So könnte der Funkmast aussehen. Fotomontage privat/Screenshot Google Earth

Im kleinen Weiler Neuenhaus baut die Telekom auf einem eigenen Grundstück einen hohen Mast für das Mobilfunknetz. Die Anwohner reagieren entsetzt, weil er das Ortsbild und das Landschaftsbild des Höhenzugs zwischen Moitzfeld und Herkenrath zerstören würde. Die Stadtverwaltung hatte das Vorhaben genehmigt und geschwiegen. Aber nun will Bürgermeister Frank Stein zu einem Gespräch einladen.

Seit einigen Jahren steht in Neuenhaus ein 15 Meter hoher Funkmast der Telekom; auf einem Anhänger montiert und relativ unauffällig. Als auf dem Gelände nun Bauarbeiter anrückten fragten Anwohner nach – und kippten hinten über: Neben ihren Wohnhäusern wird ein fester LTE-Funkmast von 30,23 Metern Höhe gebaut.

Aktualisierung 5.2., 13 Uhr: Die Stadt reagiert auf unsere Frage und erklärt:

Die Bauaufsicht der Stadt Bergisch Gladbach hat die Baugenehmigung im Oktober 2020 gemäß § 34 BauGB für den etwa 30 Meter hohen Mast erteilt. Nach umfassender Prüfung war die Baugenehmigung zu erteilen, da keine öffentlich-rechtlichen Gründe entgegenstanden. Damit hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Ein Ermessen der Bauaufsicht liegt nicht vor.

Bürgermeister Frank Stein wird aber dennoch die Anwohner und das betroffenen Mastbetreiber-Unternehmen zu einem möglichst kurzfristigen Gespräch einladen.

Auf die Frage, warum die Anwohner nicht früher informiert wurden, geht die Stadt nicht ein. Bauherr ist die Deutsche Funkturm GmbH, ein Unternehmen der Telekom-Gruppe.

Auf Nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass sie im Oktober 2020 der Telekom eine Genehmigung erteilt habe. Für eine Versagung habe es keine Gründe gegeben; eine Beteiligung der Anwohner oder auch nur Information sehe die Landesbauordnung für solche Vorhaben nicht vor, so die kühle Antwort der Stadt. Sollte sich einer der Nachbarn in seinen Rechten verletzte fühlen, könne er klagen.

Eine kurzfristige Anfrage des Bürgerportals in dieser Sache wurde von der Bauaufsicht bislang nicht beantwortet. Dabei ist Eile geboten: die Vorarbeiten sind rasch fortgeschritten, der neue Mast könnte schon Anfang kommender Woche aufgebaut werden, befürchten die Anwohner.

Das Bauprojekt selbst, aber auch das Vorgehen der Stadt, schockiert die Betroffenen: Es könne doch nicht sein, „dass man in einem Wohngebiet buchstäblich erst von den Baggern vor der Tür erfährt, dass direkt vor der Haustür ein 30 m hoher Mast errichtet werden wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Der Mast würde die Anwohner massiv beeiträchtigen, das Ortsbild und die Landschaft des ganzen Höhenzuges nachhaltig zerstören. 

Fotomontage, privat

Aus anderen Gemeinden, so die Betroffenen, sei es üblich, dass Mobilfunkstandorte nach einem ausführlichen Dialog mit den Bürger:innen festgelegt werden. Die „Nacht und Nebel-Aktion“ der Stadt Bergisch Gladbach zeige dagegen „eine erhebliche Ignoranz gegenüber den Interessen der Bürger“.  

Die Anwohner:innen betonen, dass sie nicht gegen die Digitalisierung oder das Schließen von Funklöchern sein; man habe ja auch den ersten Mast akzeptiert. Doch der geplante Turm widerspreche jeder Verhältnismäßigkeit. Mit Fotomontagen demonstrieren sie, wie ein solcher Mast die Umgebung prägen würde.

Vor allem aber hätte es bessere Alternativen gegeben. Damit stellen die Anwohner vor allem den Standort direkt neben den Wohngebäuden in Frage. Offenbar habe allein die Tatsache, dass die Telekom hier über ein Grundstück verfüge, den Ausschlag für die Ortswahl gegeben. Das könne jedoch kein Maßstab für die Stadtplanung sein.

Daher fordern die Anwohner die Verwaltung auf, rasch einen Baustopp zu veranlassen und gemeinsam eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu suchen. Dabei sprechen sie Bürgermeister Frank Stein direkt an, der im Wahlkampf mit dem Versprechen einer größeren Bürgerbeteiligung angetreten sei.

Die lokalen Nachrichten, kompakt auf den Punkt, schicken wir Ihnen frei Haus. Morgens um 7:05 per Mail im kostenlosen Newsletter „Der Tag in GL“, oder auf Facebook oder Instagram.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

42 Kommentare

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. @Josef: Wenn Sie hier ernstlich die Microwave News als Quelle bemühen, sollten Sie auch nicht verschweigen, was die American Physical Society zu dieser Plattform sagt: „Paul Brodeur and Microwave News in particular, had given the public a seriously distorted view of the scientific facts.“ (zit. nach: Robert L. Park, Voodoo Science: The Road from Foolishness to Fraud)

    Das ist offenbar eine typische Plattform der notorischen Strahlenverfolgten.

  2. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat Lerchl in seinem lang erwarteten Urteil vom 11. Dezember 2020, das Ende Januar veröffentlicht wurde, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € (~US$300.000) oder sechs Monate Haft angedroht, wenn er die Rüdiger-Papiere weiterhin falsch verunglimpft. Die Strafen würden jedes Mal gelten, wenn Lerchl gegen den Gerichtsbeschluss verstößt. Außerdem muss Lerchl 20.000 Euro Gerichtskosten zahlen.

    Seit 2007 hat Lerchl wiederholt gefordert, dass die beiden Arbeiten, die HF-induzierte DNA-Brüche zeigen, zurückgezogen werden. Die erste, über 2G-Strahlung, wurde 2005 in Mutation Research veröffentlicht; die zweite, über 3G-Strahlung, erschien 2008 in den International Archives of Occupational and Environmental Medicine. Nach umfangreichen Untersuchungen, die über die ursprünglichen Peer-Reviews hinausgingen, lehnten die Redakteure beider Journale die Rücknahme ab. Die Arbeiten bleiben in der wissenschaftlichen Literatur.

