Das Zanders-Gelände im Zentrum von Bergisch Gladbach. Die markierten Flächen werden verkauft. Quelle: Geoservice Stadt Bergisch Gladbach, Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis
Das Zanders-Gelände im Zentrum von Bergisch Gladbach. Die markierten Flächen gingen 2017 an die Stadt; jetzt will sie auch den Rest kaufen.
Das Zanders-Gelände im Zentrum von Bergisch Gladbach. Die markierten Flächen werden verkauft. Quelle: Geoservice Stadt Bergisch Gladbach, Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis

Das Zanders-Gelände im Zentrum von Bergisch Gladbach. Die markierten Flächen werden verkauft. Quelle: Geoservice Stadt Bergisch Gladbach, Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis

18 Monate hat die Stadtverwaltung mit eigenen und externen Fachleuten das Zanders-Gelände untersucht und kommt jetzt zu einer klare Empfehlung an den Stadtrat: Die Stadt soll ihr Vorkaufsrecht ausüben und die 13 Hektar großen Teilflächen rund um die Papierfabrik Gohrsmühle übernehmen.

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Er könne „kein Risiko erkennen”, sagte Bürgermeister Lutz Urbach bei einem Pressegespräch. Dafür aber gewichtige Argumente für den Einstieg – und einige Chancen.

Am Montagabend wurde der Stadtrat informiert, schon am 22.2. soll er in öffentlicher Sitzung beraten und in nicht-öffentlicher Sitzung entscheiden. CDU und SPD hatten sich bereits für den Kauf ausgesprochen,  an der Zustimmung besteht kaum ein Zweifel. 

Diese Entscheidung hat für Zanders, für die Entwicklung der Innenstadt und für den Schuldenstand der Stadt Konsequenzen; ein Blick auf die Details der Beschlussvorlage für den Stadtrat  lohnt sich also (s.a. Dokumentation unten.)

Der Preis bleibt geheim – ist aber „angemessen”

Da es sich um ein Grundstückgeschäft handelt, so argumentiert die Stadtverwaltung mit Bezug auf ein  OVG-Urteil vom 15.3.2016, wird der Kaufpreis zwar den Ratsmitgliedern genannt, bleibt aber vertraulich.

Die Lokalzeitung KSTA/BLZ hatte einen Preis von sieben Millionen Euro genannt; diese Zahl wurde bislang weder bestätigt noch dementiert.

Was die Stadt zum Zanders-Geschäft nicht sagt

Nur soviel ist offiziell: Experten des Instituts für Bodenmanagement haben ein Wertgutachten erarbeitet; dies habe ergeben, dass der Verkaufspreis angemessen sei. 

Finanziert wird der Kauf über einen langfristigen Kredit, bei einer Laufzeit von 30 Jahren liegt er unter zwei Prozent. Doch dafür benötigt Bergisch Gladbach als hochverschuldete Stadt eine Sondergenehmigung der Kommunalaufsicht. Und die wurde bereits erteilt, weil die Stadt nachweisen konnte, das das Grundstücksgeschäft „rentierlich” ist.

Ein Argument, dass auch beim Neubau des Stadthauses und dem Austausch der Straßenbeleuchtung zum Zuge kam. In diesem Fall heißt es konkret, dass die Stadt über die Vermietung von Bürogebäuden auf den gekauften Grundstücken mehr Geld einnimmt, als sie für Zinsen, Abschreibung und Betrieb ausgeben muss. Dabei wurde über eine Laufzeit von 30 Jahren gerechnet.  

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Bei dieser Betrachtung, das erläutert Kämmerer Jürgen Mumdey, würden Spekulationsgewinne, also spätere Einnahmen aus dem Weiterverkauf von Grundstücken, nicht berücksichtigt. Außen vor bleibt auch die Tilgung der Kredite. Abgewickelt wird der Kauf über die Stadtentwicklungsgesellschaft und über die städtische Immobiliengesellschaft.

