Das Land NRW hat die Notbremse mit härteren Corona-Regeln für den Rheinisch-Bergischen Kreis angeordnet. Sie tritt bereits am Mittwoch in Kraft. Der Kreis will eigentlich die Test-Option nutzen. Er steht jetzt aber unter Zeitdruck – und unter Rechtfertigungsdruck. Denn die Bundesnotbremse würde die lokalen Regeln wieder über den Haufen werfen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag ist inzwischen überholt, hier finden Sie eine neue Zusammenfassung, im Liveblog alle aktuellen Entwicklungen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilte am Morgen mit, dass es die Corona-Notbremse jetzt auch für die Stadt Hamm und den Rheinisch-Bergischen Kreis angeordnet. Sie gelte ab Mittwoch.
Die sogenannte Notbremse tritt in den Kommunen in Kraft, in denen die 7-Tage-Inzidenz seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt. Genau das war in Rhein-Berg gestern (mit einer Inzidenz von 130) bereits der Fall, heute ist die Inzidenz weiter auf 166 Fälle je 100.000 Einwohner gestiegen.
Das Land weist gleichzeitig daraufhin, dass den betroffenen Kommunen die sogenannte Test-Option offen steht. Der Kreis Rhein-Berg kann per Allgemeinverfügung und im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung von Geschäften, bestimmten Dienstleistungen und Museen (siehe unten) mit einem tagesaktuellen negativen bestätigten Schnelltest zulässig bleibt. Voraussetzung ist jedoch ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Genau diese Option will die Kreisverwaltung – nicht zuletzt auf Druck der Bürgermeister – nun ausüben. Damit gerät sie nun allerdings unter Zeitdruck; bislang war erwartet worden, dass die Notbremse frühestens am Donnerstag greift.
Der Kreis führe gerade die notwendigen Abstimmungsergebnisse, bestätigte ein Sprecher dem Bürgerportal auf Anfrage. Gestern war die Kreisverwaltung damit beschäftigt, mögliche Defizite in der Versorgung des ganzen Landkreises mit Schnellteststellen aufzuspüren und dafür Angebote zu schaffen. Es gibt inzwischen zwar mehr als 70 Teststellen, die sind aber nicht gleichmäßig verteilt.
Allerdings werden die Karten gerade ganz neu gemischt: das Bundeskabinett hat sich Gerde auf eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt, das eine sogenannte Bundesnotbremse enthält und bundesweit einheitliche Regeln beim Erreichen eines bestimmten Inzidenzwertes vorsieht.
Ab einer Inzidenz von 100 müssten alle Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf bedienen, geschlossen werden. Eine Test-Option, wie sie derzeit in NRW möglich ist, ist dort nicht vorgesehen.
Die Corona-Schutzverordnung des Landes, in der die Test-Option festgeschrieben ist, gilt ohnehin nur bis zum 18. April. Daher ist es im Moment fraglich, ob der Kreis Rhein-Berg tatsächlich ein Test-Regelung verfügt, die nach wenigen Tagen bereits wieder obsolet ist.
Das sind die neuen Regeln – mit und ohne Test-Option
Mit der Notbremse gilt ab Mittwoch in Rhein-Berg folgendes:
Dokumentation: diese Regeln gelten (über die bekannten Maßnahmen wie Maske, Abstand, etc. hinaus) nach der Anordnung der Notbremse, ohne Test-Option
- Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Die Geschäfte müssen schließen und dürfen nur einen Abholservice (Click & Collect) anbieten. Das gilt auch für Bau- und Gartenmärkte und Buchhandlungen. Ausgenommen sind nur Geschäfte des dringenden täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Apotheken Drogerien).
- Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage, etc.) sind unzulässig. Zulässig sind nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
- Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, etc. ist untersagt.
- Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten, etc. ist untersagt.
Der Kreis bereitet allerdings eine solche Allgemeinverfügung für eine Test-Option vor, die Abstimmungsgespräche laufen gerade, bestätigte ein Kreissprecher dem Bürgerportal.
Dazu muss der Kreis belegen, dass es ein ausreichendes Angebot an Schnelltests gibt. Dann dürfen Geschäfte und Museen weiterhin Besucher:innen nach Terminanmeldung (Click & Meet) einlassen, wenn sie ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.
Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen. Nur die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung (ein Haushalt plus maximal eine Person) treten aber auch im Fall der Test-Option in Kraft.
Dokumentation: diese Regeln gelten (über die bekannten Maßnahmen wie Maske, Abstand, etc. hinaus), wenn der Kreis die Test-Option wählt:
- Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Geschäfte und Museen dürfen geöffnet bleiben, aber nur für Kunden, die einen tagesaktuellen bestätigten Test vorweisen können.
ZEROVID für den Rheinisch-Bergischen Kreis!
Heute gab es wieder eine fette Klatsche für den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises Stephan Santelmann (CDU).
