Beim Alkohol ist klar geregelt, mit welchem Promillewert ein Fahrzeug geführt werden darf und ab wann von einer relativen oder absoluten Fahrunfähigkeit ausgegangen wird. Gilt Gleiches auch für den Konsum von Cannabis?  Fachanwältin Barbara De Icco Valentino erläutert in ihrer Expertenkolumne, welche Regeln im Verkehr zu erwarten sind.

Von Barbara De Icco Valentino

Im September 2023 habe ich bereits darüber berichtet, wie sich die Gesetzeslage bezüglich eines Cannabis-Konsums aktuell darstellt und welche Konsequenzen bei derzeitigem Konsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen drohen.

Der Bundestag hat nunmehr für die Legalisierung des Cannabiskonsums als auch des Cannabisbesitzes gestimmt. Zum 1.4.2024 soll der Cannabiskonsum legal sein, daneben soll das Mitführen von bestimmten Mengen Cannabis als auch ein eingeschränkter Anbau möglich sein. Der Bundesrat soll am 23.3.2024 über das geplante Cannabisgesetz beraten.

Ab dem 1. April soll mithin der legale Cannabiskonsum möglich sein und zu unserem neuen Alltag gehören.

Es kommt nunmehr die Frage auf, wie es um das Fahren nach dem Konsum der Droge bestellt ist. Ist ein Joint rauchen und sich danach ins Auto setzen bald unsere neue Normalität? 

Beim Alkoholkonsum ist klar geregelt, mit welchem Promillewert ein Fahrzeug geführt werden darf und ab wann von einer relativen oder absoluten Fahrunfähigkeit ausgegangen wird. Gilt Gleiches auch für den Konsum von Cannabis? 

Wie wird sich der zukünftige Umgang mit dem Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen darstellen?

Der derzeitige Grenzwert liegt bei 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabiol (THC) pro ml Blutserum als Nachweis für eine konsumbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. 

Schon lange, unabhängig von der bevorstehenden Legalisierung, wird über diesen Grenzwert diskutiert. Mit diesem Grenzwert ist zwar ein Nachweis des Cannabiskonsums möglich,  es kann jedoch nicht zwingend ein Rückschluss auf eine Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit gezogen werde, so die Experten.

Ein Blutwert von 1,0 ng kann beispielsweise auch dann vorliegen, wenn Freitags ein Joint konsumiert wird und sich der Konsument Montags ans Steuer setzt. Konsequenzen können von einer Geldbuße über Fahrverbote, Punkteeintragung im Fahrerlaubnisregister bis zur Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung reichen. 

Was muss man also künftig als Fahrerlaubnisinhaber bei gleichzeitigem legalen Cannabiskonsum beachten? Bislang ist nicht festgelegt worden, ob und inwieweit die Grenzwerte für THC im Blut angehoben werden.

Jeder Führer eines Kraftfahrzeugs soll nur fahrtüchtig am Straßenverkehr teilnehmen, sodass die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet sei. Derzeit werde der Grenzwert für THC im Blut durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf wissenschaftlicher Grundlage erneut untersucht und ermittelt, so das Bundesgesundheitsministerium in seiner Stellungnahme. Eine entsprechender Vorschlag soll bis Ende März 2024 unterbreitet werden.

Wovon können wir sicher ausgehen?

Ich gehe davon aus, dass sich die fahreignungsrechtlichen Regelungen zu einem Cannabiskonsum an die bereits bestehenden Regelungen des Alkoholkonsums und der gesetzlichen Folgen angepasst werden.

Weiter gehe ich davon aus, dass grundsätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis nur noch dann wird erfolgen können, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch vorliegt. Ein Alkoholmissbrauch liegt nach gesetzlichen Vorgaben dann vor, wenn der Konsument zwischen Fahren und Konsum nicht unterscheiden kann und dieser eine Trennung nicht sicher vornehmen kann.

Allerdings gibt es zum Alkoholkonsum einen sehr relevanten Unterschied: 

Auch bei Anhebung des THC-Grenzwerts wird es schwierig sein,  als Konsument festzustellen, ob und inwieweit Fahrtüchtigkeit vorliegt oder nicht. Jeder Mensch baut Cannabis in einem anderen Umfang ab. Die Resorption des Cannabis im Blut kann abhängig sein von Alter, Statur, Häufigkeit des Konsums und THC-Gehalt des konsumierten Cannabis.

Cannabis kann in manchen Fällen bis zu drei Monate nach Beendigung des Konsums noch im Blut nachweisbar sein, anders als nach einem Alkoholkonsum, wo in der Regel zumindest 24 Stunden nach Trinkende Alkohol nicht mehr nachweisbar ist, da dieser vom Körper in der Regel komplett abgebaut wurde (selbstverständlich abhängig von dem erreichten Promillehöchstwert).

Wie ein legaler Cannabis-Konsument also für sich selbst wird prüfen können, ob er den Grenzwert unterschreitet, um wieder ein Kraftfahrzeugen zu führen, bleibt abzuwarten. 

Über die weitere Entwicklung und die Einführung eines etwaigen Cannabiskonsum -Gesetzes informiere ich Sie selbstverständlich im Rahmen der Expertenkolumne und berichte ebenfalls über die Folgen der Cannabislegalisierung für den Straßenverkehr und die Fahrerlaubnisinhaber.

Ich wünsche Ihnen weiterhin eine gute und sichere Fahrt.

Ihre Barbara De Icco Valentino

Barbara De Icco Valentino ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und für Medizinrecht in der Kanzlei Leonhard & Imig. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Verkehrsrecht (u.a. für Schadenregulierung, Autokauf, Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen) und Medizinrecht. Des Weiteren ist sie Vorstandsmitglied im Automobilclub Deutschland e.V. (Ortsclub Köln linksrheinisch).

Leonhard & Imig Rechtsanwälte steht seit 50 Jahren für Rechtskompetenz in Bensberg.

Die renommierte Traditionskanzlei bietet seriöse und vertrauensvolle Rechtsberatung in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, Familien- und Erbrechts, Miet- und Wohnungseigentumsrechts, Bau- und Architektenrechts, Verkehrsrechts, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie Medizinrechts. Sie wurde 1969 in Bensberg gegründet und hat heute ihren Sitz in zentraler Lage zwischen Schlossstraße und Bahnhof.

Die Anwälte bei Leonhard & Imig leben klassische Werte wie Aufrichtigkeit und Bodenständigkeit. Bürger und Unternehmen aus dem Bergischen sowie dem rechtsrheinischen Köln profitieren von ihrer langjährigen Erfahrung und der breit gefächerten Fachanwaltsexpertise.

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  1. Die armen Kinder die um den Tisch laufen und die Eltern rauchen Cannabis sie müssen alles mit Einatmen ob sie wollen oder nicht

    1. Wer in Anwesenheit von Kindern irgendetwas raucht, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.

  2. Interessanter Beitrag. Vielen Dank an die Autorin. Es bleibt festzuhalten, dass das Fahren unter Drogen nicht “mitlegalisiert” wird.