Auf die Verdopplung des Freibetrages und die Umstellung des Einkommensbegriffs folgt der 3. Schritt der Neuordnung der Kita-Beiträge: Es gibt eine Reihe neuer Einkommensstufen oberhalb von 130.000 Euro, für sehr gut verdienende Eltern wird es teurer. Die CDU wirft der Ampelkoalition Umverteilung (und einiges mehr) vor, die Ampel versteht es als Entlastung der Schwächeren.
Die Gestaltung der Elternbeiträge für die Kitas ist ein ebenso komplexes wie heißes Eisen – und es treibt die großen Akteure der Kommunalpolitik weit auseinander.
Die Neudefinition des Einkommensbegriffs, verbunden mit einer Entlastung fast aller Eltern, war die CDU noch mitgegangen. Die Erhöhung des Freibetrags von 20.000 auf 40.000 Euro zugunsten der mittleren Einkommen hatte die CDU bereits als überflüssig abgelehnt. Und gegen die Einführung neuer Einkommensstufen zur Belastung der höchsten Einkommen, opponiert sie mit Macht.
Umverteilung?! Umverteilung.
Es gehe der Ampel nicht um einen Einstieg in den beitragsfreien Kindergarten, sondern um Umverteilung, kritisierten Vertreterinnen der CDU im Jugendhilfe-Ausschuss. Die Reform der Kita-Beiträge sei bereits durch die kräftige Erhöhung der Grundsteuer B von allen Bürger:innen finanziert worden, daher gebe es für diese neue Belastung keinen Grund.
Offenbar, so die Kritik der CDU, wolle die Ampel die Finanzlücke im Haushalt auf dem Rücken der Kinder finanzieren. Mit Beiträgen in dieser Höhe werden Bergisch Gladbach „zur Speerspitze“ in ganz NRW und sende ein falsches Signal an junge Eltern.
Junge Eltern sind im Jugendhilfeausschuss nur in der Fraktion der Grünen vertreten – und diese verteidigten den Vorstoß als Beitrag zur Entlastung der schwächeren Einkommen. Eine Überfinanzierung der Kosten der Kinderbetreuung werde es auch damit nicht geben, ergänzte die SPD.
Am Ende der hitzigen Debatte stimmten Grüne, SPD und AfD für die Beschlussvorlage, die CDU dagegen. Damit tritt die neue Beitragssatzung am 1. August in Kraft.
Maximal elf Prozent der Eltern in Bergisch Gladbach werden dann höhere Beiträge zahlen müssen. Wieviele es tatsächlich sind hängt davon ab, wieviel von ihnen in welcher Höhe durch den neuen Einkommensbegriff entlastet werden. Voraussichtlich viele.
Hinweis der Redaktion: In einer ersten Fassung hieß es, elf Prozent der Eltern müssten definitiv höhere Beiträge zahlen. Das war falsch, wir haben diesen Punkt korrigiert und ergänzt. Zudem haben sich FDP und FWG im Ausschuss nicht enthalten – sie sind dort gar nicht vertreten.
Was sich für die Eltern ändert
Schon bisher ist die Beitragstabelle ein komplexes Werk, der Beitrag bemisst sich am Einkommen der Eltern (in bislang zehn Stufen) und dem Betreuungsumfang.
Früher zahlte man bis zu einem Einkommen von 20.000 Euro keine Beiträge, dieser Freibetrag war auf 40.000 Euro hoch gesetzt worden. Zudem wird nun das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt (Details dazu hier).
Bislang war die höchste Beitragssstufe diejenige „über 130.000 Euro“, eine weitere Differenzierung fand nicht mehr statt. Egal von das Einkommen bei 130.500 oder bei 353.000 Euro lag, der Beitrag blieb gleich.
Jetzt gibt es sechs weitere Einkommensstufen, die in Schritten von 10.000 bzw. 20.000 Euro bis „über 200.000 Euro“ reichen.
