An der Kreuzung der Altenberger-Dom-Straße zur Schlebuscher Straße kann man seit Montag nur noch nach rechts abbiegen. Fotos: Redaktion

Nach einigem Hin und Her hat die Stadt vorerst für Klarheit gesorgt: Die Altenberger-Dom-Straße wird ab Montag im nördlichen Abschnitt zur Einbahnstraße, der Autoverkehr Richtung Ortsmitte soll weiträumig über Schlebusch fahren. Um die angrenzenden Wohngebiete zu schützen, werden Anliegerstraßen ausgeschildert. Die Busse fahren durch den freigeräumten Nittumer Weg.

Aktualisierung, Montag 10 Uhr: Wie angekündigt ist die Altenberger-Dom-Straße am Montagfrüh in Schildgen in Richtung Ortsmitte gesperrt worden, der Verkehr wird über Schlebusch umgeleitet. Am der Einfahrt zum Nittumer Weg verbieten Schilder die Einfahrt, ausgenommen sind Anlieger, der Linien- und der Radverkehr. Dabei handelt es sich um eine sogenannte „unechte Einbahnstraße“, da die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden darf.

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So sieht es an der Kreuzung zum Nittumer Weg aus.

Die vor drei Wochen angelaufene Sanierung der Altenberger-Dom-Straße im Abschnitt zwischen Schlebuscher und Leverkusener Straße geht an diesem Montag (9.2.) in die nächste Phase: Eine Fahrspur wird gesperrt, die Hauptverkehrsachse in diesem Abschnitt damit zur Einbahnstraße Richtung Odenthal. Der gegenläufige Verkehr in Richtung Ortsmitte, Köln und Gladbach wird sehr weiträumig über Leverkusen-Schlebusch umgeleitet.

Die Anwohnerschaft befürchtet, dass damit der Schleichverkehr deutlich zunimmt und im ohnehin belasteten Nittumer Weg und Zehntweg gar nichts mehr geht. Diese Sorgen waren vor drei Wochen der Grund, warum die Stadt die Sperrung auf der Altenberger-Dom-Straße zunächst zurückgenommen und ein Verkehrskonzept angekündigt hatte.

Nun bestätigt die Stadt, dass „Einfahrten ins Wohngebiet nur für Anlieger möglich sein werden“. Das betrifft offenbar den Nittumer Weg und den Zehntweg. Ob darüber hinaus weitere Straßen zu Anliegerstraßen erklärt werden, ließ die Stadt offen.

Durch den Nittumer Weg und Zehntweg wird neben dem Radverkehr jedoch auch der Linienverkehr der Busse geführt. Die Wupsi hat ihre Fahrpläne bereits angepasst.

Zur Sache: Änderungen für den Busverkehr

Die Wupsi machte folgende Angaben:

09.02.2026, Betriebsbeginn bis vsl. Sommer 2026

Aufgrund einer Baumaßnahme im Bereich der Altenberger-Dom-Str. in Berg. Gladbach-Schildgen müssen die Linien 222, 434, N42 und E227 ab dem 09.02.2026, Betriebsbeginn bis vsl. Sommer 2026 in Fahrtrichtung Berg. Gladbach (Linie 222, N42, E227) bzw. Köln (Linie 434) umgeleitet werden.

Linie 222 Richtung Berg. Gladbach:
Die Linie wird in Richtung Berg. Gladbach zwischen der (H) „Hummelsheim” und (H) „Schildgen Kirche” umgeleitet. Die (H) „Rothbroicher Str.” und „Brahmsstr.” entfallen. Stattdessen werden die Ersatzhaltestellen “Humperdinckstr.” (auf dem Nittumer Weg) und “Wagnerstr.” (auf dem Zehntweg) angefahren.
Baustellenfahrplan Linie 222 (Umleitung Schildgen gültig ab 09.02.2026, Umleitung Schlebusch bereits vorher gültig)

