Aktualisierung 2.5: Inzwischen haben Vertreter aller Fraktionen Stellung zur Vertragsunterzeichnung am 30.4. bezogen. CDU und SPD reagieren positiv und weisen Kritik als unberechtigt zurück; Grüne, Linke, Demokrative und auch SPD-Bürgermeisterkandidat Michael Schubek zeigen Unverständnis, dass eine Rücktrittsklausel fehlt.

Wir dokumentieren die Erklärung der Stadt, die Reaktion der Bürgerinitiative sowie der Fraktionen und Politiker im Wortlaut:

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Presseerklärung der Stadt Bergisch Gladbach

Die Stadt Bergisch Gladbach ist ins Energiegeschäft zurückgekehrt. Die Vertreter der Bädergesellschaft mbH, der Stadt Bergisch Gladbach und der RheinEnergie AG haben am 30. April 2014 die notariellen Verträge unterzeichnet. Damit erwirbt die Bädergesellschaft insgesamt 49,9 Prozent der Anteile an der Bergischen Licht, Kraft und Wasserwerke GmbH, kurz BELKAW.

Bürgermeister Lutz Urbach

Bürgermeister Lutz Urbach an seinem Schreibtisch.

„Ich bin sehr zufrieden, dass nach über zwei Jahren sehr intensiver und konstruktiver Beratungen und Verhandlungen zum Thema Neuausrichtung der Energieversorgung endlich dieser wichtige Schritt für die Zukunft unserer Stadt und die Bergisch Gladbacherinnen und Bergisch Gladbacher gemacht werden konnte“, erklärt Bürgermeister Lutz Urbach.

In der Ratssitzung am 8. April 2014 stimmten fast 72 Prozent der Ratsmitglieder dafür, dass das Angebot der RheinEnergie zur Beteiligung an der BELKAW angenommen wird. Mit der heute erfolgten Beurkundung der Verträge ist dieser Ratsbeschluss umgesetzt worden. Der Kaufpreis für die Unternehmensanteile des Energie- und Wasserversorgers beträgt 78 Millionen Euro. Diese Summe wird die Stadt Bergisch Gladbach als Darlehen an die Bädergesellschaft vergeben. Der entsprechende Nachtragshaushalt wurde am 28. April 2014 von der Aufsichtsbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis genehmigt.

„Für uns bedeutet die Beteiligung an der BELKAW, dass der Bäder-Fonds nicht weiter abschmilzt und die Verluste der Bädergesellschaft in Zukunft aufgefangen werden können“, zeigt sich Bäder-Geschäftsführer Günter Hachenberg optimistisch. Durch den steuerlichen Querverbund, der von der Finanzverwaltung anerkannt wurde, können die Verluste künftig mit den Gewinnen aus der Sparte Versorgung verrechnet werden.

Für die RheinEnergie AG als dem Unternehmen, das die Anteile der BELKAW veräußert hat, sagt deren kaufmännischer Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzende der BELKAW, Dieter Hassel: „Die RheinEnergie begrüßt die Entscheidung der Stadt Bergisch Gladbach, wieder in eine enge, auch gesellschaftsrechtliche Kooperation mit der BELKAW einzutreten. Wir werden in den nächsten Schritten so rasch wie möglich die Strukturen schaffen, um eine dauerhafte und solide Basis der Kooperation mit der Stadt als dem alten und neuen Anteilseigner zu festigen und setzen auf eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit zum Wohl der Kunden.“

Erklärung der Bürgerinitiative Schlaue Energie für eine starke Demokratie

Am Mittwoch, den 30. April, wurde gegen alle Bedenken und ungeachtet aller offenen Fragen der Vertrag zum Kauf von Belkaw-Anteilen zwischen der Stadt Bergisch Gladbach bzw. der städtischen Bädergesellschaft und der RheinEnergie unterzeichnet.
Selbst die gebotene Aufnahme einer Rücktrittsklausel zum Schutz der Stadt vor Erfüllungsverpflichtungen bzw. Ersatzleistungen im Falle bspw. eines erfolgreichen Bürgerbegehrens ist aus „taktischen Gründen“ einer unbedingten Durchsetzung dieses Geschäfts unterblieben.

