Das Kreishaus am Rübezahlwald. Foto: Thomas Merkenich

Wie angekündigt kooperiert der Rheinisch-Bergische Kreis nach der Cyber-Attacke auf die Südwestfalen-IT mit Nachbarkommunen, um eine Zulassung von Fahrzeugen wieder zu ermöglichen. Genau das ist jetzt in fünf Städten bzw. Kreisen grundsätzlich ab sofort möglich. Allerdings gelten auch dort mitunter Wartezeiten. Die Fahrzeughändler reagieren verhalten positiv.

Kfz-Zulassungen sind für Bürger:innen und Unternehmen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis im Rahmen einer Notfalllösung ab sofort möglich, teilt die Kreisverwaltung auf ihrer Website mit. Demnach leisten die Städte Remscheid, Solingen und Leverkusen sowie der Kreis Mettmann und der Rhein-Sieg-Kreis Amtshilfe.

Update 22.11.: In Leverkusen gelten besondere Regeln, Details siehe unten.

Welche Zulassungsstelle und welches Kennzeichen genutzt wird ist den Betroffenen überlassen. Zur Auswahl stehen die Kennzeichen LEV, RS, ME, SG oder SU. Eine Ausgabe von GL-Kennzeichen sei vorerst nicht möglich. Auf eine Priorisierung, welche Betroffenen vorrangig dran kommen, verzichtet der Rheinisch-Bergische Kreis.

Partnerkommunen unterschiedlich ausgelastet

Mit der Kooperation mit gleich fünf Kommunen kann der Andrang verteilt werden; immerhin werden in Rhein-Berg pro Monat durchschnittlich rund 1000 Fahrzeuge zugelassen oder umgemeldet.

Die Zulassungsstellen in den fünf Partner-Kommunen sind unterschiedlich ausgelastet, in Mettmann und Siegburg waren Termine über die Onlinevergabe (Links und Details siehe unten) am Dienstagvormittag noch kurzfristig verfügbar, in Solingen liegt die Wartezeit aktuell bei sechs Tagen, in Remscheid und Leverkusen derzeit sogar bei rund zwei Wochen.

Fahrzeughändler verhalten positiv

Die ersten Reaktionen von Fahrzeughändlern fallen nur verhalten positiv aus. Die Lösung sei eine gute Alternative, mit der man leben können, sagt Vedran Kosic von der SteinGruppe. Vor allem für die Zulassung von Elektrofahrzeugen sei das ein kleiner Lichtblick, weil sie nun ihre Fahrzeuge noch in 2023 anmelden und die Prämie von bis zu 4500 Euro beantragen könne. Diese Prämie sei für die meisten Käufer ein wichtiger Entscheidungsgrund für den Kauf eines Elektrofahrzeuges gewesen

Auch Roman Konrads, Chef des Porsche Zentrums in Bensberg, begrüßt die Lösung – die aber nur ein Behelf sein könne und spätestens in zwei bis drei Wochen durch das reguläre Verfahren abgelöst werden müssen. Er sei etwas skeptisch, ob seine Kund:innen die fremden Kennzeichen akzeptieren werden.

Völlig klar sei jedoch, und das habe er auch in Gesprächen mit Landrat Stephan Santelmann deutlich gemacht, dass nach der Bewältigung der unmittelbaren Not die Kapazitäten in der Zulassungsstelle richtig hochgefahren müssten. sagt Konrads. Denn auch schon vor der Cyber-Attacke hätten dort katastrophale Zustände geherrscht. Das sei aber auch jedem bekannt und bewusst.

Hintergrund: Ein Hacker-Angriff auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen IT Anfang November hatte fast 100 Kommunen betroffen; neben der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach musste auch die Kreisverwaltung viele Dienste einstellen, eine Rückkehr zum Normalbetrieb ist nicht in Sicht. Seit Tagen lautet die tägliche Info des SIT-Pressesprechers: „Am heutigen Tag haben wir keine neuen Informationen für die Öffentlichkeit.“

Alle Infos finden Sie in den unten verlinkten Beiträgen

Spätere Ummeldung auf eigene Kosten ist Pflicht

Sobald die eigene Zulassungsbehörde wieder handlungsfähig ist seien die Fahrzeughalter:innen verpflichtet, das Fahrzeug umgehend in den Rheinisch-Bergischen Kreis umzumelden und dabei die Kennzeichen auszutauschen, betont die Kreisverwaltung. Die Kosten dafür müssten sie selbst tragen.