Linie 434 Richtung Köln-Mülheim und N42 Richtung Berg. Gladbach:
Die Linien werden in Richtung Köln-Mülheim (434) bzw. Berg. Gladbach (N42) zwischen der (H) „Scharrenberg” und (H) „Schildgen Kirche” umgeleitet. Die (H) „Brahmsstr.” entfällt. Stattdessen werden die (H) „Rothbroicher Str.” sowie die Ersatzhaltestellen “Humperdinckstr.” (auf dem Nittumer Weg) und “Wagnerstr.” (auf dem Zehntweg) angefahren. 
Baustellenfahrplan Linie 434 (Umleitung Schildgen gültig ab 09.02.2026, Umleitung Köln-Dünnwald bereits vorher gültig)

Linie E227 Richtung Berg. Gladbach:
Die morgendliche Fahrt der Linie E227 (7:16 Uhr ab Rothbroicher Str.) startet für den Zeitraum der Baumaßnahme an der (H) Brahmsstr. (Fahrtrichtung Odenthal) und hält anschließend an der (H) Rothbroicher Str. (Fahrtrichtung Leverkusen). Anschließend werden die Ersatzhaltestellen “Humperdinckstr.” (auf dem Nittumer Weg) und “Wagnerstr.” (auf dem Zehntweg) angefahren, bevor die Linie ab der (H) “Schildgen Kirche” den regulären Linienweg aufnimmt.

Damit die Busse überhaupt durchkommen, wurde in großen Teilen des Nittumer Wegs sowie im gesamten Zehntweg ein Halteverbot eingeführt, entsprechende Schilder hängen bereits. Zudem wurden die Hubbel, die eigentlich den Verkehr abbremsen sollen, mit Asphalt abgeflacht.

Vorerst wird der Nittumer Weg nicht zur Einbahnstraße erklärt. Die (weggedrehten) Schilder an der Einfahrt von der Schlebuscher Straße sind dort offenbar nur vorsorglich deponiert worden. Foto: Privat

Nittumer Weg wird vorerst nicht zur Einbahnstraße

Eine Einbahnstraßenregelung für den Nittumer Weg ist zunächst nicht vorgesehen, bestätigt die Stadt auf Nachfragen. Zwar stehen vor Ort bereits (weggedrehte) Schilder bereit – aber offenbar nur vorsorglich für den Fall, dass die Anliegerschilder missachtet werden.

„Wenn festgestellt wird, dass dennoch Durchgangsverkehr entsteht, wird eine direkte Durchfahrt verhindert,“ heißt es in der Stellungnahme der Stadt.

Sie sehe aber auch, dass eine solche Einbahnstraßenregelung auch für einzelne Anwohner erhebliche Umwege verursachen. Daher solle eine Einbahnstraße „nur letztes Mittel sein“.

Hinweis der Redaktion: Wir geben hier die offiziellen Informationen der Stadtverwaltung wieder. Wie und welche Schilder die beauftragten Firmen am Montagmorgen aufstellen, dafür übernehmen wir keine Gewähr.

Die Stadt hatte auf die neue Verkehrsregelung zunächst nicht aktiv hingewiesen, sondern lediglich knapp auf einer Unterseite der städtischen Homepage vermerkt. Am Samstag sollten die Anwohner:innen per Wurfzettel informiert werden.

Vorsorglich weist die Stadt darauf hin, dass zunächst nur an einzelnen kleineren Stellen der gesperrten Strecke auf der Altenberger-Dom-Straße gearbeitet wird, zur Vorbereitung der Leitungen im Untergrund. Davon seien nur wenige direkte Anlieger der Straße betroffen.

Die Baufirma werde am Dienstag einen aktualisierten Bauzeiten- und Ablaufplan vorlegen und mit der Stadt abstimmen. Daraus ergeben sich dann, je nach Baufortschritt, weitere Zufahrtsbeschränkungen.

Für die Arbeiten in diesem wenige Hundert Meter langen Abschnitt der Altenberger-Dom-Straße hatte die Stadt eine Bauzeit voraussichtlich bis Herbst angegeben.