Aufgrund des von der Stadt ebenso taktisch erzeugten „Termindrucks“ und nach juristischer Beratung, hat die Bürgerinitiative von einem aufschiebenden Eilverfahren nach §123 VwGO abgesehen.

Ungeachtet dessen bleibt es bei dem Vorhaben, die Entscheidung für den schuldenfinanzierten Kauf von Belkaw-Minderheitsanteilen durch die Stadt auf dem Wege eines kassierenden Bürgerbegehrens aufzuheben.

Patrick Graf, Sprecher der Bürgerinitiative

Patrick Graf, Sprecher der Bürgerinitiative

Darüber hinaus prüft die Bürgerinitiative derzeit und im Blick auf die möglichen Tatbestände der Treupflichtverletzung sowie der Verletzung der Neutralitätspflicht seitens der Stadt Bergisch Gladbach, ob Bürgermeister Lutz Urbach geltendes Recht verletzt hat, um eine basisdemokratische Entscheidung durch die Bürger Bergisch Gladbachs in dieser Frage zu verhindern.

In diesem Zusammenhang sind bereits unmittelbar folgende Falschaussagen zu korrigieren: Die Pressestelle der Stadt gab an, dass die Anmeldung eines Bürgerbegehrens der Verwaltung erst am 10.04.2014 zugegangen sei.

Diese Aussage ist unzutreffend und offenbar taktisch motiviert. Tatsächlich hat sich die Bürgerinitiative offiziell am 19.03.2014 konstituiert und bereits am 24.03.2014 ein Bürgerbegehren bei der Stadtverwaltung angemeldet.

Der Eingang dieser Anmeldung wurde noch am selben Tag bestätigt und die Vertreter der Bürgerinitiative zu einem Gespräch geladen. Das Gespräch fand am 27.03.2014 im Rathaus statt. Teilnehmer waren Herr Urbach, Herr Bodengesser (Wahlbüro der Stadt Bergisch Gladbach), Herr Widdenhöfer (Leiter des Fachbereichs 3 – Recht, Sicherheit und Ordnung), Herr Graf (Vertretungsberechtigter der Bürgerinitiative) sowie Tomás M. Santillán (Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion Die Linke/BfBB).

Gegenstand des Gesprächs waren das am 24.03.2014 angemeldete initiierte Bürgerbegehren sowie die Ankündigung der Bürgerinitiative, nach dem zu erwartenden Ratsbeschluss vom 08.04.2014 zusätzlich ein kassierendes Bürgerbegehren anzumelden.

Das initiierte Bürgerbegehren vom 24.03.2014 wurde NIE zurückgezogen, die Bürgerinitiative hat dazu bis heute – 30.04.2014 – keine Stellungnahme der Stadt erhalten.

Am 09.04.2014 wurde dann und wie angekündigt zusätzlich das kassierende Bürgerbegehren angemeldet. Diese Anmeldung wurde am 10.04.2014 durch die Stadtverwaltung bestätigt.

Eine Woche später, am 17.04., erklärte die Stadtverwaltung, dass aufgrund der Ferienzeit im Moment keine Kostenschätzung möglich sei, daher die Bearbeitung des bereits 8 Tage vorher eingegangenen Bürgerbegehrens weitere Zeit in Anspruch nehme.

Mittlerweile sind seit bestätigtem Eingang des initiierenden Bürgerbegehrens fünf Wochen vergangen. Weder dafür noch für das am 09.04.2014 angemeldete kassierende Bürgerbegehren wurde bis heute eine Kostenschätzung durch die Stadt abgegeben.

