Wer gegen Handyregeln verstößt, muss sein Gerät abgeben. Foto: Thomas Merkenich

Konzentrationsprobleme, Suchtverhalten, Cybermobbing – das sind nur einige der negativen Auswirkungen von Smartphones im Schulalltag. Während manche Länder die Geräte aus Schulen verbannen, entscheidet in NRW jede Einrichtung selbst darüber, ob und in welchem Umfang Kinder und Jugendliche Handys nutzen dürfen. Wir haben bei weiterführenden und Grundschulen in Bergisch Gladbach nachgefragt, wie sie das regeln.

Smartphones gehören auch bei vielen Kindern und Jugendlichen zum Alltag, sind ständiger Begleiter. Wie lange sie digitale Geräte nutzen dürfen, entscheiden zu Hause meist die Eltern. In den Schulen ist das bislang nicht einheitlich geregelt. In Ländern wie Frankreich , Australien oder den Niederlanden gilt ein Handy-Verbot an Schulen. In Deutschland entscheidet – wie immer bei Bildungsthemen – jedes Bundesland selbst.

Hessen hat als erstes Bundesland ein generelles Handy-Verbot zu Beginn dieses Schuljahrs eingeführt. Das NRW-Schulministerium sprach sich dagegen aus. Stattdessen forderte es im Frühjahr 2025 alle Schulen auf, schulinterne und altersgerechte Regeln für eine Nutzung zu erarbeiten. Weiterführende Schulen sollten die Schüler:innen an diesem Prozess beteiligen. 

Dafür stellte das Ministerium Handlungsempfehlungen und Muster-Handyordnungen zur Verfügung, an denen die Schulen sich orientieren können. Darin steht etwa folgender Satz: „Während des Unterrichts müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein; sie sollten in der Tasche oder an einer zentralen Stelle im Unterrichtsraum aufbewahrt werden.“

Kürzlich teilte das NRW-Ministerium mit, dass inzwischen 98 Prozent der öffentlichen Schulen in NRW eine verbindliche Handyregelung hätten. „Mit selbst entwickelten und für alle verbindlichen Regeln schaffen sie Orientierung im Schulalltag, sorgen für mehr Konzentration im Unterricht und fördern ein gutes soziales Miteinander“, sagte Schulministerium Dorothee Feller laut Mitteilung.

Striktes Handyverbot

Wie handhaben das die Schulen Bergisch Gladbach? Ein striktes Handyverbot gilt auf dem gesamten Schulgelände der Nelson-Mandela-Gesamtschule (NMG) – und das bereits seit Schulgründung im Jahr 2013. „Unsere Handyordnung hat sich aufgrund der neuen Erlasslage nicht geändert“, teilt die Schule mit. Handys dürfen demnach ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken eingesetzt werden. 

Bei Verstößen werden sie eingesammelt und in einem Tresor gelagert. Entweder können die Schüler:innen ihr Gerät selbst nach zwei Tagen abholen oder – wenn sie es schneller zurückhaben möchten – können es die Eltern im Sekretariat auslösen. Ausnahme: Wenn ein Handy donnerstags eingesammelt wird, erhalten die Schüler:innen es bereits freitags zurück, damit es nicht über das Wochenende in der Schule lagert. 

Das Abertus-Magnus-Gymnasium in Bensberg. Foto: Thomas Merkenich

Ausnahmen für die Oberstufe

Ähnlich streng sind die Regeln am Albertus-Magnus-Gymnasium (AMG): Auf dem gesamten Schulgelände müssen Handys und internetfähige Geräte wie Smartwatches ausgeschaltet in der Tasche bleiben. Ausnahmen gelten nur für Oberstufenschüler:innen – etwa in deren Aufenthaltsräumen – oder wenn die Lehrkraft es ausdrücklich erlaubt.

„Seit dem Handyverbot gehen unsere Schüler aufrecht, schauen sich häufiger gegenseitig an, spielen und sprechen mehr miteinander.“Rolf Faymonville, AMG

Die Regeln sollen „ein ungestörtes Miteinander sicherstellen“, Konzentration und einen direkten persönlichen Austausch fördern sowie Mobbing oder sonstigem Missbrauch vorbeugen, heißt es in der Schulordnung. 

Schulleiter Rolf Faymonville zieht ein durchweg positives Fazit: Seit der Einführung der Regeln im November 2024 „gehen unsere Schüler aufrecht, schauen sich häufiger gegenseitig an, spielen und sprechen mehr miteinander, bewegen sich in den Pausen, wirken weniger aufgekratzt im Unterricht und es nimmt das Cybermobbing ab“. 