Eltern, die ein zu versteuerndes Einkommen von 200.001 Euro haben und ihr Kind in der Woche bis zu 30 Stunden in die Kita geben, bezahlen ab August 445 Euro im Monat, bislang waren es 287,50 Euro.
Die Tabellen sind für Nichteingeweihte kaum zu entziffern, aber wer Kinder in der Kita hat und sich schon einmal mit einem Beitragsbescheid zu kämpfen hatte, wird sich zurechtfinden:

Dokumentation
Die gesamt Beschlussvorlage mit weiteren Erläuterungen und Tabellen:
Die Zahlen stimmen so nicht. Man kann sich die offizielle Tabelle ja runterladen. Es geht nicht nur um das Einkommen und die Wochenstunden, sondern auch um das Alter des Kindes bei der Preisstaffelung. Wir haben anfangs fast 800 € monatlich für unseren Kitaplatz in GL bezahlt. Und unser Haushaltseinkommen liegt nicht bei 200.000 € p.a.
Die offizielle Tabelle dokumentieren wir im Text, die Zahlen sind korrekt. Allerdings hatten wir auf eine Fußnote in der Elternbeitragstabelle nicht extra hingewiesen:
„Für Kinder unter zwei Jahren sind die Werte in der zutreffenden Spalte zu verdoppeln.“
Gibt es irgendwo belastbare Zahlen, wie die Einkommensstruktur der Eltern ist?
Also wie verteilen sich die Beitragszahler? Viele hohe Einkommen oder eher viele niedrige Einkommen.
Das wäre interessant zu erfahren. Vielleicht kann die Redaktion hier etwas herausfinden?
Kinder sind für Alle Menschen in Deutschland von essenzieller Bedeutung. Ohne sie wird unsere Gesellschaft nicht weitergeführt werden. Daher halte ich Debatten über die Erhöhung von Belastungen, die wir den Eltern zumuten für falsch. Soziale Gerechtigkeit kann gerne an anderen Stellen diskutiert werden.
Hallo Frau Opiela, wie unten erwähnt, sind neuerdings doch die beiden letzten Kita-Jahre beitragsfrei (meine Familie konnte davon noch nicht profitieren). Meine Frage lautet, ob es mit dieser Befreiung und der nun erfolgten Erhöhung insgesamt zu einer Mehrbelastung gekommen ist. Haben Sie dazu mal eine Vergleichsrechung angestellt? Mich würde eine Kostenaufschlüsselung für folgende Annahmen interessieren: 130.000 EUR Jahreseinkommen, fünf Jahre Kita über 45 h/Woche, davon ein Jahr U2 Betreuung. Wieviel hätte diese Betreuung von 2014-2019 gekostet, und was würde sie ab jetzt kosten?
„Daher halte ich Debatten über die Erhöhung von Belastungen, die wir den Eltern zumuten für falsch.“
Höher belastet werden die Eltern, die dafür ohne weiteres leistungsfähig genug sind.
„Soziale Gerechtigkeit kann gerne an anderen Stellen diskutiert werden.“
Warum? Das ist eine Frage sozialer Gerechtigkeit.
Mir wird hier zu wenig auf die Steuerrückerstattung eingegangen. Alle Gutverdiener (und das sind definitiv diejenigen, die nun von der Reform betroffen sind) profitieren bereits in einem besonderen Maße vom Kinderfreibetrag.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag (Abbildung rechts).
Wenn also eine betroffene Familie 2 Kinder hat, bekommt diese auch aktuell viel mehr zurück, als Normalverdiende mit Kindergeld erhalten. Einfacher Merksatz: Je höher das Einkommen (und je mehr Kinder), desto höher das Ersparnis über den Kinderfreibetrag. Der Staat fördert also aktiv das Kinderkriegen von Gutverdienern – ganz im Gegenteil von Menschen, die etwa SGB II beziehen. Dort wird das Kindergeld nämlich vollständig als Einkommen angerechnet.
