Thore Eggert (FDP) ist Beigeordneter und Kämmerer. Foto: Thomas Merkenich

Nach der Bewältigung der Cyber-Attacke auf die Südwestfalen IT ist die Stadtverwaltung inzwischen soweit, die überfälligen Bescheide für die Grundbesitzabgaben zu verschicken. Die komplette Beseitigung aller Folgen des Angriffs wird allerdings noch längere Zeit in Anspruch nehmen. So wird bei der Grundsteuer noch mit einem alten Datenbestand gearbeitet.

Wir dokumentieren eine Mitteilung der Stadt Bergisch Gladbach

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Seit dem CyberAngriff auf die Südwestenfalen-IT (SIT) im Oktober 2023 ist auch die Abteilung Kommunalsteuern durch die Auswirkungen stark betroffen. Die Stadt Bergisch Gladbach versendet grundsätzlich in den ersten Wochen des neuen Jahres die Grundbesitzabgabenbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet Bergisch Gladbach. Mit diesen Bescheiden werden die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung für das aktuelle Jahr festgesetzt.

Durch den Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) konnte der Grundbesitzabgabenbescheid 2024 nicht wie gewohnt erstellt werden. Die Abteilung Kommunalsteuern der Stadt Bergisch Gladbach versendet daher erst mit Datum vom 15. März 2024 mehr als 51.000 Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2024.

Die erste Fälligkeit der Grundbesitzabgaben 2024 verschiebt sich damit auf den 18. April 2024. Die weiteren Fälligkeiten zum 15.05.2024, 15.08.2024 und 15.11.2024 bleiben wie in den Vorjahren aber unverändert.

„Wir sind froh“, so Stadtkämmerer Thore Eggert, „dass wir die Folgen des Cyberangriffs in diesem Bereich überwinden konnten. Wir sind zuversichtlich, dass wir in den nächsten Wochen wieder in den Normalbetrieb werden zurückkommen können. Die komplette interne Beseitigung der Folgen des Cyberangriffs wird allerdings noch längere Zeit in Anspruch nehmen und einiges an, ohnehin knappen, Ressourcen binden.“ 

Gebühren: Änderungen werden berücksichtigt

Alle Grundlagen zur Erhebung der Gebühren (Abfallbeseitigung und Straßenreinigung), die der Abteilung Kommunalsteuern bis Anfang Februar 2024 bekanntgegeben wurden, sind in den ausgehenden Bescheiden berücksichtigt. Ein entsprechendes Formular, um einen Eigentumswechsel für die Gebühren (Abfallbeseitigung und Straßenreinigung) anzuzeigen, ist auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes (Stichwort: Mitteilung über einen Eigentümerwechsel) zu finden.

Diesbezügliche Änderungen werden schnellstmöglich korrigiert; die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten entsprechende Änderungsbescheid über die Gebühren für das Jahr 2024.

Steuer: Änderungen werden erst später aufgenommen

Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer wurden mit den letzten Informationen vom Finanzamt mit Datum 17. Oktober 2023 verarbeitet. „Als Folge des Cyber-Angriffs auf die S-IT ist leider noch nicht abzusehen, wann der Datenaustausch mit dem Finanzamt wieder anlaufen kann. Von Seiten der SIT konnte hierzu noch keine Aussagen getroffen werden. Erst mit Empfang des Grundsteuermessbescheides (Grundlagenbescheid für die Grundsteuer) können diese Werte korrigiert werden. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, so zeitnah wie möglich, entsprechende Änderungsbescheide über die Grundsteuer für das Jahr 2024“, erläutert Stadtkämmerer Eggert.

Ein entsprechendes Formular, um einen Eigentumswechsel für die Grundsteuer 2024der Abteilung Kommunalsteuern anzuzeigen, ist auf der städtischen Homepage zu finden unter www.bergischgladbach.de – Stichwort Grundsteuer.

Stadt: von Anrufen bitte absehen

Und Eggert weiter: „Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach der Zustellung der Abgabenbescheide viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen in Verbindung setzen. Die Arbeitsbelastung ist jedoch, auch aufgrund der Folgenbeseitigung des Cyber-Angriffs, besonders nach der Zustellung der ersten Grundbesitzabgabenbescheide extrem groß. Um die Abwicklung des Tagesgeschäftes zu beschleunigen, werden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gebeten, in dieser Zeit von telefonischen Anfragen abzusehen“.

Stattdessen können Anfragen gerne per E-Mail (steuer@stadt-gl.de oder betreffend Abfall- und Straßenreinigungsgebühren an mail@awb.de) oder postalisch gestellt werden.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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    1. Die wurde doch längst abgebucht? Nicht als Gesamtbetrag sondern aufgeschlüsselt in 3 Beträge (müsste im Januar oder Februar gewesen sein).

      1. Das war der Betrag von letztem Jahr noch der wegen des Cyberangriffs im November nicht abgebucht werden konnte.

      2. Frau Schüttler, mal bei der Post fragen, ich habe den Bescheid am 16.3. bekommen