Hermann-Josef Tebroke ist Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU Rhein-Berg. Foto: CDU

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann-Josef Tebroke fordert, alle kleineren Unternehmen, Handwerksbetriebe und Tafeln bei der Erweiterung der LKW-Maut nicht zu belasten. Die Ausnahmeregelungen gingen nicht weit genug. Ohnehin belaste die Entscheidung der Ampel die heimischen Unternehmen.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung des Bundestagsbüros von Hermann-Josef Tebroke (CDU).

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Zum 1. Juli tritt die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft. Diese Ausweitung der „LKW-Maut“ hat für viele Unternehmen erhebliche Mehrbelastungen zu Folge. Um kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe nicht zu überfordern, gibt es eine Handwerkerausnahme.

Dr. Hermann-Josef Tebroke, Bundestagsabgeordneter des Rheinisch-Bergischen Kreises, dazu: „Die Ausnahmeregelung war von der CDU/CSU- Fraktion gefordert und ist ausdrücklich zu begrüßen. Aber sie greift zu kurz, weil sie nur bestimmte Berufe umfasst.“

Darum hat die Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Sie fordert, dass deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden.

Hinweis: Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen – Keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppen durch die Erweiterung der LKW-Maut ab 1. Juli 2024“ (BT-Drucksache 20/11956) kann hier eingesehen werden.

Tebroke weiter: „Von der Mautpflicht müssen weitere Berufe befreit werden. Ungleichbehandlungen darf es nicht geben. Entsprechend sind alle gewerblichen Tätigkeiten von der Maut zu befreien, die handwerksmäßig erbracht werden und mit Transportaufgaben verbunden sind. Dazu gehören etwa der gewerbliche nicht-landwirtschaftliche Gartenbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, aber auch Hausmeisterdienste, die Energieversorgung, die Entsorgung, der Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten. Nicht zuletzt gehören auch Fahrzeuge, die im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements der Tafeln zum Einsatz kommen, unter die Ausnahmeregelung.“

Tebroke schließlich: „Festzuhalten bleibt: Die von der Ampel-Koalition beschlossene Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Lkw-Maut belastet viele unserer heimischen Unternehmen. Gerade in diesen angespannten Zeiten verschärft die Ampel damit die Lage der Wirtschaft noch einmal. Dabei brauchen die vielen kleinen und mittelständisch geprägten Betriebe weniger statt immer mehr Bürokratie und Zusatzkosten.“

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