    Rüdigers DNA-Experimente waren Teil des REFLEX*-Projekts, eines 3,1 Millionen Euro teuren Projekts zur Bewertung der Gesundheitsrisiken von Mobilfunkstrahlung. Es wurde von der Europäischen Kommission (EC) gefördert und lief von 2000 bis 2004. Ein Dutzend Labore in sieben Ländern nahmen unter der Leitung von Franz Adlkofer, damals bei der Verum-Stiftung in München, teil. Mit der Zeit wurde REFLEX fast zum Synonym für die Rüdiger-DNA-Studien.

    Lerchl habe „die erforderliche Beweislast nicht erfüllt, dass die REFLEX-Studien tatsächlich gefälscht waren“, so das Gericht in seiner 20-seitigen Stellungnahme. Das neue Urteil sei nicht anfechtbar, heißt es in dem Beschluss.

    „Die Fälschungsvorwürfe haben sich nun als frei erfunden erwiesen“, so Adlkofer in einem E-Mail-Austausch mit Microwave News. „Alexander Lerchl hat über die Jahre hinweg nie vor einer Lüge zurückgeschreckt, um seine Ziele zu erreichen. Jetzt ist die Zeit für Konsequenzen gekommen.“ Adlkofer ist Vorstand der Stiftung Pandora, die ihren Sitz außerhalb Berlins hat. Die Stiftung hat die Kosten des Rechtsstreits übernommen.

    Lerchl war in den letzten 20 Jahren der bestdotierte Laborforscher zu HF-Gesundheitsauswirkungen in Deutschland – und in ganz Europa. (Siehe „Reiche Belohnungen für schlechtes Verhalten“.) Jetzt gibt es Forderungen, dass sein jüngster Regierungsvertrag gekündigt wird und dass er aus einem internationalen Beratungsgremium entfernt wird.

    https://www.microwavenews.com/news-center/german-court-moves-silence-critic-rf-dna-breaks

    * REFLEX is short for Risk Evaluation of Potential Environmental Hazards from Low Energy Electromagnetic Field (EMF) Exposure Using Sensitive in vitro Methods.

  3. zu Josef: Herrn Lerchl wurde untersagt, zu behaupten, dass die REFLEX-Studie des Herrn Adlkofer gefälscht sei, da er dies nicht beweisen konnte. Im Urteil wird ausführlich der Gutachter des Gerichtes zitiert, der feststellt, dass die REFLEX-Studie erhebliche Mängel aufweist.

  4. Februar 2021:

    Selbst das führende New Yorker Portal Microwave News berichtet darüber. Prof. Alexander Lerchl wurde endgültig gerichtlich untersagt, die Ergebnisse der REFLEX-Studien zum Krebspotential von Mobilfunkstrahlung als gefälscht zu bezeichnen.

    Professor Franz Adlkofer koordinierte die REFLEX-Studie (2004). Sie war bis dahin das größte Forschungsprojekt zur Untersuchung, ob Mobilfunkstrahlung krebserregend sein könnte. Sie bestätigte das Krebspotential. Dieses Ergebnis wurde als gefälscht bestritten.

    Microwave News: „Porträt eines Komplotts“
    „Alexander Lerchl: Handys, DNA-Brüche und Lügen“
    Louis Slesin beschreibt in den Microwave News zum Bremer REFLEX-Urteil die Spur der Zerstörungen, die Prof. Alexander Lerchls Fälschungs-Behauptungen hinterlassen haben.
    Wirksam konnte Lerchl aber nur werden, weil das Bundesamt für Strahlenschutz in Deutschland, ihn als willkommenen Kronzeugen für ihre Untätigkeit in der Strahlenschutzpolitik aufbauten, ihn hofierten, in die Strahlenschutzkommission beriefen und mit Millionen an Forschungsgeldern ausstatteten.

  5. @Hartmut Schneider, für eine Bürgerbeteiligung bei „allem und jedem“ habe ich nicht plädiert. Es besteht in vielen Bereichen unseres täglichen Miteinanders ja auch durchaus Vertrauen in die Prozesse und handelnden Personen. Wenn wir den Bürgerbeteiligungsprozess genau dort ansetzen würden, wo der größte Vertrauensverlust in die Fähigkeit von Politik und Verwaltung entsteht, dann wäre schon sehr viel geholfen. Die Gefahr die Sie skizzieren, die sehe ich auch, allerdings hat das auch etwas mit der Fehlerhäufigkeit bei Politik und Verwaltung zu tun und mit dem damit dann einhergehenden Vertrauensverlust.

    Wenn ich dann schreibe: „Der Telekom ist die partizipative Entwicklung ihrer Netzinfrastruktur geläufig.“, dann meine ich natürlich, in Neuenhaus soll nicht der erste Mast errichtet werden. Es wird für die Telekom wahrscheinlich kein neues Argument geben, alles schon gehört und an anderer Stelle beantwortet. Aber vorab keine Informationsveranstaltung mit den Anliegern gemacht zu haben, das ist ein schwerwiegender Fehler.

    Ein letztes noch, mein eigentlich wichtigster Punkt, die Wertigkeit die unsere einmalige Kulturlandschaft am Rande der Kölner Bucht hat. Die Masseinheit „Domblick“ oder „Grüne Lage“, auch „Flecken“ oder „Weiler“, wer dieser Masseinheit in unserer Stadt nicht den richtigen Stellenwert einräumt, der wird die Attraktivität der Stadt über kurz oder lang verlieren. Das kann keine „Übertragungsrate“ als Masseinheit ersetzen, die Pandemie zeigt es uns gerade.

    Von einem 30-Meter Funkmast genau an dieser Stelle, da bin ich erst zu überzeugen, wenn ich mindestens zwei Alternativen kostenbewertet gesehen habe.

  6. Wenn hier argumentiert wird, die Gegner des Funkmastes würden in die Esoterikecke gesteckt, muss ich dem widersprechen. Dafür sind ausschließlich die Autoren ziemlich schräger, esoterischer Kommentare verantwortlich.
    Sachliche Einwände sollten gehört werden, wenn sie seriös belegt werden.