Die Altlasten 

Ein grundsätzlich unkalkulierbares Risiko beim Kauf von Industrieflächen sind die Altlasten; die spielen bei Zanders aufgrund des eigenen Betriebs über viele Jahrzehnte und aufgrund der Geschichte eines Teils des Geländes als Braunkohlegrube eine besondere Rolle.

Daher, so die Stadtverwaltung, gebe es im Kaufvertrag einige „Regelungen zum Umgang mit der Altlastenproblematik”. Was das genau bedeutet unterliegt ebenfalls der Geheimhaltung; gemeint ist wahrscheinlich die Haftung des Alteigentümers für massive Probleme aufgrund von Schadstoffen im Boden. 

Die Stadtverwaltung hat zum Zanders-Geschäft eine eigene Liste von Fragen und Antworten zusammen gestellt. Wir dokumentieren dieses F & Q im folgenden.

Was ist ein Vorkaufsrecht?
Ein Vorkaufsrecht ist die Möglichkeit für einen Dritten (hier: Stadt Bergisch Gladbach), den sogenannten Vorkaufsberechtigten, in einen zwischen zwei Personen Käufer (hier: Triwo) und Verkäufer (hier: Zanders) – abgeschlossenen Vertrag einzusteigen. Der Vertrag kommt nach Ausübung dieses Rechts zwischen Verkäufer und dem Vorkaufsberechtigten zustande. Da es sich um das Recht handelt, in einen bereits geschlossenen Vertrag einzutreten, wird der abgeschlossene Vertrag grundsätzlich in dieser Form übernommen.

Vorkaufsrechte entstehen in bestimmten, im Gesetz vorgesehenen Fällen oder durch vertragliche Vereinbarung. Im Baugesetzbuch (BauGB) sind zwei Arten von gesetzlichen Vorkaufsrechten geregelt. § 24 BauGB regelt das allgemeine Vorkaufsrecht, § 25 BauGB das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde. Das allgemeine Vorkaufsrecht entsteht immer in den im Gesetz näher aufgeführten Fällen,

Seit wann besteht das Vorkaufsrecht für das Zanders-Gelände?
Die Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB für das Betriebsgelände der Firma Zanders existiert bereits seit Ende 2011. Der Rat der Stadt hatte die Satzung zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts für den Bereich „Bergisch Gladbach – Gohrsmühle“ in seiner Sitzung vom 13.11.2011 beschlossen. Am 20.12.2011 wurde die Satzung im Kölner Stadtanzeiger und in der Bergischen Landeszeitung veröffentlicht und ist seit dem 21.12.2011 in Kraft. Hintergrund der Satzung waren schon zum Erlasszeitpunkt bestehende Veräußerungsabsichten des damaligen Eigentümers.
Unter welchen Voraussetzungen ist das Vorkaufsrecht anwendbar?

Die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen das besondere Vorkaufsrecht für die Stadt Bergisch Gladbach anwendbar ist, ist in § 25 BauGB geregelt. Die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind in § 28 BauGB geregelt.

Voraussetzung für die Aufstellung einer solchen Satzung ist demnach, dass die Stadt für diese Grundstücke städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Zu diesem Zweck ist der Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben, soweit das bereits zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts möglich ist. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt sein. Zu diesem Zweck muss sie die Ziele der Vorkaufssatzung verfolgen und die Umsetzung der städtebaulichen Maßnahmen erleichtern.

Die Stadt Bergisch-Gladbach muss das Vorkaufsrecht gem. § 28 Abs. 2 S. 1 BauGB innerhalb von zwei Monaten nach vollständiger Mitteilung des Kaufvertrages ausüben. 

Was ist die Sachlage zur Prüfung des Vorkaufrechts?

