Foto: Kreisjägerschaft

In den vergangenen Wochen kam es wiederholt zu Vorfällen mit freilaufenden Hunden und jungen Wildtieren. Aus diesem Anlass bittet die Kreisjägerschaft alle Naturbesucher um besondere Rücksichtnahme bitten.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Kreisjägerschaft Rhein-Berg

Der Wald ist nicht nur ein Ort der Erholung für den Menschen, sondern auch Lebensraum zahlreicher Tierarten. In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Juli befinden sich viele Wildtiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Der Wald, aber auch Wiesen, Felder und Wegränder werden in diesen Monaten zur Kinderstube der Natur.

Rehe, Hasen, Bodenbrüter und viele andere Wildtiere ziehen jetzt ihren Nachwuchs groß und sind auf Ruhe und Schutz angewiesen. Bereits eine kurze Störung kann dazu führen, dass Jungtiere verletzt werden oder Gelege verloren gehen.

Die Kreisjägerschaft appelliert daher an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Hunde beim Spaziergang im Wald sowie entlang von Wiesen und Feldern grundsätzlich an der Leine zu führen und die Wege nicht zu verlassen. In Naturschutzgebieten gelten zudem ganzjährig die Anleinpflicht sowie das Wegegebot.

Jedes Jahr werden zahlreiche Jungtiere von freilaufenden Hunden aufgespürt, gehetzt, verletzt oder getötet. Nicht immer sind die Folgen sofort sichtbar. Oft verenden die Tiere später an ihren Verletzungen oder werden von ihren Müttern nicht mehr versorgt.

Was tun, wenn Sie ein Jungtier finden?

Grundsätzlich gilt: Bitte lassen Sie das Tier in Ruhe und halten Sie Abstand. In den meisten Fällen befindet sich das Muttertier in der Nähe und kehrt zurück, sobald keine Gefahr mehr besteht.

Viele Wildtiere legen ihren Nachwuchs bewusst allein ab, um keine Fressfeinde auf die Jungtiere aufmerksam zu machen. Ein scheinbar verlassenes Jungtier benötigt daher nicht automatisch Hilfe.

Vermeiden Sie unbedingt jeden Kontakt mit dem Tier und halten Sie auch Ihren Hund fern. Menschlicher Geruch oder Störungen können dazu führen, dass die Elterntiere ihr Jungtier nicht mehr versorgen.

Sollten Sie den Eindruck haben, dass ein Jungtier verletzt oder tatsächlich hilfsbedürftig ist, verständigen Sie bitte den zuständigen Revierjäger oder die zuständige Wildtierhilfe. Diese können die Situation fachkundig beurteilen und die notwendigen Maßnahmen einleiten.

Für die Kitzrettung bei der Kreisjägerschaft hilft Ihnen gerne Herr Pohl unter der Rufnummer 0177 383 8873 weiter. Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite der Kreisjägerschaft zu finden.

Mit gegenseitiger Rücksichtnahme können wir alle dazu beitragen, die heimische Tierwelt in dieser besonders sensiblen Zeit zu schützen.

Die beigefügten Fotos können gerne zur Veröffentlichung genutzt werden, diese sind bei der Kitzrettung vor dem Grasschnitt entstanden.

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