    Was mich an dieser Diskussion ganz besonders ärgert, ist der plumpe Versuch, das „Monster“ Funkmast aufzublasen. Im Eingangsartikel des Bürgerportals sind zwei Fotomontagen abgebildet, die die Dimension des Mastes im Vergleich insbesondere zur Wohnbebauung zeigen sollen.
    Es ist anhand der Katasterkarten des Kreises einfach festzustellen, wie breit das Gebäude Nr. 6 ist, nämlich an der Straßenfront ungefähr 18 m. Setzt man dieses Maß ins Verhältnis zum eingezeichneten Funkmast, stellt man fest, dass dieser ein Höhe von ca. 50 m hat (was jeder am Laptopbildschirm leicht nachprüfen kann).
    Ein Versehen? Wohl kaum. Diese bewusste hemmungslose Übertreibung und Dramatisierung ist unsachlich und unfair, wenn man sie als „Argument“ in eine Diskussion einbringt.

  7. Sven empfahl als Lektüre https://www.emfdata.org/de/start. Ein Artikel beschreibt die Auswirkung von Mobilfunkstrahlung auf Apoptosepathways in Mäusen. Im Abstract wird von signifikanten Effekten gesprochen, aber die Größe der Effekte wird nicht erwähnt ebensowenig wie das Signifikanzniveau. Da fünf Gruppen gegen die Kontrolle getestet wurden und alle gegeneinander, müssste die Bonferronikorrektur angewendet werden. Bei Gruppengrößen von nur 8 Tieren ist dann keine Signifikanz mehr zu erwarten.
    In einem weiteren Artikel werden in der Überschrift Leberschäden nach WiFi-Strahlung behauptet. Die Ergebnisse sind widersprüchlich, was bei der Vielzahl an gleichzeitig gemessenen Parametern nicht verwunderlich ist. Die Ergebnisse seien signifikant ohne Angaben zum Signifikanzniveau. Die Redaktion der Zeitschrift selbst macht ungewöhnlicherweise Anmerkungen zu den Widersprüchen, was die ganze Veröffentlichung wertlos macht.
    Eine Zellkulturstudie behauptet auf dem schwächsten Signifikanzniveau Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf Cochleazellen. Hier gibt es mehr Infos zur Statistik, aber leider nicht alle notwendigen. Auch hier werden mehrere Parameter gleichzeitig gemessen und und nur bei einem zeigt sich eine schwache Wirkung. Der müsste nun in einem separaten Experiment überprüft werden. Außerdem muss noch gezeigt werden, dass die Strahlung in der hier geprüften Intensität in vivo bei diesen Zellen ankommt.
    Wenn in der Liste gleich die ersten drei Originalartikel keine Beweise für Strahlenwirkungen bringen, schließe ich, ohne Signifikanz zu beanspruchen, dass das auch im Rest so sein wird.

  8. Nun lassen Sie aber bitte mal die Kirche im Dorf, auch wenn Sie gegen Mobilfunk sind. Das bleibt Ihnen ja unbenommen.
    Aber hier den Versuch zu unternehmen zu suggerieren,die LTE oder 5G Technik wäre veraltet und illegal ist schon sehr weit hergeholt.
    Ebenso ist es in diesem Zusammenhang eher unschicklich den Befürwortern vorzuwerfen, sie würden mit „abgedroschenen Schlagwörtern um sich werfen“. Abgedroschen sind eher die Argumente der „Berufsopponenten“, die bei jeder Maßnahme immer wieder mit dem gleichen Hamster, der gleichen Fledermaus oder dem seltenen Bodenbrüter um die Ecke kommen.
    Ihrem Hinweis zu „erwiesenen Fakten“ oder Gesetzen gegen die die Mobilfunkbetreiber angeblich verstoßen fehlt auch jede Substanz. Eine Studie, die besagt, dass Mobilfunk krank machen „könnte“ ist genauso wertvoll eine eine Studie, dass der Verzehr von Regenwürmern vor Schuppenflechte schützen „könnte“. Genauso wenig gibt es ein Gesetz, gegen das Netzbetreiber in Deutschland nachhaltig verstoßen, da wäre gewiss der eine oder andere „Beobachter“ längst am Start.
    „Berufshinweise“ sollen doch eigentlich auch nur dem Zweck dienen hier den, mit nichts bewiesenen Aussagen, etwas mehr Gewicht zu verschaffen.
    Ich finde sowas ärmlich.
    Mittlerweile haben wir in Deutschland eine Kultur, die der Grundversorgung der Bevölkerung den Nachrang vor eigenen Befindlichkeiten gibt.

    Allerdings muss ich aber auch feststellen, dass die Baubehörde mittlerweile glaubt (das fing mit Herrn Schmickler bereits an und Herr Flügge setzt dem ganzen jetzt langsam die Krone auf) sie hätte gottähnlichen Entscheidungscharakter. Dort ist man mittlerweile wirklich völlig abgehoben und die wahre Funktion, Dienstleister für die Bevölkerung zu sein, ist in der Realitätsferne untergegangen.
    Exemplarisch dafür braucht man sich nur das ganze Chaos der Stadtplanung und dem letzten FNP anzusehen.

  9. Zusammenfassend sehe ich in dieser Diskussion, dass die Befürworter dieser veralteten, durch verschiedene Gesetze eigentlich als illegal zu wertende, Technik mit nahezu beleidigenden, immer wieder verwendeten, abgedroschenen Schlagworten um sich werfen und diese ständig wiederholen, als würde es dann stichhaltiger.
    Auch die Opponenten sind nicht immer ganz freundlich, nur halten sich diese mehr an die bereits erwiesenen Fakten, nennen geltende u. a. internationale Gesetze.

  10. Lieber Herr Josef,
    was ist denn das für eine hanebüchene Argumentation. Hier hat ein Bauherr, ob Konzern oder Hühnerzüchter ist jetzt mal ganz egal eine rechtlich einwandfreie Baugenehmigung erhalten. Die Fläche ist schon seit Jahren für öffentliche Bedarfe ausgewiesen und da gehört Telekommunikation und damit eine Mobilfunkmast eben zu. Wenn ich dann meine , dass ich da unbedingt wohnen will muss ich mich vorher ein wenig schlau machen.
    Wenn diese Genehmigung aufgrund allgemeiner Blabla Argumentationen ohne rechtliche Grundlage zurückgezogen wird, dürfte die Stadt in der Schadensersatzpflicht stehen. Aber damit kennt die Stadt sich bestimmt gut aus. Es steht den Betroffenen frei gegen die Stadt zu klagen, schließlich hat sie die Genehmigung erteilt.
    Wer sich schon 50m neben der L289 als eine der Hauptverkehrsachsen ins Bergische häuslich niederlässt und und jetzt was von „wohnwert“ fabulieren will, der hat den Knall doch noch nicht gehört. (Dementsprechend ist es auch nur schlüssig, hier Industrie vorzusehen, aber keine Sorge, dass wird auch noch werden….)