Im Übrigen ist doch nach wie vor das letzte Kitajahr gebührenfrei, oder irre ich mich? Es handelt sich also über einen überschaubaren Zeitraum! Ab Schulalter ist es dann wieder wie gewohnt. Die Gutverdiener haben trotz dieser Reform insgesamt gesehen ERHEBLICHE Steuervorteile.
Hallo Herr Brings,
es kommt noch besser: neuerdings sind die letzten ZWEI Kita-Jahre beitragsfrei. Setzt man konservativ fünf Jahre Kita an, zahlt man also unter Berücksichtigung der U2-Mehrkosten nur für vier Jahre. Die Gebührenbefreiung für das vorletzte Jahr dürfte die Mehrkosten für die höheren Einkommensgruppen verschmerzbar machen.
Der Vollständigkeit sollte man auch erwähnen, dass man nur für das „teuerste“ Kind voll zahlt und z.B. für das zweite Kind den halben Beitrag.
Die letzten beiden Kita-Jahre sind in ganz NRW beitragsfrei. Das ist nichts, was die Stadt Bergisch Gladbach ins Leben gerufen hat und sollte auch kein Anlass sein, dann in den ersten Jahren kräftiger zuzulangen. Und einen Steuervorteil hat man da auch nicht, da zwei Jahre eben gar nicht angesetzt werden können und bei den teuren Jahren zuvor ist der Betrag gedeckelt. Hier würde ein humaner Beitrag über alle Kita-Jahre hinweg viel mehr Sinn machen.
Auch wenn ich hier wahrscheinlich viel Gegenwind bekomme: In Holland kostet ein Kitaplatz 2.000 Euro – niedrige Einkommen bezahlen fast garnichts – Einkommen über 110000 Euro erhalten wenig Rückerstattung! Dafür gut ausgebildetes Personal, besserer Personalschlüssel, flexible Öffnungszeiten Und sehr gut ausgestattete Kitas.
Ich bin ganz dieser Meinung. Kinderbetreuung gehört in Deutschland zu den Dingen, die viel zu billig sind.
Das Problem ist nur, dass für uns in Bergisch Gladbach Städte wie Düsseldorf oder Monheim (mit meines Wissens nach kostenloser Kinderbetreuung) und eben nicht die Niederlande die Messlatte darstellen.
Am besten bleibt die Mutter einfach zuhause. Dann fallen auch keine Kita-Gebühren an. Genau dazu führen teure Gebühren nämlich. Willkommen in 2022! ;-)
Eine Mutter könnte z.B. 8800 € abzüglich Steuern für die U2-Kita zahlen und dafür dann 65000 € verdienen. Oder sie könnte 0 € für die Kita zahlen und 0 € verdienen. Die Kita könnte auch das doppelte kosten und die modern Mutter würde ihre Entscheidung nicht ändern. Wichtig ist eigentlich nur, überhaupt einen Kita-Platz zu bekommen.
Als betroffenes Elternpaar mit einem Kind unter 2 in der Betreuung (wir zahlen also aktuell den doppelten Beitrag), ist diese Beitragserhöhung absolut unverhältnismäßig. Ja, wir verdienen gut und sind dankbar dafür. Unser Einkommen fällt aber nicht vom Himmel, wir arbeiten beide in Vollzeit, verdienen als Elternteile nahezu gleich viel. Bedeutet, wenn einer von uns kürzer tritt, um unser Kind selber zu betreuen, ist der Einkommensverlust entsprechend hoch. Selbstverständlich zahlen wir gerne mehr als einkommensschwache Familien, dies tun wir bereits jetzt. Darüber hinaus aber nun nochmal über 200€/Monat mehr für die Kinderbetreuung zu zahlen, spricht nicht für eine familienfreundliche Stadt. Für uns sind die neuen Beiträge auf jeden Fall ein Anlass, zu überlegen, ob Bergisch Gladbach noch der richtige Wohnort für uns ist.
