeblichen Verursacher nur anraten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.
    Außerdem: „Dieser 52-Jährige habe den Gehweg der Straße Schnabelsmühle in Fahrtrichtung Kreisverkehr verkehrswidrig auf der linken Seite befahren.“ Erkenne den Fehler!
    Und zu berücksichtigen ist das Kinder bis zum 10. LJ auf Gehwegen fahren dürfen, in beide Fahrtrichtungen. Es ist also immer mit Radfahrern auf Gehwegen zu rechnen.
    In dem Fall haftet eventuell sogar die Verwaltung. Es wird interessant wie das Gericht entscheiden wird.

    1. Einfach ist die Verkehrssituation da wirklich nicht:
      https://www.bing.com/maps?FORM=Z9LH2&cp=50.989893%7E7.1314&lvl=20.5&style=a
      Auf den ersten Blick zu sehen ist allerdings, dass ein Erwachsener in keinem Fall links vom Kreisel hätte fahren dürfen.

      Wie die Schuldanteile letztlich verteilt werden, wird wohl ein Gericht entscheiden. Es ist allerdings auch nicht auszuschließen, dass die Schilderung im Polizeibericht (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/62459/5587962) nicht ganz konsistent ist. Um die Situation von außen bewerten zu können, müsste man schon die vollständige Unfallakte vorliegen haben. Und das haben wir alle nicht.

    2. Ab VR Bank, Bensberger Str./Ecke Hans-Zanders-Str. bergab Richtung Kreisel handelt es sich entsprechend der aufgebrachten Bodenmarkierung im Seitenraum um einen gemeinsamen Geh-Radweg ohne Benutzungspflicht.

      Dieser wird später auf die Fahrbahn geleitet und dort die entsprechende Bodenmarkierung wiederholt. Bei der anschließenden Aufleitung auf das Hochbord kurz vor Turbokreisel gibt es kein (erneutes) Verkehrszeichen, welches aber auch ohne Einmündung nicht zwingend ist.

      Kurz vor und im Kreisel selbst indizieren rotes Pflaster und Piktogramme in den Furten den (eigenen) Radweganteil, der Richtung Herrenstrunden in die Umweltspur mit entsprechenden Piktogrammen (ohne Pfeile) in Fahrtrichtung mündet.

      Für mich eindeutig und es muss immer mit mindestens Gegen-Fußverkehr gerechnet werden. Und dennoch würde ich empfehlen ein Fahrradpiktogramm mit Richtungspfeil vor der Furt des Kreisverkehrs, also am Anfang der Pflasterung, aufzubringen. Aus dem Kreisel kommend würden man dann gegen den Pfeil fahren und hoffentlich aufwachen oder ganz bewusst die Gefährdung in Kauf nehmen. :-(

      Fun Fact: Apple Karten zeigt exakt an dieser Stelle gleich zwei Geisterradler! :-0

  6. Der Unfall an dieser Stelle ist nachvollziehbar. Es ist eine unübersichliche Ecke. Wenn man mit vermutlich höherer Geschwindigkeit den “Berg” herunterrollt, ist kaum Spielraum zu einer angemessenen Reaktion in der Kurve.
    Die ganze Abfahrt wurde beim Bau des Turbokriesels nicht ordentlich gebaut. Einfach nur ein paar neue Linien gemacht.
    Die beiden -mühlen, die von dem Turbokreisel abgehen, haben beide beidseitige Ökospuren für Busse und Radfahrer. Doch Radfahrer sieht man auf der Spur kaum. Ein häufiges Verwirrspiel. die Radfahrer nutzen doch lieber den “sicherern” Hochboardgehweg mit einem zu schmalen Radstreifen.
    Und, ja, es gibt auf beiden “-mühlen” kaum Übergangsmgölichkeiten auf die andere Straßenseite. Das führt manchmal dazu, das man “eben” in der Gegenrichtung “links” fährt, alldieweil die Fußgängerzone ja -tagsüber- gesperrt ist für den Radverkehr.

    Ergo: Es bleibt vorausschauendes, umsichtiges, angepasstes Radfahren, der Gesundheit zuliebe.