    @Jens L.
    Ihre Argumentation, die nur im Konjunktiv verläuft (was nach irgendwelchen Studien alles passieren kann, aber nicht muss) ohne belastbare Realwerte bis hin zur apokalyptischen „Gesundheitskatastophe“ ist nun wirklich sehr flach. Das erinnert mich an die typischen Argumentationen der Verschwörungstheoretiker. Nach der Chaostheorie kann!!! auch ein Schmetterling den Kölner Dom zum Einsturz bringen.
    Wenn Sie als Elektromonteur nicht nur die Kabeltrommel getragen haben sollten Sie bessere Argumente parat haben.

  11. Lieber Realist,
    dann bekommt in dem Fall diesmal endlich die Telekom selber dann die Schadenersatzforderungen (Achtung!: Mobilfunkschäden verjähren innert 10 Jahren) ab, wenn denen das Baugrundstück gehört, und nicht nur irgendein unwissender Vermieter und/oder die GmbH welche nur bis 25’000 Eur insgesamt haftet. Dann trifft es diesmal die Richtigen, sobald jemand klagt. Idealer geht es nicht.

  12. Dieses genöle über jede Art von Infrastrukturprojekten geht einem wirklich langsam auf den Geist.
    Die meisten, die sich hier als „Fachleute“ outen haben doch eher nur sehr begrenzt Ahnung nach welchen Kriterien es dies Standorte zu planen gilt. Jeder andere Standort hätte außerdem einen ungleich größeren Eingriff in die Landschaft dargestellt.
    Aber wenn hier schon Esoteriker in die Diskussion Einzug halten…. Darüber hinaus ist „Neuenhaus“ kein reines Wohngebiet. Da nützt auch der salbungsvolle Begriff „Weiler“ nichts.
    Die Telekom ist hier mit einem Gewerbeobjekt schon seit einigen Jahrzehnten vertreten, wohl um einiges länger, als der eine oder andere Opponent.
    Ich bin jedenfalls mehr als froh darüber, dass diese Infrastrukturlücke jetzt endlich geschlossen wird.
    PS: was soll das erst mal für ein Geschrei geben, wenn denn mal tatsächlich die Verlängerung der Stadtbahn bis nach Spitze oder Dürscheid ansteht…. die wird man dann wahrscheinlich durch den Orbit am Nabel der Welt Neuenhaus vorbei führen müssen.

  13. Ich bin nicht vom Fach. Dennoch finde Ich es bemerkenswert, wie hier die Sorge mancher Bürger in die Ecke von Esoterikern abgetan wird.
    Selbst der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) mit fast 470.000 warnt davor einfach überall die Dinger hinzusetzen ohne die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt erforscht zu haben.

    Und auch die Europäische Union bzw der Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments mahnt zur Vorsicht, da es noch nicht ausreichend erforscht ist.

    Ob das jetzt auch Leute sind die im Physik Unterricht nicht aufgepasst haben ?
    Oder hat die EU gar gezielt Esoteriker in die Ausschlüsse gesteckt :D

    In meinen Augen sollte man gucken dass man nicht nur an den Fortschritt denkt sondern auch an Mensch und Umwelt.
    Genauso wie früher Wissenschaftler mit Radioaktivität spielten als wäre es ein Spielzeug so spielen sie heute mit anderen Strahlen oder mit K.I.

    Vorsicht ist geboten bei neuen Technologien. Der Mobilfunkstandart 5G ist etwas ganz anderes als die bisherigen (UMTS,4G usw)

    Es läßt sich nur mutmaßen. Und es ist klar, dass ein Umweltschützer/Arzt anders denkt als ein Wissenschaftler der für ein Telekommunikations Unternehmen arbeitet.
    Die Gefahr ist noch nicht erforscht.Ob es schädlich für uns ist werden wir wohl in Zukunft erfahren.

  14. @ Drucker: Als ehemaliger, langjähriger Elektro-Monteur und Telegraphen-Pionier bei den Übermittlungs-Truppen (der Funk und Kabel zu Feld, unter Brücken und in den Bergen installierte) kann natürlich auch ich nur völlig unqualifiziert im Thema sein.

  15. Und schon landen argumentschwache Telkom-Trolle und beamen Jede/n die/der begründete Kritik übt ins Tal der Ahnungslosen, in welchem der Stamm der Strahlenspinner haust.
    An den Unis wird eine Physik gelehrt die mind. 30-40 ‚alt‘ ist.
    Weitere Auffälligkeiten: Fragen Sie in Köln fertig studierte Molekular-/Zellbiologen. Diese wissen nicht, daß Radiowellen Einfluss auf Zellen haben können. Ein eklatantes Defizit!
    Die Wissenschaft hat aufgeholt.
    Gehen Sie in Köln in eine Herzklinik. Dort weiß man nicht, daß auch WLAN den Herzrhythmus empfindlich stören kann.
    Dieses ganze Wissen wird zuweilen als Theorie von Trotteln und Durchgeknallten dargestellt. Die Menschen werden trotzdem krank durch die falsch aufgesetzte Technik. Das heisst: Die Befürworter und Gegner können sich noch ewig in den Haaren liegen, die Menschen sind vor allem auch schon lange immer mehr psychisch krank durch diese Geräte und Antennen.
    Niemand ist gegen Fortschritt. Wink: Wie wäre es erstmal mit schnellem Glasfaser-Internet in Dt.land, bevor man überall Mikrowellen-Antennen hinballert? Jungunternehmer gründen in NL, weil sie mit dem I-net in Dt.land keine Chance hätten zu bestehen.
    Dann: Es gibt längst Technologien die weniger schädlich sind. Es ist eine Gesundheitskatastrophe und ein Wahnsinn weiter an der jetzigen Technik festzuhalten.
    Wie ist diese Gesundheitskatastrophe messbar?: Zum Beispiel in sehr kleinen Ländern mit sehr wenigen Einwohnern – nachdem der flächendeckende Mobilfunk eingeführt wurde. Dort explodieren dann – in kleinen, übersichtlichen Statistiken genau nachlesbar – die Gesundheitskosten in dramatischem Ausmass.