Die Landesregierung NRW hat heute Vormittag für den Rheinisch-Bergischen die „Notbremse“ mit härteren Corona-Regeln angeordnet hat. Diese „Notbremse“ wird bereits ab Mittwoch gelten.
Der Landkreis und Landrat hat viel zu lange gezögert und gerät jetzt unter Zeitdruck, denn man wollte die „Test-Option“ in Kraft setzen. Ob man dafür überhaupt genug Strukturen und Testzentren aufgebaut hat, ist noch offen. Allerdings ist zu befürchten, dass auch hier der Landkreis versagt, so wie bei den abgelehnten „Modelprojekten“ im Bergischen Land. Auch da hatte die Landesregierung festgestellt, dass der Rheinisch-Bergische Kreis nicht genug „Fähigkeiten“ hat, um Lockerungen in der COVID19-Pandemie umzusetzen. Ähnlich könnte das jetzt ausgehen. Wir werden aber sehen, was da heute noch kommt.
Die Entscheidung der Landesregierung, die „Notbremse“ anzuordnen, ist richtig und es ist gut, dass sie so schnell exekutiert wird! Das war auch höchste Zeit! Das aber ist innerhalb einer Woche wieder eine Klatsche an den Landrat Santelmann (CDU) im RBK!
Der Landrat ist jetzt massiv in Zugzwang, nachdem er gezögert hat und damit tatsächlich das Gesundheitsrisiko unnötig vergrößert hat.
Es nervt seit Monaten, dass die lokalen Medien den Landkreis und diverse bergische Bürgermeister abfeiern und dabei die massive Defizite im Gesundheitsschutz unter den Tisch kehren. So hat die Presse sich absolut unkritisch mit den den drei beantragten Modelprojekten in drei Städten im Kreis befasst, ohne genau hinzuschauen. Wenn es nicht so traurig wäre, dass man bei den kommunalen Verwaltungen offenbar sehr viele Fehler macht und erhebliche Defizite vorhanden sind, könnte man fast froh sein, dass die Landesregierung NRW die Modelprojekte Bergisch Gladbach, Wermelskirchen und Burscheid abgelehnt hat.
Solche Jubel-Medien brauchen wir nicht und ich hoffe, dass die Redaktionen wieder zu ihrer gewohnt kritischen Berichterstattung zurückkehren!
Nach den zahlreichen Fehlern (z,b.. niedrige Impfquote, … ) in den letzten Monate, muss langsam klar werden, dass ein „weiterso“ tatsächlich bedeutet, dass es eben nicht wirklich voran geht. Die kommunalen Verwaltungen und die verantwortliche lokale Politik in Bergischen Land versagen an allen Ecken und Enden.
Schauen wir uns die heutigen Inzidenzen für drei Städte an: 179 Bergisch Gladbach, 109, Burscheid und 204 in Wermelskirchen. Und trotzdem versuchen manche Bürgermeister und der Landrat uns zu überzeugen, das die „Test-Option“ das Infektionsgeschehen soweit eindämmen kann, dass schwere Erkrankungen und Todesfälle verhindert werden können.
Sicher ist ein Ausbau der Testmöglichkeiten richtig und wichtig, denn das hilft bei der Erkennung und damit auch bei der Bekämpfung. Das allein reicht aber offensichtlich nicht wie alle Zahlen sehr klar zeigen.
Aktuell sind die Krankenhäuser in der Region an den Kapazitätsgrenzen für COVID19-Intensivbetten und die Todesfälle steigen weiter deutlich an.
Um diese einzudämmen müssen die Kontakte weiter reduziert werden.
Das Gesundheitsamt im Landkreis sollte sich nicht weiter von den populistischen Konzepten so mancher Bürgermeistern verunsichern lassen oder sich ganz direkt auf der Naser herumtanzen lassen. Es gelten klare Kriterien und Richtlinien und dazu gehört einen klare Linie für den Schutz unserer Gesundheit BASTA!
ZEROCOVID für den Rheinisch-Bergischen Kreis ist das Ziel!
P.S.: @Martin Wiegelmann: 100% Zustimmung!
Etwas kontrafaktisch, dieser Kommentar. Der Kreis hat auf die Notbremse nach Absprache mit den Kommunen umgehend mit einem Antrag auf die Test-Option reagiert. Die Landesregierung hat die Genehmigung innerhalb weniger Stunden erteilt. Alle aktuelle Infos dazu im Liveblog;
https://in-gl.de/2021/04/13/corona-liveblog-25-faelle-in-rhein-berg-inzidenz-steigt-auf-130/
PS. Tomas Santillan ist Kreisvorsitzender der Linken und ehemaliges Ratsmitglied. Bei der Kommunalwahl 2020 war die Linke in Bergisch Gladbach nicht angetreten.
Für mich ist es schon erstaunlich, dass hier wie aber auch in der Öffentlichkeit ALEIN über die “Testoption” zur Vermeidung der Notbremse gesprochen wird. Dabei gibt es noch eine ältere Vorschrift, die der Landrat beachten muss: § 16a Absatz 2 der Corona-VO NRW (war vor der Einführung der Corona-Bremse in § 16 geregelt).