Zuerst, vielen Dank, dass Sie bereit sind bei höherem Einkommen auch einen höheren Beitrag für die Betreuung Ihres Kinds zu entrichten.
Die Elternbeiträge, werden durch zusätzliche Gelder aus dem städtischen Haushalt ergänzt um die Betreuung zu bezahlen.
Die novellierte Elternbeitragssatzung beachtet sowohl den sozialen Ausgleich als auch die tatsächlichen Mehraufwände.
Für Kinder unter zwei Jahren sind die Betreuungsaufwände ungleich größer als bei älteren Kindern.
Die Umstellung des Einkommensbegriffs auf das zuversteuernde Einkommen sowie die lange Zeit nicht erfolgte Angleichung an die gestiegenen Einkommen sollen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern beachten. Tatsächlich ist der prozentuale Anteil zum Einkommen der Höherverdienenden sogar etwas geringer als bei Einkommen direkt über der Beitragfreiheitsgrenze von 40T€.
Einigkeit herrscht darüber, dass die KiTa-Betreuung idealerweise beitragsfrei wäre, was mit dem aktuellen Stadtsäckel leider nicht zutrifft.
Sehr geehrte Katharina, es würde mich persönlich sehr betrüben, sofern die neuerliche Version der Elternbeitragssatung sie zum Wegzug bewöge.
+++ Hinweis der Redaktion: Collin Eschbach ist Mitglieder der Grünen-Fraktion
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Ich stelle weder infrage, dass die Betreuung für unter Zweijährige teurer ist als die für die älteren Kinder, noch heiße ich es gut, dass der prozentuale Anteil der Eltern, die knapp über der Grenze von 40.000€ liegen, noch höher liegt als bei Besserverdienenden Familien. Für mich ist eine Beitragssteigerung von teilweise über 30% nach wie vor nicht nachvollziehbar. Nochmal: die Elternbeiträge sind in Bergisch Gladbach sowieso auf einem sehr hohen Niveau (inkl. der Geschwisterregel). Man muss sich dafür nur in NRW umschauen, um dies festzustellen.
Mich irritiert zudem Ihre Aussage, dass es eigentlich wünschenswert wäre, die Kita beitragsfrei zu machen. Und Sie trotzdem dafür gestimmt haben, dass es für einen Teil der Familien nun deutlich teurer wird. Und wenn ich mir dann hochrechne, wie viel wir für 2 Kinder in der Betreuung zahlen würden, wird mir schwindelig.
Sehr geehrter Drucker, ich habe mich mit keinem Satz über die Entlastung von anderen Eltern beschwert. Ich finde es vollkommen richtig, dass gerade Eltern mit niedrigem Einkommen entlastet werden und dass andere Eltern (in dem Fall ich selber), die mehr zur Verfügung haben, auch mehr zahlen. Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass die Kosten für die Betreuung unserer Kinder und damit die Elternbeiträge einen gewissen Rahmen nicht sprengen sollten. In kaum einer anderen Stadt bzw. Kommune sind die Beiträge nun so hoch wie in GL und dementsprechend kann der Eindruck entstehen, dass die finanziell schlechte Lage der Stadt auf dem Rücken von Familien ausgetragen wird.
Frau L., vergleichen Sie doch einfach einmal die Gebühren der Stadt mit den Beträgen, die Sie für eine privat organisierte Kinderbetreuung zahlen müssten. Das sollte Ihre Laune wieder heben.
Übrigens wird nichts auf dem Rücken „der Eltern“ ausgetragen, sondern höchstens auf dem Rücken derjenigen, die stark genug sind, das auch zu tragen.
Was soll dieser Vergleich? Wenn das Thema Kinderbetreuung privat organisiert und bezahlt werden müsste, dann hätte Deutschland ein noch größeres Demografieproblem. ;-) Was für ein sinnloses „Argument“…
Liebe Frau L.,
bitte prüfen Sie: bislang wurde der Beitrag aus dem brutto-Einkommen von Ihnen beiden berechnet (Höchstsatz bei 130T€ brutto).