Weshalb die Kostenschätzung und damit Bearbeitung des Bürgerbegehrens bisher ein zeitlich offenbar unbefristet ausuferndes Problem darstellt, könnte sich im Rahmen der seitens der Stadt offensichtlich verfolgten Taktik damit erklären, dass man der Bürgerinitiative gerne die Kosten für eine mögliche Rückabwicklung der Verträge zuschlagen würde – nämlich für den Fall eines erfolgreichen Bürgerbegehrens. Aus gleichem Grund wurde auch die von der Bürgerinitiative mehrfach geforderte Aufnahme einer Rücktrittsklausel in den Vertrag unterlassen. Diese Absicht wurde im Übrigen durch Bürgermeister Urbach bereits in dem Gespräch am 27.03.2014 in bemerkenswerter Offenheit deutlich gemacht.

Zusammenfassend wird deutlich, dass es offenbar darum ging und geht, den Vertrag mit der RheinEnergie unbedingt und ggf. ohne Rücksicht auf Verluste durchzusetzen. Dabei scheute und scheut man anscheinend auch nicht davor zurück, gesetzlich bestehende Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung (nach §26 GO) durch taktische Verschleppungen und riskante Unterlassungen zu hemmen bzw. zu verhindern.

Auch ungeachtet der auf diese Weise geschaffenen Fakten, hält die Bürgerinitiative am Bürgerbegehren fest. Das bislang komplett vernachlässigte Thema einer intelligenten und zukunftsfähigen „Neuausrichtung der Energieversorgung“ für Bergisch Gladbach muss zum öffentlich diskutierten Thema, eine Fehlentscheidung bei entsprechendem Bürgerwillen zurückgenommen werden.

Davon unabhängig haben die Wähler am 25. Mai Gelegenheit, die insbesondere von Bürgermeister Urbach gezeigte Auffassung über demokratische Mitwirkung und Bürgerbeteiligung zu bewerten.

Fragen an die Fraktionen

Wir haben die Fraktionen im Stadtrat um Reaktionen gebeten, anhand folgender Fragen:

  • Ist das Thema Belkaw-Kauf damit für Sie endgültig unter Dach und Fach, oder gibt es beim Vertrag noch Verfahrensprobleme, Restrisiken?
  • Die Stadtverwaltung ist nicht auf Forderungen der Linken und der Grünen eingegangen, eine Rücktrittsklausel für den Fall eines erfolgreichen Bürgerbegehrens aufzunehmen. Wie stehen Sie dazu?
  • Wie wäre das weitere Verfahren, was wären die Folgen, wenn es doch noch zu einem erfolgreichen Bürgerentscheid gegen die Belkaw-Beteiligung kommen sollte?
  • Wie stehen Sie zu dem Vorwurf der Bürgerinitiative, die Stadtverwaltung habe die Kostenschätzung für das Bürgerbegehren verzögert, um nun nach Vertragsunterzeichnung die Kosten eines Vertragsbruchs ansetzen zu können?

Lennart Höring, Fraktionsgeschäftsführer CDU:

Zur Rücktrittsklausel:
Die Stadt hat den Ratsbeschluss vom 8. April 2014 umgesetzt. Das erwarten wir auch von ihr. In der vorgenannten Sitzung hab es meiner Kenntnis nach keinen Antrag, Rücktrittsklauseln in den Vertrag einzubauen. Auf “Zuruf” kann dies sicherlich in einer Demokratie nicht erfolgen.

Zu den Folgen eines erfolgreichen Bürgerentscheids: 
Es ist uns als ehrenamtliche Ratsmitglieder nicht möglich, für alle Eventualitäten ausgearbeitete Szenarien zu haben. Zumal eine breite Mehrheit des Rates hinter der Entscheidung steht und wir nicht davon ausgehen, dass diese revidiert werden muss. Nach vielen auch intensiven Gesprächen mit Bürgern in der Stadt in den letzten Tagen und Wochen konnten wir auch nicht feststellen, dass es eine breite oder wachsende Mehrheit gegen den Belkaw-Ankauf gibt.