Für mich ist es schon erstaunlich, dass oben im Artikel wie aber auch in der übrigen Presse wie auch in der Öffentlichkeit immer nur ALLEIN über die “Testoption” zur Vermeidung der Notbremse gesprochen wird. Dabei gibt es noch eine viel ältere Vorschrift, die der Landrat eigentlich beachten müsste, nämlich § 16a Absatz 2 der Corona-VO NRW (war vor der Einführung der Corona-Bremse in § 16 geregelt).
Diese lautet: „(2) Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant über dem Wert von 100 liegt oder in denen sonst besondere kritische infektiologische Umstände vorliegen, prüfen die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen. Die angeordneten Maßnahmen sind im Hinblick auf die Erforderlichkeit fortlaufend zu überprüfen.“
Also muss bei einem signifikanten Überschreiten des Wertes von 100 zumindest geprüft und notfalls angeordnet werden, wenn ZUSÄTZLICHE Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Aber der Kreis scheint nur in eine Richtung zu denken. Vielleicht weil 166 kein signifikantes Überschreiten ist? Das könnte an so sehen.
Aber ich habe schon ein wenig den Verdacht, dass man den § 16a II einfach komplett ausgeblendet hat.
Testoption und Verschärfungsoption laufen ja in gegensätzliche Richtung und die Verschärfungsoption würde bei der Bevölkerung und beim Handel vermutlich absolut keinen Zuspruch finden.
Es liegt mir fern, die Verschärfungsoption hier als einschlägig anzunehmen, aber ich bin der Ansicht, dass gesetzliche oder verordnungsrechtliche Regelungen auch angewendet werden müssen, solange es sie gibt.
Schließlich könnte man hier ja auch eine POSITIVE Meldung produzieren, dass trotz Notbremse zumindest eine Verschärfung NICHT notwendig ist.
Verschärfungen waren und sind tatsächlich nicht im Fokus. Dennoch ist ihre Frage berechtigt. Wir haben Sie dem Kreis gestellt. Hier die Antwort:
Nach Einschätzung des Krisenstabs sei eine „nachhaltige signifikante Inzidenz über 100 bislang nicht gegeben”, teilte der Kreis auf Nachfrage des Bürgerportals mit. Sollten jedoch konkrete Hotspots identifiziert werden, könnten jederzeit auch verschärfende Maßnahmen ergriffen werden – wie sie in den Landesregeln zur Notbremse ausdrücklich vorgesehen sind und vom Kreis geprüft werden müssen.
Die Aussage und Einordnung finden Sie im aktuellen und umfassenden Text zum Thema:
https://in-gl.de/2021/04/13/das-land-nrw-zieht-die-corona-notbremse-der-rheinisch-bergische-kreis-loest-sie-wieder/
Ich stimmt Frau Landeck zu, auch ich bin dafür, die Läden zu schließen. Sonst geht es mit diesem Wischi-Waschi-Effekt immer weiter, deshalb werden ich ab morgen auch auf Click-und Collect umstellen. Ich hoffe, dass dieses neuerliche Runterfahren nun endlich zu einem Durchbruch führt und wir hinterher mit ruhigem Gefühl wieder Kunden in unseren Läden begrüßen können.
Ich hoffe nicht ,daß die Testoption für den Handel kommt…Für den medizinischen Bereich finde ich das völlig okay denn sonst hat es keinen Sinn die Notbremse zu ziehen
Gute Entscheidung der Landesregierung, dass schnell zu exekutieren! Das war auch höchste Zeit! Wieder eine Klatsche an den Landrat Santelmann im RBK!
Der Landrat ist jetzt massiv in Zugzwang, nachdem der er zu lange gezögert hat und damit tatsächlich das Gesundheitsrisiko unnötig vergrößert hat.
(Vielleicht hat auch die NRW-Landesregierung die Pressemitteilung von DIE LINKE. gelesen? )
Danke für die Infos.
Verstehe aber nicht den Unterschied zwischen mit und ohne Test-Option wie hier dargestellt. Oder fallen dann die nicht aufgeführten Beschränkungen weg, so dass zB Geschäfte weiterhin geöffnet bleiben dürfen?
Wie sieht es mit Outdoor-Sport, wie Tennis und Golf, aus?
Danke und Gruss!
Ja, so ist das (im Moment) vorgesehen. Geschäfte bleiben geöffnet für alle, die einen tagesaktuellen bestätigten Test vorweisen können. Wir haben das noch einmal etwas klarer herausgestellt.
Allerdings wird das ganze Konstrukt mit der Bundesnotbremse wieder über den Haufen geworfen, die jetzt sehr schnell verabschiedet werden soll. Dann wird (wahrscheinlich) die Testoption wieder weg sein.
Was lohnt sich ? Was hat sich geändert? Nix …. die Geschäfte bleiben so wie so jetzt zu und nur abholendienst.