Die Zanders GmbH hat im Rahmen ihrer Restrukturierungsmaßnahmen zur Standortsicherung Ende letzten Jahres Flächen des Betriebsgeländes „An der Gohrsmühle“, die nach erfolgter Umstrukturierung betrieblich nicht mehr erforderlich sind, veräußert.

Anlässlich des vorliegenden notariell beurkundeten Kaufvertrages hat die Stadt innerhalb von zwei Monaten darüber zu entscheiden, ein besonderes Vorkaufsrecht für die in Rede stehenden Grundstücksflächen auszuüben. Dies auf Grundlage der für den betreffenden Bereich der Gohrsmühle geltenden Vorkaufsrechtssatzung „Bergisch Gladbach – Gohrsmühle“ vom 21.12.2011.

Die Stadt hat unter Hinzuziehung einer Reihe von externen Fachleuten (u.a. eines Wertgutachters sowie von Rechtsberatern) die Regelungen des Kaufvertrages geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Konditionen für die Stadt im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts gut vertretbar sind.

Die Verwaltung schlägt dem Rat daher vor, das Vorkaufsrecht wahrzunehmen und die Flächen zu erwerben. Der Rat wird daher in seiner Sondersitzung am 22.02.2017 mit der Entscheidung zur Ausübung des Vorkaufsrechts für Teilflächen des Areals der Zanders GmbH befasst. Des Weiteren soll der Verwaltungsrat des Stadtentwicklungsbetriebs AöR der Ratsentscheidung zustimmen und der SEB AöR mit der Ausübung des Vorkaufsrechts beauftragt werden. Nach den Regelungen des Baugesetzbuches hat die Stadt zwei Monate Zeit, bezüglich der Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts zu entscheiden und in den bestehenden Kaufvertrag „einzusteigen“.

Was ist der Kaufgegenstand?

Die dem Kaufvertrag zu Grunde liegenden Grundstücksflächen umfassen u.a. den sogenannten „Office-Bereich“ – das Areal mit vorhandenen Verwaltungsgebäuden im Zugangsbereich der Papierfabrik an der Straße „An der Gohrsmühle“ („Entwicklungsbereich – Office”). Dieser Bereich ist bereits zu großen Teilen für Büronutzungen fremdvermietet; die Verwaltung der Zanders GmbH wird hier auch zukünftig (als Mieter) untergebracht bleiben.

Des Weiteren wurden Grundstücksareale westlich und östlich des ca. 22 ha großen, im Eigentum der Zanders GmbH verbleibenden Kernareals, veräußert.

Diese umfassen eine Fläche östlich des „Kernareals Zanders“ mit Anschluss an die Bensberger Straße, die derzeit als Parkplatz genutzt wird („Entwicklungsbereich E 2“).

Desweitern sind von dem Kaufgegenstand Flächen westlich des „Kernareals Zanders“ betroffen („Entwicklungsbereich E 1“). Diese Flächen sind z.T. noch mit Produktionshallen und Klärbecken bestanden und grenzen unmittelbar an die rückwärtigen Bereiche der Bestandsbebauung entlang der Hauptstraße. 

Welche Position nimmt die Kommune ein, wenn sie in den Kaufvertrag eintritt?
Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts kommt kraft Gesetzes ein eigenständiger Vertrag zu den Bedingungen des ursprünglichen Kaufvertrages zwischen der Stadt als Vorkaufsrechtsberechtigte und dem Verkäufer als dem Vorkaufsrechtsverpflichteten zu Stande. Inhaltlich sind der Erstvertrag mit dem ursprünglichen Käufer und der Vertrag zwischen Kommune und Verkäufer deckungsgleich. 
Ist der Kaufpreis angemessen?
Um die Kaufpreisfindung nachvollziehen, prüfen und bewerten zu können, hat die Stadt bereits im vergangenen Jahr die Erstellung eines Wertgutachtens für die in Rede stehenden Teilflächen des Zanders-Areals in Auftrag gegeben.