  16. Offenbar ist in zahlreichen Schulen der Physikunterricht zu häufig ausgefallen. Was da an hanebüchener Esoterik zum „Strahlungs“thema aufgefahren wird, zeigt eigentlich nur, wie leicht man ohne ein Mindestmaß an elektrotechnischem Hintergrund auf jedes Panikgeschwurbel hereinfallen kann. Sancta simplicitas!

  17. @ Hr. Müller:
    Dann ist doch alles super: So werden die Leute, Tiere und Pflanzen weiter weg halt krank. GSM kann 32 km, LTE 8 km (ungefähr).
    Natürlich gibt es auch die Strahlungkeulen nach unten (wird immer wieder bestritten).
    Sie brauchen Strahlung (Mikrowellen) nicht in Anführungszeichen zu setzen. Es ist genau so wie es ist: Schädliche, krankmachende Mikrowellenstrahlung. Der Bürger ist nicht so dumm, daß man immer alles durch Lächerlichmachung verdrehen kann, im Sinne von: Wer jetzt mal etwas ernst nimmt, seine Gesundheit schützt und nicht in der Gruppe mitgröhlt gehört halt nicht dazu.
    Zum Argument ‚Alle verwenden Handys‘: Das stimmt nicht. Es gibt Menschen die konsequent und sogar notfalls der Beruf wechseln, ggf. etwas Neues lernen um dies zu vermeiden. Seit einiger Zeit gibt es auch Li-Fi (Lichtwellentechnik auch für den Außenbereich), aber Mikrowellen gehen halt so schön durch die Wände und so kann man alle krankmachen/überwachen.

  18. Wo jetzt hier in den Kommentaren Bedenken gegen die „Strahlenbelastung“ aufkommen. Der existierende Mast ist halb so hoch, somit würden die Feldstärke beim neuen Mast auf ein Viertel sinken.

  19. Rechtliches und Gesundheitliches hierzu:
    Rechtliches : : :
    – Grundsätzlich steht praktisch jeder solche Sendemast widerrechtlich, da die eigenen Richtlinien nicht eingehalten werden. Die Regulierungsbehörde ist die ICNIRP, ein nicht-wissenschaftlicher Verein bei München, in den man nicht gewählt werden kann. Auf den Seiten 545 bis 564 der ICNIRP-Richtlinien steht, daß vor einer Installation einer solchen Sendeanlage die Entscheidungsträger die neuste wissenschaftliche Literatur dazu sich zu Gemüte führen müssen und danach zu handeln haben. Weiter steht dort, daß die gesamte Umgebung eingeschätzt werden muss: Wie viele ältere Menschen wohnen dort, wie viele Kranke, wie viele Schwangere, wie viele Kinder, usw. Beide Richtlinien werden in aller Regel nicht befolgt. In ganz vielen Fällen werden die Antennen außerdem ohne Baugenehmigung aufgestellt (hierzu gibt es auch schriftliche, unvorsichtige Äußerungen von Bauamtsangestellten aus einigen Städten).
    – Europäisches Recht: The causer pays the principal (Der Verursacher bezahlt den Geschädigten.)
    – Allgemein: Es haften die Immobilienbesitzer oder Grundstückseigentümer für Schadwirkungen welche von ihrem Hausdach oder Grundstück aus gehen (also nicht die Telkom-Betreiber) mit ihrem vollen Vermögen, Haus, Auto, usw.
    – UN-Charta: Es ist verboten jemanden von seinem Wohnort oder Arbeitsplatz durch die Einwirkung einer solchen Belastung zu vertreiben.
    – Nürnberger Codex: Es ist international verboten Experimente an Menschen durchzuführen, es sei denn diese hätten ihre ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dazu erteilt.
    – Haftung der Mobilfunkbetreiber: Diese haften in jedem Staat nur bis zu 25k EUR (total!) mit einer jeweils eigens dazu gegründeten GmbH.
    – Ohnmacht der Vermieter von Hausdächern/Grundstücken: Oftmals kommen Knebelverträge zum Einsatz, welche festhalten, daß ein Vertrag 10-15 Jahre zu dauern hat. Es werden manchmal die gesamten Mieterlöse (Beispiel: 1000-1500 EUR pro Monat für eine Antenne od. einen Sendemast) für die Laufdauer auf einmal überwiesen. Wenn dann die Bewohner der Umgebung immer mehr krank werden, dann kann ein Vermieter einer solchen Fläche den Telkom-Firmen nicht kündigen, weil er/sie vielleicht das Geld schon ausgegeben oder investiert/gebunden hat.

    Gesundheitliches : : :
    – In der Umgebung solcher Sendemasten entwickeln sich häufig Krebsfälle in der Anwohnerschaft nach ungefähr 5 Jahren. Deswegen betrug die Zeitdauer solcher Untersuchungen der Mobilfunkfirmen jeweils 4 Jahre. Durch solche Anlagen können auch noch innerhalb hunderter Meter Abstand (wenn auf gleicher Höhe mit einem Sender) Hirntumore entstehen.
    – Solche Anlagen stören Bienen, Fledermäuse und Ameisen empfindlich. Diese aber bestäuben die Pflanzen die unsere Nahrungsquellen darstellen.
    – Einige Baumarten gehen an der Einwirkung langsam zugrunde. Gerade Nadelbäume stellen ideale Antennen dar. Durch den ständigen Strom, den sie (durch die Luft hinweg) auffangen, vertrocknen die kleineren Wurzeln, welche weiter in der Tiefe Wasser aufnehmen sollen. Bei Laubbäumen stellt sich der Schädigungsprozess u. U. langsamer ein und ist vor allem sehr gut erkennbar wenn Vorher/Nachher-Fotos gemacht werden.
    – Typischerweise kommt es bei den Menschen anfangs zu Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Depressionen, Gereiztheit, ständigem Pfeifen in den Ohren (Pseudo-/Mobilfunk-Tinnitus durch sogenanntes Mikrowellenhören) und danach stellen sich ernsthafte Erkrankungen ein. Wer bald etwas spürt, kann sich möglicherweise zu den Glücklicheren zählen, weil diese Person sich anfängt zu schützen. Wer glaubt nichts zu spüren, findet sich oftmals nach Jahren mit schweren Beschwerden wieder.

