Das Kreishaus am Rübezahlwald. Foto: Thomas Merkenich

Die Zulassungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises bietet ab sofort einen digitalen Service zur Anmeldung von Kraftfahrzeugen an. Sie können jetzt rund um die Uhr zugelassen, umgemeldet und abgemeldet werden. Dank einer Übergangsfrist kann das neue Auto sofort genutzt werden.

Wir veröffentlichen einen Beitrag des Rheinisch-Bergischen Kreises

Samstags ein Auto kaufen und sofort losfahren? Das ist im Rheinisch-Bergischen Kreis ab sofort mit dem digitalen Service i-Kfz möglich. Dieser bietet für Rhein-Bergerinnen und Rhein-Berger viele Vorteile: Fahrzeuge können nun online rund um die Uhr, ohne Wartezeiten und zu geringeren Gebühren neu zugelassen, umgemeldet, wieder zugelassen oder abgemeldet werden.

Auch Tageszulassungen sind nun bequem vom Sofa aus möglich ebenso wie die Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen. Das neue digitale Angebot können sowohl private als auch Großkundinnen und -kunden nutzen. Während einer fünfwöchigen Testphase haben rund 300 Personen den digitalen Service bereits in Anspruch genommen.

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„Digitalisierung muss für die Menschen im Kreis spürbar sein – und genau das erreichen wir jetzt. Digitalisierung bedeutet für uns nicht Technik um der Technik willen, sondern konkrete Erleichterungen im Alltag. Wer ein Auto kauft, soll es auch direkt zulassen können – ohne Wartezeiten, ohne Papierkram, ohne Stress. Wir machen Verwaltung einfacher, moderner und bürgernäher“, bringt Landrat Arne von Boetticher den Mehrwert des neuen digitalen Zulassungsservices auf den Punkt.

Service bequem von zu Hause und vor Ort

Über die Webseite des Kreises gelangen Bürgerinnen und Bürger zum i-Kfz-Portal.

Für die Zulassung wird die digitale Ausweisfunktion benötigt. Andere Dienstleistungen, wie die Abmeldung von Fahrzeugen, sind auch ohne diese Funktion möglich. Nachdem der gewünschte Service beantragt wurde, erhalten Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen und Plaketten per Post. Die Nummernschilder müssen gesondert erworben werden.

Eine Übergangsfrist von 14 Tagen ermöglicht es, das Fahrzeug direkt zu nutzen. Hierfür müssen Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer eine Bescheinigung, die über i-Kfz zur Verfügung gestellt wird, ausdrucken und sichtbar im Fahrzeug mitführen.

Zusätzlich sind auch weiterhin Termine vor Ort möglich. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nötig und kann unter https://rbk3.rbkdv.de/TermineRBK/ vorgenommen werden. Wenn kein zeitnaher Termin ausgewählt werden kann, lohnt es sich, später noch einmal im System nachzuschauen, denn es werden immer wieder Termine kurzfristig frei, die dann neu vergeben werden.

Das geht nur, wenn Termine, die nicht wahrgenommen werden können, abgesagt werden. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, gebuchte Termine, die sie nicht wahrnehmen können, zu stornieren und auch keine doppelten Buchungen vorzunehmen.

Die Zulassungsstelle des Rheinisch-Bergische Kreises bietet zudem aktuell Mittwochvormittag an, dass Bürgerinnen und Bürger ohne Termin vorbeikommen können. Dieser Service ist ausschließlich für Privatpersonen mit dringenden Anliegen vorgesehen, nicht  für Autohändler und Zulassungsdienste. 

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen der Zulassungsstelle finden Interessierte unter https://t1p.de/vedz8.

Rheinisch-Bergischer Kreis

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