Jetzt wird auf das zu versteuernde Einkommen, also nach Abzug der Altersvorsorge, der Werbungskosten und sonstigen Sonderausgaben (bspw. Zahlungen an Haftpflicht, Kirche sowie Spenden) – sowie der Kinderfreibeträge abgestellt – ist dann noch der KiTa-Beitrag so viel höher?
Die Idee ist ja tatsächlich, dass Sie beide (vollzeit) arbeiten können
Hallo Herr Bacmeister, das habe ich geprüft und halte es auch grundsätzlich für sinnvoll, das zu versteuernde Brutto als Grundlage zur Beitragsbemessung zu nehmen. In unserem Fall macht der Unterschied aber tatsächlich nicht viel aus und führt auch nicht dazu, dass wir dadurch in einer niedrigeren Stufe landen. Altersvorsorge betreiben wir bereits, die Möglichkeiten dies weiter auszubauen sind begrenzt, da wir unser Einkommen auch zum Leben benötigen. Mietpreise, Inflation, steigende Elternbeiträge…Sie kennen die aktuellen Herausforderungen ja sicherlich. :)
„da wir unser Einkommen auch zum Leben benötigen“
Frau L., das benötigen auch die Familien, deren Einkommen nur halb so hoch ist wie Ihres.
Dass die Gebühren nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern berechnet werden und die Kappungsgrenze nicht zu tief liegt, ist völlig gerechtfertigt. Schließlich steht dem Betrag, der an die Kita gezahlt wird, der Verdienst gegenüber, der durch die Betreuung der Kinder möglich wird.
Für denjenigen, der 130.000 Euro oder mehr im Jahr verdienen kann, weil jemand anderes die Kinder betreut, ist diese Kinderbetreuung nun einmal deutlich mehr wert als für jemanden mit geringerem Einkommen.
Genau das bildet die Beitragstabelle ab, und das ist gut so.
Bislang mussten Eltern schon mit einem Familieneinkommen (brutto vor Sozialabgaben) von 21.000€/Jahr KiTa-Beiträge zahlen – was diese häufig nicht konnten. Wir, die Ampel-Koalition, stellen jetzt Familieneinkommen bis ca. 55.000 € von den KiTa-Gebühren frei – denn es wird jetzt auf das zu versteuernde Einkommen, also nach Sozialabgaben und Werbungskosten/Spenden abgestellt. Allein die Sozialabgaben betragen (bei 55T€) ca. 11.000 €, Werbungskosten und übrige steuerlich abzuziehende Sonderausgaben können schnell 4.000 € übersteigen. Wir haben somit für weite Kreise von Familien den KiTa-Besuch kostenfrei gestellt.
Die Freistellung von Kita – Gebühren bei den unteren Einkommensgruppen wird hier auch nicht kritisiert. Diese ist auch bereits vollständig durch die Erhöhung der Grundsteuer gegenfinanziert.
Die jetzige Gebührenerhöhung für zu versteuernde Einkommen ab 134.000 € kann damit nicht begründet werden.
Hinweisen möchte ich noch darauf, dass Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen ist, also das Einkommen vor Abzug der Steuern. Wir sprechen hier also keinesfalls von Spitzenverdienern.
Als die CDU im Ausschuss den Hinweis gegeben hat, das diese Kitagebühren, die dann zu den höchsten in NRW gehören, kein Anreiz für junge Familien sind, wurden wir belächelt. Der Beitrag von Frau L. macht aber deutlich, dass wir diese Argumente ernst nehmen sollten.
Nach meinen Beispielsrechnungen schafft es eine Familie mit einem (brutto) Einkommen von 195- 200 T€, unter die Grenze von 130 T€ zvE zu kommen – weiterhin werden die Kapitaleinkommen (aus Aktien und Fonds) häufig nicht mitgerechnet!
getroffen werden also die Spitzeneinkommen oberhalb von 200.000€ – für diese darf die CDU gerne zu Felde ziehen (ist aber nicht unbedingt christlich).