Mit der Erstellung des Wertgutachtens wurde das Institut für Bodenmanagement (IBoMa), Dr.-Ing. Egbert Dransfeld, aus Dortmund beauftragt, um den entwicklungsunbeeinflussten Wert des Areals der Papierfabrik Zanders zu ermitteln. Das Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes liegt seit dem 10. Februar vor. Danach ist der Kaufpreis unter Würdigung des Bodenwertes, des Gebäudebestands, der derzeitigen Ertragssituation (z.B. Vermietung „Office-Bereich“), der zu erwartenden Unterhaltungs- und Betriebskosten, möglicher Freilegungskosten abgängiger Gebäude sowie der Nutzungsbindungen auf den kaufgegenständlichen Grundstücken aufgrund der Rückmietung von Gebäuden und Anlagen durch die Zanders GmbH angemessen.

Welche Argumente für die Wahrnehmung des Vorkaufsrecht gibt es?

Der Erhalt der Papierfabrik Zanders am Standort „An der Gohrsmühle“ in Bergisch Gladbach hat für Verwaltung und Politik oberste Priorität. Insofern dienen alle Entscheidungen zu zukünftigen Grundstücksverhältnissen, Nutzungs- oder Umnutzungsüberlegungen sowie Planungs- und Entwicklungsprozessen in erster Linie der Standortsicherung der Papierfabrik Zanders am bestehenden Standort „Gohrsmühle“.

Die Stadt kann einen nachhaltigen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten, indem sie die in Rede stehenden Flächen einer möglichen Spekulation entzieht. Mit Erwerb der betreffenden Flächen kann die Stadt einer unkontrollierbaren, ggfls. drohenden Zerschlagung der Papierfabrik Zanders entgegenwirken, die anstehenden Umstrukturierungs- und Umnutzungsprozesse als Grundstückseigentümer von Teilflächen des ehem. Firmenareals selbst steuern und vor allem das Entstehen städtebaulicher Missstände vermeiden.

Gewerbeflächen in integrierter Lage stellen ein besonders wertvolles Gut dar. Mit der Entwicklung eines stadtzentrumsnahen Gewerbegebietes kann die Stadt die Schaffung von Gewerbeflächen mit modernen Ansprüchen (Vereinbarkeit von Arbeit + Familie + Versorgung + Mobilität) aktiv unterstützen.

Wie wird der Kaufpreis finanziert?
Der Immobilienbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach wird den Kaufpreis über Kommunaldarlehen finanzieren. Der Zeitpunkt des Ankaufs ist günstig, da sich derzeit gute Konditionen am Kreditmarkt erzielen lassen. Voraussichtlich sind Kreditzinsen – sogar für einen 30-jährigen Zeitraum – von deutlich unter zwei Prozent zu erreichen.
Hat die Stadt die Aufsichtsbehörde beteiligt

Ja, die Aufsichtsbehörde muss aus folgendem Grund zustimmen: Die Stadt darf als Kommune in der Haushaltssicherung Darlehen grundsätzlich nur in der Höhe neu aufnehmen, in der sie bestehende Kredite tilgt (Kreditdeckel). Die so finanzierten Mittel werden aufgrund der politischen Prioritäten zu einem Großteil für die Sanierung von Schulen eingesetzt. An dieser Priorität soll sich auch durch den Ankauf der Zandersflächen nichts ändern. Daher hat die Stadt bei der Aufsichtsbehörde beantragt, diesen Kreditdeckel anzuheben, um zusätzliche Kredite für den Ankauf der Zandersflächen aufnehmen zu können

Wie steht die Aufsichtsbehörde zur Ausübung des Vorkaufsrechts?