Zum Vorwurf der Bürgerinitiative:
Aus gutem Grund hat ein Bürgerbegehren auch erst dann aufschiebende Wirkung, wenn ausreichend Unterschriften gesammelt und der Rat sich damit beschäftigen kann. Wenn bereits angemeldete Bürgerbegehren aufschiebende Wirkung hätten, könnte jeder jede Entscheidung des Rates um mehrere Monate verzögern. ​Die Verwaltung war also verpflichtet, den Ratsbeschluss vom 8.4. auszuführen. Da uns der Anmeldetext der Initiatoren eines möglichen Bürgerbegehrens nicht zur Verfügung gestellt wurde, können wir die Komplexität der von der Verwaltung auszuarbeitenden Kostenschätzung überhaupt nicht beurteilen, was im übrigen auch nicht unsere Aufgabe ist. Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung  mit der Kostenschätzung sehr gewissenhaft und sorgfältig umgeht. Das scheint Zeit zu brauchen.

Klaus Waldschmidt, Fraktionschef SPD:

Klaus Waldschmidt
Klaus Waldschmidt

Zur Rücktrittsklausel:
Eine solche Forderung kann sich ja nicht an die Verwaltung, sondern nur an den Rat richten. Dort hatten wir die Belkaw-Beteiligung ausführlich diskutiert, eine solche Forderung ist damals weder von den Grünen noch der Linken erhoben worden.

Zu den Folgen eines erfolgreichen Bürgerentscheids:
Ich kenne ja noch nicht einmal die Frage, die bei einem Bürgerbegehren gestellt werden soll. Wenn diese auf die Nichtunterzeichnung des Vertrages zielt, geht sie ins Leere. Wenn die Forderung auf eine Kündigung oder Aufhebung eines Vertrages abzielt, müsste zunächst geprüft werden, ob der Vertrag überhaupt kündbar ist.

Zudem ist die Frage rein hypothetisch. Ich gehe davon aus, dass weder Bürgerbegehren noch ein möglicher Bürgerentscheid Erfolg haben würde. Wir merken ja derzeit auch an unseren Ständen im Wahlkampf, dass diese Frage in der Bevölkerung keinen breiten Raum einnimmt.

Michael Schubek (Bürgermeisterkandidat der SPD)

Ich kann die Verfahrensprobleme, die Restrisiken und die Folgen eines erfolgreichen Bürgerentscheids nicht beurteilen, da dies in erster Linie eine rechtliche Beurteilung erfordert. Politisch bedauerlich ist allerdings, dass keine Rücktrittsklausel vereinbart wurde oder mit dem Vertragspartner vereinbart werden konnte. Mit einer Rücktrittsklausel hätte man sehr gut sowohl den Ratsbeschluss umsetzen, wie auch den möglicherweise anderen Bürgerwillen berücksichtigen können.

Peter Baeumle-Courth (Bürgermeisterkandidat der Grünen)

Peter Baeumle-Courth

Peter Baeumle-Courth

Zur Rücktrittsklausel
Es erschliesst sich mir nicht, weshalb hier keine juristischen “Fall Back”-Moeglichkeiten verankert worden sind. Dies betriff nicht nur den Fall eines erfolgreichen Bürgerbegehrens bzw. -entscheids, sondern auch andere Situationen, die Änderungen in der rechtlichen Konstruktion der RheinEnergie, der Besitzverhältnisse der mehrheitlichen 50,1%-Anteile oder auch besondere wirtschaftliche Entwicklungen betreffen. Als Nicht-Jurist kann ich es nicht umfassend beurteilen, aber eine Rückabwicklung des Vertrages scheint mir grundsätzlich vorstellbar zu sein, – und über einen eventuellen “Schaden”, den die RheinEnergie in solch einem Falle beklagen könnte, müsste man sich erst noch beraten (lassen), denn die formal erworbenen Werte sind unverändert
vorhanden und somit “zurückgebbar”.