  20. Mich würde interessieren, ob die Baugenehmigung unter Berücksichtigung sämtlicher gesetzlich geregelter Vorschriften erteilt wurde. Auf der Internetseite unserer Stadt Bergisch Gladbach selbst ist zu lesen:
    “ Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung ist darüber hinaus bei allen Vorhaben eine artenschutzrechtliche Prüfung vorgesehen. Durch die Prüfung sollen für diese „planungsrelevanten Arten“ negative Auswirkungen von Vorhaben ausgeschlossen werden.“
    Wenn ich mir als aufmerksamer Beobachter die vorhandenen und vor allem gerade wieder neu angesiedelten (und vor allem unter besonderem Schutz stehenden) Tierarten ansehe, die im direkten Umfeld des geplanten Sendemastes sogar nisten und brüten, kann ich mir nur vorstellen, dass den Entscheidern dieses Projekt möglicherweise die Lage nur auf dem Papier bekannt gewesen ist.
    Worin liegt eigentlich die Kernkompetenz der Grünen? Arten- und Naturschutz müsste doch langsam auch in unserer Stadt einmal ernsthaft betrieben werden.
    Und sofern die neue Stellungnahme der Stadtverwaltung stimmt, dass die Genehmigung durch unseren früheren Bürgermeister erteilt wurde, kann ich mich nur Herrn Schreiner mit seiner Frage nach der Prüfung anderer Standorte anschliessen. Vielleicht hätte der ehemalige Bürgermeister ja gerne selbst einen solchen Mast vor seinem eigenen Haus.

  21. Lieber Herr Schneider,
    Ihr Engagement in dieser Diskussion (und anderen Diskussionen) und Ihre Argumentationslinien sind wirklich bemerkenswert. Sie reduzieren den Protest gegen einen riesigen Funkturm mitten im Wohngebiet auf vermeintliche Technikfeindlichkeit und das Sankt Floriansprinzip, und bedienen sich immer wiederkehrender Stereotypen. Es geht nicht fehlende „Solidarität“, nicht um „Masten im nächsten Dorf“, es geht um die Frage, ob ein solcher Funkturm mitten in einem Wohngebiet stehen muss, sei es im diesem oder sei es im nächsten Dorf. Richtig ist, dass es in der direkten Umgebung eine Vielzahl geeignetere Plätze gäbe, an denen kein Anwohner unmittelbar und in dieser Weise betroffen wäre, nicht von Wertminderung seiner Immobilie und nicht von möglicher Strahlenbelastung. Schließlich sollten Sie den Bedeutungsunterschied von „scheinbar“ und „anscheinend“ nochmals vergegenwärtigen.

  22. Sehr geehrter Herr Boehler,
    wieviele Beiträge würden sie Demokrat mir denn zuteilen?
    Aber eigentlich wollte ich ihnen noch mal erklären, warum ihre Studien (die ich übrigens nicht in Frage gestellt habe) hier „nicht wirklich nützlich“ sind.
    Eine Untersuchung befasst sich mit dem Problemfeld WLAN. Scheinbar gehen sie davon aus, dass der Sendemast ihnen ein WLAN anbietet. Das ist nicht der Fall. Also ist die Studie im vorliegenden Fall wertlos.
    Die zweite Studie behandelt das Thema Strahlenbelastung durch Handytelefonie im Nahbereich von 2 Metern. Ich bi sicher, dass auch sie davon ausgehen, dass die Funkmasten einen deutlich größeren Abstand haben. Also ist sie auch für diesen Fall ohne Belang.
    Falls sie die Absicht hatten, die Einwohner:innen von Neuenhaus auf die grundsätzlichen Risiken des Handytelefonierens aufmerksam zu machen, wäre das ehrenwert, aber ein völlig anderes Thema.
    Argumente, auf die sich einzugehen lohnte, habe ich in ihrem Beitrag nicht gefunden.

  23. Danke Herr Schneider für den bereits dritten Beitrag hier (warum so viel Arbeit – profitieren Sie direkt durch dieses Projekt?). Warum Sie mich direkt ansprachen und versuchten eine Studiensammlung der DIAGNOSE FUNK (die strikt wissenschaftlich arbeitet/argumentiert – genau, damit sie nicht angreifbar sind, zB durch die Mobilfunkindustrie) als nicht so brauchbar darzustellen, ist nicht wirklich nützlich/erklärbar.
    Darin kann ich Sie leider nicht unterstützen, da ich mich – wie Sie mit größter Wahrscheinlichkeit nicht – über viele Jahre mit diesen Themen intensiv auseinandergesetzt habe und mit Ihrer verharmlosenden und verschleiernden Argumentation hinlänglich vertraut bin.
    In einem weiteren Beitrag von Ihnen rücken Sie die Mitsprache von steuerzahlenden Bürgern in die Nähe einer gewissen ‚Ecke‘.
    So sieht ein Vorzeigedemokrat aus. Gratuliere !

  24. Sehr geehrter Herr Eschbach,
    möglicherweise wäre hier etwas mehr Transparenz wünschenswert gewesen. Meine Vermutung ist allerdings, dass es zu einer bedingungslosen Ablehnung des „Monsters“ (der Sprachgebrauch einiger Gegner:innen deutet darauf hin) geführt hätte.
    Es stellt sich auch die Frage, inwieweit jedes Vorhaben einer – rechtlich nicht vorgesehenen – Bürgerbeteiligung unterzogen werden sollte. Meine Befürchtung ist, dass in unserem eh schon überbürokratisierten Land irgendwann überhaupt nichts mehr voran geht, wenn man alles, was Bürger:innen angehen könnte, zur Abstimmung stellt. Es besteht die Gefahr, der Kommunalpolitik jeden Handlungsspielraum zu nehmen. Es gibt so gut wie kein Projekt, das nicht augenblicklich Gegner:innen generiert, sei es berechtigt oder auch unberechtigt.
    Insofern ist der Schlachtruf „Bürgerbeteiligung“ nicht selten ein populistisches Mittel im Sinne von „Wir sind das Volk“.

    Ein Aspekt der in der Diskussion bisher völlig verschwindet, ist die technische Seite. Die Positionierung wie auch die Größe von Antennenmasten ist nicht beliebig. Jeder kennt die Erfahrung (die ich täglich mache), für ausreichenden Handyempfang Räume oder Etagen wechseln zu müssen. An dem Punkt bin ich allerdings der Meinung, dass Aufklärung und Kommunikation sinnvoll wären, weil sie u.U. zur Akzeptanz beitragen könnten.