Die Aufsichtsbehörde (der Rheinisch-Bergische Kreis) darf einer Anhebung des Kreditdeckels nur dann zustimmen, wenn sich die mit dem Kredit finanzierte Investition rentiert. Das heißt, dass die aufgrund des Ankaufs erwarteten Erträge (insbesondere Mieteinnahmen) die Aufwendungen (Abschreibungen, Darlehenszinsen, Bewirtschaftungskosten etc.) übersteigen müssen. Dies konnte die Stadtverwaltung dem Rheinisch-Bergischen Kreis gegenüber nachweisen. Daher hat der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises der Anhebung des Kreditdeckels zugestimmt.

Kann die Kommune nachverhandeln?
Es gilt der Grundsatz der Vertragsidentität. Ein Nachverhandeln ist deshalb nicht möglich. Nur in dem gesetzlich geregelten Ausnahmefall, dass der vereinbarte Kaufpreis deutlich über dem Verkehrswert liegt, kann der zu zahlende Kaufpreis herabgesetzt werden. Macht die Gemeinde von dieser Möglichkeit Gebrauch, steht dem Verkäufer ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Er kann sich dann von dem Vertrag mit der Kommune lösen 
Welche Bedeutung hat das Areal für die Stadtentwicklung?

Die derzeitigen Umstrukturierungsmaßnahmen der Papierfabrik Zanders „An der Gohrsmühle“ haben Auswirkungen auf das Betriebsgelände mit seinem Umfeld inmitten der Innenstadt.

Die südliche Innenstadt hat aufgrund ihrer Größenordnung, Komplexität und der zentralen Lage eine besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt Bergisch Gladbach.

Durch die Konzentration von Betriebsflächen auf einen Kernbereich werden Umstrukturierungsprozesse, insbesondere zu den Randbereichen (Stadtteile Heidkamp im Osten, Gronau im Süden, den stadtzentrumsnahen Bereichen der „Unteren“ Hauptstraße im Westen und der Stadtmitte/ Geschäftszentrum im Norden) ausgelöst.

Die Öffnung des derzeit abgeriegelten Betriebsgeländes erfordert eine Integration des Firmenareals (Kernareal) mit seinem räumlichen Umfeld in das Innenstadtgefüge sowie die Neudefinition eines stadtzentrumsnahen Industrie- und Gewerbestandortes.

Einhergehend mit einer Öffnung des „Zanders-Areals“ entstehen Übergänge zu seinem städtebaulichen Umfeld. Dies wirft die Frage auf, wie diese freigesetzten Flächen mit ihrem unmittelbaren Umfeld vernetzt und angebunden werden.

In diesem Kontext kann ebenfalls der Standort „Untere Hauptstraße“ mit seinen ungünstig geschnittenen Grundstücksstrukturen zukunftsfähig aufgestellt werden. So entsteht eine ganzheitliche Strukturverbesserung.

Wie ist das Thema Denkmalschutz zu bewerten?

Für weite Teile der Papierfabrik Zanders liegt ein Antrag des LVR- Amt für Denkmalpflege auf vorläufige Unterschutzstellung vor. Bislang stehen keine Gebäude/ Anlagen der Papierfabrik Zanders unter Denkmalschutz.

Die Stadt hat im Rahmen der Erstellung des Denkmalpflegeplans eigene Vorstellungen über erhaltenswerte und schutzwürdige Gebäude und Anlagen entwickelt. Daraus resultiert, dass die Untere Denkmalbehörde (Stadt/ UD) und der LVR derzeit noch unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der unter Schutz zu stellenden Gebäude/ Anlagen vertreten.

Anfang Februar fand ein Gespräch unter Beteiligung der Fachbehörden, der Zanders GmbH sowie des für Denkmalschutz und Stadtentwicklung zuständigen Ministeriums (MBWSV NRW) auf dem Firmengelände statt, um allen Teilnehmenden eine Inaugenscheinnahme zu ermöglichen und sich einen persönlichen Eindruck von dem Gelände zu verschaffen.