Zum Hintergrund

Der Umbau dieses 2. Abschnitts zwischen Leverkusener und Schlebuscher Straße war 2022 gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen worden, nachdem die Pläne mehrfach angepasst worden waren, um den Interessen des Rad- und Autoverkehrs gerecht zu werden. 

Im Detail: Was und warum gebaut wird

Ziel der Baumaßnahme ist nach Angaben der Stadt, die grundlegende Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit im Abschnitt zwischen Leverkusener Straße bis zur Schlebuscher Straße. 

Im Rahmen des Projekts seien unter anderem folgende Arbeiten vorgesehen:

  • Geh- und Radwege: Neubau bzw. Erweiterung mit Pflasterbelägen und einem taktilen Leitsystem für eine höhere Barrierefreiheit und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
  • Parkstreifen: Anpassung und Erneuerung der Beläge einschließlich erforderlicher Tragschichten, Anpassung an moderne straßenbautechnische Anforderungen, auch um sogenannte Dooring-Unfälle zu vermeiden helfen
  • Erweiterung des Straßenbegleitgrüns als Beitrag zur Klimaanpassung
  • Fahrbahn: Erneuerung der Asphaltdecke sowie – falls technisch notwendig – des gesamten Straßenaufbaus. Verwendung einer helleren Deckschicht, um weniger Hitzebildung im Sommer zu erzielen.

Noch deutlich heftiger umstritten war der 1. Abschnitt zwischen Kempener und Leverkusener Straße, der Entwurf war im September 2025 mit den Stimmen von Grünen, SPD, FWG und AfD beschlossen worden. Im aktuellen Straßenbauprogramm der Stadt, das bis Ende 2027 reicht, ist diese Maßnahme nicht enthalten.

Die Deckensanierung der Leverkusener Straße ist noch für dieses Jahr geplant.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Guten Morgen, wenn ich mir ein Grundstück/Haus/Wohnung (und wenn es auch nur von außen ist, z.B. weil es zum Verkauf oder zur Vermietung steht) anschauen möchte oder bei einem Anwohner einen Brief einwerfen möchte bin ich Anlieger. Auch wenn in der Straße ein Postbriefkasten steht und ich möchte dort meinen Brief einwerfen, darf ich in die Straße einfahren. Das nur als Beispiele für die Berechtigung, in eine Anliegerstraße reinzufahren. Es gibt also viele Gründe, warum ich als Nichtanwohner dennoch mit einem Anliegen eine Anliegerstraße befahren darf. Es dürfte also für die ggfs. kontrollierende Polizei schwierig werden, das in einem Ordnungsverfahren vor Gericht durchzusetzen.

    1. Anlieger im Sinne der StVO sind Personen, die ein berechtigtes Anliegen an einem Grundstück oder Gebäude in einer gesperrten Straße haben. Dies umfasst Bewohner (Eigentümer/Mieter), Besucher, Lieferanten, Kunden, Handwerker sowie Personen, die dort jemanden abholen. Die Nutzung als Abkürzung ist verboten.
      Wichtige Punkte zur Definition:
      Keine Beschränkung auf Anwohner: Auch Personen, die nicht dort wohnen, aber ein konkretes Ziel in der Straße haben, sind Anlieger.
      Berechtigtes Anliegen: Ein tatsächliches Ziel (Besuch, Geschäft, Lieferadresse) muss vorliegen.
      Besucher: Auch wer jemanden abholt oder besucht, gilt als Anlieger, selbst wenn der Besuch nicht zustande kommt.
      Anliegerfrei-Schild: Bei diesem Zusatzzeichen (oft zu “Verbot für Fahrzeuge aller Art” 250 oder “Verbot für Kraftfahrzeuge” 260) ist die Durchfahrt für diesen Personenkreis gestattet.
      Strafen: Unberechtigtes Einfahren wird als Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot geahndet (in der Regel 50 Euro Bußgeld, 25 Euro für Radfahrer).
      Wer kein Anlieger ist:
      Wer eine Straße nur als Schleichweg oder Abkürzung nutzt, um Staus zu umgehen, ist.

