Im Wahlbüro der Stadt werden die Anträge bearbeitet und Fragen beantwortet

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese Personen werden automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten vier Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Auch Unionsbürgerinnen und -bürger sind wahlberechtigt, sie müssen die Wahl jedoch beantragen.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der Stadt Bergisch Gladbach

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Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind Personen, die in Bergisch Gladbach leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Diese Personen werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, der die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt, muss einen förmlichen Antrag stellen, um an der Wahl in Bergisch Gladbach teilnehmen zu können. Der Antrag ist auf der Homepage der Stadt Bergisch Gladbach verlinkt und kann hier abgerufen werden.

Das Wahlbüro informiert Ende Januar über 4.000 Unionsbürgerinnen und -bürger per Brief über Ihr Recht, an der Wahl in Bergisch Gladbach teilzunehmen, die sich noch nicht registriert haben.

Betroffene Personen, die sich bereits bei einer vorherigen Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland haben registrieren lassen, müssen nichts weiter tun. Alle Unionsbürgerinnen und -bürger, die erstmals an der Europawahl in Deutschland teilnehmen möchten, müssen den Antrag im Original bis Sonntag, den 19. Mai 2024 im Wahlbüro abgeben, bzw. zusenden. 

Das Wahlbüro appelliert an alle Unionsbürgerinnen und -bürger, ihr Wahlrecht zu überprüfen und wahrzunehmen. In Zweifel kann das Wahlbüro kontaktiert werden.

Bei Fragen zum Wahlrecht können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit an das Wahlbüro der Stadt Bergisch Gladbach, Herrn Frank Bodengesser unter 02202 – 14 2888 bzw. wahlbuero@stadt-gl.de wenden. 

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