Aus Sicht der Autohändler ist diese doppelte Gebühr nicht nachvollziehbar – da sie diesen Umstand nicht verschuldet hätten und mit der Anmeldung in einer Nachbarstadt ohnehin zusätzliche Kosten hätten.

Dank des Landrats

Erst wenn die eigenen Zulassungsstellen des Rheinisch-Bergischen Kreises wieder an das Behördennetz angeschlossen ist, können alle Dienstleistungen wieder vor Ort zur Verfügung stehen – daran arbeitet der Kreis nach früheren Angaben mit einem alternativen IT Dienstleister.

„Ich habe mich intensiv dafür eingesetzt, dass wir die Zulassung für Bürgerinnen, Bürger und auch Gewerbetreibende jetzt wieder möglich machen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den benachbarten Städten und Kreisen für diese wichtige Hilfe“, sagt Landrat Stephan Santelmann.

Die Regelung im Detail

Bei allen Zulassungen können nur die Kennzeichen der jeweiligen Nachbarstädte beziehungsweise Kreise zugeteilt werden: LEV, RS, ME, SG oder SU.

Bei der Terminvereinbarung und der weiteren Handhabung gelten die örtlichen Bestimmungen. Auf den Webseiten der jeweiligen Städte und Kreise gibt es alle Informationen und notwendige Unterlagen:

• Stadt Remscheid: https://t1p.de/g1ijp
• Stadt Solingen: https://t1p.de/2bpg5
• Stadt Leverkusen: https://t1p.de/mqdti
• Kreis Mettmann: https://t1p.de/xk1f0
• Rhein-Sieg-Kreis: https://t1p.de/kxq3n

In Leverkusen gelten Sonderregeln: In Leverkusen sind diese Vorgänge vorerst nur über die sogenannte „Postzulassung“ per Einwurf in den Hausbriefkasten (Haus-Vorster Str. 8 in Leverkusen-Opladen) möglich. Das sei für kurzfristige Anliegen der beste Weg, um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten. Eine Terminvereinbarung kann so entfallen. Wartezeiten im Publikumsbetrieb werden weitestgehend vermieden. Informationen zur Postzulassung können auf der Internetseite abgerufen werden: Kfz – Neuzulassung per Post | Stadt Leverkusen

Folgende Dienstleistungen werden angeboten:

• Neuzulassung
• Umschreibungen
• Abmeldung/Außerbetriebsetzung
• Kurzzeitkennzeichen
• Ausfuhrkennzeichen

Eine Reihe spezieller Dienste können erst nach Anschluss an das Behördennetz durchgeführt werden:

• Wiederzulassung auf denselben Halter / dieselbe Halterin
• Umkennzeichnung wegen Kennzeichenverlust oder aus persönlichen Gründen
• Vergabe/Löschung Saisonkennzeichen
• Ersatzdokumente
• Halterdatenänderung (Wohnort/Name)
• Änderung der Technikdaten
• Neusiegelung
• Rotes Fahrzeugscheinheft
• 07er-Kennzeichen

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Und? wir haben Anfang – März – 2026 ..

    es hat sich bis auf reduzierte warte-Zeit abermal NICHTS getan. Man wartet weiter ca. 3Wochen(!!!) auf ein Termin.
    Hat jemand die Chance zum Wechsel auf das digitale iKfz Portal von NRW getan ?, nein.
    Hat jemand ein “Projektplan” in der Hand ? nicht dass ich wüsste.

    Findet man Ankündigungen Q2, Q3, 4? und “es passiert” was?, auch leider nein.

    Welchen “Plan” hat GL, auch mal endlich die Zulassungstelle “ins Netz” zu bringen??

    ich dachte dei Presse hakt mal intensiver nach..

