Die Pandemie hat in vielen Bereichen einen Digitalisierungsschub gebracht und den Datenschutz auf den Prüfstand gestellt. Die meisten Akteure habe diese doppelte Herausforderung gemeistert. Doch jetzt muss in vielen Bereichen beim Datenschutz nachgearbeitet werden.

Zu Beginn der Pandemie mussten Unternehmen, Behörden, Krankenhäuser, Ärzteschaften, Schulen, Vereine etc. plötzlich vieles neu bedenken und organisieren. Es galt unter außergewöhnlichen, stressigen Bedingungen die dringend gebotenen Maßnahmen zur Corona-Virus-Bekämpfung zu ergreifen – und dabei außerdem neue DSGVO-Anforderungen zu erfüllen. 

Dass die Beteiligten den ungewohnten Daten-Herausforderungen gerecht wurden und den Stresstest in der Regel bestanden, stimmt zuversichtlich: Auch die in der Post-Corona-Zeit erwartbaren weiteren Digitalisierungsschübe könnten ähnlich erfolgreich, d.h. DSGVO-konform, bewältigt werden. 

Datenschutz ist in der Mehrzahl der Unternehmen angekommen und wird, von schwarzen Schafen abgesehen, in der Breite so sensibel behandelt wie kaum zuvor. Ein Grund dafür ist wohl die Tatsache, dass Inhalte und Sinnhaftigkeit der DSGVO seit dessen wirksamen Einführung im Mai 2018 allen Beteiligten sehr präsent geworden sind. 

Mehr Vertrauen in Datenschutz

Als Folge davon vertrauen Bürgerinnen und Bürger dem Datenschutz, der speziell durch Corona-Maßnahmen erforderlich wurde. Beispielsweise akzeptieren sie Besucherbögen in Betrieben, Restaurants, Friseur-Salons, Schwimmbädern, Baumärkten etc.

Gemäß DSGVO werden die Daten in Listen oder Apps so erhoben, wie es sein sollte: temporär und zweckgebunden. Die Listen als willkommenes zusätzliches Tool zur Ermittlung von Straftätern zu nutzen, wurde gerichtlich zurückgewiesen. Dies darf als Beweis für die Stärke des Datenschutzes verstanden werden.

Andererseits zeigen sich die Datenschutzbehörden im Falle der stark propagierten Kontaktnachverfolgungs-Lösung „Luca“ des Rappers Smudo pragmatisch. Bestimmte Sicherheitsrisiken wurden zwar moniert, doch darf die App weiter in Gebrauch bleiben: Die Vorteile bei der Pandemiebekämpfung überwiegen die Nachteile von mutmaßlich temporären Datenschutzrisiken.

Zeit der Entschuldigungen läuft ab

So hat die Pandemie die Digitalisierung in Teilbereichen rapide vorangetrieben, z.B. bei der Kontaktverfolgung, den Homeoffice-Arbeitsplätzen und Videokonferenzen. Im Sinne von Datenschutz und Datensicherheit muss hier jedoch teilweise noch nachgearbeitet werden.

Denn bald dürften Nachlässigkeiten, etwa bei der Einführung neuer digitaler Technologien, nicht mehr mit Verweis auf Corona-Stress entschuldbar sein. Weiter ist zu erwarten, dass die Maßstäbe – vielleicht auch die Handhabung von Bußgeldern – nach Corona tendenziell eher strenger werden.

Datenschutz ist Kundenschutz

Deshalb sind Unternehmen gut beraten, den Datenschutz in diesen wechselhaften Zeiten stets auf den neuesten Stand zu bringen, zumal er immer auch Kundenschutz darstellt und Kundenfreundlichkeit beweist. Vor diesem Hintergrund sollte es auch leichtfallen, DSGVO-konforme Cookie-Tools auf der Homepage einzurichten.

Ich werde hier in der nächsten Zeit über die wichtigsten Datenschutz-Themen informieren. Wenn Sie spezielle Fragen haben – ich berate Sie gerne.

Ihr Norbert Hendricks

Kontakt: Z-DEX
Norbert Hendricks
Altenberger-Dom-Straße 173, 51467 Bergisch Gladbach
Telefon: 0171-2669083
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Weitere Informationen: www.z-dex.de

Zur Person: Norbert Hendricks ist gelernter Journalist und lebt mit seiner Familie seit 1991 in Bergisch Gladbach. Beruflich ist er seit 1997 mit der Marketingagentur MPS Hendricks selbstständig. Seit 2018 kamen Leistungen im Bereich der Daten und Digitalisierung als weiteres Gewerbe unter der Firmierung Z-DEX hinzu. Jüngst wurde für Z-DEX ein neues Büro in Schildgen eröffnet.

Über Z-DEX: Z-DEX steht für Zertifizierte Datenexpertise. Folgende Dienstleistungen werden angeboten: Externer Datenschutz (TÜV-zertifiziert), Datenschutz-Audits (TÜV-zertifziert), IT-Sicherheit (DGI-zertifiziert), Krisenberatung und Datenrecherchen. 

Zur Philosophie: Mein Anspruch ist es, die verschiedenen Daten-Themen für meine Kunden und Kundinnen kompetent, effizient und verständlich zu vermitteln. Sie können sich darauf verlassen, dass ich sie entlaste und sie praxisgerechte Lösungen zu fairen Preisen erhalten.

Zu den Schwerpunkten: Als Externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Unternehmen verschiedenster Größenordnungen, Freiberufler, Vereine etc. bei der effektiven Umsetzung der DSGVO-Konformität. Darüber hinaus führe ich Datenschutz-Audits durch, um den Datenschutz-Status in Betrieben zu prüfen. Außerdem ist es mein Ziel, der IT-Sicherheit und dem Krisenmanagement in Unternehmen zusammen IT-Abteilungen einen adäquaten Stellenwert zu verschaffen und möglicherweise vorhandene Risiken zu beseitigen.

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ist gelernter Journalist und lebt mit seiner Familie seit 1991 in Bergisch Gladbach. Beruflich ist er seit 1997 mit der Marketingagentur MPS Hendricks selbstständig. Seit 2018 kamen Leistungen im Bereich der Daten und Digitalisierung unter der Firmierung Z-DEX hinzu.

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1 Kommentar

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  1. Dass es sich um einen bezahlten Beitrag (also um eine Anzeige) handelt, müsste schon auf der Startseite gekennzeichnet werden. Advertorials sind eine Unsitte, aber nun mal legal – solange sie als Anzeigen gekennzeichnet sind.

    Das sollte schon beim ersten Kontakt der Fall sein. Nicht nur, um den Verpflichtungn zur Trennung von Werbung und Redaktion zu genügen, sondern auch, weil Leser sich auf den Arm genommen fühlen, sobald sie von der Themenübersicht auf der Startseite zum vermeintlich redaktionellen Beitrag kommen.