      Morgens um 06:00 Uhr kann man schlecht mit Geschäften argumentieren, erst recht, wenn man weis, das da gar keine sind….

      1. Hallo Schildgen, stimmt, so steht es im Gesetzt. Aber die Durchsetzung gestaltet sich dann doch schwierig. Denn die Polizei wird niemanden nachweisen können, dass kein berechtigtes Anliegen vorliegt. Man muss nur bei Einfahrt schon die entsprechende Begründung für die Durchfahrt benennen können.
        Ich kann mir im übrigen auch um 6.00 Uhr morgens schon das Schaufenster eines Geschäftes anschauen oder mich nach den Öffnungszeiten umschauen. Das ist dann bereits ein berechtigtes Anliegen für die Durchfahrt.

      2. Warum kann man nicht einfach aus dem Schleichweg eine Sackgasse machen? Dann hätte sich das mit der Durchfahrt erledigt und für ALLE würde eine Umleitung gelten.

      3. Damit sich der Verkehr an den sogenannten Durchgangsstraßen noch erhöht und die Anwohner dort noch mehr belastet werden? Schließlich müßten die Anwohner der Anliegerstraßen dann auch je nachdem von wo sie kommen auch immer Umwege fahren. Und ständen wie alle anderen dann im Stau.

        Ich wohne an einer Straße, die aufgrund einer Baustelle auch längere Zeit stärker frequentiert genutzt wurde. War nicht schön, ich hätte aber nicht verlangt, dass andere Menschen stärker dem Verkehr ausgesetzt werden damit ich in Ruhe wohnen und schlafen kann.

  2. Es wäre auch mal richtig gut, wenn man mal die Geschwindigkeit messen würde (nicht mit einem so netten digitalen Gesicht) schon morgens um 06.00 Uhr auf dem Zehntweg. Zwischen Starenweg und Leverkusener Str. fährt keiner 30 km, auch die Busse nicht so wirklich. Stelle gerne meine Einfahrt zur Verfügung.
    Und a, es gibt schon viele Anwohner :). Einfach mal morgens an die Ecke Schlebuscher Str.-Nittumer Weg stellen, da kann man alle “Anwohner” sehen, die da so kommen. Verblüffend.

    1. @Schildgen “Es wäre auch mal richtig gut, wenn man mal die Geschwindigkeit messen würde”

      Man kann auch als Anwohner sehr kreativ werden.
      Was ich schon mal mache in unserer 30er Zone:
      Relativ dunkel gekleidet und bereits von weitem für PKW-Fahrer sichtbar, stellt man sich einfach auf den Bürgersteig oder in die Einfahrt und guckt den herannahenden PKW-Raser:innen entgegen.
      Da die nicht gleich erkennen/einschätzen können, warum da eine(r) steht und wer, drosseln die (meistens) vorsichtshalber brav ihr Tempo.

      Ist nicht gefährlich und nur rumstehen ist ja auch sicherlich nicht verboten.

  3. Heute wird der „aktualisierte“ Zeitplan vorgelegt…?
    Stimmt ja, es wurde in der Planung immer von Herbst gesprochen, aber nicht von welchem Jahr!
    Ich persönlich nur selten eine solch wilde Planung erlebt.

  4. Ich wusste gar nicht, dass sooooo viele Menschen im Bereich Nittum wohnen bzw ein “Anliegen” haben. Denn der Nittumer Weg und Zehntweg wird weiterhin als Abkürzung (Schleichweg) genutzt. Aber das habe ich auch nicht anders erwartet!!!!

    1. Einfach mal mit Google-Maps von der Altenberger Dom Str. 233 zur Altenberger Dom Str. 153 eine PKW-Fahrt planen (Hausnummern willkürlich gewählt). Läuft!