Zur Vorwurf der Bürgerinitiative
Es fällt mir schwer zu glauben, dass es eine “simple mutwillige Entscheidung” des Bürgermeisters oder in der Verwaltungsspitze gegeben haben soll, die denkbaren Kosten-Folgen zeitlich hinaus zu zögern. Ich halte es durchaus für realistisch, dass die Verwaltung sich recht umfassend externe juristische Beratung hat einholen müssen, welche Aussagen hier getroffen werden können und dürfen. Unabhängig von der Kausalitaet hierzu: es ist nicht hinnehmbar, wenn die Buergerinitiative über mehrere Wochen noch nicht einmal eine Bestätigung des Eingangs ihres Schreibens erhalten haben sollte. Angesichts der genannten zeitlichen Spanne wäre es erst recht nur guter Stil gewesen, alleine aus diesem Grund mindestens eine Rücktrittsklausel in den Vertrag aufzunehmen.

Zum weiteren (denkbaren) Verfahren:
Alle Kritiker des “Belkaw-Deals” innerhalb und außerhalb des (derzeitigen) Stadtrates werden sich nun die Zeit nehmen müssen, das weitere Vorgehen abzustimmen, – z.B. ob “miteinander marschiert und  miteinander geschlagen” werden soll. Das Beispiel Essen zeigt jedoch, dass auch abgeschlossene Verträge “gekippt” werden können. Hier wurde durch einen Bürgerentscheid ein Ratsbeschluss zum Messeausbau rückwirkend aufgehoben; nach mir vorliegenden Informationen werden dort auch bereits unterschriebene Vertraege rückabgewickelt. Hierzu u.a.: http://www.taz.de/!131394/ http://tinyurl.com/messeessen14 http://tinyurl.com/messeessen14a

 Tomas M. Santillan (Die Linke):

Tomas M. Santillan

Tomas M. Santillan

Wir ziehen den Antrag auf eine Ratssondersitzung zurück. Wir wollen zwar schon noch im Rat über den Belkaw-Vertrag diskutieren, aber dafür ist jetzt keine Sondersitzung mehr sinnvoll, alle Anträge würden ins Leere laufen.

Welche Folgen ein erfolgreicher Bürgerentscheid haben wird, wissen wir nicht. Aber wenn die Stadt gezwungen ist, den Vertrag mit der Belkaw zu brechen, wird es Regressforderungen geben.

Daher muss man das Verschleppen des Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss sehen: Bürgermeister Urbach hatte uns gegenüber angekündigt, diese Taktik zu fahren. Ursprünglich hätte sich die Kostenschätzung darauf beziehen müssen, was passiert, wenn KEIN Vertrag mit der RheinEnergie geschlossen wird. Jetzt wird sie darauf abzielen, was ein Bruch des Vertrags mit der Belkaw kosten würde.

Wir halten die Methode der Stadtverwaltung und die eiskalte Desinformation für rechtswidrig und werden eine Klage der Bürgerinitiative unterstützen. Wir werden in den nächsten Tagen eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht wegen Untätigkeit einreichen. Es ist offensichtlich, dass diese Vorgehen gegen die BI von langer Hand geplant war.

Der Belkaw-Vertrag selbst ist juristisch wohl nicht angreifbar, aber wir werden das gesamte Verfahren mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen.

Jörg Krell, Bürgermeisterkandidat der FDP

Jörg Krell

Jörg Krell

Zu Fragen, die den Vertrag betreffen, kann ich mich nicht äußern, da ich als Nicht-Ratsmitglied keinen Zugang zu den Vertragsunterlagen habe.

Der Rat hat sich mit einer CDU und SPD Mehrheit für den Kauf der BELKAW Anteile demokratisch entschieden. Diese Entscheidung gilt es zu respektieren. Ich habe mich gegen den Kauf positioniert und bleibe bei meiner Bewertung. Die Bürgerinnen und Bürger werden die Entscheidung des Rates bei der Wahl würdigen.

