Hohe Gebühren für Street-View, was meinen Sie?

Richtig teuer soll  für Google Street-View das Abfotografieren von Straßenzügen in Bergisch Gladbach werden. Das hat der Rat der Stadt in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Eine Sondernutzungssatzung erhebt eine fetzige Gebühr von 100,- Euro pro gefahrenem Kilometer.  Ein generelles Verbot ist rechtlich nicht durchsetzbar.  Doch für Google gelten diese Gebühren erst für kommende Fahrten.

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Dazu teilt das Unternehmen mit:

In Deutschland werden bereits seit 2008 für Street View Foto-Aufnahmen gemacht, so dass Fahrzeuge schon in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unterwegs waren. Grundsätzlich ist es unser Ziel, von allen öffentlichen Straßen Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. 2010 wurden im Wesentlichen nur noch Lücken gefüllt und Fahrten dort wiederholt, wo es technische Probleme mit dem Bildmaterial gab. Derzeit sind die Fahrten bis auf Weiteres unterbrochen.

Es gibt also schon Bilder aus unserem Stadtgebiet und wir haben Google gefragt, ob sie diese auch verwenden werden, hier die Antwort:

Google hat gegenüber dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zugesagt, dass eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden, bevor Street View-Bilder in Deutschland veröffentlicht werden. Die Umsetzung dieser Zusagen ist technisch aufwändig, so dass wir einen genauen Termin für den Start von Street View in Deutschland leider noch nicht nennen können. Wir hoffen allerdings, dass der Starttermin noch im Jahr 2010 liegt.

Die Möglichkeit zum Widerspruch durch Hauseigentümer oder Mieter bleibt unberührt. Wer sich gegen die fotografische Veröffentlichung seines Hauses wehren möchte, kann dies jederzeit tun.

Hier hat die Stadt Informationen zu Google Street View  zusammengestellt. 

Was meinen Sie?

Ist die Sonder-Gebühr von 100,- Euro pro gefahrenem Kilometer gerecht gegenüber Google?

Oder sollte man die Aufnahmen eher begrüßen, denn so werden ja auch die schönen Seiten unserer Stadt gezeigt.

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Verleger seit 1980 (Freizeitbörse, Bergische Illustrierte, Live! Magazin) Heute Franzz, Kultur- und Stadtmagazin im Rheinisch-Bergischen Kreis. Mitbegründer des iGL Bürgerportal Bergisch Gladbach. In Sand geboren und wohnend. Verheiratet, drei Töchter.

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4 Kommentare

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  1. …es wird nicht mehr lange währen und google schiebt kleine Miniautos mit Kameras durch die einzelnen Wohnungen – Zimmer – Häuser…. Dann sehen wir endlich genau was alle anderen so treiben. Ich frage mich wie es möglich war so viele Jahre glücklich zu leben und ein Ziel anhand eines Atlases zu finden. Aber die ganzer moderne Kommunikation – Transparenz – Internet – sind abhängig von Energie. Keine Energie nix los im www.!
    Die hier bereits abgebenen Kommentare beleuchten das Thema aus verschiedenen Gesichtspunkten. Jede der Meinungen enthält Positionen, die auch ich unterstreichen kann.
    Zum gläsernen Menschen gehört auch eine gläserne Umgebung – fällt mir da noch ein. Ob es mir gefällt so? Nein!

  2. Widersprüche gegen Google Street-View sind unwirksam.

    Nach einem Urteil des Landgerichts Köln vom Januar 2010 haben die Eigentümer kein Anspruch darauf, dass Google einzelne Häuser ausblendet. Demnach kann Street-View die Widersprüche einfach ignorieren, und damit alle Informationen über Häuser und Standort im Internet verbreiten. Die Aktion mit den Widerspruchsformular von Ministerin Aigner und der Stadt Bergisch Gladbach geht ins Leere und die Stadtverwaltung vermittelt fälschlicherweise den Eindruck, ihre Einwohner könnten sich selbst wirksam wehren. Dem ist nicht so! (Siehe LG-Köln, 13.1.2010, 28 O 578/09 „Google Street View Light“)

    Wir benötigen ein Bundesgesetz, welches die Privatsphäre beschützt und den Bürgern hilft, gegen Google vorzugehen oder Street-View verbietet. Solange wäre ein Verbot der Sondernutzung für Street-View-Fahrten durch die Städte hilfreicher, als eine Erlaubnis mit Gebühren zu verbinden. Diese Gebühren für die Erlaubnis sind keine wirkliches Hindernis, um unsere Häuser zu beobachten.

    Bei einem Verbot durch die Stadt müsste Google klagen, um die Fahrten durchzusetzen. Dies würde der Bundesjustizministerin mehr Zeit geben, um ihr Gesetzesvorhaben umzusetzen, welches Street-View reglementieren will und die Daten der Bürger besser schützt.