Bezüglich der denkmalrechtlichen Fragen finden in Kürze weitere Gespräche statt. Ziel ist eine Benehmensherstellung über die unter Schutz zu stellenden Gebäude und Anlagen bis Mitte dieses Jahres 

Wie ist das Thema Altlasten zu bewerten?
Bezüglich der Altlastensituation auf dem Betriebsgelände der Papierfabrik Zanders gibt es -bis auf einen kartierten und im Bebauungsplan Nr. 2171 – An der Gohrsmühle II – gekennzeichneten Altstandort (ehem. Abbaugebiet von Braunkohle) – keine gesicherten Erkenntnisse über das Vorhandensein von Altlasten.

Der Kaufvertrag enthält Regelungen zum Umgang mit der Altlastenproblematik. So hat der Käufer z.B. das Recht, selbst Erkundungen auf den erworbenen Flächen durchzuführen.

Die Stadt sammelt derzeit weitere Erkenntnisse zur Altlastenthematik, um im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts in die Regelungen des Kaufvertrages zum Umgang mit der Altlastenproblematik „einsteigen“ zu können.

Da es sich bei dem Gelände der Papierfabrik Zanders um einen über 150 Jahre lang produzierenden Industriestandort handelt, an dem die unterschiedlichsten produktionsspezifischen Belastungen auftreten können, wurde für die Erkundung des Geländes bereits eine historische Recherche von einem Ing.-Büro im Auftrag der Stadt Anfang des Jahres durchgeführt.

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse werden – im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts – für die Entwicklungsbereiche E 1 und E 2 mit möglichen Kontaminationspotentialen zeitnah Bohrungen und eine Bodenanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Zanders konzentriert sich auf Kernareal

Die Papierfabrik Zanders war in den vergangenen Jahrzehnten massiv geschrumpft, wo einst 4000 Menschen arbeiteten verlieren sich heute gut 500 Beschäftigte auf dem 36 Hektar großen Gelände. Inzwischen gehört Zanders dem Münchener Sanierungsspezialisten Mutares, der die Produktion stabilisiert hat und alles verkauft, was nicht mehr benötigt wird. Zanders hatte bereits einen Vertrag mit der EntwicklungTriwo ausgehandelt, in diesen Vertrag steigt die Stadt jetzt ein. 

Weiter benötigt wird das Kerngrundstück mit den Hallen mit den großen Papierdruckmaschinen und dem eigenen Kraftwerk; das sind immerhin 22 Hektar. Hier will Zanders auch seinen Logistikbereich unterbringen, der im Moment noch im Gewerbegebiet Zinkhütte untergebracht ist. Dort werden also auch Flächen frei werden.

Bürobereich und Randgebiete im Westen / Osten werden abgestoßen

Nicht benötigt und jetzt Teil der Kaufvertrages sind

  1. der sogenannte Office-Bereich am Haupteingang mit dem alten Haupthaus und den angegliederten Bürogebäuden; diese sind zum Teil bereits vermietet; auch die Zanders-Verwaltung arbeitet hier – und wird künftig Mieter der Stadt;
  2. der große Mitarbeiterparkplatz im Osten des Geländes, Richtung Heidkamp (Entwicklungsbereich E2); hier hat es früher ein Braunhohleabbaugebiet gegeben; welche Nutzung der Untergrund zulässt ist noch völlig offen; 
  3. das Gelände im Südwesten der Anlage, in Richtung untere Hauptstraße und Gronau (Entwicklungsbereich E1). Hier liegen vor allem Lagerhalle und Freiflächen, aber auch Teile des Fabrikeigenen Klärwerks, das noch eine Weile lang von Zanders genutzt werden soll. 

Damit entsteht, das macht ein Blick auf die Luftaufnahmen deutlich, ein kompaktes, quaderförmiges Zanders-Betriebsgelände. Die Randbereiche im Osten und Westen gehen an die Stadt. Hier sollen die Mauer und der Zaun, die das Gelände bislang abschotten, geöffnet und die Flächen der Öffentlichkeit zurück gegeben werden. 