Ein Bürgerbegehren zum jetzigen Zeitpunkt halte ich für falsch, da erstens im Vorfeld keine Bürgerbeteiligung stattgefunden hat sondern nur eine Bürgerinformation und zweitens bei etwaiger Nicht Erfüllung des jetzt geschlossenen Vertrages der Stadt großer Schaden entstehen würde.

Fabian Schütz, Fraktionscchef der Demokrative14

Ist das Thema Belkaw-Kauf endgültig unter Dach und Fach, oder gibt es beim Vertrag noch Verfahrensprobleme, Restrisiken?
Nein, ist er nicht. Der Belkaw-Deal (Minderheitsbeteiligung) ist außerdem nicht weniger riskant, als es eine Mehrheitsbeteiligung gewesen wäre. Interessant wird die kommende Konzessionsvergabe, die als neutrales Verfahren nicht zwangsläufig mit einem Zuschlag für die Belkaw enden muss. Durch das Verhalten von Bürgermeister Urbach und den ihm eigenen politischen Stil wird nun auch noch ein mögliches Bürgerbegehren zu einem vermeidbar gewesenen “Restrisiko”.  Ein weiteres Risiko sind mögliche Konkurrentenklagen. (Stawag, Schwäbisch Hall)

Zur Rücktrittsklausel
Eine entsprechende Rücktritsklausel ist in solchen Fällen im Grunde vertragsgestalterische Routine. Dass sie hier unterlassen wurde, ist unverständlich, unklug und unverantwortlich. Erstens widerspricht es allen kaufmännischen und juristischen Regeln. Zweitens ignoriert es alle offensichtlichen Risiken. Drittens entspringt es fragwürdigen taktischen Gründen: Die Stadt wird vorsätzlich problemlos vermeidbaren Risiken und Gefahren ausgesetzt, nur um den Belkaw-Deal ohne Rücksicht auf Verluste durchzusetzen. Im Zweifelsfalle ist hoffentlich die beratende Rechtsanwaltskanzlei gut gegen Schadenersatzansprüche versichert.

Zum weiteren Verfahren
Das kann heute niemand sagen. Nur eines ist sicher: Sollte es tatsächlich dazu kommen, wäre das in erster Linie ein Beweis für die politische Ignoranz der hier ohne Rücksicht auf Verluste Handelnden.

Zum Vorwurf der Bürgerinitiative, die Verwaltung setze auf Verzögerung
In der Gesamtschau des Verhaltens erscheint ein solcher Vorwurf zumindest nicht aus der Luft gegriffen, oder anders: Es wurde alles unternommen, um einen solchen Verdacht schlüssig erscheinen zu lassen.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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6 Kommentare

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  1. Klar, Politiker müssen permanent das ganze Netz durchsuchen, um auf dem Laufenden zu bleiben! Gegenfrage: hat die Bürgerinitiative eigentlich allen Fraktionen eine Kopie ihres Antrages zur Kenntnis gegeben? Acht emails zu verschicken ist ja nicht so schwer?

  2. Sehr geehrter Herr Waldschmidt,

    Ihre Antwort als Vorsitzender der SPD im Stadtrat ist an Unwissenheit kaum zu überbieten.
    Jetzt verstehe ich, was die Bergisch Landeszeitung meint, wenn sie etwas „von langer Hand geplanter Desinformationen“ schreibt. Dieses hat bei Ihnen hervorragend funktioniert, denn Sie haben in den letzten Wochen nicht mitbekommen, dass Linke und Grüne eine Rücktrittsklausel für den Vertrag gefordert haben und die Linke eine Sondersitzung des Stadtrats dafür beantragt hat.
    Das stand in der Zeitung. Genauso konnten Sie in der Presse und im Internet den Text des Bürgerbegehrens nachlesen. Das sollten sie als Fraktionsvorsitzender unbedingt öfter tun.
    Wenn die gesamte SPD mit der gleichen Unwissenheit die Entscheidung über die Belkaw getroffen hat, dann ist es vielleicht noch viel schlimmer als ich dachte.

