Titelbild des Inklusionsberichtes RheinBerg 2017. Foto: Sreenshot

Der Anteil der Grundschulkinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf  im Rheinisch-Bergischen Kreis ist deutlich geringer als im Land NRW, bilanziert das Schulamt  in seinem ersten Inklusionsbericht. Die Förderquote ist mit 6,3 Prozent zudem relativ konstant, aber auch in Rhein-Berg steige der Anteil der Grundschulkinder, die eine besondere Förderung in den Schwerpunkten geistige sowie emotionale und soziale Entwicklung benötigen. 

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„Das erfordert in den nächsten Jahren unsere erhöhte Aufmerksamkeit“, sagte Schulrat Christoph Lützenkirchen, nannte für diesen Anstieg aber keine konkreten Zahlen. 

Die Inklusionsquote, also der prozentuale Anteil aller Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die in der Grundschule gemeinsam mit anderen Kindern lernen, ist zuletzt für alle Förderschwerpunkte im Rheinisch-Bergischen Kreis gestiegen und liegt mittlerweile bei 38,3 Prozent. Vor drei Jahren lag sie noch bei 32,9 Prozent. 

Das ist zwar deutlich weniger als der Landesschnitt und der Schnitt im Regierungsbezirk Köln. Allerdings gibt es eine statistische Verzerrung: Sie geht darauf zurück, dass die Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in Rösrath und Leichlingen auch von Kindern besucht werden, die gar nicht in RheinBerg wohnen. 

Betrachte man nur die Inklusionsquote bei den Förderschwerpunkten der Lern- und Entwicklungsstörungen, liege diese in RheinBerg mittlerweile bei über 50 Prozent und erreiche fast die Quote des Landes und des Regierungsbezirks.

Zur Sache: Förderquote – Inklusionsquote
Mit Förderquote wird der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an der Gesamtheit aller Schülerinnen und Schüler bezeichnet.

Mit Inklusionsquote wird der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen an der Gesamtheit aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bezeichnet.

Diese Informationen gehen aus dem aktuellen Inklusionsbericht hervor, den das Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis jetzt vorgelegt hat. Der Inklusionsbericht soll in Zukunft regelmäßig fortgeschrieben und auf die Sekundarstufe I ausgeweitet werden. Schon jetzt ist er Pflichtlektüre für alle, die sich mit Kinder, Schule und Inklusion beschäftigen. 

Hinweis der Redaktion: Wir dokumentieren den Bericht unten

Schulrat Lützenkirchen nennt einige Faktoren, warum RheinBerg bei der Förderquote relativ gut abschneide.

Das sei zum einen die intensive Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und Grundschulen. Die Kinder werden im Rahmen des Schulversuchs „Kompetenzzentren sonderpädagogischer Förderung“ systematisch präventiv in enger Abstimmung mit ihren Eltern beobachtet und unterstützt, heißt es in der Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Das mache in vielen Fällen eine sonderpädagogische Unterstützung überflüssig. 

Zudem habe das Gemeinsame Lernen im Rheinisch-Bergischen Kreis eine lange Tradition, die ersten Schritte in dieser Richtung erfolgten Ende der 1980er Jahre.

Allerdings macht der Bericht auch deutlich, dass es eine Zunahme der Förderquoten in den Förderschwerpunkten geistige sowie emotionale und soziale Entwicklung gibt. Dieser Trend ist ebenfalls landesweit zu beobachten.

„Das erfordert in den nächsten Jahren unsere erhöhte Aufmerksamkeit“, macht Lützenkirchen deutlich. Es gebe eine Vielzahl an Fragen und Herausforderungen, denen es sich im Prozess der inklusiven Schulentwicklung zu stellen gelte.

Der Bericht benennt hierzu die bereits bestehenden Unterstützungssysteme für das Gemeinsame Lernen. Das Schulamt organisiert laufend Maßnahmen für die Schulen, wie den Einsatz von spezieller Fachberatung, das Angebot von Lehrerfortbildung oder eines speziellen Fachtags, der beispielsweise im kommenden Jahr stattfinden wird.

Hintergrund: Schulische Inklusion

Im schulischen Bereich bedeutet Inklusion, dass alle Kinder mit und ohne Behinderung ein Recht auf Bildung an einer allgemeinen Schule haben. Mit der gesetzlichen Umsetzung der schulischen Inklusion durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in Nordrhein-Westfalen neue Impulse erhalten.

Das Gemeinsame Lernen und Leben von Menschen mit und ohne Behinderung wird in einem inklusiven Schulsystem zur Normalform. Trotzdem haben die Eltern das Recht, eine Förderschule zu wählen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es durch einen Prozess der Umstrukturierung weiterhin ein flächendeckendes und gut erreichbares Förderschulangebot.

Dokumentation: Der gesamte Inklusionsbericht

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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