Begleitet werde das Regelwerk durch Medienerziehung, die alle Jahrgänge umfasst. Im Fokus stehen dabei der verantwortliche und kompetente Umgang mit digitalen Medien und Apps sowie eine Sensibilisierung für Gefahren und rechtliche Grenzen. Regelverstöße werden individuell mit erzieherischen Maßnahmen sanktioniert. Bei mehrmaligem Fehlverhalten könne das auch eine gemeinnützige Arbeit in der Schule sein.

Handyfreie Zonen

An der größten Schule der Stadt, der Integrierten Gesamtschule Paffrath (IGP), gibt es kein generelles Handyverbot. „Und das wird es auch künftig nicht geben“, sagt Schulleiterin Angelika Wollny. Stattdessen wolle man Schüler:innen einen kompetenten Umgang vermitteln. 

Das aktuelle Handykonzept sieht handyfreie Zonen im Gebäude und auf dem Gelände der IGP vor. Dazu gehören sämtliche Unterrichtsräume und die Flure vor den Räumen. In den Pausen dürfen die Schüler:innen ihr Handy eingeschränkt nutzen.

Telefonieren und Filmen ist laut Wollny verboten, WhatsApp-Nachrichten verschicken wiederum erlaubt. Im Unterricht dürfen die Schüler:innen ihr Smartphone nur für den Unterricht nutzen, wenn ein:e Lehrer:in das ausdrücklich erlaubt. 

In den Pausen dürfen die Schüler:innen des IGP ihr Handy bislang auch im Forum eingeschränkt nutzen. Foto: Thomas Merkenich

„So gut wie jeder hat ein Handy in der Schule dabei“, weiß Wollny. Insbesondere in der Oberstufe laufe vieles digital ab, etwa die Stunden- und Vertretungsplan. „Dafür brauchen sie ein digitales Medium.“ Die meisten Jugendlichen nutzten ein eigenes Tablet oder einen Laptop. Diese Geräte dürften sie aber im Unterricht ebenfalls ausschließlich für Lernzwecke nutzen. 

Handyverbot am IGPchen

Anders ist die Sache bei den Kindern der Jahrgangsstufe 5, die in einem separaten Gebäude mit eigenem Schulhof abseits vom Hauptgebäude im „IGPchen“ untergebracht sind: Dort gilt seit zwei Jahren ein striktes Handyverbot, auch in den Pausen. Mitbringen dürfen die Fünftklässler ihre Mobiltelefone allerdings schon. „Sie müssen aber im Ranzen bleiben – es sei denn, ein Lehrer fordert sie explizit auf, etwas zu recherchieren“, erklärt Wollny.

Aktuell überarbeitet eine Mediengruppe aus Schüler:innen, Lehrkräften und Eltern das bisheriges Handykonzept. Eine Überlegung sei Wollny zufolge, die Handynutzung in der gesamten Sekundarstufe 1 auch während der Pausen zu verbieten. Verbunden sei damit die Hoffnung, dass die Kinder sich wieder mehr unterhalten.  

Problematischer als die Regeln selbst sind laut Wollny die Sanktionen: „Wenn wir das Handy einsammeln, haben wir auch die Verantwortung dafür.“ Das sei angesichts der häufig sehr teuren Geräte schwierig. Bislang werde es unterschiedlich gehandhabt, wenn jemand gegen die Regeln verstößt. Wer etwas filme, werde aufgefordert, das Material zu löschen, gegebenenfalls folgen Gespräche mit der Abteilungsleitung oder den Eltern, bei Fällen von Mobbing eine Klassenkonferenz einberufen. 

An der Hauptschule Im Kleefeld lagern eingesammelte Smartphones im abschließbaren Tresor. Foto: Thomas Merkenich

Geräte müssen in den Taschen bleiben

An der Hauptschule Im Kleefeld gilt die simple Regel: Telefone dürfen auf dem Schulgelände weder sicht- noch hörbar sein, müssen also in den Taschen bleiben, wie Schulleiterin Sabine Hantel erklärt.

Wer sich nicht daran hält, muss es abgeben. „Die Lehrkräfte bringen eingesammelte Handys ins Sekretariat. Beim ersten Mal dürfen die Schüler es nach dem Unterricht selbst abholen. Beim zweiten Mal müssen das die Eltern machen.“ Manche Jugendlichen hätten vorsorglich zwei Handys, damit sie nicht zu lange darauf verzichten müssen, so Hantel.

Weniger Sozialneid und Ablenkung

An der Otto-Hahn-Realschule (OHR) gilt schon „seit vielen Jahren“ ein Verbot für die Nutzung privater Mobiltelefone, wie Schulleiter Felix Bertenrath berichtet. „Wir Lehrer kommen mit der Regelung gut zurecht“, auch die meisten Schüler:innen und Eltern scheinen das zu befürworten. Sozialneid, Protzen mit teuren Smartphones und Ablenkung vom Unterricht würden so eingedämmt.

