Lärmkarte für Bergisch Gladbach
Lärmkarte für Bergisch Gladbach

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan für Bergisch Gladbach geht am kommenden Sonntag zu Ende. Bis dahin können noch Anregungen und Vorschläge zur Lärmminderung eingereicht werden.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Stadt Bergisch Gladbach

Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan der Runde 4 für Bergisch Gladbach geht in die Schlussphase: Noch bis einschließlich Sonntag, dem 12. Januar 2025 können Bürgerinnen und Bürger den aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans einsehen und sich mit Anregungen, Hinweisen und Vorschlägen in dessen wirkungsvoller Entwicklung aktiv einbringen.

Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans setzt die Stadt Bergisch Gladbach die “EU-Umgebungslärmrichtlinie” um, die über das Bundesimmissionsschutzgesetz die Kommunen verpflichtet, Lärmminderungsplanung zu betreiben. In Bergisch Gladbach soll der Plan insbesondere zur Verbesserung der Lärmsituation entlang der am höchsten belasteten Hauptverkehrsstraßenbeitragen.

Der aktuelle Berichtsentwurf zum Lärmaktionsplan der Runde 4, welcher der aktuell laufenden zweiten Beteiligungsphase zugrunde liegt, beinhaltet sowohl die Rückmeldungen aus der ersten Beteiligungsphase, als auch daraus entwickelte Maßnahmenvorschläge.

Dieser Entwurf steht zur Einsichtnahme und erneuter öffentlicher Beteiligung seit dem 9. Dezember 2024 und noch bis einschließlich dem 12. Januar 2025 bereit. Die Bürgerinnen und Bürger sind wieder herzlich eingeladen, ihre Anregungen und Kommentare beizusteuern.

Folgende Möglichkeiten zur Beteiligung stehen zur Verfügung:

  • über ein Online-Formular mit interaktiver Karte
  • schriftlich an: Stadt Bergisch Gladbach – Der Bürgermeister, Fachbereich 7-36
    – Immissionsschutz, 51439 Bergisch Gladbach,
  • per E-Mail an: lap@stadt-gl.de oder
  • per Niederschrift persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung oder telefonisch unter 02202/14-1241 oder 14-1242

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt noch bis zum 12. Januar 2025 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz im Raum U15a im Untergeschoss, öffentlich aus. Stellungnahmen können hier während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden.

Alle Beiträge aus der Bürgerschaft wie auch der ebenfalls beteiligten Träger öffentlicher Belange (z. B. benachbarte Kommunen, Behörden, Verbände) werden einzelfallbezogen geprüft und fließen gegebenenfalls mit ein. Der daraus überarbeitete Lärmaktionsplan wird anschließend dem Ausschuss für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Beratung vorgestellt. Am Ende des Verfahrens steht die Beschlussfassung durch den Stadtrat.

Weitere Informationen:
Stadt Bergisch Gladbach, FB 7-36 Umweltschutz, Tel. 02202 141241
https://www.bergischgladbach.de/laermaktionsplan.aspx

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

2

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Sehr geehrte Entwickler des Lärmaktionplans in Bergisch Gladbach,
    Ich wohne in Moitzfeld und würde meine Meinung zu diesem Thema äußern . In unserer Straße macht die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h viele Aspekte im Leben schwerer . Wie zum Beispiel aus seinem eigenen Haus rauszufahren, während die Strasse voller schnell fahrenden Autos ist. Es nimmt sehr viel Zeit weg und erhöht das Risiko eines Umfalls.
    Ein weiterer widersprechender Grund wäre es, Gefährlichkeit für Kinder. Man fühlt sich konstant unruhig, seine Kinder alleine rausgehen zu lassen, wenn man weiß, dass es kaum richtigen Zebrastreifen gibt und die Autos schnell unterwegs sind.
    Zum Schluss noch ein Argument, nämlich die Lärmbelästigung durch den Verkehr.
    Daher bitte ich Sie, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu sinken.

    1. Ich bezweifle, dass die Verantwortlichen die hiesigen Kommentare auswerten. Aber oben im Artikel werden mehrere Möglichkeiten genannt, wie man sich direkt an die zuständige Stelle wenden kann.