    Nach Auffassung des Städte- und Gemeindebunds die Erhebung einer Gebühr wie sie jetzt der Rat beschlossen hat „rechtlich kaum begründbar“. Auch dagegen kann Google vorgehen, um die Fahrten kostenfrei durchzusetzen. Am Ende hat Google die Erlaubnis, bezahlt aber trotzdem nicht.

    Dann doch lieber gleich ein Verbot durch die Stadt, statt halbe Sachen.

  3. Häuser und Wohnungen können gegen Gebühr ausgespäht werden.
    Stadt Bergisch Gladbach erlaubt Google Street View Kamerafahrten.

    Presseinfo: DIE LINKE. (mit BfBB) fordert Verbot der Kamerafahrten durch Bergisch Gladbach für Google Street View. Gegen die Stimmen der LINKEN und der BfBB hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung beschlossen, Google Street View die Nutzung der Straßen und die Aufnahme von anliegenden Privathäuser, Wohnungen und Gärten zu erlauben. Mit einer Sondernutzungssatzung erhebt die Stadt lediglich eine Gebühr von 100 € pro gefahrenem Kilometer. Der Rat hat ein Verbot der Kamerafahrten, wie es die DIE LINKE. (mit BfBB) im Stadtrat gefordert hatte, abgelehnt, da ein generelles Verbot rechtlich nicht durchsetzbar sei.

    Heinz Lang, Vorsitzender der BfBB – Bürger für Bergisch Gladbach und Bensberg, meint: “Vielen Menschen verstehen nicht, was Google Street View eigentlich ist und wie ihre Privatsphäre verletzt wird. Es ist Aufgabe der Stadt, die Menschen aufzuklären und zu schützen. Nicht nur die Darstellung von Gesichtern und Nummernschilder verletzen die Privatsphäre, auch private Hausfassaden, Hausnummern und Straßenszenerien etwa mit abgebildeten Passanten sind personenbezogene und damit schützenswerte Daten. Mit diesen Informationen können Häuser ausgespäht werden, um z.B. später dort einzubrechen.“

    DIE LINKE. (mit BfBB) fordert, solange es keinen Rechtsanspruch der Hauseigentümer oder Mieter besteht, der Abbildung ihres Gebäudes zu widersprechen, sollte die Stadt diese Kamerafahrten grundsätzlich verbieten. Die Eigentümer sollten nicht nur widersprechen dürfen, sondern sie sollten der Veröffentlichung explizit zustimmen müssen. Google müsste dann mit jedem Eigentümern oder Mieter eine einzelne Vereinbarung schließen, bevor die Daten im Internet frei zugänglich werden.

    Im Bundesministerium der Justiz denkt man über eine gesetzliche Regelung nach. Tomás M. Santillán, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. (mit BfBB) und Sprecher DIE LINKE. Bergisch Gladbach, denkt: „Solange dieses nicht eindeutige geregelt ist, sollte der Stadtrat statt einer Erlaubnis mit Gebühren ein generelle Verbot aussprechen. Die jetzige Lösung ist eine Einladung an Google. Die zu niedrigen Gebühren von 100 Euro pro KM sind bei ca. 450 Straßenkilometer für das multimilliardenschwere Unternehmen Google nur „Peanuts“.“

    Die Begründung der Verwaltung, dass ein Verbot nicht durchsetzbar sei, hält Santillan für vorgeschoben, denn auch die Erhebung von Gebühren sei juristisch höchst umstritten. Durch eine Gebührensatzung bekommt Google eine Erlaubnis, die zwar Einnahmen bringen könnte, aber in keinster Weise die Bürgerinnen und Bürger und ihre Privatsphäre schützt. Ein Verbot hätte Kamerafahrten bis zu einer Gerichtsentscheidung zumindest verhindert.

    Die Stadtverwaltung hatte auch den Vorschlag der DIE LINKE. (mit BfBB) abgelehnt, dass Google in der Satzung verpflichtet wird, die Öffentlichkeit über Aufnahmeorte und Zeitpunkte sowie das jetzt schon vorhandene Widerspruchsmöglichkeiten „durch Anzeige in örtlichen Tageszeitungen sowie das Internet“ zu informieren.

    „Tatsächlich hat sich der Stadtrat nicht getraut, seine Bürgerinnen und Bürger durch ein Verbot der Sondernutzung vor Google Street View effektiv zu schützen. Google hätte gegen die Stadt klagen müssen und der Ausgang wäre ungewiss. Damit hat der Stadtrat eine Chance verpasst.“ meint Tomás Santillán abschließend.

    Tomás M. Santillan, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. (mit BfBB)

  4. Beruhigend wenn bei einem umstrittenen Projekt wenigstens die Staatskasse „fetizg“ gefüllt wird. Da hat ja ursächlich nicht viel mit der Problematik um die Aufnahmen zu tun, gibt jedoch dem Begriff „Troll-Zoll“ sicher eine neue Dimension.
    Vielleicht sehen wir ja bald auch Kassenhäuschen vorm Bergisch Gladbacher Tunnel. Mautgebühren sind ja zur Zeit sehr modern. Abkassieren ist scheinbar leichter als Einsparen. ^^