    1. Naja, in diesem Fall haben die Ausführungen oben ja nichts mit dem Unfall zu tun. Man darf dort an dieser Stelle schlicht nicht den Berg §runterrollen§.
      Ich fahre viel Rad und ja, es gibt viele Ecken, wo es einem die “Radinfrastruktur” (teilweise auch eben eher die nicht vorhandene) schwer macht, sich richtig zu verhalten.
      Aber hier ist das nicht der Fall, man fährt problemfrei auf der richtigen Seite runter und dann unten einmal um den Turbokreisel, je nachdem wo man hin will. Und auch nur wenn man unten auf der falschen Seite links weiter fahren möchte (am Zandersgelände entlang) ist es signifikant kürzer, auf der falschen Seite die Bensberger runterzufahren.

      1. Der Geisterradler, war derjenige, der den Berg herauf kam!
        Er hätte auf der Umweltspur auf Forumseite ankommen müssen, kurz vor dem Turbokreisel nach rechts auf das Hochbord wechseln, um den Turbokreisel herumfahren (was problemlos möglich ist) und dann am Zanderszaun entlang nach oben Richtung Heidkamp fahren müssen.

    2. Ihrem Fazit kann ich mich nur teilweise anschließen. Natürlich sollte man sich im Verkehr grundsätzlich vorausschauend, umsichtig und der Situation angepasst verhalten, aber man sollte eben auch die Verkehrsregeln beachten, um gar nicht erst Gefahren zu schaffen.

      Und wie dieser Unfall wieder einmal zeigt, ist Geisterradeln aus Bequemlichkeit gefährlich. An anderen Stellen (z.B. auf dem nördlichen Radweg der Mülheimer Brücke in Köln) hat es wegen solcher Geisterfahrten schon Tote gegeben. Durch die zunehmende Zahl von E-Bikes mit durchschnittlich höheren Geschwindigkeiten wächst das Gefahrenpotenzial zusätzlich.

      1. Leider gibt es zu viele Radler, die entweder die Strassenverkehrsordnung nicht kennen oder ignorieren und noch schlimmer, oft Kinder die es vermutlich nicht gelernt haben. Ich habe schon mehrmals unkorrekt fahrende Radler gefragt, ob sie die StVO kennen. Meist wurde verneint. Da muss sich etwas ändern.
        Dazu eine Begebenheit von vor kurzer Zeit: eine Gruppe sehr junger Schüler geht über den Zebrastreifen bei grün. Einige Nachzügler bleiben bei der inzwischen roten Ampel stehen. Die Lehrerin ruft, ihr könnt ruhig bei rot laufen, wenn nichts kommt.
        Hoffentlich ein Einzelfall.

      2. @A. Wilden: mangelnde Ausbildung ist mit Sicherheit ein Problem. Die Radfahrausbildung in der Grundschule ist nur rudimentär. Wenn anschließend das erworbene Wissen nicht konsequent angewendet und erweitert wird, es dann noch schlechte Beispiele gibt, dann endet das Ganze im schlechtesten Fall in einem Unfall.

        Zu der Lehrerin: ich war bei der Situation nicht dabei. Wenn die Klasse im Verband unterwegs war (also alle dicht beieinander) dann dürfen tatsächlich alle noch rüber gehen, auch wenn schon rot ist. Das gilt aber natürlich nur, wenn die “Nachzügler” nicht 10m hinterher hinken.
        Etwas verwirrend finde ich die Schilderung “Zebrastreifen bei grün”. Das ist mir persönlich noch nicht begegnet.

      3. „Leider gibt es zu viele Radler, die entweder die Strassenverkehrsordnung nicht kennen oder ignorieren“

        Da kann man allerdings locker das Wort „Radler“ durch „Verkehrsteilnehmer“ ersetzen, denn grobe Verstöße gibt es täglich unabhängig vom benutzten Fahrzeug.

      4. Geisterfahrer in Bergisch Gladbach sind doch normal am Tag begegnet man mindestens 3-5 geisterfahrer aus jeder Altersklasse. Fußgänger ignorieren es wenn man klingelt oder sogar zwei hupen benutzt.
        Diese Stadt ist richtig schlimm was das angeht.
        In Zukunft werde ich geisterfahrern in Bergisch gladbach nicht mehr ausweichen wie bisher gemacht. Bei den ausweichmanövern hätte ich fast einen Unfall mit einem älteren Seniorenpaar und noch mehr gehabt. Wenn mir wieder ein Fahrradfahrer auf der falschen Seite entgegenkommt werde ich mit meinem 40kg Bike einfach drauf halten und voll Gas geben .
        Ich mach den Mist hier in Gladbach schon seit 2001 mit und meine Erfahrung ist das es hier von Jahr zu Jahr immer schlimmer wurde bis heute.
        Das beste war vorgestern einem Vater und seinen 2 Kindern dabei zu zu gucken wie er denen bei bringt auf der falschen Seite zu fahren und jeden beleidigt hat der denen entgegen kam wobei er der jenigen war der mit seinen Kindern einen auf geisterfahrer macht auf einem stark befahrenen Radweg gute Nacht Bergisch gladbach