  3. Ich habe nicht gesagt, dass es keine Ablehnung gegen den Kauf der Belkaw gibt, sondern wir könnten bei den Gesprächen weder eine breite Ablehnung noch eine wachsende feststellen. Dass Herr Graf und seine Mitstreiter und wir von der CDU durchaus mit anderen Menschen sprechen, scheint auf der Hand zu liegen. Als Gegner der BELKAW komme ich anscheinend nicht als erstes zu den Befürwortern, sondern eher zu den Gegnern.

  4. Zu der Äußerung von Herrn Waldschmidt: Es ist deutlich zu erkennen, dass sich der Fraktionsvorsitzende der SPD mit Bürgerbeteiligung auf Kriegsfuß steht. Bereits am 09.04.2014 berichtete das Bürgerportal, dass ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht wurde. Die Fragestellung ist aus dem Artikel zu entnehmen (https://in-gl.de/2014/04/09/buergerinitiative-bringt-buergerbegehren-auf-den-weg/). Ich habe mehrfach versucht ein Gespräch mit der Fraktion der SPD aufzubauen. Ich wurde aber IMMER abgewiesen, weil die SPD in Bergisch Gladbach nicht der Meinung sei, dass ein Bürgerentscheid der richtige weg sei. Wer seine Arbeit als Mitglied im Rat der Stadt Bergisch Gladbach aber nur aus eigenen Interessen nutzt, brauch auch nicht die Medien zu verfolgen um sich zu erkundigen was in der eigenen Stadt los ist!

  5. Herr Höring wie kommen sie zu der Aussage, dass sie ausreichend Bürger befragt haben? Alle Bürger die ich befragt habe, waren ganz klar gegen diese Entscheidung der Stadt und sie waren noch viel mehr geschockt, welche Mittel die Verwaltung an den Tag legt, um ihren eigenen Willen durchzusetzen. Der Verwaltung war spätestens seit dem 27.03.2014 genau bekannt, was in die Kostenschätzung eingehen muss. Des weiteren kann niemand erzählen, dass dies 5 Wochen dauert! Wenn ich natürlich erst abwarte, bis endgültige Entscheidungen getroffen werden, dann ist diese Zeitspanne natürlich einleuchtend. Allen Ratsmitgliedern wurde auch noch einmal bei der Ratssitzung am 08.04.2014 deutlich gemacht, dass es ein Bürgerbegehren geben wird und somit hätte jeder Ratsherr seine Fürsorgepflicht wahr nehmen müssen und diese Rücktrittsklausel verlangen. Ich selbst und auch kein anderer der Vertretungsberechtigten sitzen im Rat und konnten daher diese Forderung nicht stellen. Daher bitte ich Sie Herr Höring, überlegen sie zuerst, bevor sie solche Forderungen stellen. Des weitern sollte mal geprüft werden, ob der Vertrag einfach so Unterschrieben werden durfte, obwohl eine Fraktion eine Ratssitzung beantragt hat, die sich um Vertragsinhalte befassen sollte. Meiner Meinung nach, ist dies nicht korrekt abgelaufen, da vor Vertragsunterzeichnung der Antrag bekannt wurde und somit hätte gestoppt werden müssen!!!

  6. Ein schwarzer Tag für mehr Bürgerbeteiligung und mehr Demokratie in dieser Stadt.

    SPD und CDU ziehen gemeinsam mit Lutz Urbach durch.

    Herr Schubeck (SPD-Bürgerneisterkandidat) soll uns nicht weiter seine Märchen von der Bürgerbeteiligung erzählen, denn seine SPD hat heute gezeigt, was die SPD tatsächlich in diesem Stadtrat tut. Wer SPD wählt, wählt die große Koalition mit der CDU in diese Stadt. Das bedeutet weniger statt mehr Demokratie!

    Schubeck hat heute die Wahl verloren, denn die SPD hat sich an Lutz Urbach verkauft.