  2. Hallo Problem Fahrzeug Zulassung, Werdender Vater hat ein in der Eifel ein Wager gekauft.Und Nun? Bekommt man in 2 Monate erst ein Termin für die Zulassung. Alptraum. Autohändler hat kein Verständnis dafür, der Wagen muss weg.Aber wie? Ohne riesige Zusatzkosten ,und wo unterstellen. Es ist unzumutbar, das es keine Auswechmöglichkeiten gibt ,oder toleriert. Z.B.Anmelden in Nachbarbezirke, die Spielraum besitzen Zeitlich..Wo bekommt man Hilfe?
    Würde mich freuen von Ihnen zu hören

  3. Schön, das sich seit dem 21.11. nichts, aber auch garnichts mehr tut. Die Seite der S.IT ist unverändert und auch beim RBK nichts neues…..
    Ich (und viele andere auch) können nach wie vor kein Auto anmelden. Da ich in den Nachbarkommunen mein jetzigen Nummernschild, welches auf das neue Auto soll, nicht reservieren kann. Ausserdem bräuchte ich dann keine Umschreibung sondern eine Umkennzeichnung. Dies bedeutet das ich 2x an- und abmelden müsste. Dazu läuft die Finanzierung. Das alte Fahrzeug kann ich noch nicht dem neuen Besitzer übergeben, da ich das neue nicht zulassen kann. Daher habe ich nun doppelte Kosten…….
    Der informationsfluss an die Bürger ist sehr spärlich. Auch viele andere klagen das gleiche Lied. Der Kreis muss endlich was tun. Es kann nicht sein, das es knapp 3 Wochen keinerlei neue Informationen gibt, oder zumindest ein Zeitfenster.

  4. @M.S.: “Kosten für eine etwaige spätere Ummeldung im GL”
    Wenn Sie nachweisen könnten, dass in Ihrem Fall ein Notfall vorlag, bekämen Sie “vielleicht” eine Erstattung von deren (SIT) Versicherung, wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist.
    Ansonsten würde ich sagen, Pech gehabt. Versuchen Sie einfach, den Aufwand bei Ihrer nächsten Steuererklärung geltend zu machen.
    Oder wir übrigen Bürger starten für Sie eine Spendenaktion.

  5. Warum sollte ich denn die Kosten für eine etwaige spätere Ummeldung im GL tragen? So geht das meines Erachtens nicht, schließlich liegt das Verschulden eindeutig nicht beim Bürger! Holt euch das Geld von denen zurück, die die IT nicht ausreichend gesichert haben!

    1. Warum sollen alle anderen Bürger diese Kosten tragen? Oder die Ausgaben für einen Prozess mit ungewissem Ausgang gegen den Dienstleister?

      1. Kein Argument, da das Problem zwischen dem, der zulassen muss und dem Kreis, bzw. SIT liegt. Ihr persönlicher Autohass, begründet oder nicht, ist irrelevant.

      2. Jetzt erfinden Sie schon einen „persönlichen Autohass“ – Ihnen gehen wohl wirklich die Argumente aus. Und wenn Sie Schmerzen wegen der Gebühr empfinden, dann holen Sie sich das Geld doch selbst von SIT zurück.

  6. Ich war / bin auch betroffen und sehr froh, dass man diese gute Lösung gefunden hat mit der Zulassung in anderen Kreisen. Ich war in Solingen und bin begeistert, wie perfekt das ddort ablief. Termin noch am gleichen Tag machen können und ohne Wartezeit drangekommen. So wünscht man sich das.

    Was mich bewegt, und da wäre ich dankbar für eine Nachfrage der Redaktion: Kann mit der Umstellung auf den neuen Anbieter aus Aachen dann endlich auch die Online Zulassung in GL gemacht werden. Wäre ja gerade in solchen Situationen Goldwert, dass man nicht mehr vor Ort einen Termin braucht. Alle anderen KFZ Zulassungsstellen um uns herum bieten das ja auch schon an.

