Die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine in Bergisch Gladbach nimmt nur noch langsam zu, doch viele richten sich auf einen langen Aufenthalt ein. Gut ein Viertel von ihnen sind Kinder, die einen Platz in der Schule benötigen. Die bürokratischen Abläufe haben sich etwas eingespielt, aber nun steht ein Wechsel innerhalb des Sozialsystems an – daher appelliert die Stadt an die Betroffenen, sich beim Ausländeramt und Jobcenter zu melden.

Im Sozialausschuss hat die Stadtverwaltung am Donnerstagabend aktuelle Zahlen vorgelegt: 1120 Vertriebene aus der Ukraine leben zur Zeit in Bergisch Gladbach, 379 von ihnen in städtischen Unterkünften, mit 741 ist der Großteil privat untergebracht.

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Erwachsen sind 708 der Flüchtlinge, davon 547 Frauen und 161 Männer.

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412 sind jedoch jünger als 17 Jahre alt, und von ihnen dürften rund 300 schulpflichtig sein. In der Altersgruppe der 0 bis 6-Jährigen hat die Stadt 114 Personen erfasst, zwischen 7 und 12 sind es 161 Kinder und zwischen 13 und 17 Jahren noch einmal 137. Sehr viele Kinder und Jugendliche also, die in den ohnehin überfüllten Schulen und Kitas versorgt werden müssen.

Pragmatische Lösungen für Schulkinder gefordert

Brigitta Opiela (CDU), die in Refrath stark in der Betreuung der Flüchtlinge engagiert ist, berichtete im Ausschuss, dass viele der Menschen aus der Ukraine in Deutschland bleiben wollen; viele der Kinder hätten noch keinen Schulplatz, dafür müssten rasch pragmatische Lösungen gefunden werden.

Zur Zahl der jungen Ukrainer, die bereits beschult werden, machte die Stadt keine Angaben, dafür ist formal das Kommunale Integrationszentrum der Kreisverwaltung zuständig.

Neuer bürokratischer Akt

Die Erfassung der Flüchtlinge in den Sozialsystem der Stadt laufe nach Anlaufproblemen inzwischen gut, berichtete die Verwaltung. Die Auszahlung der Leistungen nach dem Asylgesetz würden gerade von Schecks auf Überweisungen umgestellt.

Allerdings steht zum Stichtag 1. Juni ein neuer bürokratischer Großakt an: Die Sozialleistungen werden dann über das Jobcenter oder über die Grundsicherung abgewickelt. Dafür sind neue Anträge notwendig.

Die Stadtverwaltung wirbt seit einiger Zeit dafür, dass die Ukrainer:innen sich zunächst beim Ausländeramt (bei der Kreisverwaltung) eine (vorläufige) Aufenthaltsbescheinigung besorgen und sich danach beim Jobcenter melden – bislang allerdings mit keiner großen Resonanz. Obwohl das Ausländeramt durcharbeite und auch am Wochenende Termine anbietet.

Dabei habe die Neuanmeldung für alle Vorteile, so die Stadt: die Leistungen seien höher, der Zugang zum Gesundheitssystem leichter – und auch die städtische Kasse wird entlastet.

Wie und wo sich die Menschen aus der Ukraine neu anmelden müssen wird in diesem Beitrag ausführlich erläutert. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte:

Wie stelle ich einen Antrag beim Jobcenter? 

Anträge auf Leistungen beim Jobcenter (SGB II) können online gestellt werden:  https://kontaktcenter.jobcenter-rhein-berg.de/kontaktcenter/ukraine. Die Formulare sind in Landessprache verfügbar.

Über den Browser können die o.g. Internet-Seiten in der folgenden Reihenfolge aufgerufen werden: www.jobcenter-rhein-berg.de ->Digitale Angebote ->Kontaktcenter ->Ukraine ->Anliegen auswählen.

Wo bekomme ich eine Aufenthaltserlaubnis?

Geflüchtete, die noch nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer vorläufigen Erlaubnis („Fiktionsbescheinigung“) sind müssen sich rasch an die Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises wenden. Bei diesem Termin wird das Jobcenter Rhein-Berg vor Ort sein und anbieten, auch gleich den Antrag auf SGB II- Leistungen aufzunehmen. 

Die Betroffenen werden aktiv angeschriebenen. Wer einen Termin erhält sollte den unbedingt wahrnehmen, appelliert die Stadt. Wer keinen Termin erhalten hat, kann sich direkt per Mail an die Ausländerbehörde wenden: auslaenderbehoerde@rbk-online.de

Wie stelle ich einen Antrag auf Grundsicherung?  

Menschen über 65 Jahre, die aus der Ukraine geflüchtet sind, erhalten ab dem 1. Juni Geld aus der Grundsicherung (SGB XII) von der Stadtverwaltung. Voraussetzung ist auch hier, dass sie eine (vorläufige) Aufenthaltserlaubnis haben. Der Antrag auf Grundsicherung kann aber auch dann schon gestellt werden, wenn Aufenthaltserlaubnis noch nicht vorliegt. Beim beim Sozialamt, Eingang C, An der Gohrsmühle 18.

Viele weitere Informationen hat die Stadt Bergisch Gladbach auf dieser Website zusammen gestellt, dort finden sich auch Ansprechpartner.

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des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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