      5. Herr Schildgen:
        siehe->https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrssicherheit-fahrrad-kinder/
        “der Radweg ist für Kinder unter acht Jahren tabu, außer es handelt sich um einen kombinierten Geh- und Fahrradweg. Im Verkehrsrecht werden Kinder unter acht Jahren rechtlich wie Fußgänger behandelt und müssen daher auf dem Bürgersteig/Gehweg fahren”

        Bei kombinierten Rad- und Gehwegen dürfen Kinder unter acht Jahren sich hiernach m. E. “wie Fußgänger” in beide Richtungen bewegen.

      6. Und die Kinder dürfen auch von einem Erwachsenen auf dem Gehweg begleitet werden.

        Unabhängig davon, dass das Verhalten des Vaters und seiner Kinder ordnungsgemäß war, sollte ihm trotzdem daran gelegen sein, dass seine Kinder auch die Regeln lernen, die für sie gelten, sobald sie 10 sind. Und es braucht eine Radverkehrsinfrastruktur, die es 10jährigen Kindern (und unsicheren Erwachsenen jeden Alters) erlaubt, sich allein sicher mit dem Rad durch die Stadt zu bewegen. Hier hängt Gladbach Jahrzehnte zurück.

    1. Durch das E-bike sowie die damit verbundene Zunahme von Fahrrädern im Straßenverkehr hat sich die Situation schlicht verschärft. Ich verstehe nicht, warum es für Fahrräder kein Nummernschild gibt. Uneinsichtige Verkehrsteilnehmer könnten dann wie andere mit der Hoffnung auf Besserung sanktioniert werden.

      1. So wie es bei KFZ bei Verkehrsverstößen ja auch hilft? – Nein ein Nummernschild bringt außer Bürokratie gar nichts. Bei Pedelec-Fahrern beobachte ich im allgemeinen eher eine größere Unerfahrenheit und damit einhergehend auch größere Naivität, was die Einschätzung von Gefahren angeht. Hier sehe ich z.B. morgens am Frühstückstisch, Pedelecfahrer, welche ohne jegeliche Körperspannung, mit maximaler Motorunterstützung, in 10cm Abstand an den Autos auf den Parkflächen am Straßenrand vorbeifahren. Brems- oder Ausweichbereitschaft, falls ein Hindernis auftaucht ist dann nicht gegeben.
        Mein letztes persönliches Erlebnis mit einem Pedelec-Geisterradler auf der Bensberger-Straße war übrigens, als ich bei Grün von der Jüch in die Stadt abbiegend, dieser schräg über die Rot zeigende Fußgängerquerung auf die Südseite der Bensberger-Straße wechselte. Habe es nur knapp geschafft bei ihm am Hinterrad vorbeizukommen. Idioten gibt es überall… Radverkehrsführungen erhöhen lediglich deren Quote…

      2. Fahrradkennzeichen werden immer wieder diskutiert, zur Einführung kam es hierzulande aber nie, weil der Nutzen im Verhältnis zum Aufwand ausgesprochen gering ist.

        Das hat auch die Schweiz festgestellt, in der es seit Ende des 19. Jahrhunderts Versicherungskennzeichen für Fahrräder gab. Der einzige Sinn dieser Kennzeichen hatte sich irgendwann erledigt, da der größte Teil der Radfahrer inzwischen über eine Privathaftpflichtversicherung verfügte. 2012 wurden die Fahrradkennzeichen dann abgeschafft.

        Versicherungskennzeichen müssen in D nur S-Pedelecs führen, da ihr Gefährdungspotenzial ähnlich wie das von Mopeds eingeschätzt wird. Eine abschreckende Wirkung für die Begehung von Ordnungswidrigkeiten ist fraglich, das zeigt die große Zahl der trotz vorhandener Kennzeichen von Kraftfahrzeugführern begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.