  7. Da stimme ich Frau Reinhild Jordans zu 100% zu. Es ist für alle Beteiligten ein Aufwand, auf benachbarte Zulassungsstellen (ein DANK! an diese) zurückzugreifen. Aber warum sollte der Fahrzeughalter diese Kosten doppelt bezahlen. Vielleicht hat nun nicht jeder sein “Wunschkennzeichen”, aber ich wäre froh, überhaupt eine Zulassung zu bekommen, egal mit welchem Kennzeichen. Und sollte dieses Kennzeichen irgendwann nicht mehr gefallen, kann man ja auf freiwilliger Basis zu eigenen Kosten das Kennzeichen umschreiben lassen.

  8. Wenn man bei der späteren Ummeldung auch einen Halterwechsel realisieren kann, zB innerhalb der Familie, ist ein neues Kennzeichen nicht zwingend erforderlich. Diese Kosten lassen sich also ggfs. vermeiden.

    Die Verwaltung bzw den Kreis trifft keine Schuld an dem Cyber Angriff. Weshalb sollte diese den Bürgern die Kosten erlassen? Viele Menschen besitzen gar kein Auto, würden dies aber mitfinanzieren.

    Dass ausgerechnet ein Porsche Händler für sein Klientel diese Forderung aufstellt, spricht für sich.

    1. Hallo Thorsten,
      ich stimme Ihnen voll zu, genau diesen Gedanken hatte ich auch. Warum soll derjenige der kein Auto hat, die Kosten solidarisch mittragen.

      1. Die anderen “Kosten” des Autoverkehrs (Flächenverbrauch, Lärm, Luftverschmutzung, …) tragen doch auch alle mit – wieso sollte das hier anders sein? ;-)

      2. und dann der erste sein, der aufschreit, wenn das Argument bei einem anderen Thema kommt? ;)

        Die Verwaltung hat einen anscheinend nicht ausreichend geschützten Dienstleister gewählt. Die Gebühren könnte der Kreis z.B. von diesen zurückholen oder eben selber tragen.

  9. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Kreisverwaltung endlich (!) eine vorübergehende Kfz.-Zulassung mit Kennzeichen der jeweiligen Nachbarstädte beziehungsweise Kreise: LEV, RS, ME, SG oder SU ermöglicht. Der Dank gilt besonders den benachbarten Städten und Kreisen für diese “Nachbarschafts-Hilfe”.
    Es ist selbstverständlich, dass Fahrzeug umgehend in den Rheinisch-Bergischen Kreis wieder umzumelden und dabei die Kennzeichen auszutauschen sind, sobald die Zulassungsbehörde des Kreises wieder handlungsfähig ist.
    Es ist jedoch nicht selbstverständlich und auch nicht hinnehmbar, dass die Kosten für diese Ummeldungen von den Fahrzeughaltern selbst zu tragen sind.
    Den Autohändler ist zuzustimmen: Diese doppelte Gebühr ist nicht nachvollziehbar, denn mit der Anmeldung in einer Nachbarstadt fallen zusätzliche Kosten (Wegstrecke, Zeit und Gebühren für Zulassung incl. Kennzeichen) an.
    Es wäre bürgerfreundlich und eine besondere Geste für die betroffenen Fahrzeughalter, wenn die Kreisverwaltung zumindest die Gebühren für die Ummeldung im Rheinisch-Bergischen Kreis trägt, zumal die Kosten für die GL-Kennzeichen zusätzlich für die Kennzeichen der Nachbarstädte von den Fahrzeughaltern getragen werden.
    Man darf gespannt sein, ob die Kreisverwaltung zu dieser unentgeltlichen Serviceleistung im Interesse ihrer Bürger bereit ist.

    1. Hallo Herr Bunke,
      ist es nicht insbesondere ein großes Anliegen Ihrer Partei (FDP; soweit ich weiß gehören sie der an), dass die Verwaltungen digitalisiert werden. Dann müssen auch Risiken, Probleme, Ausfälle einkalkuliert werden.

    2. In anderen Kreisen ist es keine Pflicht, die Kennzeichen umzusetzen, nur ein Angebot.
      Und bei einem Umzug darf man ja auch das vorherige Kennzeichen behalten.
      Da sollte foch so viel Kulanz seitens des Kreises herrschen, dass diese doppelten Kosten den Bürgern erspart bleiben, denn die Bürger können ja am wenigsten dafür, dass grade dieses Chaos herrscht.