Gut 45 Millionen Euro erhält Bergisch Gladbach aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes. Für zehn Jahre – und daher nach Einschätzung der Stadtverwaltung von eher nachgeordneter Bedeutung. Die Fraktion Volt/FWG hat dennoch gefragt, wofür das Geld eingesetzt werden soll.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der FWG

Die Volt/FWG-Fraktion hatte zur Beantwortung im nächsten Finanzausschuss fünf Fragen über die Verwendung des Infrastruktursondervermögens in Bergisch Gladbach vorgelegt. Die Verwaltung hat diese Fragen ausführlich beantwortet (siehe Dokumentation unten).

Aus dem Infrastruktursondervermögen erhält die Stadt insgesamt 45,43 Millionen Euro. Davon stehen 50 Prozent für Bildungs- und Betreuungsinfrastrukturmaßnahmen, 20 Prozent für die Sanierung von Liegenschaften, Klimaschutzmaßnahmen und Klimafolgeanpassungen sowie 30 Prozent für die Verkehrsinfrastruktur, digitalie Resilienz, Digitaisierung, Sportinfrastruktur, öffentliche Sicherheit und Krisenrelienz zur Verfügung.

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Die Mittel können zwischen den Jahren 2025 und 2036 eingesetzt werden.

Dazu die Stellungnahme der FWG:

Angesichts des erheblichen Investitionsstaus sehen wir angesichts der vorgesehenen Fülle der Ausgabenzwecke die vom Bund als Investitionsoffensive bereitgestellte Summe als viel zu gering an, um nicht zu sagen lediglich als Tropfen auf den heißen Stein. 

Die Stadtverwaltung ordnet deshalb die Fördersumme bezeichnenderweise als einen Beitrag mit nachgeordneter Wirkung ein. Es handelt sich auf 12 Jahre gerechnet um ein Fördervolumen von lediglich 3,8 Mio. Euro jährlich.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 kündigt der Verwaltungsvorstand deshalb an, Prioritäten setzen zu wollen. Dazu gehört eine Verzahnung mit dem pflichtigen Haushaltssicherungskonzept. Inhaltliches Ziel sei es, die Fördermöglichkeiten in eine sachgerechte und finanzwirtschaftlich tragfähige Gesamtplanung der Stadt einzubetten.

Diese Bemerkung wirft Fragen auf: Auch wenn die Summe gering ist, erwarten wir eine zweckgebundene Sicherstellung der vorgesehenen Mittelverwendung, wie das im LuKIFG Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz auch vorgesehen ist.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 werden wir uns davon überzeugen.

Kommunen bekommen zu wenig Geld

Abschließend stellen wir fest, dass einmal mehr deutlich wird, dass die Kommunen von Bund und Land nicht die notwendige Unterstützung bekommen, die sie zur Finanzierung der Daseinsvorsorge brauchen.

Eine grundsätzliche kommunale Finanzierungsreform bleibt weiter dringend notwendig. Sie darf sich nicht nur darin erschöpfen, das Konnexitätsprinzip (Wer Gesetze beschließt, der zahlt für die Anwendung) konsequent anzuwenden, sondern eine Regelung zu finden, das Steueraufkommen aus Umsatz- und Einkommensteuer anders zu verteilen, ohne Anreize zur Haushaltsdisziplin bei den Kommunen zu vernachlässigen.

Dokumentation

Die Anfrage von Volt/FWG und die Antwort der Stadtverwaltung im Wortlaut

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  1. 3,8 Mio Euro pro Jahr = 10.566 Euro pro Tag !!! “Nachgeordnete Wirkung”!!! Finde den Fehler!

  2. Zweckgebunden für Schiene astrassen Brücken und Digitalisierung. Das Infrastruktursondervermögen.

    Daher müssen und sollten die ” Milliönchen” auch dafür ausgegeben werden.