  25. Ein solches 30-Meter-Monster hat in keiner Wohnsiedlung etwas zu suchen. Ein an die Umgebung angepasster Mast ist vertretbar und durch die Anwohner auch friedlich geduldet worden (so wie der bereits vorhandene Funkmast).

    Wichtig bleibt, dass der „kleine Bürger“ nicht einfach von „mächtiger Hand“ gezwungen wird. Man darf sich nicht alles einfach gefallen lassen!

  26. Schockierend! 30m! Das wird das Landschaftspanorama ganz schön verschandeln, wenn man bedenkt, dass Fichten bis zu 50m wachsen und jeder Kirchturm höher ist.

    Zr Fotomontage: gemäß Google Maps, ist das Rote Gebäude 16,7m breit. Der Turm ist also bei weitem nicht maßstäblich, sondern würde einem 40,3m hohem Turm entsprechen und die dargestellte Fläche ist 82% größer als real.

  27. Es ist nicht wirklich neu, dass man zur gesteigerten Anwendung und Nutzung der Digitalisierung als allererstes ein leistungsfähiges Netz benötigt. Gerade der ländliche Bereich hinkt, wie wir alle wissen, in der Entwicklung dieser Netzinfrastruktur her, weshalb mit aller Kraft der Ausbau forciert wird, sehr löblich.

    Das aber die landschaftlich schönsten Plätze unserer Stadt, hier der wunderschöne erste Bergische Höhenrücken mit Blick auf die Kölner Bucht am Rande der Hardt, mit dem Auf- und Ausbau dieser Infrastruktur beaufschlagt werden, das zeigt wenig Wertschätzung und Verbundenheit mit unserer Kulturlandschaft.

    Gerade erleben wir in Zeiten der Pandemie, welchen besonderen Wert an Ausgleich diese wunderschönen Lagen unserer Bergischen Heimat darstellen. Bei Berücksichtigung dieser Wertigkeit dieses wunderschönen Fleckchens, da muss man den Bürgern nicht gleich Unwilligkeit oder schlichte Ablehnung unterstellen, schließlich sind auch sie Nutznießer des Netzausbaus und sie wissen es sogar.

    Ein Bürgerbeteiligungsprozess hätte auch in diesem Fall zu einem besseren Ergebnis geführt, vielleicht hätte es einige Meter mehr Kabel bedeutet. Im Minimum aber hätte er dazu geführt, dass das Verständnis für die Besonderheiten unserer Stadt und deren Wertigkeit aus Sicht der Bürger auch in „Grünen Lagen“ und „Domblick“ gemessen werden kann. Das ist für unsere Stadt eine Maßeinheit, natürlich auch die Übertragungsrate.

    Es hilft da auch leider keine Schuldzuweisung, die Bürgerbeteiligung erfordert ganz schlicht einen anderen Stellenwert als dass es sich dabei um das Vertreten von „Vorgarteninteressen“ handeln würde. Also liebe Politik, liebe Verwaltung, gehen tut es, mit dem Bürgerbeteiligungsprozess häufig besser. Jetzt muss es nur noch gemacht werden.

    Der Telekom ist die partizipative Entwicklung ihrer Netzinfrastruktur geläufig.

  28. Was in meinen Augen einmal mitdiskutiert werden müsste ist die Frage, inwieweit ein so hohes Bauwerk die dort befindliche Vogelflugroute, sowie das dortige Jagdgebiet diverser Greifvögel (u.a. Roter Milan) beeinträchtigt. – Naturschutz??? Landschaftsschutz??? Als Anrainer am Landschaftsschutzgebiet werden den Privatpersonen diverse, zum Teil sehr teure Bauauflagen gemacht, selbst wenn es sich nur um eine kleine Stallung (ca 10 qm) handelt…. wie ist das bei einem 30 m hohen Mast eines Konzerns?

  29. Michael, das ist eine Frage der Solidarität. Eine Gesellschaft, die nur dem Prinzip folgt, „warum sollen wir die Last für alle diejenigen die profitieren, tragen?“ möchte ich nicht erleben, auch wenn ich zugeben muss, dass es sehr häufig angewendet wird. Aber ohne die Utopie, dass jeder Lasten tragen muss, die anderen, z.B. Schwächeren, Alten, Mitversicherten, Kranken zugute kommen. Auch wenn die Reichen immer reicher werden, sich zu häufig die Egoisten und die Lauten durchsetzen, meine ich, dass es sich lohnt an Idealen festzuhalten.

  30. Auch bei uns liefen die Drähte heiß in den letzten Tagen, um herauszubekommen, was es mit diesem Vorgang auf sich hat.

    Fakt ist, die Baugenehmigung wurde vor Frank Steins Amtsantritt erteilt. Zudem ist der Bauherr verantwortlich dafür die Anwohner über die anstehenden Maßnahmen zu informieren.
    Niemand von Seiten der Stadt oder Politik hat hier bewusst Fakten schaffen wollen.

    Theresia Meinhardt
    Co-Fraktionsvorsitzende Grüne

  31. Hallo Herr Schneider,
    Sie dürfen das nicht falsch verstehen. Wir Neuenhauser haben kein Problem mit der Zukunft. Nur stört es sehr, dass nicht eine einvernehmlich Lösung gesucht und diskutiert wurde. Warum sollen wir die last für alle diejenigen, die profitieren tragen? Wenn es doch z.B drei kleine Masten im Umland auch getan hätten? Strahlung ist hier kein Thema. Ob der kleine oder große Mast da wird sich wohl nicht viel ändern. Es geht hier mehr um Art und Weise des Umgangs mit Bürgen/Anwohnern und das Resultat.

    Gruß

  32. Nachdem sich die Anwohner erfolgreich gegen ein Industriegebiet zwischen Wald, Wiesen, Wohnhäusern und dem einzigen, ständig stauverstopften Autobahnzubringer für das gesamte Hinterland gewehrt hatten, wird plötzlich ganz heimlich, still und leise so ein hässliches unübersehbares Riesending genehmigt und der Bagger soll schnelle Tatsachen schaffen, bevor es einer so richtig realisiert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt … und für die Anwohner, die sich davon nicht haben abschrecken lassen!