Der alte Gohrsmühle-Schriftzug am Werk von Metsä Board Zanders

Der Gohrsmühle-Schriftzug auf einer Lagerhalle am Driescher Kreisel. Auch sie geht ins Eigentum der Stadt über.

Viel Potenzial für Stadtplanung und Gewerbeansiedlung

Erst in einem späteren Schritt wird geklärt werden, ob, in welchem Umfang und wofür diese Flächen genutzt werden, betonen Bürgermeister Urbach und Stadtbaurat Harald Flügge. Dabei sei klar, dass der Fokus auf Gewerbe liege, Wohnungsbau sei so nah an Zanders kaum möglich. 

Die neu zur Verfügung stehenden Flächen, das betont Flügge, könnten den Bedarf der Stadt an Gewerbeflächen, wie er im Entwurf für den Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommt, reduzieren. Aber nur zum Teil, weil die Flächen nicht frei verplanbar seien. 

Zentrumsnahe Gewerbeflächen seien ein besonders wertvolles Gut; hier könne die Stadt nun moderne Gewerbegebiete schaffen, die der Vereinbarkeit von Arbeit, Familie, Versorgung und Mobilität entgegen kommen. 

Wichtiger sei das Potenzial, das die Stadtplaner bei der Entwicklung dieser Fläche „im Herzen der Stadt” gewinne. Durch den Rückzug von Zanders auf das Kernareal öffneten sich jetzt Zwischenbereiche in Richtung Heidkamp und vor allen in Richtung untere Hauptstraße. Durch den Einstieg der Stadt könnten Grundstücksspekulationen in diesem Bereich vermieden und öffentliche Förderungen gewonnen werden. 

Erste Priorität war, ist und bleibt: Zanders

Das am Anfang und am Ende wichtigstes Argument für den Kauf sei aber, das betont Bürgermeister Urbach, die Standortsicherung der Papierfabrik Zanders an ihrem historischen Standort Gohrsmühle. Dieser Priorität würden alle anderen Überlegungen untergeordnet. 

Dokumentation: Die Beschlussvorlage für den Stadtrat am 22.2.2017

Weitere Beiträge zum Thema:

BürgerportalTV: Darum geht es bei Zanders

SPD sieht in Kauf der Zanders-Flächen kein hohes Risiko

CDU: Zanders-Flächen kaufen, Kompromiss suchen

Zanders verkauft ein Drittel seiner Fläche

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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  1. Da muss ich Herrn Lorenz recht geben. Demokratie ist anders. Alles wird auf dem Rücken der Bürger ausgetragen.Wenn jeder Politiker oder die verantwortlichen Damen und Herren für die vielen Missstände den Kopf oder ihr Vermögen hinhalten müssten,wären sie mit Sicherheit nicht so leichtsinnig. “Wir sind das Volk” und so sollten sie auch für das Volk agieren und nicht ruinieren.

  2. Meine erste Stellungnahme lautete: “Die Schlagzeile teile ich zwar nicht, was ist schon ohne Risiko, aber ansonsten völlig o.k. endlich wird Stadtentwicklung in Bergisch Gladbach Mitte möglich und der FNP-E kann um Flächen gekürzt werden”. Das sehe ich nach wie vor so. Herzlichen Dank an Herrn Wiegelmann für das Aufzeigen einiger dieser Risiken, ich kann die nur teilen. Ein latentes Risiko sehe ich zusätzlich durch die Gefahr der Vermengung von einem Immobiliengeschäft, der Aufgabe der Stadtentwicklung unter Einbeziehung dieses Geländes und dem Sanierungsauftrag der Firma Mutares. Da treffen sich drei unteschiedliche Interessen auf einem Gelände. Natürlich freut es mich, vor allem für die Mitarbeiter und den Standort, wenn es der Firma Mutares gelingt die Firma Zanders zu sanieren und wirtschaftlich auf eine sichere, zukunftsgerichtete Basis zu stellen. Gegenstand dafür soll ja auch dieses Immobiliengeschäft sein, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Stadt sollte dabei mit ihren Überlegungen und Planungen selbstverständlich nicht im Wege stehen. Allerdings ist genau da, wo unterstützend für Zanders gehandelt wird auch Transparenz angesagt. Die Sanierungsaufgabe kann keine Aufgabe der öffentlichen Hand sein und auch nicht schleichend dazu werden.