Lieber Herr Bacmeister, auch wenn ich hier eigentlich nicht politisch werden will, vielleicht dennoch ein interessanter Fun Fact, da die Diskussion hier ja schon sehr von Politikern der unterschiedlichen Lager geführt wird: ich hab in meinem Leben noch nie etwas anderes als die SPD oder die Grünen gewählt. ;) Und gehöre auch nicht zur Kategorie +200.000€ Jahreseinkommen.
Ihr Argument, das zu versteuernde Einkommen durch Bruttoumwandlungen so zu minimieren, dass die Kita-Gebühren nicht höher ausfallen als bisher, hilft mir nicht weiter. Denn auch wenn es bei einer Bruttoumwandlung sicherlich Steuervorteile gibt, hat dies irgendwann Auswirkungen auf das Nettoeinkommen. Und was ist der Sinn der Sache, wenn dies alle Eltern jetzt tun? Dann nimmt die Stadt doch auch nicht mehr Beiträge ein und hätte sich das Ganze sparen können, oder übersehe ich da etwas?
„Hinweisen möchte ich noch darauf, dass Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen ist, also das Einkommen vor Abzug der Steuern.“
Und nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen etc. pp – wir sprechen hier also auch keineswegs vom Bruttoeinkommen.
Und Sie können es drehen und wenden, wie Sie möchten: Wer auf 130.000 Euro zu versteuerndes Einkommen kommt, verdient schon sehr gut.
Bullerbü Berlin genießt gebührenfreie Kitas.
Wird zeit, dass die bundesweit aus Steuermitteln finanziert werden.
Kinder zu haben soll und darf in Bergisch Gladbach nicht noch teurer werden. Das gilt für Alle Einkommensgruppen. Das gesellschaftspolitische Signal durch die Erhöhung von Kitabeiträgen ist falsch.
Die Refinazierung der Beitragsbefreiung der unteren Einkommenschichten von 20.000 auf 40.000 Euro Einkommen, sowie die Änderung des Einkommensbegriffes werden durch die Anhebung der Grundsteuer B (ab 01.01.2022) mehr als vollständig finanziert. Wobei es zu beachten gilt, dass die Änderung des Einkommensbegriffes erst ab August 2022 in Kraft tritt. Warum zusätzlich eine Beitagserhöhung? Bereits in den aktuellen Beitragstabellen ist eine deutliche Progression der Beiträge in den oberen Einkommen enthalten. 11% der Eltern in der Gruppe über 130.000 Euro Einkommen zahlen über 30% des gesamten Kinderbeitragsaufkommens.
Die weitere Anhebung der Kitabeiträge in oberen Einkommensschichten ist für die Refinazierung also nicht notwendig, daher ist der Sinn nur in einer Umverteilung zu sehen. Kinder sind kein geeignetes Mittel des gesellschaftlichen Sozialausgleiches. Hierzu gibt es Möglichkeiten im Steuerrecht. Das Ziel einer gebührenfreien Kita ist in weite Ferne gerückt. Unsere Gesellschaft braucht Kinder und wir sollten endlich die Rahmenbedingungen für Kinder verbessern. Hierbei ist die frühkindliche Bildung in Kitas essentiell. Kinder sind unser Kapital von morgen.
+++ Hinweis der Redaktion: Brigitta Opiela ist Mitglieder der CDU-Fraktion
Frage: welchen Anteil hat das Einkommen der 11 % Eltern mit Einkommen über 130.000 €/Jahr am Einkommen aller Eltern?
Das lässt sich nicht beantworten, weil die Eltern mit einem Einkommen von über 130.000 Euro keine Angaben zum Einkommen gemacht haben.
