44 Radfahrer bilden eine kritische Masse in Bergisch Gladbach. Foto: Critical Mass

44 Radfahrer bilden eine kritische Masse. Foto: CM

44 Radfahrer sind nach Teilnehmerangaben zur 2. Auflage von Critical Mass in Bergisch Gladbach  in 1:40 Stunden knapp 20 Kilometer durch das Stadtgebiet gefahren. Erneut waren einige „CM-Touristen” aus Köln und aus dem Bergischen Land zu Gast.

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Das folgende Video vermittelt einen guten Eindruck von der Aktion – und erlaubt es auch Nicht-Radfahrern, Bergisch Gladbach aus der Zweiradperspektive zu erleben.

„Critical Mass-Fahrten” sind nach Definition der Aktivisten weder eine Demonstration noch eine Veranstaltung ist, sondern eine „zufällige und unorganisierte gemeinsame Fahrt durch Innenstädte, um auf den Radverkehr als Form des Individualverkehrs aufmerksam zu machen”. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Die nächste Veranstaltung findet am 10. Juni statt. Treffpunkt ist wieder der Platz vor dem S-Bahnhof und Marktgalerie. 

Unsere früheren Berichte zum Thema:

Radfahrer erobern als „Critical Mass” die Straßen

Critical Mass: Radfahrbewegung landet in Gladbach

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Fahren im geschlossenen Verband

    Wenn mehr als 15 Radfahrer gemeinsam unterwegs sind, dürfen sie einen geschlossenen Verband bilden. Die entsprechende Regelung findet sich in § 27 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

    Ein geschlossener Verband muss als solcher für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein – eine besondere Kennzeichnung wie bei Kraftfahrzeugen ist für Radfahrer nicht vorgesehen, kann jedoch geführt werden. Maßgeblich dürfte daher der äußere Eindruck sein, insbesondere das Fahren in der Gruppe.

    Radfahrer, die einen geschlossenen Verband bilden, dürfen zu zweit nebeneinander fahren. Es ist jedoch unbedingt auf ausreichenden Sicherheitsabstand sowohl zum Vordermann als auch zum Nebenmann zu achten – eine Gefährdung anderer Verbandsmitglieder ist jederzeit auszuschließen. Ein Verband bildet verkehrsrechtlich ein Fahrzeug, was einige Sonderregeln mit sich bringt:
    •Wenn die ersten Fahrzeuge eines Verbandes in eine Kreuzung eingefahren sind, müssen die restlichen Fahrzeuge folgen, auch wenn die Ampel zwischendurch auf “Rot” umspringt
    •Beim Passieren einer Einmündung gilt ähnliches: Wenn der Verband auf der nachrangigen Straße unterwegs ist, darf er die Einmündung komplett passieren, auch wenn zwischenzeitlich ein bevorrechtigtes Fahrzeug auftaucht. Die Vorfahrt darf jedoch nicht erzwungen werden.

    Das Fahren von Radfahrern nebeneinander ist durchaus im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer. Führen 20 Radfahrer vergleichweise weit auseinandergezogen hintereinander (und bilden damit keinen Verband), sind sie praktisch nicht StVO-konform zu überholen.

    Radfahrer, die im Verband fahren, sind von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen. Die weit überwiegende Teil der Radverkehrsführungen ist nicht breit genug um von einem Verband befahren zu werden.

    Quelle: https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/verkehrsregeln/geschlossener-verband.html