  3. Ich frage mich, wie BM Lutz Urbach dazu kommt, dass für ihn in dem geplanten Ankauf keine Risiken erkennnar sind. (Wobei ich unterstelle, dass er hier richtig wiedergegeben wurde)
    Es mag ja sein, dass im Vertrag das Altlastenproblem geregelt ist. Was ist aber, wenn es den Verkäufer beim Auftreten dieser Lasten gar nicht mehr gibt oder durch Geltendmachung von Schadenersatzforderungen pleite geht?

    Das zweite, für mich sofort erkennbare Risiko ist, dass hier offensichtlich keine Tilgung der Kredite vorgesehen ist. Das bedeutet dann, dass der Darlehensstand in den nächsten Jahren nicht sinkt. Das könnte dazu führen, dass die Stadt erheblich Flexibilität in der Zukunft einbüßt: Denn es ist absolut realistisch, dass in den nächsten 30 Jahren das eine oder andere unerwartete Vorhaben realisiert werden musss. Wenn man dann aber – weil ja Kredite soooo günstig sind – bis zur Halskrause mit Krediten zu ist, die überhaupt nicht getilgt werden (Anmerkung: Ist dies womöglich genauso geplant beim Stadthaus?), könnte es sein, dass man bei der Realisierung solcher dringenden Vorhaben erheblich eingeschränkt ist oder diese sogar gestrichen werden müssen.
    Okay, würde Herr Mumdey jetzt wohl entgegnen, dann können wir das Gelände ja immer noch verkaufen. Das ist richtig, aber jeder Laie weiß, wie sich ein Verkauf in einer Notsituation auf den Verkaufserlös auswirkt.

    Und es gibt noch ein drittes Risiko: ich kann mich nur wundern, mit welcher Selbstverständlichkeit Herr Mumdey von späteren Spekulationsgewinnen durch den Verkauf von Grundstücken ausgeht. das ist ziemlich naiv. Niemand kann ausschließen, dass in der Zukunft – insbesondere in einer wirtschaftlichen Krise – die Grundstückspreise (sogar erheblich) sinken.m werden.

    Ich möchte hier keinen falschen Eindruck erwecken:
    Gewiss ist es klug, über einen Einstieg in den Kaufvertrag für eine derart zentrale und wichtige Fläche nachzudenken. Aber vorhandene Risiken einfach auszublenden bzw. zu verdrängen, weil man unbedingt die Fläche kaufen möchte, ist der absolut falsche Weg. Stattdessen müssen die Risiken herausgearbeitet, bewertet und abgewogen werden.
    Ich kann nur hoffen, dass der Stadtrat hier entsprechend interveniert.

  4. FINANZIERUNG DURCH DEN STEUERZAHLER DER DEN VERTRAG NICHT LESEN DARF………. DAS IST WAHRE DEMOKRATIE……… SOLLTE AM ENDE WIEDER MAL ALLES SCHIEF GEHEN ZAHLT DAS AUCH DER STEUERZAHLER…..

    SOLLTEN WEITERHIN TEILE DES VERTRAGES GEHEIM BLEIBEN BIN ICH DAFÜR DAS DIE UNTERZEICHNER AUS POLITIK UND VERWALTUNG EINEN PASSUS UNTERZEICHNEN DER SIE PERSÖNLICH HAFTEN LÄSST.