  33. Lieber Sven,
    verstehe ich sie richtig, dass ihr Beitrag eine Gegenposition zur Aufstellung eines Funkmastes in Neuenhaus darstellen soll?
    Falls es so ist, wäre es sinnvoller gewesen, Studien vorzulegen, die einen Zusammenhang zur Problematik herstellen.
    Stattdessen kommen sie mit einer Untersuchung der Wirkung von WLAN und zum anderen eine Studie zur Wirkung von Funkstrahlung im Nahbereich.
    Zur Seriösität der Untersuchungen kann ich nichts sagen, wohl aber dazu, dass sie hart am Thema vorbei gehen.
    Es entsteht der Eindruck, als ginge es ihnen darum, irgendwas mit Strahlen zu bringen, in der Hoffnung, es liest keiner.

    Zur Diskussion um den Funkmast: Wenn ich aus meinem Fenster schaue, fällt mein Blick auf mehrere Strom- und Telefonmasten. Ich bin sicher, wenn diese heute neu installiert würden, gäbe es einen breiten Widerstand, zumal sie nur wenige Meter von den Gebäuden entfernt sind und durch diese Nähe vergleichsweise größer als ein 30 Meter hoher Funkmast in einiger Entfernung wirken.
    Ich meine, dass jede/r Handybenutzer:in sich darüber im Klaren sein muss, dass diese Technik Infrastruktur erfordert. Das Prinzip, dann aber nicht bei mir, sondern im nächsten Dorf, ist dabei wenig hilfreich.

  34. Wenn es in Neuenhaus um das Florian- Prinzip gehen würde, dann wären die Anwohner schon früher gegen den bestehenden, mobilen Funkmast Sturm gelaufen. Meiner Meinung nach hätte die geplante Errichtung des doppelt so hohen Mastes einfach nur (besser) moderiert werden sollen. Erst mit Beginn der Baustelleneinrichtung haben wir Neuenhauser von dem Bauprojekt erfahren – von den Arbeitern!
    Jetzt fühlen wir uns enttäuscht und hintergangen. „Beim kleinen haben die nichts gesagt, da schieben wir den großen still und heimlich hinterher. Wir sagen mal nix.“ So kommt es uns vor.
    Bei möglichen Gesprächen im Vorfeld wären wir gemeinsam vielleicht auf das gleiche Ergebnis gekommen. Aber dann in einem öffentlichen Prozess, bei dem alle Gesichtspunkte gerecht beleuchtet worden wären.

  35. Natürlich würde niemand begeistert sein, ein solches „Monument“ vor seiner Haustüre dulden zu müssen. Was uns aber hier besonders betroffen macht ist die Tatsache, dass das alles still und heimlich gelaufen ist. Keiner der Nachbarn hatte auch nur die geringste Ahnung. Für uns ist es sehr befremdlich, dass uns niemand unserer gewählten Kommunalpolitiker über dieses Vorhaben informiert hat. Oder hat es sie etwa auch so eiskalt erwischt wie uns alle?

  36. Richtig: Ich verlange von der Verwaltung, dass sie jede und alle ihre Entscheidungen, die mein privates Grundstück betreffen öffentlich kundtut, erläutert, sich rechtfertigt und dafür sorgt, dass jedem in meiner Umgebung umfänglich über sein Einspruchsrecht informiert. Die in den Büros sitzen, haben ohnehin keine Ahnung, sind überbezahlt und arbeitsscheu.

    Es kann doch nicht sein, dass ein Telekom-Mast meinen Ort verschandelt – soll er doch woanders die Gegend verschandeln!
    Es gibt genug Felder (Landwirte verbrauchen ohnehin zu viel Platz) und Wälder (Bäume stören nur und das Viehzeug kann sich ja neue Wälder suchen) die zum Bau eines schönen großen Mastes geeignet sind.

    So, habe ich damit alle Vorurteile sowie Schlagworte gegen die Verwaltung und sogenannte Gegenargumente zusammen gefasst?

    Wie auch bei der Feuerwehr-Wache in Bensberg-Frankenforst gilt anscheinend der Grundsatz „Wasch mir den Pelz – aber mach mich nicht nass!“ und „Heiliger Sankt Florian: Verschon’ mein Haus, zünd’ and’re an!“.

    Insofern hat Herr Schreiner nicht unrecht: Die Verschandelung der Landschaft ist ein Problem der heutige Zeit. Aber wer sich über schlechte Handy-Verbindungen beschwert, muss solche Sendemasten eben zähneknirschend akzeptieren.

  37. Warum dies in einer Nacht und Nebel-Aktion durchgesetzt wurde ist doch klar, die kleine Gemeine / Ort (was auch immer) ist ja bekannt dafür, Ihre Ländliche Idylle mit allen Mitteln zu verteidigen. (Bei dem Thema Industriegebiet war ich ebenfalls auf deren Seite).
    Vermutlich war die Sorge groß, dass auch der Mobilfunkturm am Ende nicht gebaut wird, weil sich die Gemeine dagegen erfolgreich wehrt. Mal wieder peinlich seitens der Stadtverwaltung.

    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass wir mit Windräder im Landschaftsbild klarkommen sollten, die Energiewende lässt sich sonst nicht durchführen.

  38. Ich bin maßlos enttäuscht. Ich habe noch die Worte aus dem September/Oktober 2020 im Ohr. Es war von einer neuen Politik im Stadtrat/Verwaltung die Rede, von Transparenz, Klarheit, Verlässlichkeit und besonders von einer Miteinbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. (Ach ja, es war Wahlkampf!)
    Es wäre jetzt an der Zeit tatsächlich damit anzufangen, z.B. damit die Anwohner*innen in Neuenhaus aufzusuchen und ihnen Rede und Antwort zu stehen. Ihnen zumindest zu erklären, warum das alles so sein muss wie geplant. Es eilt, die Arbeiten haben schon begonnen.

  39. Es ist also nur die Optik, die stört?
    Immerhin kommt nicht das Strahlungs-Argument, da ja bereits ein Mast vorher dort stand.
    Das optische Problem scheint in DE keins zu sein, wenn man sich die Verschandelung ganzer Landstriche durch die Windräder anschaut.

    Dennoch wieder mal ein Beispiel, wie weit entfernt die Verwaltung von den Bürgern ist. Kam da keiner auf die Idee, zumindest mal intern die Frage zu stellen, ob da nicht ein anderer Standort möglich sei? Und wenn doch, welche Leitung der Verwaltung hat dieses unterbunden?