Frau Opiella, haben Sie mal gerechnet, welches Brutto-Einkommen benötigt wird, damit die Tabelle oberhalb von 130.000 € zvE (=zu versteuerndes Einkommen) zum Tragen kommt? – und welche Möglichkeiten für diese Gutverdiener bestehen, das zvE zu mindern (deferred income; Rürup-Altersvorsorge)
+++ Hinweis der Redaktion: Friedrich Bacmeister ist Mitglieder der Grünen-Fraktion
„daher ist der Sinn nur in einer Umverteilung zu sehen“
Sehen Sie das auch als Motiv für die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit? Das ist nämlich im Grunde dassselbe Prinzip.
Und was nun die böse „Umverteilung“ betrifft: Die stellt sich gleich viel freundlicher dar, wenn man einmal einen Blick auf Art. 14 (2) GG wirft: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Dem Wohl aller Kinder zu dienen, ist doch sicher einer der schönsten Wege, dieser Forderung des Grundgesetzes zu nachzukommen.
Um zu erkennen, ob es sich wirklich um eine Umverteilung handelt, müsste man eine Einzelfallprüfung vornehmen. Dazu müsste man das zusätzliche Einkommen betrachten, dass Eltern durch die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuung erzielen können. Dieses muss mit den Kosten der Betreuung ins Verhältnis gesetzt werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass man die Kosten der Betreuung von der Steuer absetzen kann. Dabei könnte z.B. herauskommen, dass der leitende Angestellte besser abschneidet als der Leiharbeiter.
Ob mit den Beiträgen Finanzlücken gestopft werden, kann man erst nach einem Vorher/Nachher Vergleich der Einnahmen beurteilen. Dabei muss man natürlich beachten, dass die Gebühren auch eine gesellschaftlich nützliche Lenkungswirkung haben könnten. Es gibt angeblich sehr wohlhabende Eltern, die sich bei der Vergabe der Plätze über 45 Wochenstunden bedienen, aber weit weniger in Anspruch nehmen. Diese Plätze stehen dann für andere Eltern, die die Plätze wirklich dringend brauchen würden, nicht zur Verfügung. Insofern werden auch richtige Signale gesendet.
Und schon outet sich die CDU wieder als Partei der Besserverdiener. „Umverteilung“ ist ihr Schlagwort, wobei ich nicht erkennen kann, was daran in diesem Fall Schlechtes ist. Das „falsche Signal“ an junge Eltern, die sich scheinbar bisher nicht politisch engagieren, kann nicht sein, weil junge Eltern selten in den hohen Einkommensklassen stehen. Allein die „16“ Klassen sind lächerlich. Die Abstufungen von € 10.000 bis 160.000 entbehren einer gewissen Ernsthaftigkeit wie viele Beschlüsse der Ampel.
Die Beitragsstruktur insb. für Kinder unter 2 (doppelter Beitrag) wird schlicht dazu führen, dass sich jetzt auch gut verdienende Frauen die Frage stellen müssen, ob sie nicht doch lieber zuhause bleiben. Von zwei solchen Kindern ganz zu schweigen.
Zum Thema sehr wohlhabende Eltern die sich bei der Platzvergabe über 45 Std bedienen und weniger nutzen. Das wird vom neuen Regelwerk auch nicht begrenzt. Hier müssten die Kita Träger in die Pflicht genommen werden solche Plätze nicht vergeben zu müssen.
Wie immer in Deutschland, haben wir eine schlechte Datenlage, weil wir nicht digitalisiert sind. Alles nur Mutmaßungen und politische Entscheidungen rein ideologisch auf Basis von Vermutungen.
Der Kommentar von Rudolf ist aus meiner Sicht ein Widerspruch in sich.
Einerseits soll die neue Beitragsstruktur dazu führen, dass wohlhabende Eltern zuhause bleiben (z.B. in Holland nicht passiert). Andererseits soll sie nicht dazu führen, dass wohlhabende Eltern nicht zu hohe Kontigente wählen.
Kostenlose Kita-Betreuung würde dazu führen, dass alle das Maximum an Betreuung wollen. Dadurch werden Qualität und Quantität der Betreuungskapazitäten aber auch nicht besser.