Die „Nutzung“ beginne beim Einschalten oder „in die Hand nehmen“ der Geräte. Im ausgeschalteten Zustand dürften die Schüler:innen sie mitbringen, aber erst nach dem Verlassen des Schulgeländes nutzen. Bei Verstößen kassieren Lehrkräfte die Smartphones bis zum Schulschluss ein.

Die Eltern werden schriftlich über die unerlaubte Nutzung informiert. Wenn das dreimal passiert, findet Bertenrath zufolge ein Elterngespräch statt. „Um Smartwatches und besondere Brillen müssen wir uns noch Gedanken machen.“ 

Geräte lagern in Handyhotels

Die Lehrerkonferenz der OHR hat nun ganz frisch beschlossen, spezielle Handyboxen einzuführen: Mit Betreten des Unterrichtsraumes legen die Schüler:innen die Geräte in eine offene Box mit 30 Fächern, „so dass sie sich während der Unterrichtszeit nicht in den Hosentaschen befinden“, erklärt der Schulleiter. Am Ende der Unterrichtsstunde nehmen sie die Geräte wieder mit. 

Möglicherweise sollen die Telefone künftig auch zu Unterrichtsbeginn abgegeben und bis zum Schulschluss weggeschlossen werden. Wie eine langfristige Lösung aussieht, werde nach einer Probezeit und einer Evaluation mit Schüler:innen und Eltern festgelegt, so Bertenrath.

In Köln gibt es solche sogenannten Handyhotels (oder -garagen) bereits an mehreren Schulen, etwa an der Johannes-Gutenberg-Realschule in Godorf oder am Deutzer Gymnasium Schaurtestraße. Die Idee stammt aus Dänemark, dort hatte das Bildungsministerium Schulen empfohlen, Smartphones dort wegen des hohen Ablenkungsrisikos zu verbieten. 

So ist die Lage an den Grundschulen

Ein Schild an der Eingangstür zur GGS Paffrath weist auf das Verbot hin. Foto: Redaktion

Für Grundschulen empfiehlt das Ministerium, die Nutzung von Handys und Smartwatches in der Schule grundsätzlich nicht zu erlauben. Die GGS Paffrath geht sogar noch einen Schritt weiter: Auf dem gesamten Schulgelände ist seit Oktober 2025 die private Nutzung von Smartwatches und Smartphones verboten. 

Das betrifft nicht nur die Schüler:innen, sondern auch Eltern und alle anderen Erwachsenen. Lehrkräfte und OGS-Personal dürfen ihre Geräte nur in dienstlichen Zusammenhängen und zu Unterrichtszwecken nutzen. Ausnahmeregelungen gibt es nur für Kinder, die das Smartphone aus medizinischen Zwecken benötigen.

Eigene Regeln für Kinder und Erwachsene

An der GGS Gronau dürfen Smartphones und Smartwatches zwar mitgebracht werden, müssen aber ausgeschaltet in der Schultasche sein, wie die Schulleitung mitteilt. Bei Verstößen werde es bis zum Ende des Unterrichts abgenommen, passiere das mehrfach, müssen es die Eltern in der Schule abholen. Das Konzept sei seit Beginn des Schuljahres in einer Testphase. Im zweiten Halbjahr soll es evaluiert und gegebenenfalls nachgesteuert werden, bevor es von der Schulkonferenz beschlossen wird.

Die Concordiaschule (GGS Schildgen) unterscheidet in ihrer Ordnung (die seit Oktober 2025 gilt) die Personengruppen Kinder, Erwachsene und Personal – mit jeweils eigenen Vereinbarungen. Kinder dürfen auf dem gesamten Schulgelände weder ein Handy nutzen noch eine Smartwatch tragen. Kinder, die auf dem Schulweg eine solche Uhr tragen, müssen diese am Schultor ausschalten und in den Ranzen legen.

Erwachsene dürfen ihr Handy nur auf dem Außengelände, aber nicht im Schulgebäude verwenden. Das Personal darf Handys für berufliche Zwecke nutzen, in Pausenzeiten und -räumen auch privat. 


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ist seit 2024 Redakteurin des Bürgerportals. Zuvor hatte die Journalistin und Germanistin 15 Jahre lang für den Kölner Stadt-Anzeiger gearbeitet. Sie ist unter anderem für die Themen Bildung, Schule, Kita und Familien zuständig und per Mail erreichbar: k.stolzenbach@in-gl.de

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