Thore Eggert. Foto: Thomas Merkenich

Stadtkämmerer Thore Eggert hält eine Differenzierung der Hebesätze bei der neuen Grundsteuer für problematisch. Die CDU hatte unterschiedliche Hebesätze für Wohneigentum und Gewerbe gefordert. Das sei, so Eggert weder sinnvoll noch praktikabel. Und er verrät: Bis die Stadt konkrete Auswirkungen der Grundsteuerreform berechnen kann wird es noch eine Weile dauern.

Aus Sicht von Kämmerer Thore Eggert (FDP) ist der Vorschlag der CDU nicht nur keine Lösung für das Problem der ungleichen Belastungen durch die Gewerbesteuerreform, er sei sogar gefährlich: „Statt die gegebene Problemstellung zu lösen, drohte eine Hebesatzdifferenzierung aus meiner Sicht vor Ort nicht unerhebliche Schäden zu verursachen, allen voran in rechtlicher Hinsicht“, sagte Eggert dem Bürgerportal.

Die CDU hatte gefordert, der absehbar starken Belastung von Wohneigentum durch die neue Grundsteuer entgegen zu wirken, indem die Stadt für Wohneigentum und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließt. Ein Vorschlag, den die SPD umgehend als „unredlich“ und undurchführbar zurückwies.

Der Kämmerer ist die Person, die die Grundsteuerreform ausführen muss – und dabei wenig Gestaltungsspielraum hat, wie er betont. Das Ziel der Aufkommensneutralität „und damit die Vermeidung einer versteckten Steuererhöhung“ vertrete die Stadtverwalterung weiterhin. Dennoch sei eine (individuelle) Mehrbelastung von Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermeiden – das dürfe nicht unter den Tisch gekehrt werden. Zudem ergebe sie sich ja aus der Logik der Reform.

Die Grundsteuer …

Die Grundsteuer zahlen alle Eigentümer:innen von Grundstücken bzw. indirekt die Mieterinnen. Die Einnahmen fließen direkt in die Stadtkasse.

Bisherige Berechnung der Grundsteuer B

Bislang wurde für die Berechnung der Grundstücke ein Einheitswert zugrunde gelegt, der mit der Steuermesszahl (vom Land festgelegt) und dem Hebesatz (von der Kommune festgelegt) multipliziert wurde und so die jährliche Grundsteuer ergab.

Reform der Grundsteuer B

Die Einheitswerte entsprachen nicht mehr dem tatsächlichen, in der Regel viel höheren Wert der Grundstücke. Daher hatte das Bundesverfassungsgericht eine neue Berechnung auf Basis aktueller Werte gefordert, um die Steuergerechtigkeit wieder herzustellen.

Neue Berechnung der Grundsteuer B

Die Finanzämter hatten zunächst die Grundsteuerwerte für jedes Grundstück neu festgelegt, auf Basis vor allem der Bodenrichtwerte (die für einzelne Zonen im Stadtgebiet regelmäßig von lokalen Gutachterausschüssen ermittelt werden) und des Alters des Gebäudes.

Der neue Grundsteuerwert wird (wie früher) mit der Steuermesszahl (in NRW künftig 0,31 Promille für Wohngrundstücke) multipliziert, das ergibt den Grundsteuer-Messbetrag. Dieser Betrag ist von den Finanzämtern bereits festgelegt worden.

Der Messbetrag wiederum wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune multipliziert und durch 100 geteilt – und es ergibt sich die jährliche Grundsteuer. Sie steht dann im Grundsteuer-Bescheid, den die Kommunen aber voraussichtlich erst im Frühjahr verschicken können.

Hier sind die Bodenrichtwerte für Bergisch Gladbach abrufbar: BORIS NRW

Beitragsneutralität

Die individuelle Grundsteuer-Belastung wird sich in so gut wie allen Fällen verändern, die Reform ist also nicht beitragsneutral. Das ist auch nicht das Ziel, Bevorteilungen aus der Vergangenheit sollen abgeschafft, Überbelastungen reduziert werden.

Aufkommensneutralität

Die Summe aller Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer (Aufkommen) soll sich durch die Reform nicht verändern; die Kommunen sollen also weder mehr noch weniger Geld von den Bürger:innen einkassieren.

Wohngrundstücke

Dazu zählen Grundstücke mit Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Wohneigentum und Mietwohngrundstücke.

Nichtwohngrundstücke

Dazu gehört Teileigentum (z.B. Garagenhöfe), Geschäftsgrundstücke, unbebaute Grundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstig bebaute Grundstücke.

Faire Balance – und rechtliche Risiken

Ziel der Reform sei eine „faire Balance der Grundsteuer“. Dabei könne die Differenzierung vor Ort nicht helfen. Dafür führt Eggert vor allem rechtliche Argumente an.

So gebe es erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Dazu gehöre insbesondere die Frage, ob Entscheidungen über die Privilegierung des Wohnens und über die (gleichheits-)rechtlichen Grenzen von Belastungsverschiebungen von der Kommune getroffen werden können – oder nicht doch der Gesetzgeber landeseinheitlich entscheiden müsse.

Mit einem differenzierten Hebesatzrecht würde sich eine weitere Flanke für neue Widerspruchs- und Gerichtsverfahren auftun, mit denen sich dann die Stadt Bergisch Gladbach herumschlagen müsste – und Gefahr laufe, vorerst überhaupt keine Grundsteuer einnehmen zu können.

Die Alternativ liegt beim Land

Im Gegensatz zur Aussage der CDU sieht Eggert eine bessere Möglichkeit, die überproportionale Belastung des Wohnens zu verhindern. Dazu müsse lediglich das Land NRW (von einer schwarz-grünen Koalition geführt) eine höhere Grundsteuer-Messzahl für Geschäftsgrundstücke fest. Eine Lösung, die Sachsen und das Saarlandes gewählt hatten.

Mit der landesweiten Anpassung der Messzahlen könne die Verschiebung der Grundsteuer B zu Lasten der privaten Eigentümer insgesamt vermieden werden. Damit folgt Eggert der Argumentation des Städte- und Gemeindebundes NRW.

Welchen Weg die Stadt Bergisch Gladbach gehen werde, das betont Eggert ausdrücklich, sei eine politische Entscheidung des Stadtrats. Dort hatte sich die CDU zuletzt in einzelnen Fragen mit Hilfe der kleinen Parteien gegen die Kooperation von Grünen und SPD durchsetzen können.

Noch keine Datengrundlage

Basis der aktuellen Debatte sind Berechnungen des Landes für alle Kommunen, wie stark die Hebesätze angepasst werden müssten, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Nach einem allgemeinen Hebesatz hatte das Land zuletzt auch differenzierte Hebesätze vorgelegt.

Diese Berechnungen habe die Stadt Bergisch Gladbach bislang nicht selbst nachvollziehen können, berichtete Eggert. Das Land habe das Verzeichnis der neuen Grundsteuermessbeträge nicht wie angekündigt Ende März, sondern erst Ende Mai zur Verfügung gestellt. Zudem müsse das städtische Rechenzentrum zunächst noch die technischen Voraussetzungen schaffen, um die Daten lesen und verarbeiten zu können.

Daran soll nun in den Ferien gearbeitet werden – um direkt danach mehr zu den Belastungen der Eigentümer und Mieter, über die Konsequenzen für Bergisch Gladbach und das sich daraus ergebenden Vorgehen sagen zu können.

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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